reisvlatt
für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.
Nr. 1.
Samstag, den 5. Januar
1895.
J.-Nr. 3998 K. A. Nachdem gemäß §. 65 der Kreisordnung die Ergänzungswahlen der Kreistagsab- geordneten stattgefunden haben, bringe ich nachstehend das Verzeichniß der jetzigen Kreistagsmitglieder zur öffentlichen Kenntniß.
Schlüchtern, den 21. Dezember 1894. Der Königliche Landrath: Roth, Geh. Reg.-Rath.
Verzeichnis
der Kreistagsmitglieder nach den in diesem Monat stattgefundenen Ergänzungswahlen.
Lide. Nr.
D e r Kreis Namen
t a g s m i r g 1 i e Stand
d e r
Wohnort
Bemerkungen.
a. aus dem Wahiverdaude der größeren
Grundbesitzer:
1.
Roth,
Kgl. £undr. Weil. il-Ü
Schlüchtern
2.
Frh. Karl von Hütten,
Kgl. Rittmeister
Würzburg
wiedergewählt
3.
Frh. von Stumm,
If
Ramholz
4.
Hebel,
Kgl. Forstmeister
Salmünster
neugewäblr als Vertreter der K. Domainen und
5.
Schnegelsberg,
Kgl. Rentmeister
Schlüchtern
wiebcrgcwählt Vertreter des Kloster Schlüchtern.
b. aus
dem Wahlverbande der Landgemeinden:
1.
Spielmann, Nikolaus
Bürgermeister
Seidenroth
I. Wahlbezirk
2.
3.
Seipel, Lukas Noll, Karl Heinrich
Gastwirth
Ulmbach Romsthal
11.
III. Wahlbezirk an Stellt der Bürgermeister Noll in Romötbal gewählt
4.
5.
Herzog, Adam
Simon, Heinrich
Bürgermeister Bauer
Wallroth Gundhelm
IV. Wahlbezirk
V. Wahlbezirk an Stelle des verstorbenen Bastwirth Müller in Hatten
6.
Schäfer, Heinrich Friedrich
Fabrikant
Herolz
VI. Wahlbezirk
VII. Wahlbezirk an Stelle der Müller Zeller in
7.
Grösch, Balthasar
Schreiner
Alten gronau
Altengronau gewählt
8.
Günther, Philipp
Gastwirth
Mottgers
VIII. Wahlbezirk an Stelle des verstorbenen Bürgermeister Blum tu Sterbfntz gewählt
9.
Christ,
Bürgermeister
Oberzell
IX.
10.
Vögler, Johs.
9
Heubach
X. wiedergewähll
C.
aus dem Wahlverbande der Städte:
1.
2.
Salomon
Köhler, Hermann
Bürgermeister Oekonom
Schlüchtern/
wiedergewählt
3.
Romeiser, Wilhelm
Fabrikant
Steinau
4.
Schneider
Bürgermeister
Salmünster
5.
Berta
M
Soden
wiedergewählt.
Schlüchtern, den 21. Dezember 1894. Der Königliche Landrath: Roth.
Die mit dem 1. April d. J. in Kraft tretenden Gesetze vom 14. Juni 1893, das Communalabgaben- gesetz und das Gesetz wegen Aufhebung direkter Staats- steuern, haben ein neues Formular für die Aufstellung des Voranschlages der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden nothwendig gemacht. Das von dem Herrn Regierungs-Präsidenten entworfene Formular zu diesem Voranschläge ist nunmehr hier eingetroffen und kann von den Gemeinden gegen Zahlung von 1 Mark pro Exemplar hier abgeholt werden.
Ich bemerke, daß um die Rechnung mit dem Voranschläge und damit das Soll und Ist in nähere Beziehung zu einander zu bringen, in Spalte 1 des neuen Formulars statt des Betrages des vorigen Etats der
Betrag der letzten abgehörten Rechnung einzutragen ist.
Der Voranschlag pro 1895/96 ist in 2 Exemplaren bis zum 15. Februar er. hierher einzusenden.
Schlüchtern, den 2. Januar 1895.
Der Königliche Landrath: Roth, Geh. Reg.-Rath.
Auf Grund des §. 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des § 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird hierdurch der Schluß der Jagd auf Hasen, Aner-, Birk- und Fasanen-Hennen, Haselwild und Wachteln auf Sonnabend den 19. Januar 1895 festgesetzt.
Cassel, den 15. Dezember 1894.
Der Bezirksausschuß zu Cassel.