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SchWemerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

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Mittlvoch, den 19. Dezember

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Bestellungen auf das 1. Quartal 1895 (Januar, Februar, März) der

^^^*§4ifüci)knier ^eifmui" "^^WI bitten wir durch die Post (auch Landbriefträger) oder Boten gest, aufgeben zu wollen,

und zwar möglichst bis zum 26. d. Mts. müssen an die Post extra bezahlt werden.

Amtliche Bekanntmachung»

Unter dem Rindviehbestande des Peter Kempf zu Rodend ach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Wegen dieses Seuchenausbruches sind folgende ViehmärUe aufgehoben worden:

1) Der auf nächsten Mittwoch, den 19. Dezember fallende Schweinemarkt in Gersfeld;

2) Der auf den folgenden Tag, 20. Dezember fallende Rindvieh- und Schweinemarkt in Tann.

Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen außerhalb der Feldmarksgrenzen ist bis auf Weiteres verboten.

Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstehcr auf ortsübliche Weise zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

Gersfeld, den 15. Dezember 1894.

Der Königliche Landrath: von Marcard.

Centralisirung der Arbeitsvermittelung.

Bereits vor längerer Zeit hatten die Minister des Innern und des Handels eine Verfügung wegen Cen­tralisirung des Arbeitsnachweises erlassen. Da diese Verfügung jetzt der Oeffentlichkeit übergeben werden soll, so führen wir hier das Wichtigste aus ihrem Inhalt an.

Schon seit längerer Zeit ist mehr und mehr das Bedürfniß hervorgetreten, den Arbeitsnachweis in größerem Umfange und planmäßiger, als es bisher geschehen ist, auszubildcn. Abgesehen von vereinzelten gemeinnützigen Vereinen und von Privatunternehmungen haben bis jetzt nur Vereinigungen von Arbeitgebern, wie Jnnuungen und andere Unternehmerverbände, und Vereinigungen von Arbeitern, wie Fach- und Gewerk- vereiue, die Regelung des Arbeitsnachweises in die Hand genommen. Alle derartigen Veranstaltungen haben aber nach der einen oder anderen Seite hin große Mängel gezeigt und dem vorhandenen Bedürfniß nicht entsprochen.

Unter diesen Umständen muß es als ein bedeutsamer Fortschritt bezeichnet werden, wenn neuerdings in weiteren Kreisen das Ziel verfolgt wird, den Arbeits­nachweis zur Aufgabe öffentlicher Veranstaltungen der Gemeinden zu machen. Wenn es gelingen sollte, zunächst in allen Städten mit einigermaßen erheblicher Einwohnerzahl Gemeinde-Arbeitsnachweisestellen zu er­richten, die von den Betheiligten kostenlos oder gegen geringe Vergütung benutzt werden können und sich des Vertrauens der Arbeitgeber und Arbeiter erfreuten, so würde schon deren örtliche Wirksamkeit ungleich bedeut­samer werden, als die der bisherigen Arbeitsnachweise. Sie würden aber diese Wirksamkeit noch erheblich da­durch verstärken können, daß sie nach und nach mit­einander in eine organische Verbindung träten und sich damit in den Stand setzten, die Arbeilsnachfrage und das Arbeitsangebot auszugleichen. Ebenso würden sie sich mit den für die Arbeitsvermittelung auf dem Lande bestehenden Vereinen und späterhin mit den Arbeits- nachweisestcllen, die voraussichtlich von den Land- Wirthschaftskammern werden errichtet werden, in Be­ziehung setzen können, um den Arbeitslosen in Ermangelung anderer geeigneter Arbeitsgelegenheit auf dem Lande Beschäftigung zu verschaffen. Auch würden sie, um den Mannschaften, die im Herbst aus dem Heeresdienst entlassen werden, die Erlangung von Arbeit zu erleichtern, ihre Dienste den Truppenthcilcn zur Verfügung stellen können. Neben dieser Thätigkeit könnten die Arbeitsnachweisestellen später durch Bereit­stellung des aus ihrem Geschäftsbetriebe erwachsenden statistischen Materials und der dabei gemachten Be­obachtung bedeutend zur Erforschung der Ursachen, des Umfangs und der Dauer der periodisch wiederkehrenden Arbeitslosigkeit beitragen und somit eine vorbeugende Thätigkeit entfalten.

Um die Arbeitsnachweisestellen zur Lesung der vor­

Spätere Bestellungen resp. Nachlieferungen Die Expedition.

erwähnten weitreichenden Aufgaben zu befähigen, wird es nothwendig sein, sie einem durch die Gemcindebchördc ernannten, weder den Arbeitgebern noch den Arbeitern angehörenden Leiter zu unterstellen. Ucberall wo die Gegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitern stark hervortreten, also namentlich in den größeren Städten, wird es sich auch empfehlen, dem von der städtischen Behörde ernannten Beamten Arbeitgeber und Arbeiter beizuordnen, die unter seiner Leitung an einer kolle- gialischen Verwaltung des Arbeitsnachweises bctheiligt werden. Wo es ferner ausführbar erscheint, in der einen oder andern Weise den Arbeitgebern oder Arbeitern eine Mitwirkung bei der Besetzung der Arbeitsnachweisestellen einzuräumen, wird sich dies als ein Mittel zur Erhöhung des Vertrauens der Bethei­ligten zu der Anstalt empfehlen.

In voller Würdigung der hohen Bedeutung solcher kommunalen Arbeitsnachweisestellen sind daher die Provinzialbehörden ersucht worden, darauf hinzuwirken, daß mindestens in allen Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern städtische Arbeitsnachweise der vorbezeichneten Art errichtet werden. Ferner sollen die Behörden ihr Augenmerk darauf richten, wie dem Entstehen ausge­dehnter Arbeitslosigkeit vorzubeugen sei und wie die Wirkungen eines unvermeidlichen Arbeitsmangels gemil­dert werden könnten. Zu dem Zweck wird auf die Eigenschaft des Staates und der kommunalen Ver­tretungen als Arbeitgeber hingewiesen, und betont, daß es zweckentsprechend sei, Arbeiten, die nicht unbedingt zu einer bestimmten Zeit ausgeführt werden müßten, für die Zeit des Arbeitsmangels aufzusparen. Auch wird für die Zeit geringeren Arbeitsbedürfnisscs an die Stelle sofortiger Arbcitcrenilassung Verkürzung der Arbeitszeit und Eiuleguug von Feierschichten empfohlen. Um aber durch diese Fürsorge nicht einen größeren Arbeiterstrom nach den großen Städten zu lenken, soll Vorsorge getroffen werden, daß zu sogenannten Noth- standsnrbcitcn nur solche Beschäftigungslose zugelassen werden, die in der Gemeinde ihren Untcrstützungswohusitz haben, oder wenigstens schon eine bestimmte Zeit in regelmäßiger Arbeit gestanden haben.

Deutsches Reich.

Berlin In auswärtigen Blättern wird die Nachricht verbreitet, daß Seine Majestät der Kaiser dem Reichs­kanzler Fürsten Hohenlohe zum Ersatz des Verlustes, welchen derselbe durch seine Berufung nach Berlin in seinen amtlichen Bezügen erlitten hat, eine Entschädigung von 100 000 Mark aus dem Allerhöchsten Dispo­sitionsfonds zngewiescn habe. Diese Nachricht ist nur insoweit richtig, als Seine Majestät die Absicht kuud- gegeben haben. Der Reichskanzler hat aber Seine Majestät gebeten, von diesem Allerhöchsten Guadenbeweise Abstand zu nehmen.

Zur Nenjahrsgratulation beim Kaiser werden in den letzten Tagen des Dezember sämtliche kommandierende Generäle in Berlin eintreffen, nur das 1. bayerische Armeekorps, dessen Kommandeur Prinz Armulf von Bayern ist, wird voraussichtlich durch den ältesten Divi- sionär des Armeekorps vertreten sein.

Der Reichstag hat gestern mit 178 gegen 58 Stimmen den Antrag auf Strafverfolgung des Abg. Liebknecht abgelehnt und mit allen Stimmen gegen die der Freisinnigen und der Sozialdemokraten die Resolu­tion Adl und Genossen (natlib.) auf Verschärfung der Geschäftsordnung angenommen

* Der Verband deutscher KricgsvHrancu in Leipzig hat jetzt an der Kaiser, den Reichskanzler und den Reichstag die geplante Bittschrift abgesandt, worin ein Ehrensold, nicht für sämmtliche noch lebende Veteranen, sondern nur für diejenigen befürwortet wird, die in Folge der Anstrengungen der letzten Feldzüge krank und siech geworden sind, aber wegen verspäteter Anmeldung ihrer Ansprüche keine Pension erhalten.

Der Justizminister hat eine Verfügung wegen Beschleunigung der Strafsachen erlassen. Danach soll jede Strafsache als Eilsache zu betrachten fein und die Termine sollen in kurzen Fristen anberaumt werden.

Trotz aller triftigen Gründe, die den deutschen Kapitalisten von dem Ankauf russischer Werthe abhalten sollten, haben die am Mittwoch au deutschen Börsen­plätzen erfolgten Zeichnungen auf die neue 3'/2prozentige russische Goldanleihe die fabelhafte Höhe von 2% Milliarden erreicht! In Paris und London ist man mindestens ebenso stark in's Zeug gegangen, so daß die Anleihe, die 400 Millionen Franken beträgt, im Ganzen wohl 15 Mal überzeichnet worden ist. Es ist dies ein Ergebnis, wie es auch der bisher vom Erfolg in allen Dingen begünstige Finanzminister Witte noch nicht anf- zuweisen gehabt hat und das vor allem als ein Beweis des Vertrauens aufzufassen ist, das ganz Europa in die Regierung des Zaren Nikolaus II. setzt.

Die Sparkasseneinlagen in den einzelnen Landestheilen Preußens. Am Ende des Etatjahres 1893 bczw. 1893/91 waren in sämmtlichen preußischen Sparkassen ein Gesammteinlagebestand von 3 750,23 Millionen Mark vorhanden. Von dieser Gesammtsumme entfielen auf Ostpreußen 63,58 Millionen oder 1,70 Hunderttheile, auf Westprenßcu 60,10 Millionen oder 1,60 Hunderttheile, Berlin 161,71 (6,31), Brandenburg 256,86 (6,85), Pommern 171,03 (4,56), Posen 53,49 (1,43), Schlesien 308,67 (8,23), Sachsen 220,82 (11,22), Schleswig-Holstein 410,46 (10,94), Hannover 504,76 (13,46), Westfalen 622,56 (16,60), Hessen-Nassau 174,97 (4,67), das Rheinland 529,73 (14,13), und auf Hohenzollern 11,49 Millionen Mark oder 0,31 Hunderttheile.

Als ein Beitrag zum Preisrückgang der Güter in der Provinz Posen wird derDeutschen Tageszeitung" aus Lissa geschrieben: Der Kreis Kosten ist einer der besten Kreise der ganzen Provinz. Das in diesem Kreis belegene Rittergut Zicinnitz hat ein Areal von 763 Hektaren mit 6390 Mk. Grundsteuer-Reinertrag und ist von der Landschaft in Posen auf 550 000 Mk. taxiert. Dieses Gut ist mit vollem Inventar und nicht devastiert am 29. November d. J. in der Subhastation für 340 000 Mk. von der königl. Ansiedelungs­Kommission angekauft worden. Besitzerin war eine Frau Nikolaus in Berlin. Ein mehrfacher Millionär tu Berlin, Herr Hans von Westernhagcu, ist mit 111000 Mk. Hypotheken ausgefallen. Dieser reiche Herr hat also die bedeutende Summe fahren lassen, um sich nicht in die Sorgen der Landwirthschaft zu stecken!

Leipzig. Das Reichsgericht in Leipzig verhandelte am Freitag die Revision des Freiherr» von Thüngcn- Roßbach, welcher bekanntlich von dem Amtsgericht I zu Berlin am 3k. Mai zu 600 Mark Geldstrafe verur- theilt worden war. :Der Rechtsbeistand Thüngen's begründete die Revision des Angeklagten und betonte hauptsächlich die Unzuständigkeit des Berliner Gerichts. Rechtsanwalt Galli beantragte die Verwerfung der Revision, da der Einwand der Unzuständigkeit vor dem 31. Mai hätte erhoben werden müssen. Die Berufung von Thüngen's wurde verworfen mit dem Begründen, daß das Berliner Gericht zuständig gewesen sei, da von Thüngen nach der Zustellung der Anklage und Ab­lehnung seines Einwandes der Unzuständigkeit nicht Beschwerde erhoben hatte.

Miltenberg n. M. Ein Unterfrante als amerikanischer Braucrköuig! Herr Valentin Blatz von Milvauke zeigt, wie einträglich das Brauergewerbe auch in Amerika sein kann. Blatz war zu Miltenberg geboren und hatte im Jahr 1853 eine kleine Brauerei in Amerika gegründet. Als Anfangskapital haben ihm nach jetzigem deutschen Geld 2500 Mk. zur Verfügung gestanden. Nach und nach hat sich sein Geschäft derartig ausgedehnt, daß vor 3 Jahren eine englische Gesellschaft seine Brauerei für etwa 10 Millionen Mark erworben hat. Das hin­terlassene Vermögen des kürzlich verstorbenen ehemaligen nntcrfrünkischen Brauburschen wird 50 Mill. Mk. geschätzt.

In Oldenburg hat ein Händler eine Zu­satzstrafe von einem Monat Gefängnis erhalten, weil er vor dem Schöffengericht bei Verkündung des Urtheils gelächelt hatte.

Ausland».

* Aus Ostasic» werden neue große Erfolge der Japaner gemeldet. Sie haben die gut terprobiantirte