Einzelbild herunterladen
 

SchlilchternerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

.,--^^-»-^-> .nar^tm:xi^^>sarsn.-r.<iilax^j^t-^c!~r.-.-^..ic^s..,r.r^,^-.-^- -..*...^.«i. ... *.l ... ...... . ... . ^.^«...c, .'u?.^ ..*-..^j..-..-l^Sl^.rc..>*--'-^.^«J<Sii»^^'?;. .tmiä^.nau»?M^.-z»i»lÄi.rax-.v.*X^^S>MXÄ<l»^*e««au<«CJ^-^^

.M 87. Mittwoch, den 31. Oltodcr 1894.

MMMMMmBgHIMHMimMIIMMMmiKWTWBiBa^^

Die neue Vermögenssteuer.

Der kommende Herbst wird zum ersten Mal eine Einschätzung zur neuen Vermögenssteuer des preußischen Staates mit sich bringen. Diejenigen Steuerzahler, welche sich ausrechueten, daß ihnen die Ucberweisung der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer an die Gemeinden vom 1. April 1895 ab eine Entlastung bringen werde, werden in vielen Fällen sich getäuscht finden. Denn vom 1. April 1895 ab kommt zugleich eine Erhöhung der Kreissteuern in Frage in Folge Fortfalls der lex Hueue. Zugleich tritt als Staatsstcucr die neue Vermögenssteuer hinzu. Die neue Vermögenssteuer aber trifft gerade die großen Städte und die industriellen Bezirke am meisten, welche auch durch die Umgestaltung der Einkommensteuer die größte Mehrbelastung er­fahren haben.

Künftig werden die Vermögenssteuer und die Ein- kommenstcner die einzigen direkten Staatssteuern Preußens sein. Auf die Vermögenssteuer sind Gemeinde- zuschläge wie bei der Einkommensteuer nicht zulässig. Mit der Einführung der neuen Vermögenssteuer erscheint das Fortbestehen der Gewerbesteuer auch als Kommunal- steuer wenig verträglich. Denn die Gewerbesteuer in ihrer gegenwärtigen Gestalt ist auch eine Vermögens­steuer. Sie hätte vielleicht einen andern Zuschnitt bekommen, wenn Herr Miquel im Jahre 1892 schon ein klares Bild gehabt hätte von seiner im Jahre 1893 vorgeschlagenen Vermögenssteuer. Neben der Vermögens­steuer können Kommunalstcucrn, wie die Gewerbesteuer, die Grundsteuer und die Gebäudesteuer, nur noch eine Bedeutung beanspruchen als Entschädigung für besondere Vortheile, die ausKommunalaufwendungen dem Gewerbe­betrieb, dem Hausbesitz oder Grundbesitz zu Theil werden.

Die neue Vermögenssteuer trifft nicht das Vermögen juristischer Personen. Die Aktiengesellschaften, Bergwerks- gesellschaften und Genossenschaften werden ohnedies schon doppelt getroffen durch die Einkommensteuer, und zwar sowohl seitens des Staates, wie seitens der Gemeinden. Denn das Einkommen dieser Gesellschaften wird einmal bei den Gesellschaften selbst und sodann noch in den Gewinnantheilen der einzelnen Gesellschafter besteuert Von der Vermögenssteuer frei bleiben auch Möbel, Hausrath und dergleichen.

Im übrigen unterliegen der Vermögenssteuer die Grundstücke, das laudwirthschaftlichc Betriebskapital, das gewerbliche Anlage- und Betriebskapital und das sonstige Kapitalvermögen, wie Effekten, Gcschüftsautheilc, Kapitalwerth von Renten und dergleichen. Von dem aktiven Vermögen sind die Schulden in Abzug zu bringen. Frei sind Vermögen unter 6000 Mk, bei Personen, deren Einkommen 900 Mk. nicht übersteigt, Vermögen unter 20,000 Mark. Bei weiblichen Personen, welche minderjährige Familienangehörige zu unterhalten haben, vaterlosen minderjährigen Waisen und Erwerbs­unfähigen, sind Vermögen unter 20,000 Mk. steuerfrei, wenn das Einkommen den Betrag von 1200 Mk. nicht übersteigt.

Das Vermögen wird für die Besteuerung berechnet nach dem gemeinen Werth der Vermögenstheile. Werth- papiere dagegen sind nach dem Verkaufswerth, sonstige Kapitalforderungeu und Schulden nach dem Nennwerth zu berechnen. Darin liegt eine Benachthciligung des Vermögens der letzteren Art im Verhältniß zu dem Grundvermögen. Der Regierungsentwurf wollte auch das Grundvermögen besteuern nach dem Verkaufswerth. Die Agrarier aber haben es durchgesetzt, daß nur der gemeine Werth, d. h. der Vermögenswerth, den das Grundstück für jeden Besitzer hat, die Grundlage für die Steuercinschätzung bildet.

Der Steuersatz beträgt durchschnittlich^o pro Mille des Vermögenswcrthes. Die Steuersätze sind berechnet auf 2%o oder '/- pro Mille von dem geringsten Ver- mögcnswerih innerhalb derselben Tarifklasse. Bei einem Vermögen von 100,000 Mk. betrügt die Steuer also 50 Mk. Sie steigt bei höherem Vermögen für jede angefangenen 20,000 Mk. um je 10 Mk. Es ist also eine Besteuerung vom Vermögen, nicht vom Einkommen. Eine Besteuerung von^ pro Mille des Vermögens kommt bei einer vierprozentigen Verzinsung des Vermögens einer Einkommensteuer von 12/a pro Mille oder 1'/. pCt. vom Einkommen gleich. Die Vermögenssteuer, an der Staalscinkommensteuer gemessen, kommt also einem Zuschlag von etwa 30 bis 60 pCt. der Einkommen­steuer gleich.

Mit dem Fürsten Hohenlohe ist der Unterstaatssekretär v. Köller aus Straßburg ciuget'wffcn und vom Kaiser ebenfalls in der Huldvollsten Weise begrüßt worden.

28. Okt. Sicherem Vernehmen nach hat der Statthalter von Elsaß-Lothringen, Fürst v. Hohen- lohc, den heute Vormittag von Sr. Majestät dem Kaiser an ihn ergangenen Ruf als Reichskanzler und Ministerpräsident angenommen. Unter-staatssekretär v. Köller übernimmt das Ministerium des Innern. Die offizielle Ernennung erfolgt vorsichtlich noch heute Abend. Fürst v. Hohenlohe und Herr v. Köller kamen heute Vormittag mit den Kaiserlichen Majestäten nach Berlin, fuhren Abends 6 Uhr nach dem neuen Palais zurück, dinirten und übernachteten daselbst und begaben sich (Montag) Vormittag wieder nach Berlin. Minister v. Köller übernimmt vermuthlich schon morgen die Geschäfte.

Der schlicßliche Rücktritt des Grafen Caprivi soll bnrdjauS kein ganz freiwilliger gewesen, er soll ihm vielmehr vom Kaiser sehr nahegelegt worden sein. Als Nachfolger des Fürsten Hohenlohe auf dem Statthalter- posten in Straßburg gilt Graf Waldersec.

DiePreußische Lehrcrzeitung" veröffentlicht jetzt die Grundzüge des neuen Lehrer-Besoldungsgesetzes für das Königreich Preußen. Darnach beträgt der Grundgehalt an billigen Orten 900, an theuren 1300, an den übrigen 1100 Mk. Der Bezug der aeinstufigen Alterszulagen, die sich in je drei Jahren um 100 Mk. erhöhen, beginnt mit dem siebenten Dienstjahr. Ferner- ist eine ausreichende Entschädigung für Miethe und Feuerung zu gewähren. Die Staatsleistungen betragen für erste Lehrer 500, für andere 300, für jede Lehrerin 150 Mk.

Aus Deutsch-Südwestafrika erhält dieKreuzztg." einen Privatbrief über den Kriegszug des Majors Leutwein gegen Witbooi, in welchem es u. A. heißt: Anfangs September endlich konnte man gegen die Haupttruppe von Witbooi in der Naukluft, mit der die Avantgarde schon seit längerer Zeit in steter Fühlung war, vorstoßen und mit energischem Vordringen von mehreren Seiten die Stellung Witbooi's zu erstürmen. Da es Witbooi gelungen war, nach großen Verlusten mit einem Theil seiner Mannschaft zu entkommen, hef­tete sich die Schutztruppe unmittelbar nach dem errun­genen Erfolge an die Fersen der Entwichenen. In zehntägiger, mit Aufbietung aller Kräfte der Schutz- truppe energisch durchgeführter Verfolgung durch das Naukluft- und Tsambab-Gebirge gelang es Major Leutwein nach acht Gefechten, Hendrik Witbooi mit den Resten seiner Mannschaft bei Zam an den Dünen südlich Ababies so zu umstellen, daß er nach feiner Seite hin entweichen konnte. Eben war Leutwein im Begriff, mit drei Kompagnien den letzten Vorstoß gegen den Feind zu machen, als sich Witbooi nunmehr be­dingungslos der deutschen Schutztruppe unterwarf. Während die Verluste der Schutztruppe an Todten ein Offizier (Lieutenant Diestel), zwölf Reiter und drei Bastards betrugen, hat Witbooi sowohl bei der Erstürmung der Naukluft, wie in den Verfolgungs- gefechten enorme Verluste erlitten."

Hamburg, 27. Oct. Das Amtsblatt bringt eine eine Bekanntmachung des Senates, nach welcher die Einfuhr von lebendem Rindvieh und frischem Rindfleisch aus Amerika verboten ist, weil zwei Transporte Rinder brachten, die am Tcxasfiebcr erkrankt waren. Sen­dungen, die nachweislich bis zum 28, d. Mts. Amerika verließen, dürfen noch eingeführt werden, müssen aber sofort auf dem Hamburger Schlachthof ge­schlachtet werden.

Aachen, 25. Oct. Ein eigenthümlicher Unglücksfall ereignete sich gestern in der Pcterstraße. Dort wollte ein Knabe eine Fensterscheibe in die Wohnung feiner Eltern tragen. An der Treppe stolperte er, die Scheibe fiel zu Boden, mit ihr der Knabe, dem eine Scherbe den Hals durchschnitt, so daß er sich in wenigen Minuten, noch ehe ihm irgendwie Hülfe gebracht werden konnte, verblutete.

Meiningcu, 27. Olt. Am lichten Tage wurde der Viehhändler Jakob Nußbaum bei Trübes erschlagen und beraubt.

Der Gcsammtcrtrag der neuen Vermögenssteuer ist auf 35 Millionen Mark fixirt; je nachdem die erste Ein­schätzung um 5 pCt. unter dieser Summe bleibt oder darüber hinausgcht, wird der Steuertarif entsprechend erhöht. Eine Summe von 35 Millionen Mark ist also dem Fiskus aus der neuen Vermögenssteuer garantirt. Der Fiskus sollte durch diese Vermögenssteuer, welche sich unter dem schönen Namen einer Ergänzungssteuer einführt, gesichert werden gegen einen Einnahmeausfall aus der Ucberweisung der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer an die Gemeinden. Außerdem wird der Fiskus für diese Ucberweisung bekanntlich noch entschädigt durch die Aufhebung der lex Huene und durch die Mchrcrträgc aus der neuen Einkommensteuer. Bei der Bemessung des Ertrags aus der Vermögenssteuer auf 35 Mill. Mk. galt der schöne Grundsatz: In dubio pro fisco.

Keine Steuer würde sich so wie die neue Vermögens­steuer geeignet haben zu jährlichen Bewilligungen durch den Landtag je nach den steigenden oder fallenden Bedürfnissen des Staatshaushalts. Aber auch die Vermögenssteuer ist unabhängig von parlamentarischer Bewilligung dauernd eingeführt.

Der Ertragsberechnung von 35 Millionen Mark liegt eine Berechnung zu Grunde, wonach das steuer­pflichtige Vermögen in Preußen sich auf 91 Milliarden beläuft, dem ein Schuldenstand von 17 Milliarden gcgcnüberstcht, sodaß 74 Milliarden steuerpflichtig bleiben. Das Vermögen von 91 Milliarden setzt sich zusammen aus 42 h- Milliarden steuerbaren Grund­vermögens, 20/a Milliarden Gewerbskapitalien, wobei die Schulden vorweg in Abzug gebracht sind, und 28 Milliarden Kapitalvermögen. Ob diese Rechnung zutreffend ist, kann erst die Einschätzung selbst erweisen.

Der Regierungsentwurf hatte für die Einschätzung des Vermögens eine Deklaration verlangt. Diese Deklaration ist im Abgeordneteuhause gestrichen worden. Da die Veranlagung der Vermögenssteuer im Wesent­lichen durch dieselben Organe vollzogen wird, welche auch die Einkommensteuer zu veranlagen haben, so bietet schon die Inquisition zur Ermittelung der Einkommen­steuer Gelegenheit genug, auch den Vermögeuswerth zu ermitteln. Fakultativ ist die Verinögensanzcigc bcibehallcu.

Die Vcraulagungskommission kann ferner wie bei der Einkommensteuer-veranlagung alle Behörden requiriren, aus ihren Büchern, Akten und Urkunden Mittheilungen über das Vermögen eines Steuerpflichtigen zu machen. Nur die Notare hat die Kommission von diesem Reqnisitionsshstcm ausgenommen. In der Berufungs- iustanz können auch Zeugen und Sachverständige zur eidlichen Vernehmung über das Vermögen eines Steuer­pflichtigen »orgelnden werden. Die Auskunftsertheilung darf nur unter den Voraussetzungen abgelehnt werden, welche nach der Civilprozeßordnung zur Ablehnung berechtigen. Da außerdem der Vorsitzende berechtigt ist, den Steuerpflichtigen von Amts wegenGelegenheit zur persönlichen Verhandlung über die zur Veranlagung erheblichen Thatsachen und Verhältnisse zu gewähren," so wird die Inquisition bei der Vermögens-Abschätzung vom fiskalischen Standtpunkt Nichts zu wünschen übrig lassen.

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer handelt es sich immer nur um die Ermittelung von Thatsachen, weil das Einkommen und dessen Größe in den zurück­liegenden Jahren etwas thatsächlich Gegebenes ist. Auf wie hoch aber das Vermögen sich beläuft, ergießt sich in vielen Füllen nicht direkt aus Thatsachen, sondern nur aus Schätzungen. Eben deshalb wird jedes Eindringen in die Privatverhältnisse hier noch lästiger als bei der Einkommen-Steuer empfunden werden.

Zum Trost für die Steuerpflichtigen ist im Gesetz bestimmt, daß die Belästigungen aus der Veranlagung künftig nicht alljährlich erfolgen sollen, sondern von 1899 ab jedesmal für eine Periode von 3 Jahren.

Deutsches Reich.

Berlin, 27. Okt. Es wird jetzt bestätigt, daß die nachgesuchte Entlassung des Grafen Eulenburg sowohl aus seiner Stellung als preußischer Ministerpräsident, wie aus der als Minister des Innern in Huldvoller Weise vom Kaiser angenommen worden ist. Der Statthalter von Elsaß-Lothrrngen, Fürst Hohenlohe, ist heute Vormittag auf der Wildparkstation eingetroffen und dort vom Kaiser huldvollst empfangen worden.

2l»sland.

Rußland. Dem Zaren geht es nach wie vor sehr schlecht. Man hat ihm durch Wasserabzapfung, durch