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.M 97. Mittwoch, den 5. Dezember 1894.
Börsonspi l und Landwirthschaft.
Bezeichnend dafür, daß das Börsen piel bereits überall als Schädigung des ehrlichen Erwerbs und der Bolkswohlfahrt angesehen wird, ist die Thatsache, daß dessen Bekämpfung in allen Ländern, selbst in Amerika und England, festen Fuß faßt. Der Hauptförderer der darauf abzielenden englischen Bestrebungen und Befürworter intcruationaler Abmachungen ist der Politiker C. W. Smith. Früher längere Jahre Börsenmakler, genießt er in englischen Geschäftskreisen einen makellosen, lautern Rnf. Er ist in seiner Praxis zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Geflogenheiten des Termin- Handels in hohem Maß verwerflich, für die Volkswohlfahrt verderblich und namentlich für den Bestand der Landwirthschaft tödtlich seien. Sein Urtheil muß unbedingt als unparteiisch und fachmännisch richtig angesehen werden. Herr Smith hat sich, wie wir in der „Deutschen Tagesztg." lesen, die Heilung dieser Schäden zum selbstlosen patriotischen Lebensziel gesteckt und namentlich in den Jnteresstvertretuugcn der Land- wirthschaft, die dort ganz wie bei uns, zu allermeist unter den Schäden der Produktenbörse zu leiden hat, Unterstützung und entgegenkommendes Verständniß gefunden. Die nachfolgenden Ausführungen sind von ihm auf einer großen landwirthschaftlichen Versammlung zu Bristol am 25. Oktober gegeben worden. Sie lassen erkennen, daß die englische Landwirthschaft an denselben Schäden krankt wie die unserige.
Herr Smith weist zunächst, wie das genannte Blatt mittheilt, auf die Erfahrung hin, daß es gegenwärtig weit leichter ist, die Preise zu werfen, als zu steigern. Die in den letzten Jahren nach dieser Richtung hin unternommenen Versuche sind sämmtlich fchlgeschlageu. Infolgedessen ist die Partei der Baissirs naturgemäß eine viel mächtigere, so daß unter ihrem Einfluß die Preisnotizen beständig weichen. Mit dem Augenblick, daß ein Bassier seinen Abschluß gemacht hat, liegt es in seinem Interesse, die Preise zu drücken, weil er die Warenmenge, zu deren Lieferung er sich verpflichtet hat, natürlich billiger kaufen will, als sein Abschluß lautet. Da diese Leute weder selbst produzieren, noch eigene effektive Vonäche hinter sich haben, so müssen sie die ihrem Vertrag nach zu liefernde Menge vorher kaufen. Es geschieht dies aber alles nur in fingierten Waaren, deren Umschlag jetzt ungefähr 30 mal größer ist, als die in der ganzen Welt wirklich vorhandene Getreidemenge. (? ? ?) Die Machenschaften im 2crminhandel sind aber kein Handel zu nennen, weil die Waare den Besitzer überhaupt nicht wechselt; es ist ganz einfach ein Spiel, eine Wette auf das Steigen und Fallen der Preise. Man erhält entweder nach einem Termin die sich ergebende Preisdifferenz von seinen Kontrahenten oder man hat sie an ihn zu zahlen. Auf diese Weise sind die Getreidepreise von Jahr zu Jahr gesunken, obwohl, wenn nur ein reeller' Handel zwischen Produzenten und Händler mit nach dem natürlichen Gesetz der vorhandenen Vorräthe und des Bedarfs sich regelnden Preisen stattsünde und statt- gefunden hätte, thatsächlich die Weizenpreise jetzt höher sein müßten, wie im Jahre 1882. In diesem Jahre wurden in den korubauenden Ländern zusammen 223 Millionen Bushels (1 Bushel gleich 27 805 Kgr.) Weizen mehr, als der Bedarf der gesummten Menschheit betrug, gewonnen unb in den Handel gebracht; im Jahr 1893 dagegen 26';» Millionen weniger der Bedarfs- Ziffer gegenüber. Trotzdem war der Marktpreis 1882 für Weizen ungefähr doppelt so hoch, wie 1893, ein Beweis, wie sehr Weizen ein Gegenstand des Börsen- spiels ist und dieses den Preis da ür bestimmt. Ein Heilmittel gegen diese ungesunden Zustände kann nur eine zielbewußte durchgreifende Gesetzgebung sein, die den Handel mit fingierten oder nominellen Waaren unterdrückt. Die Amerikaner haben bereits in ihrem Repräsentantenhaus eine entsprechende Vorlage eingebracht. In Deutschland ist sie vorbereitel und Rußland und Frankreich fiirö im Begriff zu folgen. Nachdem Herr Smith noch darauf hingewiesen hat, daß leider auch die englischen Finanzkreise in dem Termin- börsenspiel nichts Anstößiges erblicken, schließt er seine Betrachtungen mit der Befürchtung, daß, wenn die Gesetzgebung nicht bald Abhilfe schaffe, der nötigste Produktionszweig in England und damit das Staatswohl dieser unlauteren Spekulation einer geriebenen Minderheit geopfert werde. Die Ausführungen, wie
die Schlußfolgerung des Herrn Smith treffen auch für die deutschen Wirthschaftsverhältnisse zu, so daß auch wir seiner Befürchtung nur beistimmen können.
Deutsches Reich.
Berlin, 29. November. Der Reichstag wird am 5. Dezember, Mittags 12 Uhr, im Rittersaal des königlichen Schlosses durch den Kaiser persönlich eröffnet werden. Vorher findet im Jnterimsdom und in der Hedwigskirche der übliche Gottesdienst statt.
— Ueber die Größenverhältnisse des neuen Reichs- tngshnnscs bringen die Fachblätter eingehende Angaben. Das Königliche Schloß in Berlin ist 200 Meter lang, 120 Meter breit und 33 Meter hoch. Die Höhe der Schloßkuppel beträgt vom Straßeupflaster bis znm Kreuz 78 ’/a Meter. Das neue Reichstagsgebäude besitzt eine Länge von 131,80, eine Breite von 88,30 Meter. Ungerechnet die Rampen der Ost- unb Westseite. Die bebaute Fläche stellt sich auf rund 12000 Quadratmeter. DieHöhe des Baues von der Oberkante des Bürger- steigs bis zum Hanptgesims der Front betrügt 26,40 Meter, bis zum oberen Hauptgesims der Thürme 39,66 Meter, bis zur Plattform der Kuppel 58,70 Meter und bis zur Oberkante, Kreuz der Krone auf der Laterne, 74,70 Meter. Der im Grundriß 35 zu 39 Meter messende steinerne Unterbau der Glaskuppel über dem Sitzungssaal reicht auf eine Höhe von rund 42 Metern. Das Baumaterial zu diesem Riesenbau ist aus ganz Deutschland geliefert worden. Der Granit wurde größtentheils aus dem Fichtelgebirge bezogen, der Sandstein and Schlesien, Bayern und Lippe. Znm Ban wurden verbraucht 1211 Kubikmeter Granit, 30,583 Kubikm. Sandstein, 12,354 Kubikm. gewöhnlicher Kalkstein, 557 Kubikmeter Lesima- und Merlerakalksteiue, außerdem 32% Millionen Ziegelsteine. — Der Fußboden- belag in den Wandelhallen rc. ist aus beu Saalburger Marmorwerken bezogen, der Kamin im Kaisersalon ist aus Portormarmor, im Vorsaale dieses Salons aus Marzana-(Jstriancr)Knlksteiu. — Bei dem ganzen Bau mußten Werksteine von ungewöhnlich großen Abmessungen beschafft werden. Blöcke von 4 — 6 Kubikmeter Inhalt waren nichts Seltenes.
* — Die deutsche Bichversicherungs Gesellschaft, die in den letz'en Wochen unliebsames Aufsehen hervor- gerufen hat, wird sich vollständig reorgamfiren und suchen, die Schädigungen, welche zahlreiche Landwirthe durch die Gesellschaft erlitten, wieder anszuglcichcn. Der erste Schritt, den man hierzu gethan, bestand darin, daß man den seitherigen Leiter durch Ver- waltuugsrathsbcschlnß entlassen hat. Weitere Maßnahmen zur Abwickelung des Geschäftes werden einer zweiten am 15. Dezember stattfinden Generalversammlung unterbreitet werden.
— Ueber den Plan einer Verbesserung der Verpflegung der Soldaten wird berichtet: Künftig soll in der Garnison die Fleischportion um 30 Gramm, die Gemüseportion auf die Sätze des Gemüsetheils der Manöververpflegung unter gleichzeitiger Fettzugabe von 40 Gramm und die Manöverkost durch eine Fettzugabe von 60 Gramm erhöht werden. Hierdurch wird es auch ermöglicht, dem Soldaten eine regelmäßige Abendkost zu gewähren, welche er sich jetzt selbst beschaffen muß; bei der gemeinschaftlichen Bewirthschaftnng der zugebil- ligten Mittel wird sich sogar meist eine warme Abendkost herstellen lassen. Der Soldat zahlt jetzt für die ihm in der Kaserne gewährte Verpflegung von seiner Löhnung einen Antheil von 13 Pfg.; bei der geplanten neuen Verpflegung sollen dem Manne 15 Pig. in Abzug gebracht werden. Der Soldat würde also für seine Abendkost nur 2 Pfg. zu bezahlen brauchen, da das übrige in natura von der Verwaltung geliefert wird. Die zur Durchführung dieser Maßregel erforderlichen Geldmittel sind mit in den nächsten Etat eingestellt worden.
— Arbcitsmangcl. Um dem Arbcitsmangcl auf dem Lande int Winter abzuhelfen, hat die Königliche Regierung in Königsberg, Abtheilung für indirekte Steuern, Domänen unb Forsten, die Einrichtung getroffen, daß der Holzeinschlag in den Wäldern in den Sommermonaten auf das Allernothwendigste beschränkt werden soll, so daß sich der Hanpteinschlag speziell auf die Wintermonate vertheilt. Auch den Frauen soll Arbeit verschafft werden, indem diese vorzugsweise mit der Entfernung trockener Baumüste und des Unterholzes beschäftigt werden sollen.
Münster, 27. Nov. Der Ausschuß der Alters unb Jnvaliditüls-Vcrsicherungs-Anstalt Westfalen hat, der „Post" zufolge, beschlossen, zur Errichtung von Arbeiterwohnungeu an Krcisvcrbüude der Provinz Westfalen Darlehen bis zur Höhe von 300,000 Mk. Herzugeben und zwar zu dem Zinssätze von 3% Proz. Der Vorstand soll ersticht werden, die Kostenfrage der ärztlichen Atteste für Invalidenrenten Empfänger generell zu ordnen, da er es für eine Härte hält, daß die Kosten für ein solches Attest, welche in einzelnen Bezirken bis zu 9 Mk. betragen, von den Arbeitnehmern getragen werden müssen.
Görlitz, 28. Nov. Ein Poststück von seltenem Werthe kam dieser Tage aus Berlin hier an, welches wohlverwahrt die Gelder des großen Looses enthielt, das bei der letzten Klasse der preußischen Lotterie in unsere Stadt gefallen ist. Nach Abzug der auf den Fiskus, die Lotterie-Verwaltung rc. entfallenden Antheile und sonstigen Spesen, waren es mehr als viermal- hnnderttausend Mark, die zur Vertheilung an die hiesige Lotterie-Kollekte geschickt wurden. Das Porto für die Werthscndung betrug 78 Mk.
In Hastfurt ist am Mittwoch auf Verfügung der Staatsanwaltschaft in Fürth der dort wohnhafte Lehrer Joh. Försch wegen Verdachts des Einbruchdiebstahls, begangen im Ort Ziegenbach in Mittelfranken, verhaftet und in das Amtsgerichtsgefängniß eingeliefert worden. Bei seiner Verhaftung ist ihm ein sechsläufigcr geladener Revolver abgenommen worden.
Lokales und Provinzielles.
* Schlichtern, 4. Dez.
— Thu' bald was du thun willst! Die Weih- nachts-Anzeigen, die Empfehlungen und Schilderungen tauchen in reicher Fülle auf, glänzender und immer mannigfaltiger gestaltet sich der Schmuck der Läden und Schaufenster. Die Qual der Wahl, was denen nun alt Geschenken und Angebinden für Familienangehörige, für Verwandte und liebe Freunde darzubringen sei, beginnt, und es ist nicht leicht, darum herumzukommen. Von heute wird bis morgen überlegt und von dieser Woche bis zur nächsten, und, genau betrachtet, stehen die Dinge dann immer noch auf demselben Fleck. Um dieser Qual zu entrinnen, giebt es nur ein einziges Mittel, das aber auch ein probates ist, und es heißt: ein schneller Entschluß! Ruhig geprüft und richtig überlegt, dann aber auch zugefaßt, das ist allein richtig, damit ist allen Theilen gedient. Nicht zum Mindestens aber auch den Geschäftsleuten die oft in eine rechtschaffene Enge gerathen, wenn sie unmittelbar vor dem Feste nun Alles ohne Ausnahme mit einem Male schaffen sollen. Es giebt so viele Weihnachtsgeschenke, die zur völligen Fertigstellung der knndigen Hand des Gewerbetreibenden bedürfen, wenn sie nicht von A bis Z von ihm anzufertigen sind. Zu Weihnachten giebi's keinen Normalarbeitstag, aber ohne eine Stunde Schlaf kann Niemand thätig fein, ebensowenig wie Jemand zehn Hände hat. Also reiflich überlegt und dann ein schneller Entschluß.
* — Bezeichnend für die eigenthümlichen Wittcrungs- verhältnisse dieses Herbstes ist es wohl, daß am vorigen Sonntag von Spaziergängern im Walde nicht nur reife Erdbeeren, sondern auch eine blühende Maiblume gefunden worden sind.
* — Wir machen darauf aufmerksam, daß mit dem nächsten Sonntag, dem zweiten Adventssonntag, die geschlossene Zeit eintritt, in der nach der bestehenden Vorschrift bis Weihnachten Tanzbelustignugen nicht stattfinden dürfen.
— Vom Reichsgericht wurde eine Entscheidung getroffen, welche überall von größtem Interesse ist, wo es vermiethete Kirchenslühle giebt. Nimmt jemand bei Beginn des Gottesdienstes einen Kirchenstuhl ein, der einem rcchtmäß gen Miether gehört, unb kommt dann der Miether und will den Darauffitzenden wegweisen, so ist das eine „Störung des öffentlichen Gottesdienstes'. Will der rechtmäßige Pächter seinen Sitz nickt anderweitig besetzt sehen, so ist es seine Pflicht, vor Beginn des Gottesdienstes auf der Stelle zu sein.
* — Die Entschuldigungszettel der Kinder, die ihnen bei vorgekommenen Schulverfäumnissen von den Eltern für die Lehrer ausgestellt werden, sind nach einem neuerdings ergangenen Erkenntniß des Reichsgerichts als Urkunden zu betrachten, und kann auf Grund jenes