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WchtemerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

«W. 84. Samstag, den 20. Oktober 1894.

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Deutsches Reich.

Berlin, 17. Okt. feilte Vormittag hat program- mäßig in der Ruhmeshalle die Nagelung der 132 Fahnen für die vierten Bataillone durch S. M. den Kaiser, I. M. die Kaiserin, die vier ältesten kaiserl. Prinzen, die Prinzen und Prinzessinnen des kgl. Hauses, sowie durch die anwesenden deutschen Fürsten und Korpskommandenre, RrgimentÄdwmündenre und Depn tationen der betreffenden Regimenter stattgcfnndcn. Die Feier hat kurz nach 11 Uhr geendet. Die Majestäten wurden von der Menge enthusiastisch begrüßt.

18. Oktober. Bor dem Denkmal Friedrich des Großen unter den Linden fand heute Vormittag die feierliche Einweihung der 132 neuen Fahnen statt. Nach der Wcihercdc des Militäroberpfarrers Trommel übergab der Kaiser die Feldzeichen den Regimentern mit einer Ansprache, worin er des heutigen Geburtstages Kaiser Friedrichs und dessen ruhmreicher Thaten vom Jahr 1870 gedachte, die Kommandeure aufforderte, unter den neuen Fahnen die alten Traditionen fortznsctzen und in unbedingtem Gehorsam zum Kriegsherrn gegen äußere und innere Feinde zn verharren. Feldmarschall Blumenthal dankte namens der Armee und brächte ein Hoch auf den Kaiser aus. Die Kaiserin und der Serbenkönig wohnten der Feier vom Balkon des Palais des alten Kaisers aus bei.

Da in Folge der zweijährigen Dienstzeit die Soldaten mehr angestrengt werden als früher, so sollen sie auch eine bessere Kost erhalten. Es ist im nächsten Reichstage eine Vorlage zu erwarten. Die Fleisch- portionen sollen um 30 Gramm, die Gemüseportionen in der Kaserne auf die Höhe der'während der Manöver bewilligten gebracht werden. Hierzu wird eine Fett- zugabe von 40 Gramm geplant, welche sich in den Manövern auf 60 Gramm erhöhen soll, so daß als Regel die Gewährung eines warmen Abcndbrodcs statt- finden könnte, für welches den Mannschaften 15 statt 13 Pfennige, wie bis jetzt in Anrechnung gebracht werden soll.

AusDeutsch-Südwestafrika ist, wie schon kurz ge­meldet, von Major Lcntwcm mit dem Datum Werft Witbois vom 14. September die telegraphische Meldung eingegangen, daß Hendrik Witboi sich, nachdem er wiederholt geschlagen worden,der deutschen Schutz­herrschaft bedingungslos unterworfen" habe. Hoffentlich ist diese Reibung dahin zu verstehen, daß sich Wilboi selbst gestellt hat. Bevor man sich nicht seiner Person versichert hat, kann von einer bedingungslosen Unter­werfung nicht die Rede sein.

Potsdam, 16. Okt. In dem Disziplinarverfahren gegen den Kanzler Seist wurde der Angeklagte von der Beschuldigung, durch sein Verhalten die Empörung in Kamerun her beigeführt zu haben, freigesprochcn, dagegen wegen Ueberschreitnng der Amtsbefuguiß des Dienst­vergehens für schuldig erklärt und zur Versetzung in ein anderes Amt unter Verminderung seines Dien st - einkommens um ein Fünftel verurthcilt.

Posen, 15. Okt. Von glaubwürdiger Seite wird gemeldet, daß die bereits begonnene Einstellung polnischer Rekruten der Provinz Posen in Regimenter der Posener Divisision des 5. Armeekorps eingestellt worden ist und daß die betreffenden Mannschaften in deutsche Gegenden verschickt werden.

Halle, 15. Okt. Der Frauenmörder Wetzestcin ist heute Mittag zweimal zum Tode und wegen Mord­versuchs in zwei Fällen zu 15 Jahr.Zuchthans verurthcilt.

Aus Thüringen. Ueber einen merkwürdigen Vorgang wird derFrkf. Ztg." von wohlunterrichteter Seite geschrieben: Die Firma Malz u. Vogel Greiz gerieth im Juli v. I. in Konkurs, nachdem der Theilhaber' Vogel Selbstmord begangen hatte. Die Verhältnisse lagen zunächst sehr dunkel, und schon bald nach ber Konkurseröffnung wurde der Verdacht laut, daß ber Mitinhaber der Firma, Malz jr., sich unredlicher Geschäftsmanipulationen schuldig gemacht habe, was schließlich zur Stellung des Strafantrags seitens eines Hauptgläubigers irren wir nicht, war es die Dort­munder Union führte. Die Untersuchung ist auch eingeleitet worden, hat dann aber nach längerer Zeit in sehr merkwürdiger Weise ihr Ende gefunden, wo­rüber der folgende Brief eines Greizer Rechtsantvalts an einen Gläubiger Auskunft giebt:Greiz, 29. Sep­tember 1894. Zur Konkurssache Malz u. Vogel mache ich Ihnen die ergebene Mittheilung, daß die gegen

| Malz jun. wegen einfachen und betrügerischen Baukerotts ciugelcitctc Untersuchung nach Anrufung der landes­herrlichen Gnade gegen 2000 Mark Zahlung an die Staatskasse niedergeschlagen worden ist." Das Original des Briefes hat derFrks. Ztg." vorgelegen.

Coburg, 15. Okt. Ein hiesiger Gewerbetreibender, der es seither unterlassen hatte, eine Quittungskarte nach Maßgabe des Alters- und JnvaliditätsgcsetzeS für seine Wäscherin anzuschaffen, hat, nachdem eine Revision dieser Tage dies fcstgcstcllt hatte, als Nachzahlung auf einem Brett nahezu 50 Mk. cinzahlcn müssen. Es kaun nicht oft genug wiederholt werden, daß Anf- wärterinnen, Wäscherinnen, Näherinnen und Putz­macherinnen unter das genannte Gesetz fallen.

Köln, 4. Okt. In der Ludwigstraße verlor ein feiugcklcideter Herr neulich seine Brieftasche. Eine Arbeiterfrau hob die Tasche auf und eilte damit dem Herrn nach und übergab ihm die Tasche. Derfeine Herr" öffnete die Brieftasche, und nun erst sah die Frau, daß die Tasche mit Geld gespickt war. Nachdem berHerr" mit prüfendem Blicke die Banknoten über- zählt, dankte er recht freundlich, lüftete seinen Hut und ging seines Weges!

In Straßburg haben ber socialdemokratische Reichs- taagsabgcoroncte Bncb und ein anderer Genosse, die zu Mitgliedern des Straßburger Kreistages gewählt waren, den für solche vorgeschriebenen Eid der Treue gegen den Kaiser verweigert unter Berufung auf ihre repu­blikanischen Gesinnungen, worauf ihre Mandate für ungültig erklärt wurden.

Ausland.

Rußland. Zum ersten Mal ist in einem amtlichen Bulletin der Ernst des Gesundheitszustandes des Zaren voll zum Ausdruck gekommen. In der aus Livadia übermittelten Mittheilung wird rückhaltlos zugegeben, daßdie Nierenkrankheit sich nicht gebessert, die Kräfte des Zaren sich verringert haben", was offenbar gleich­bedeutend ist mit dem Zugeftändniß, daß das Befinden des Patienten sich seit seiner Ankunft in ber Krim verschlechtert hat und daß man es für nothwendig hält, das russische Volk über den gefahrdrohenden Zustand seines Herrschers zu unterrichten. Daraus, daß die Aerzte hoffen, das Klima der Südküste der Krim werde wohlthätig auf den Gesundheitszustand des Kranken einwirken, muß geschlossen werden, daß die Reise nach Korfn, als zn angreifend für den Kranken, aufgegeben worden ist aber wenigstens nicht so nahe bevorsteht, wie nach den getroffenen Vorbereitungen angenommen werden mußte. Nach dieser Mittheilung unterliegt es keinem Zweifel mehr, daß mit dem Tod des Zaren als mit einem in naher Zukunft bevorstehenden Ereigniß gerechnet werden muß.

Frankreich. Anarchismus. Die ganze Stadt Havre ist in Aufregung infolge der Entdeckung einer großen Anzahl von Bomben an Bord eines am Donnerstag von Somhampton hier eingetroffenen Dampfers. Etwa 75 Kolli enthielten Bomben und Kästchen mit Explosiv stosfcn, Kugeln, Kartuschen, alte Waffen und Einbruch- material und wurden beschlagnahmt. Die ganze Ladung war nach Anvers sur Oise bestimmt. Ueber den Ur­heber der Sendung weiß man noch nichts Bestimmtes.

Lokales und Provinzielles.

* Schlächtern, 19. Okt.

Am 1. Nov. b. I. läuft die Frist ab, bis zu welcher ausländische Werlhpapiere zu den Sätzen des alten Börsensteuer-Tarifs abgestcmpclt werden können. Es sind hiernach zu zahlen: für Renten und Schuldverschreibungen 20 Pfg. auf je 100 Mk. Nennwcrth, für Actien 50 Pfg. auf je 100 Mk. Nennwcrth, während die nach dem 1. n. M. zur Anwendung kommenden Sätze des neuen Börscnstenergesetzcs 60 Pfg. bcz. 1,50 betragen, also dreimal so hoch sind als bisher. Wir empfehlen den Besitzern ausländischer Werthpapiere, ihre Obligationen daraufhin zn prüfen, ob dieselben den deutschen Effecten- stcmpel tragen, und wenn dies nicht der Fall, solche baldigst zur Abstempelnug einzureichen.

8 Sodcn. Die drei Strolche, welche in der Sonntags- nacht den Gastwirth J. Netz hier bcstohlcn haben, sind in Frankfurt a. M. verhaftet morden. Die gestohlenen Sachen hatten sie bereits durch Vermittelung eines vierten Gauners, der ebenfalls feftgenommen wurde, im Pfand­haus versetzt. Einer wurde gerade in dem Augenblick

verhaftet, als er mit dem Sortieren ber gegampften Ci­garren beschäftigt war. Alle vier sind erst vor Kurzem aus dem Zuchthaus entlassen. Der Anführer ber Bande ist aus dem benachbarten Romsthal gebürtig.

Orb, 16. Okt. Zu dem Artikelchen,ein glückliches Gemeinwesen ist die Stadt Orb", welches gegenwärtig durch die Blätter läuft, bemerkt dieO. Z." u. A.: Es ist nur schade, daß gerade wir, die Bürger Orb's so wenig von den 2 '/s Millionen Gemcindcvermögen gewahr werden weder ber Landmann, der Geschäfts­mann noch die städtischen Bcamtcu. Verfasser des Artikels stellt unser Orb als ein Eldorado hin und hat vielleicht bei dem kleinen Scherz gedacht, in Orb ist das Schlaraffenland und der Aufencr Berg ist der Pfannkuchen- und Chocoladcnbcrg, durch den man sich nur hindnrchzncsscn braucht, um zu diesem glücklichen Fleckchen Erde, das eine Wasserleitung, ein Elektrizitäts- werk und eine Eisenbahn----bekommen soll, zu gelangen. - Es wär so schön gewesen, kann man auch hierbei sagen und Papier ist geduldig, jedenfalls trügt ber Artikel aber mit dazu bei, daß Orb bald eine Weltstadt ein wirkliches Eldorado für uns werden wird.? ? ? O glückliche Einwohner Orb's!

Ha nun, 14. Okt. Die Verhandlung gegen den Spenglermeister Boß, ist erst gestern Abend in später Stunde zu Ende gegangen. Der Proceß wurde hier allerseits mit größtem Interesse verfolgt, weil er mit den Bnrlhardt'schcn Schwindeleien im Zusammenhang steht. Boß leiste e am 1. März 1894 einen Eid, daß er rechtsgiltiger Inhaber einer Hypothek von 4500 Mk. sei resp, letztere Summe an Burkhardt entrichtet habe. Dieser beftritt dies nach feiner erfolgten Ergreifung, worauf Boß in Anklagczustand wegen MeineidS ver­setzt wurde. Unter den Zeugenaussagen ist namentlich für den Angeklagten belastend die des Steinhaners Wacker von Langenselbold. Derselbe war an bem Neubau beschäftigt und wandte sich später mit einer rückständigen Forderung von 1000 Mk. an Boß, da er erfahren hatte, daß letzterer Hypothekeninhaber sei. Es wurde ihm bedeutet, daß er fragliche Summe erhalten solle, er möge aber Niemand etwas sagen. Das nach längerer Berathung ausgesprochene Votum der Ge­schworenen lautet auf Schuldig des vorsätzlichen Mcin- cids, das vom Gerichtshof gefüllte Urtheil lautet auf zwei Jahre Zuchthaus und Aberkennung der bürger­lichen Ehrenrechte auf fünf Jahre. In ber Schwur- gerichtssitzung vom 15. b. M. erschien ber Tünchcr Felix Hergenhan von Hilders auf der Anklagebank, um sich wegen des schweren Verbrechens, seine eigene Mutter ermordet zu haben, um sich im Besitz deren Gelder zu setzen, zu verantworten. Der Angeklagte ist 24 Jahre alt, außer wegen Forstdiebstahls noch nicht bestraft. Trotz seiner Jugend lebte er schon seit Jahren mit einer gewissen Breitung in wilder Ehe und hatte mit ihr auch uneheliche Kinder. Mit seiner Mutter, die in einem Hause allein wohnte, stand er nicht auf gutem Fuß, weil sie ihm nicht nach Gefallen Geld geben wollte. Die Mutter hatte noch einige Hundert Maik in ber Sparkasse und darauf halte cs ihr ungeratener Sohn abgesehen. Häufig kam es darüber zwischen Mutter und Sohn zu Streitigkeiten. Der Sohn drohte wiederholt, seine Mutter nmznbringen, und daß diese ihrem Sohne eine solche That zutrante, darauf lassen ihre Aeußerungen, daß sie eines natürlichen Todes 'mal nicht sterben werde, schließen. Im Juli d. I. fiel es den Nachbarsleuten der alten Hergenhan auf, daß noch alles ruhig in deren Hause war. Die von Innen noch verschlossene Hausthür wurde geöffnet und fanden die Eintrctcnden die alte Hergenhan an der Wand hängen- Das Gericht war mit einem Arzt bald an Ort und Stelle und. man kam alsbald bei ber ganzen Stellung, die der Leichnam hatte, auf den Gedanken, daß die Hergenhan als Leiche an ben Strick anfgchüngt worden sei. Der Verdacht fiel alsbald auf bereit Sohn Fclix. Derselbe beftritt aber irgendwie bei dem Tode seiner Mutter beteiligt sein. Auch seine Zuhülterin kam in Haft und diese gab alsbald kund, daß der Angellagte ihr am Mo gen der Auffindung ber Leiche erzählt habe er habe seine Mutter umgebratt. Nunmehr gab ber Angeklagte zu, den Tod seiner Mutter hcrbcigeführt und sie dann mittelst eines Strickes anfgchüngt zn haben. Auch in der gestrigen Sitzung machte Angeklagter im Großen und Ganzen dieselben Angaben. Er habe Geld u Bezahlung von Forststrafgeldern nöthig gehabt und sei