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SchluchternerMtung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

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iM 95. Mittwoch, den 28. November

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1894.

J-Nr. 3613. Die Herren Bürgermeister weise ich hierdurch an, nunmehr die erforderlichen Beschlüsse der dortigen Gemeindevertretung über Ausführung des Kommunalsteuer-Gesetzes herbeizuführen.

Gemäß I Nr. 5 der Uebergangsbestimmnugen zur Ausführung des Kommunalsteuergesetzes vom 11. Juli 1893 sind die dort bez. Anträge mit der ans IV Nr 5 wegen der Zuschläge zur Staatseinkommensteuer bis zum Betrage von 150 °/a sich ergebenden Einschränkung, dem Herrn Minister des Innern zur Genehmigung eiuzus enden. Ich muß deshalb zunächst der Einsendung dieser Anträge und zwar bis spätestens 5. Dezember

Regierungsbezirk:

Nachweisung

der Soll-Einnahmen an Gebühren, Beiträgen und Steuern für das Rechnungsjahr 1895,96.

(Vergl. Art. 39 I der Ausführungs-Anweisung vom 10. Mai 1894 zum Kommunalabgabengesetze.)

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Ge­meinde.

Betrag des zu deckenden Finanz­bedarfs.

Von dem in Spalte 12 angegeb. Betrage sollen geb. werden

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Bemerkungen.

durch Ge­bühren und Beiträge

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durch Zuschläge

zur Einkommen­steuer.

zu den veranlagten Realsteuern.

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Bemerkungen r zu lfte. Nr. 1.

». An noch $u genehmigende indir. Steuern (S> 5) sollen neueingeführt werden:

1. Hundesteuer mit M. Aufkommen.

2. rc. ;c.

b. An nech zu genehmigenden direkten Steuern (Sp. 811) sollen neu eingeführt werden:

1. It. iC.

c. Die Zuschläge zu den veranlagten Realsteuern vertheilen sich aus: Grundsteuer mit p<£t.; Gebäude- steuer mit pCt.; Gewerbesteuer mit pCt. (sind gleichmäßige).

d, Das Aufkommen der zu erhebenden besonderen Einkommen- und Realsteuer» ist gemäß K. A. G. 4 57 auf die

Zuschläge in Sp. 810 entsprechend »ertheilt.

Schlüchtcrn, den 18. November 1894. Der Königliche Landrath: Noth.

der Fleischer billig verkauft wird, das Stadlvcrordncten- kollegium aufs Lebhafteste beschäftigt. Auf die Anfrage, wie sich der Stadtrath gegenüber dieser starken Einfuhr gefrorenen Fleisches verhalte, wurde erklärt, daß der Stadtrath bereits in dieser Angelegenheit an das Staatsministerium berichtet habe. Man habe beantragt, entweder im Wege der Landesgesetzgebung auf Abhilfe bedacht zu sein oder bei der Rcichsrcgierung auf ein­heitliche Kontrollmaßregeln für das ganze Reich zu bringen. Da die Thiere in Australien weder unmittel­bar vor noch nach der Schlachtung untersucht würden, bestehe keine Gewähr dafür, daß nicht auch das Fleisch kranker und für die Gesundheit der Menschen schädlich wirkender Thiere eingeführt wird. Eine nachträgliche Untersuchung in Deutschland nach dem langen Transport biete keinerlei Sicherheit.

Mainz. In einer hiesigen Wirthschaft saßen gestern Abend eine Anzahl junger Leute beisammen. Einer derselben verließ auf einige Augenblicke seinen Platz. Als er sich wieder setzen wollte, zog ihm ein Anderer plötzlich den Stuhl hinweg und der junge Mann stürzte rücklings zu Boden; ein Strom Blut , drang ihm sofort aus dem Mund, er hatte sich die Zunge durchgebissen; gegen den Thäler ist Strafantrag gestellt.

In Folge des Mißgriffs eines Apothekergehülfen ist am Dienstag in Freiburg i.Br., ein Student, der Sohn . des Oberbürgermeisters Bötticher in Magdeburg, an Ver- ' giftung gestorben. Der Verstorbene hat statt des geforderten Anlipyrins zwei Pulver mit Sublimat , erhalten. Der Apothekergchülfe ist verhaftet und die ; Staatsanwaltschaft erläßt eine Warnung vor dem «Gebrauch der in der Zeit vom 3. bis 14. November aus der betr. Apotheke bezogenen Pulvern. Der Fall macht gewaltiges Aufsehen.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser hat sämmtlichen Wittwen der am 26. Februar d. I. bei der Explosion auf dem PanzerschiffBrandenburg" verunglückten Heizer und Werftarbeiter eine besondere Wcihnachtsfrcude dadurch bereitet, daß er ihnen je 150 Mark bewilligte.

Die neuen Bajonett-Seitengewehre, welche von einigen Truppentheilen während der Herbstmanöver zur Probe getragen wurden, sollen bei der Leibkompaguie des ersten Garde-Regiments z. F. wieder eingezogen worden sein, so daß von einer allgemeinen Einführung in der Armee danach abgesehen zu sein scheint.

Hamm, 12. Nov. Schicksal eines Lottericlooses. Das große Loos der Weseler-Lotterie ist hierher gefallen. Der 16jährige Sohn der Wittwe Coersmann hat das Loos in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeiter gespielt, so daß zwei Familien, die es sehr gut gebrauchen können, den Gewinn theilen. Am Sonntag Vormittag war ein Berliner Lotterie-Collekteur hier und bot der Frau 30 000 Mk., ohne zu sagen, daß ihr Loos den Hauptgewinn von 90 000 Mk. gezogen habe. Der Frau wurde von befreundeter Seite gerathen, das Loos nicht abzugeben. Schließlich nach langem Drängen und Höherbieten wurde das Loos für 86 400 Mk. dein Collecteur ausgehändigt, der den Betrag sofort auszahlte. Mit einem Schlage hat der schlaue Geschäftsmann 3600 Mk.verdient"

Der Schwurgerichtsprozeß gegen den Oberförster Gerlach aus SoudcrsMusc» unb dessen Frau dürfte die Summe von etwa 20 000 Mark erfordern, die nun von den Berurtheilten zu bezahlen ist! In diesen Betrag sind auch die Unterhaltungskosten Beider in den Strafanstalten mit einbegriffen, die in diesem Fall mit Rücksicht auf die Wohlhabenheit des Ehepaars von diesem ebenfalls getragen werden müssen.

In dem Dorf Wcttabnrg bei Naumburg ist kürzlich im 84. Lebensjahr eine brave Wittwe gestorben, die seit dem Tod ihres Mannes etwa 20 Jahre laug dessen Aemter eines Gemeindehirten und Nachtwächters in aller Form, und zwar unentgeltlich, versehen hat. In ihrem Testament hat sie dem Dorf noch ein Bermüchtniß von 600 Mk. ausgesetzt.

Gotha, 16 Nov. In Gotha hat die Einführung australischen Fleisches, das seit einigen Wochen in größeren Mengen dorthin kommt und von einem Theil

Ausland.

Petersburg, 21. Nov. Während der Ueberführung der Kaiserleiche vom Nikolai-Bahnhofe nach der Peter Pauls-Festung ist ein großer Brillant aus der hinter dem Sarge einhergetrageucn Kroneverloren" gegangen, s Einige Juweliere sind der Ansicht, daß der Brillant während des Tragens vielleicht aus Unvorsichtigkeit eingedrückt wurde und sich nun zwischen dem Sammet- futter und dem Melallgcstelle befindet. Nun wirb die

cntgcgensehcn und ist jedem Anträge eine Nachweisung nach untenstehenden Schema belustigen.

Demnächst ist der Beschluß über Erhebung der dirccten Gemeindesteuern herbeizuführen und mir das vorgeschricbene Statut in zwei Exemplaren ausgefertigt innerhalb 14 Tagen zur Revision vorzulegen.

Formulare zu diesem Statut sind im Büreau des Kreis- Ausschusses zum Preise von 20 Pf. pro Exemplar zu haben.

Diejenigen Gemeinden, die beabsichtigen, eine Lust- barkeitssteuer zu erheben, haben mir dies binnen 8 Tagen anzuzeigen, damit die erforderlichen Formulare zu den Ordnungen bestellt werden können.

Krone daraufhin genau geprüft werden. Echt russisch selbst hinter dem Kaisersarge wird gestohlen!

Petersburg, 26. Nov. Um 1/s Uhr verkündete Kanonensalut von der Petersburger Festung die vollzogene Trauung des Kaisers. Gegenwärtig findet Gratulations­cour statt, welche ungefähr bis 2 Uhr dauern dürfte.

Graz. Die Fürstin Claudine von Teck, eine nahe Verwandte der englischen Königsfamilie, ist dieser Tage auf ihrem Gut Reinthal bei Gruz an Diphtheritis gestorben. Die Fürstin wur mit Heilserum behandelt worden!

Tokio, 24. Nov. Mittwoch Abend ist Port Arthur von den Japanern erstürmt worden.

Lokales und Provinzielles.

* Schluchtern, 27. Nov.

* Durch Verfügung des Herrn Regierungs- Präsideiuen vom 22. August 1892 ist für die letzten drei Sonntage vor Weinachten, dieses Jahr den 9., den 16. und den 23. Dezember im Reg.-Bezirk Cassel die zu­lässige Beschäftigungszeit in allen Zweigen des Handels- gewerbes bis 7 Uhr Abends ausgedehnt. Die be­treffenden Bestimmungen, welche im Kreisblatt abge­druckt sind, besagen:

ill. An den letzten drei Sonntagen vor Weih­nachten dauert ttn ganzen Regierungsbezirk die zulässige Beschäftigungszeit in alle Zweigen des Handclsgcwcrbes bis 7 Uhr Abends.

IV. An dem ersten Weihnachts-, Öfter- und Pfingsttag ist:

a. der Handel mit Back- und Conditorwaaren, mit Fleisch und Wurst, Borkostartikeln und mit Milch von 5 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags jedoch ausschließlich der für den Hauptgottesdienst festgesetzten Unterbrechung zugelassen,

b. der Handel mit Colonialwaaren, mit Blumen, mit Taback und Cigarren, sowie mit Bier und Wein während zweier Stunden vor Beginn der Pause für den Hauptgottesdienst, die Zeitungs­spedition aber wie an sonstigen Sonn- und Fest­tagen gestattet.

* Die bisher noch üblich gewesene Bezeichnung Ständisches Bauamt" in Kassel, Eschwege, Franken- berg, Fritzlar, Fulda, Gclnhauscn, Hanau, Hersfeld, Hofgeismar, Marburg, Rintcln, Rotenburg und Ziegenhain hat eine Umwandlung inLandcs-Bau- amt" erhalten.

* Am vergangenen Samstag wurden oberhalb Nicderzell am Ohl beim Dachsgraben drei Stück ausgewachsene schwere Dachse erlegt.

Gcluhauscn. Die hier von einigen Einwohnern von Pfungstadt importirten Schweizer Ziegen, welche vielfach Interesse erregten, stellten sich im Preise ab Pfungstadt wie folgt: 13 jährige importirtc Schweizer Ziegen 75 Mk., Pfungstädter Zucht 13jährig 40 Mk., Lämmer 30 Mark.

Fulda, 17. Nov. DieOrdnung" über die Er­hebung der Hundesteuer in Fulda wurde in der gestrigen Stadtrathssitzung berathen und solche im Wesentlichen unter Anlehnung an den Entwurf der Königlichen Regierung festgesetzt. Die städtische Steuer wurde nach derselben, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Ausschuß, auf 10 Mark für einen Hund und für einen zweiten und jeden weiteren auf 15 Mark festgesetzt. Für solche Hunde, welche zur Bewachung eines einzelnen d. h. mehr als 200 Meter von dem nächsten bewohnten Hause entfernt liegenden Hauses ober Gehöftes gehalten werden, sowie Hirtenhunde ist eine jährliche Steuer von 3 Mark zu entrichten. Diese Vergünstigung gilt jedoch jeweils nur für den ersten Hund. Der zweite und jeder weitere Hund ist mit dem Satze von 15 Mark zu versteuern. Bei der Veranlagung der Steuer wird es so angesehen, als wenn die etwa von einzelnen Gliedern einer Haushaltung (einschließlich der Dienstboten) gehaltenen Hunde dem Haushaltungs- Vorstände gehörten und wird hiernach die Höhe der Steuer bemessen. Auch für die Entrichtung der Steuer für sämmtliche in einer Haushaltung gehaltenen Hunde haftet der Haushaltungsvorstand. Im hiesigen Schlachthnuse wurde am Donnerstag ein von Herrn Schuhwaarcnfabrikantcn Joh. Kind hierfelbst gemästetes Schwein geschlachtet, welches das an's Unglaubliche grenzende Nettogewicht von 642 Pfd. erreichte.