HchtüchtemerZeitung
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Ps.
,M 7. Mittwoch, den 23. Januar 1895.
ihfMtaHtrtiMl auf bte »Schlüchterner Zeiluag" UUyi werben noch fortwährend von allen -........ .. ■-■= Postanstalten und Landbrieft-rhgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser empfing am Sonnabend Mittag das Präsidium des Herrenhauses, gedachte mit ehrenden Worten des verstorbenen zweiten Vizepräsidenten, Oberbürgermeisters Bötticher, erwähnte die bevorstehende Be- rufung des Staatsrathes und besprach die Verhältnisse der Landwirthschaft. Bei dem hierauf erfolgten Empfange des Präsidiums des Abgeordnetenhauses gedachte der Kaiser der Arbeiten des Landtages, denen er gedeihlichen Fortgang wünschte. Die Präsidien beider Häuser des Landtages wurden auch von der Kaiserin empfangen.
— Das kriegsgerichtliche Urtheil über die Ober- fenerwerker ist im „Reichsanzeiger" veröffentlicht, nachdem es Seitens des Gerichtsherrn bestätigt worden. Sämmtliche Inhaftiere sind bestraft worden. Die große Mehrzahl — 131 — erhielt wegen Ungehorsams je 6 Wochen und 1 Tag Gefängniß, welche Strafe durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurde. 31 andere wurden wegen Ungehorsams, Achtungsverletzung, gemeinsamer Achtungsverletzung und Drohung, je nach der Schwere der den Einzelnen zur Last fallenden Vergehen, mit Gefängniß von 6 Wochen und 2 Tagen bis zu 9 Monaten unter entsprechender Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft bestraft. Gleichzeitig wurden von dieser Kategorie zehn degradirt. Endlich ist ein Unteroffizier wegen Aufwiegelung und gemeinsamer Achtungsverletzung mit 5 Jahren und 1 Tag Gefängniß (wovon durch die erlittene Untersuchungshaft 75 Tage als verbüßt zu erachten) nnd'Degradation, und ein anderer Unteroffizier wegen Ungehorsams, Achtungsverletzung, gemeinsamer Achtungsverletzung und Aufwiegelung mit 5 Jahren und 5 Monaten Gefängniß und Degradation bestraft worden.
— Die Obligationen der russischen ersten Staats- Prämienanleihe vom Jahre 1864, deren Koupons abgelaufen sind, sollen nach Bestimmung der russischen Regierung gegen neue, die gleichen Serien- und Gewinnnummern tragende Schuldtitel umgetauscht werden. Von dieser Maßnahme werden auch diejenigen Stücke betroffen, welche seinerzeit auf Grund des Reichsgesetzes über die Jnhaberpapiere mit Prämien vom 8. Juni 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 210) mit dem deutschen Stempel versehen worden sind. Die Anzahl derselben belief sich nach statistischen Ermittelungen auf rund 159000, wovon sich — unter Berücksichtigung der inzwischen statt- gehabten Auslassungen — noch etwa 130000 Stück im Umlauf befinden dürften. Den Besitzern dieser Schuldverschreibungen droht durch den Umtausch eine Benach- theiligung insofern, als die ihnen zu verabfolgenden Ersatzstücke — mangels gehöriger Abstempeluug — von dem Verkehr in Deutschland ausgeschlossen sein würden.
Um eine derartige Benachtheiligung nob den Loosin- Habern abzuwenden, hat der Reichskanzler bei dem Bundes- rathe den Antrag gestellt, daß die an Stelle vorschriftsmäßig abgestcmpcller Loose ausgeferngten Ersatzstücke durch Aufdruck einer besonderen Bescheinigung als in Deutschland umlaufsfähig anerkannt werden, wie solches in ähnlichen Fällen bereits wiederholt, insbesondere hinsichtlich der österreichischen 1860er Loose geschehen ist.
— Der vom Reichstage angenommene Antrag auf Aufhebung des Jesuitengesetzes dürfte, wie wir zu wissen glauben, diesmal bei der Reichsregierung bezw. dem be/n Bundesrathe eine freundlichere Aufnahme finden als im vorigen Jahre. Man wird kaum fehl gehen, wenn Juan die vorsichtige Haltung, die das Zentrum der Umsturzvorlage gegenüber an den Tag legte, mit dieser .Wendung in den Anschauungen der verbündeten Re- tzgierungen in Zusammenhang bringt.
Goslar. Ein Schatzgraben mit „hoher" Genehmigung! Nach einer eisernen Kiste mit einem großen Schatz und den Reichskleinodien Heinrichs des Wirrten (Krone, Szepter und Reichsapfel) werden jetzt 'auf dem Burgberg bei Harz^urg mit Genehmigung des ! preußischen Ministeriums unter Aufsicht der Forstbehörde 'Nachgrabungen verunstaltet. Ein Berliner, ein sog ' Medium, will genau die Stelle bezeichnen können, wo ' er im Geist die Kiste gesehen hat. Da wird sie jeden- 1 falls auch liegen!
Aus Halle, wo am 16. d. M. eine öffentliche Ge- sammtsttzung der dortigen Handelskammer stattgefunden hat, wird berichtet, daß in dieser Versammlung über den Antrag des dortigen kaufmännischen Vereins betr. die Konsumvereine einstimmig eine Resolution angenommen worden ist. In dieser erklärte die Handelskammer: „Daß es zur Erhaltung eines gesunden Mittelstandes erforderlich ist, gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen, um den Wettbewerb zwischen den Konsumvereinen und Vereinen ähnlichen Charakters mit dem Kaufmannsstand auf gleiche Grundlagen zu stellen, da die bisher gepflegte Begünstigung der genannten Erwerbs- und Wirthschafts- gcnossenschafien eine schwere Schädigung des Kaufmannsstandes einschließt und einer allmählichen Bedräugung desselben Vorschub leistet. Eine solche hat bereits in bedenklichem Maß stattgefunden, wie durch das Zurück- gehen der Steuerkraft in verschiedenen Orten in genügender Weise bewiesen wird. Die Handelskammer hält es ferner nicht für angezeigt, daß Staats- und Kommunalbeamte als Mitglieder des Vorstandes derartiger Vereine sungiren, wie auch denselben jede thätige Mitarbeit in Konsumvereinen zu untersagen sein dürfte. Auch ist es als unzulässig zu betrachten, den Konsumvereinen seitens der Behörden staatliche Gebäude zur unentgeltlichen Benutzung oder zu einem dem Miets- werth der Räume nicht entsprechenden Preis zu überlassen oder denselben andere besondere Regünstigungen zuzuwenden."
Mannheim, 18. Jan. Die hiesige Strafkammer verhandelte heute gegen den 59 Jahre alten katholischen Pfarrer Bonger von Wiesenbach bei Heidelberg, welcher beschuldigt war, im Beichtstuhl eine größere Anzahl Sitt- lichkeitsvergehen verübt zu haben und zwar zumeist an Schnlmädcheu. Das Gericht erkannte unter Ausschluß mildernder Umstände auf drei Jahre Zuchthaus.
Metz, 11. Jan. Unter den Mannschaften des 8. Fuß-Art.-Regts., die in der Steinmetz-Kaserne untergebracht sind, ist der Typhus ausgebrochen; ein Drittel der Mannschaften soll erkrankt sein. Die Kaserne wurde geräumt und das Regiment bezog Wellblechbaracken.
Ausland.
Rom, 18. Jan. Die „Agenzia Stefani" meldet aus Massauah vom 17. d. M.: General Baratieri meidet aus Senafe: Er verfolgte und erreichte den eiligst fliehenden Ras Mangascha bei Senafe, wo er ein befestigtes Lager hatte, was der Artillerie einen guten Zielpunkt bot. Das gut gezielte Feuer zersprengte das ganze Tigrinacr-Corps, welches davon floh. Im Lager sind viele Zelte, Lebensrnittel, Vieh und Kriegsmaterial zurückgelassen worden. Die Italiener hatten keinen Verlust. Von Baratieri bei Coatit überrumpelt, flüchteten die Abessinier in's Gebirge, um einen Guerillakrieg zu organisiren. Daß die Italiener ihnen dorthin folgen würden, ahnten sie nicht. Nur so erklärt es sich, daß das ganze abessinische Lager mit zehntausend Mann, wie die Franzosen bei Beanmont, von der italienischen Artillerie vollständig überrascht und zusammengeschossen werden konnte. Auf Seiten der Italiener griffen sechszehn auf Maulthieren transportirte Geschütze in die Schlacht ein, was genügte, die Abessinier völlig zu zersprengen. Während die jählings angegriffenen, nach allen Himmelsrichtungen fliehenden und die Waffen in Stich lassenden Abessinier zu Hunderten niederkartätscht wurden, fiel auf italiener Seite kein einziger Mann. Die Beute der Italiener besteht aus ca. tausend Pferden, viertausend vorzüglichen Reiningtons, hundert Fahnen und einer Menge Kriegsmaterial aller Art.
Mailand, 18. Jan. Hier ist gestern Nachmittag um 3 l/s Uhr ein anarchistisches Verbrechen verübt worden. Der Generalstaatsauwalt Celli des hiesigen Appellhoses ist von einem Menschen, der ihn zu sprechen verlangt hatte, in seiner Wohnung umgebracht worden. Der Mörder faßte Celli an der Kehle und durchschnitt ihm die Schlagader. Celli starb nach wenigen Minuten. Der Mörder ist verhaftet, er nennt sich Bclloechi und stellt sich irrsinnig. Er antwortet auf die an ihn gestellten Fragen nicht und man glaubt, es mit einem Anarchisten zu thun zu haben.
Versailles, 17. Jan. Der Kongreß wählte Felix Faure mit 428 Stimmen zum Präsidenten der Republik. Brisson erhielt 363 Stimmen. Felix Faure bekleidete
den Posten eines Marincmiuisters, während er vorher Unterstaatssekretär war. Bei Gelegenheit der französischrussischen Feiern in Toulon wurde sein Name öfter genannt, ebenso bei Gelegenheit der Entsendung der französischen Deputation zum Begräbniß des Zaren. Präsident Faure zählt 54 Jahre, entstammt einer ganz armen Familie und ist seif made man im wahrsten Sinne des Wortes. Ursprünglich Arbeiter in einer Lohgerberei, brächte er es durch seine Intelligenz und Thatkraft so weit, daß er an die Spitze einer großen Rhederei in Havre gestellt wurde. Von dort wurde er in den Staatsdienst berufen, um jetzt die höchste Würde zu bekleiden, welche die Republik zu vergeben hat. — Felix Faure, der frühere Gerberlehrling, ist ein lebendiger Beweis für die Behauptung, daß die Staatskunst kein Sondergut einer einzelnen Kaste ist. Der Handwerker, Rheder, Handelsherr ist ein recht guter Marincminister geworden, obwohl er nie eine Admiralsuniform getragen hat, wie auch Freycinct der beste Kriegsminister Frankreichs gewesen ist, ohne aus der Armee hervorgegangen zu sein. Felix Faure ist nicht ein „glorreicher Degen" wie Mac Mahon, nicht ein alt berühmter Politiker wie Grevy, nicht der Träger eines geschichtlichen Namens wie CarNot und Perier. Durch Handwerk und Handel ist er zum Ministerium und jetzt zum höchsten Amte in seinem Vaterlande emporgestiegen. Ob er darum ein schlechteres Staatsoberhaupt sein muß als ein General oder ein Advokat oder gar ein königlicher Prinz, wie der jugendliche Philipp von Orleans, der für zeitgemäß hielt, einen schwülstigen Aufruf zu erlassen? Felix Faure ist ein erfahrener, durch das Leben gereifter, der Bedürfnisse des Volkes kundiger Mann mit weitem Blick.
Lokales und Provinzielles.
* Schlächtern, 22. Jan.
— Aus Berlin wird uns von unterrichteter Seite mitgetheilt, daß die Vorlage eines Gesetzentwurfes betreffend die Einführung einer Städte- und Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau in der gegenwärtigen Tagung des Landtages kaum zu erwarten sein dürfte. Hieraus erklärt sich auch, daß die Thronrede diese Gesetzesvorlage gar nicht erwähnt hat.
* - Zu dem Entwurf einer „Städteordnung für die Provinz Hessen Nassau" haben die Casseler städtischen Körperschaften bekanntlich an das Königliche Gesammt- Staatsnnnisterium eine Petition gerichtet, in welcher sie beantragen, das von dem Provinziallandtag in Vorschlag gebrachte Drciklasscnwahisystem für den Regierungsbezirk Cassel nicht zur Einführung zu bringen. Dieser Petition haben sich bereits die Stadtvertretungen der nach- genannten hessischen Städte angeschlossen: Borken, Felsberg, Frankenan, Grebenstein, Großalmerode, Gudensberg, Hersfeld, Hofgeismar, Homberg, Naum- burg, Reukirchen, Neustadt, Niedenstein, Sachsenhagen, Schweinsberg, Steinau, Trcndelburg, Treysa, Volkmarsen, Wächtersbach und Waldkappel. Den Anschluß an die Petition abgelehnt hat bisher nur die Stadt Rodenberg, und darf demnach erwartet werden, daß der größte Theil der noch in Betracht kommenden hessischen Städte sich an der Petition betheiligcn wird.
— Ein Gesetzentwurf, die Entschädigung für Verluste durch Schweinekrankheiten betreffend, ist dem Herren Hause zugegangen. Derselbe bestimmt: „Die Provinzial- verbände, die Kommunalverbände der Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden :c. können beschließen, für die an Seuchen gefallenen Schweine oder für getödletc Schweine, die sich als mit einer Krankheit behaftet ausweisen, eine Entschädigung zu gewähren. Die Entschädigung, darf nicht weniger als '-r und nicht mehr als % des Werth des Schweines betragen." Es werden dann die Fälle aufgeführt, in denen eine Entschädigung nicht gewährt wird. Um er Anderem für Schweine, die im Besitze eines Staates oder im Besitz von Schlachtviehtzändlern, Fleischern oder Abdeckern sich befunden; für geschlachtete Schweine, die durch Absicht oder grobe Vernachlässigung erkrankt sind. Zur Bestreitung der Entschädigung wird innerhalb des Verbandes von sämmtlichen Schweinebefitzern nach Maßgabe der gehaltenen Schweine ein verhältniß- mäßiger Beitrag aufgebracht. In denjenigen Provinzen, in welchen der Kommunalverband von der Befugnis) der Einführung einer Zwaugsversicherung der Schweine keinen Gebrauch macht, kann diese Bcfugniß einzelnen