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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
.M 4. Samstaff, den 12. Januar 7 1895.
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■ '■.......... ......— Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin. In dem am vergangenen Freitag in der Amtswohnung des Fürsten Hohenlohe abgehaltenen Ministerrath, dem der Kaiser während der Dauer von vier Stunden beigewohnt hat, der jedoch fälschlich als „Kronrath" bezeichnet worden ist, hat es sich zunächst lediglich darum gehandelt, daß S. M. der Kaiser die neuen Minister in ihrer Amtsthätigkeit habe kennen lernen wollen. Am Schluß der Sitzung hat der Kaiser dann in einer längeren Ansprache an die Minister die gegenwärtige innere Lage dargelegt und besonders die Verhältnisse in der Landwirthschaft sehr eingehend und sehr warm besprochen und man nimmt deshalb allgemein an, daß nun chnld entschiedene Schritte zur Beseitigung ,4^^Rvtystandes in der Landwirthschaft von Seiten der Regierung zu erwarten sein werden. Die „Kreuz.- Ztg." meint, daß mit der Vorlage des Zuckersteuer- Gesetzentwurfs der erste Schritt gethan werden würde.
— Durch Kaiserliche Verordnung vom 31. Dez. ist Folgendes bestimmt worden: Zu denjenigen Droguen und chemischen Präparaten, welche nach § 2 der Verordnung, betr. den Verkehr mit Arzneimitteln, vom 27. Januar 1890 und dem zugehörigen Verzeichnisse B, nur in Apotheken fcilgehalten oder verkauft werden dürfen, tritt hinzu: Serum antidiphtericum. Diph- terie-Serum.
— Dem Reichstage ist die schon angekündigte Novelle zur Gewerbeordnung zugegongen. Sie enthält Abänderungen zu den §§ 30, 32, 33, 35, 42b, 44, 53, 56, 56b, 57, 57a, 57 57b, 60b, 148. — In Betreff der Gast- und Schankwirthschaften, sowie der Kleinhändler mit Branntwein oder Spiritus sollen die Ändesregierungcn anordnen können, daß die Bestimmungen des 8 33 auch auf Konsum- und andere Vereine Anwendung finden können, wenn der Betrieb auf den Kreis der Mitglieder beschränkt ist. Der Handel mit Droguen und chemischen Präparaten soll in betreff der Untersagung des Gewerbebetriebes den Bestimmungen des § 35 unterworfen werden. Eine Erleichterung soll allgemein zu § 35 Platz greifen, insofern als die Wiederaufnahme eines untersagten Gewerbebetriebes nach drei Jahren gestattet werden kann. Die Beschränkung der sogenannten Stadtreisenden nach § 42b sollen künftig auch ohne Gemeindebeschluß eingeführt werden können. Das Auf- suchen von Waarenbestellungen soll künftig, sofern nicht der Bundesrath für bestimmte Waaren Ausnahmen zuläßt, nur bei Gewerbetreibenden geschehen, in deren Gewerbebetrieben Waaren der angebotenen Art Verwendung finden. Ausgeschlossen vom Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen sind künftig auch Bäume aller Art, Sträucher, Sämereien, Blumenzwiebeln, Futtermittel, sowie Schmucksachen, Bijouterien, Brillen und optische Instrumente. Durch die Landesregierung kann das Umherziehen mit Zuchthengsten zur Deckung von Stuten, sowie auf bestimmte Dauer der Handel mit Schweinen oder Geflügel im Umherziehen untersagt oder Beschränkungen unterworfen werden. Der Wauder- gewerbeschein ist künftig allgemein zu versagen Solchen, welche vorher wegen Hausfriedensbruch oder wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt verurtheilt sind. Der Wandergewerbeschein, welcher bisher nur Minderjährigen versagt werden konnte, soll künftig allen Personen versagt werden, welche das 25, Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem wird der Kreis der Vergehen erweitert, bei welchen die Verurtheilung die Versagung des Wandergewerbcschcines zur Folge haben muß. Die Ortspolizeibehörde kann schulpflichtigen Kindern das Feilbieten auch von selbstgewonnenen oder rohen Erzeugnissen der Landwirthschaft u. s. w. sowie von selbstgefertigten Gegenständen des Wochenmarkts
untersagen.
— Die Einführung einer für das ganze Reich gleichmäßigen Gewährschaflsfnst für Rindvieh gedenkt die Vereinigung norddeutscher Viehexporteure beim
vom 28. Dezember 17 Jahren vom Vatikan nationale Fahnen im Pantheon
preußischen Handelsministerium zu befürworten. Ferner! über die furchtbare Sturmfluth, die am 22. gewüthet zugelasse». Liefe Aufsehen enegeade Lhalfache steht
sollen die Bürgermeistereien in den bäuerischen und hat: Am 21. hatten wir Sturm aus Südwest mit offenbar mit der Annäherung im Zusammenhang, deren
thüringischen Marktorten ersucht werden, ihren Markt- Regen, gegen 8 Uhr Abends sprang der Wind nach man sich seitens der Regierung wie der Kirche befleißigt,
ordnungen die Bestimmung einzufügen, daß die Ver» Nordwest mit Orkan um. Diese ^tunbe war Hoch- Ebenso ist verbürgt, daß der Papst diese: Tage wieder»
von Vieh dem Käufer sämmtliche dem Bieh an
haftende Fehler bekannt zu geben oder für durch solche
Fehler entstehende Ausfälle aufzukommen haben. Die Vereinigung soll außerdem, in anbetracht der gegenwärtig sehr hohen Preise für Magervieh und um dem großen Bedarf an Zucht- und Milchvieh wieder geeignete Bezugsgebiete zu erschließen, den prenßischen Minister für Landwirthschaft um die Aufhebung des gegen Holland bestehenden Rindvieh-Einfuhrverbot er= suchen. Die holländische Regierung soll sich dagegen zum Erlaß einer Verordnung verpflichten, wonach dortige Verkäufer von Vieh für etwaige Fehler desselben regreßpflichtig erklärt werden. Endlich soll der preußische Minister für Landwirthschaft ersucht werden, die Einfuhr von geschlachtetem Vieh aus dem Ausland zu untersagen oder doch durch die Auferlegung eines entsprechenden Zolles nach Art des französischen zu erschweren.
— Eine Ermittelung des Ernteertrages für 1894 findet, nach Beschluß des Bundesraths, wie in den letzten Jahren, in der zweiten Hälfte des Monats Februar 1895 statt, welche den Zweck verfolgt, durch direkte Umfragen möglichst zuverlässige Angaben über die im Jahre 1894 wirklich geerntete Menge an Bodenprodukten zu gewinnen.
— Mit der bevorstehenden Umgestaltung der Eisenbahnverwaltung sollen vom 1. April d. J. ab etwa 80 Regierungsbaumeister aus ihrem Amte entlassen werden. Die meisten der von dieser ungewöhnlich harten Maßregel betroffenen Beamten stehen in einem Alter von etwa 35 Jahren und waren durchschnittlich bereits 10 bis 12 Jahre im Amte; es ist daher nicht zu verwundern, wenn die von dieser Ministerialver- fügung Betroffenen alle Mittel anzuwenden entschlossen sind, um die Ausführung jener Anordnung zu verhindern. Sie totdien den Rechtsweg beschreiten und die richterliche Entscheidung darüber anrufen, ob die durch die Einbernfungsoerfügung übernommenen Regierungsbaumeister der Eisenbahnverwaltung unter die dauernd und unkündbar beschäftigten Beamten zu zählen sind oder nicht. Dem größeren Theile dieser entlassenen Beamten, nämlich 65, ist eine Weiterbeschäftigung in Bauführerstellungen, — soweit sich hierzu Gelegenheit finden wird, — gegen Gewährung der bisherigen Besoldung in Aussicht gestellt. Einigen Anderen dagegen soll im Bedürftigkeitsfalle eine vorübergehende Unterstützung gewährt, noch Anderen soll ein Wartegeld von etwa 900 Mk. jährlich gezahlt werden.
c . .in den betroffenen Weinbergen der Traubenbau zehn
Eine erfreuliche Abnahme bei Zahl der taub= | cva^re [ang ruhen muß, und die zu erwartende Ent-
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stummen Kinder ist zunehmend seit mehreren Jahren zu konstatiren. Nach ärztlicher Ansicht hängt der verminderte Zuwachs der taubstummen Kinder mit der Abnahme der Epidemien von Genickstarrkrampf (Meningitis cerebro-spinalis) zusammen, die sonst zahlreiche Fälle von Taubstummheit bei Kindern im Gefolge hatten. Sehr sonderbar ist es auch, daß im Gegensatz zu Deutschland in der Schweiz die Zahl der taubstummen Kinder aus der umgekehrten Ursache wächst. Warum die Krankheit gerade dort jetzt so haust, ist unbekannt.
— Ein seltsames Exemplar von einem Konsul besitzt das Deutsche Reich in Birmingham. Dieser Herr, der den Namen M. Lindncr führt, hat an die „Daily Post" einen Brief gerichtet, worin er England die Einführung von Zöllen auf fremde Waaren und speziell auf solche deutschen Ursprungs empfiehlt. Wie es heißt, ist Ljndner nicht Berufskonsul, sondern Wahlkonsul. C viel, ob das Eine oder das Andere: Jedenfalls —l)Qt die Reichsregierung die Pflicht, sich dieses „Vertreters der deutschen Interessen" so bald wie möglich zu entledigen.
— In Berlin hat sich am Sonnabend die Material waarenhändlerin Frau Bertha Hoffmann, nachdem sie zwei von ihren Kindern. vergiftet hatte, aufgehängt. Ihre 12jährige Tochter und ihren 9jährigen Sohn hatte die Verstorbene, da sie auf die Frage der Mutter,
ob sie mit ihr zusammen sterben wollten, geweint hatten,
Die Ver- —
nach einer befreundeten Familie geschickt.
storbene soll schlecht von ihrem Manne behandelt
worden sein und hat auch mit großen Nahrnngssorgen
zu kämpfen gehabt.
Von Helgoland schreibt man
Wasser: anstatt nun zu fallen, stieg das Wasser noch mehr und um 3 Uhr, wo Tiefwasser hätte sein sollen, stand das Conversationshaus mitten darin, seine Keller waren bis zur Decke angefüllt. Die Häuser am Nordstrand waren ebenfalls voll Wasser und in der Post stürzten die Wellen durch die eine Fensterseite hinein und schlugen auf der anderen wieder hinaus, Telegraphen- und sonstige Apparate zertrümmernd. Promenade am Nordstrand ist verschwunden.
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Restauration Königin Victoria stand unter Wasser zwischen Stadt Paris und Villa Franz war Zustand, der jeder Beschreibung spottet: Bollwerksstücke, Seetang, Boote, selbst Sterne lagen wild durcheinander. So stand die See zwölf Stunden lang, ohne zu fallen! Snt 1829 ist das Wasser nicht so hoch gewesen. Es überragte um 12 cm noch die Sturmfluthen von 1855 und 1881. Wie groß der Schaden ist, läßt sich noch gar nicht übersehen.
Köln, 9. Jan. Die „Köln. Volksztg." erfährt aus bester Quelle, daß die Sonntagsruhe für die Industrie bestimmt am 1. April d. I. eingeführt wird. Die Arbeiten im Reichsamt des Innern sind beendet, die Entscheidung des Bundesrathes steht unmittelbar bevor.
Mainz, 2. Jan. In einem Hause der Langgasse warf vorgestern eine Frau ihren Ehemann zum Fenster hinaus. Ueber den Vorfall hört der „M. A." folgendes Nähere: Die Frau befand sich mit ihrem Gatten in der im ersten Stock des Hauses befindlichen Wohnung, als sie miteinander in Streit geriethen. Es kam zwischen den Beiden zu einem HandgemÄ.ge, wobei die Frau ihren Ehegatten schwebend hielt und dann zu dem offenstehendeu. nach dem Hofe gehenden Fenster hinauswarf. Der Mann stürzte auf den Kopf und brach außerdem noch ein Bein. Der Zustand be« Bedauernswerthen, welcher nach dem Hospital gebracht werden mußte, ist äußerst gefährlich. Gegen die Frau wnrde sofort die Untersuchung eingeleitet.
Nanmburg, 7. Jan. Der hier hochentwickelte Weinbau scheint ernstlich gefährdet durch die Reblaus. Die vieljährigen, überaus mühevollen und kostspieligen Maßregeln zur Vertilgung des Insekts scheinen erfolglos geblieben zu stin. Seit Jahresfrist sind mehrere hundert neue Brutstätten entdeckt worden. Die Weinbergsbesitzer — überwiegend keine wohlhabenden Leute — werden um so härter durch die Verseuchung ihrer Kulturen getroffen, als nach gesetzlicher Bestimmung
schädigung nicht im Entferntesten die dadurch herbeigeführten Verluste decken kann.
Pleß, 2. Jan. Vorigen Freitag veranstaltete der Fürst von Pleß in dem Mezezietzer Revier im hiesigen Kreise eine Jagd, bei welcher auch ein Auerochs zum Abschuß gelangte, und zwar wurde derselbe von dem Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg erlegt. Diese Auerochsen, die genau genommen als Wisents zu verzeichnen sind, kommen außer im Mezerzitzcr Revier auch noch in dem berühmten 2000 Quadratkilometer großen Walde von Bialowitsch, im südlichen Theile des alten Littauens, sowie im Kaukasus vor. Im Jahre 1865 ließ der Fürst von Pleß aus Bialowitsch einen Wisent-Stier und drei Wisent-Kühe nach Pleß bringen, wo sie in einem Thiergarten gehegt wurden und sich auch sortpflanzten. Im Jahre 1871 wurden dann die vorhandenen Wisents von dort nach dem Mezerzitzer Revier gebracht. Der eigentliche Auerochs oder Ur, welcher einst gleichzeitig mit dem Winsent in Europa lebte, ist bereits ausgestorben.
In Beuthen hatte in dem Prozeß des Grafen Henckel v. Donnersmark daS Landgericht den Werth des Streitobjekts auf 40 Mill. Mk. festgesetzt, wodurch ungeheuere Prozeßkosten bedingt gewesen wären. Auf die Be» schwerde des Giafen hat das Oberlandesgericht in Breslau den Objeklswerth auf eine Million Herabgesetzt,
Ausland.
Diom, 10. Jan. Anläßlich der gestrigen Todes-
feier Victor Emanuel's wurden zum ersten Male seit