IchlüchternerMung
Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
.M 80. Samstag, den 6. Oktober 1894.
Rostotllina^n °uf die „Schlüchterner Zeitung« werden noch fortwährend von allen - - ^ - ^ Postanstalten und Landbriefträgern
sowie von der Expedition entgegen genommen.
Die Ausschreitungen in der Oberfeuerwerkerschule.
Ueber die Vorgänge, die zur Verhaftung von 180 Unteroffizieren der Oberfeuerwerkerschule geführt haben, gehen die Nachrichten noch auseinander. Die Kreuz- Zeitung" veröffentlicht eine von den bisherigen Angaben abweichende Darstellung, welche die Sache in weit schlimmeren Licht erscheinen läßt. Das genannte Blatt erzählt:
„Der im August d. I. zum Kommandeur der Anstalt ernannte Major v. Stetten bemerkte eine gelockerte Disziplin bei den Schülern, die sich in gewisser Achtungsverletzung gegen Offiziere durch die älteren Unteroffiziere kund gab. So hörte er wiederholt Brummen im Glied, Räuspern, Husten u. a. Durch Ermahnungen und einfache Disziplinarstrafen versuchte der Direktor die Schüler zur Einsicht und zu strammerer Pflichterfüllung zu bringen. Die älteren Oberfeuerwerker, denen man in gewissen Blättern so gerne eine „höhere Bildung« nachrühmt, beachteten diese Winke indessen nicht. Am 22. September, bald nach 5 Uhr nachmittags, wollte der Premierleutenant v. W. die vorschriftsmäßige Revision der Stuben vornehmen. Als er sich über den Hof nach Kaserne I (jener der älteren Unteroffiziere) begab, erscholl von einem Fenster derselben der Ruf: „Revision kommt!" Unmittelbar darauf brach auf allen Stuben der Kaserne I (der älteren Unteroffiziere) ein heftiges Gejohle los, dazu Pfeifen, Getrommel auf den Tischen, Schlagen mit Stühlen auf die Tische und gegen die Thüren, Schreien und dazwischen der sich immer wiederholende, wie höhnische Ruf: „Revision!" Am Abend desselben Tages hörte nun der Direktor der Oberfeuerwerkerschule, Major Freiherr D. Stetten, von seiner Wohnung aus im Lehrgebäude einen solchen Lärm im Kasernement, daß er sich bald nach 11 Uhr über die Haupttreppe hinab nach der Unteroffizier-Speiseanstalt begab. Der Lärm kam aus Kaserne I (immer jener der älteren Leute), vom Hofe davor und von der Stelle vor dem Unteroffizier-Kasino. Es erschollen höhnische Rufe, Unteroffiziere auf dem Hof ließen die Säbel schleppen, schrieen und machten allerlei Lärm. Der Direktor traf vor dem Unteroffizier-Kasino mehrere Unteroffiziere in lauter Unterhaltung an; auf seine An rede, was sie da noch zu thun hätten, suchten einige in ganz respektwidriger Haltung wegzulaufen, während die anderen sich nichts weniger als pflichtmäßig gcberdeten. Major v. Stetten sah sich zu ernstesten Drohungen veranlaßt und gab einem dienstthuenden Oberfeuerwerker den Befehl, die Namen der anwesenden Unteroffiziere festzustellen. Einige versuchten sich hinter den geöffneten Flügeln der Thür des Unteroffizier-Kasinos zu verstecken; erst auf energischen Befehl und Drohung mit dem Säbel kam von dort ein Unteroffizier L. vom Fuß- Artillerie-Regiment Nr. 36 hervor und stellte sich frech vor den Direktor hin. Der dienstthuende Oberfeuer- wcrker fragte ihn nach seinem Namen; er antwortete in achtungswidrigem Ton: „Unteroffizier Lange vom Fuß- Artillerie-Regiment Nr. 36. Ich habe längst meine Ablösung gewünscht!" Während die anderen Unteroffiziere ihre Namen in vorschriftsmäßiger Haltung an- gaben, sagte der Unteroffizier B. vom Fuß Artillerie- Regiment G.-F.-M. in höchst ungebührlichem Ton mit dreister Stimme: „Ich heiße Unteroffizier Brand vom Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 3 und bitte um meine Ablösung!" Dem Befehl des Majors „wegzutreten« wurde Folge geleistet. Auf der Wache hörte man furchtbaren Lärm aus der Kaserne. Anscheinend wurde auf Tischen Und Fußboden mit Fäusten und Füßen getrampelt, dazu erscholl, wüstes Gebrüll und aus einem Fenster in den Hof der Ruf: „Es lebe die Anarchie". Eine Anzahl Ordonnanzen wurden geweckt und eine mit einem Gewehr nebst scharfen Patronen ausgerüstet. Inzwischen wurde gemeldet, daß der Unteroffizier Lange aus der Wache entwichen sei. Als der Direktor nunmehr mit 3 Unteroffizieren und 12 Ordonnanzen die Stuben, aus denen der Lärm gehört worden war, abging, war alles ruhig, die Insassen lagen ausgezogen in den Betten und schienen zu schlafen. Wer den Ruf auS- gestoßen hatte, konnte zunächst nicht ermittelt werden.
Am folgenden Tag wurde festgestellt,, daß der Unteroffizier Brand den Ruf „Es lebe die Anarchie!" aus- gestoßen habe; er soll auch noch weiter gerufen haben: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit!«
Ist diese Darstellung auch nur in der Hauptsache zutreffend, so muß es in der Oberfeuerwerkerschule schon seit längerer Zeit an der nothwendigsten Aufsicht und Disziplin gefehlt haben; sonst hätten derartige Zustände, die man bisher in der deutschen Armee für unmöglich halten mußte, nicht einreißen können. Wenn es auch ausgeschlossen ist, daß diese Vorgänge irgend etwas mit der Politik, namentlich mit sozialdemokratischen oder anarchistischen Umtrieben zu thun haben, so ist dies durchaus kein Grund, die Sache leicht zu nehmen, zumal wenn man berücksichtigt, daß die Ausschreitungen von Unteroffizieren begangen worden sind, die auf Grund ausgezeichneter Zeugnisse zur Oberfeuerwerkerschule kommandiert worden sind und die selbst Offiziere werden wollen.
— Aus Anlaß der Verhaftung der 180 Unteroffiziere der Oberfeuerwerkschule ist es von erhöhtem Interesse, die gesetzlichen Bestimmungen kennen zu lernen, nach denen sich das Verfahren über die Bestrafung richtet. Wie das Strafmaß ausfallen wird, hängt davon ab, wie das Vergehen der Unteroffiziere von dem Kriegsgerichte aufgefaßt werden wird. Das Mildeste wäre noch, Beleidigung eines Vorgesetzten resp, einfache Gehorsamsverweigerung anzunehmen, in welchem Falle eine Gefängniß- oder Festungsstrafe bis zu 3 Jahren eintreten würde. Sollte indessen die Untersuchung ergeben, daß diese Gehorsamsverweigerung auf Verabredung beruht, so würden allerdings die Strafen erheblich härter ausfallen. Es liegt dann nämlich nach § 103 Meuterei vor, und es kann die Strafe im vorliegenden Falle auf Gefängniß bis zu fünf Jahren erhöht werden. Strafbar sind dabei sogar Diejenigen, welche an der Meuterei zwar nicht betheiligt, wohl aber davon zu einer Zeit, in welcher die Verhütung noch möglich, glaubhafte Kenntniß erhalten und es unterlassen haben, hiervon rechtzeitig Anzeige zu machen. Ganz besonders schlimm wird die Sache natürlich für die Rädelsführer, welche nach § 100 wegen Aufwiegelung mit Gefängniß nicht unter fünf Jahren, und wenn durch die Handlung ein erheblicher Nachtheil für den Dienst verursacht worden ist, mit Gefängniß nicht unter zehn Jahren bestraft werden müssen. Dazu kommen natüilich noch die üblichen Nebenstrafen. Da ist zunächst die Degradation zu nennen, auf welche nach § 40 des Militair- Strafgesetzbuches neben Gefängniß von längerer als einjähriger Dauer erkannt werden muß, und welche den Rücktritt in den Stand der Gemeinen und den Verlust der durch den Dienst als Unteroffizier erworbenen Ansprüche zur Folge hat. Ferner kann neben Gefängniß von längerer als fünfjähriger Dauer auf Entfernung aus dem Heere erkannt werden, was den Verlust der Dienststelle und der damit verbundenen Auszeichnungen, sowie aller durch den Militärdienst erworbenen Ansprüche, z. B. auf Civilversorgung, ferner den dauernden Verlust der Orden und Ehrenzeichen und endlich die Unfähigkeit zum Wiedereintritt in das Heer und die Marine von Rechtswegen zur Folge hat.
Deutsches Reich.
Berlin, 3. Oct. Am 17. October findet in der Ruhmeshalle die Nagelung von 132 Fahnen für die vierten Bataillone statt. Am 18, October ist feierliche Weihe von dem Denkmal Friedrichs des Großen. Hierbei wird die Mehrzahl der regierenden deutschen Fürsten anmesend sein, auch der König von Serbien dürfte die Feier beiwohnen.
— Die Nachricht, daß der Kaiser selbst durch das Civilcabinet im Staatsministerium die Börsenreform auf das Entschiedenste hat anregen lassen und auch noch in allerneuester Zeit aus einem besonderen Anlaß Gelegenheit genommen hat, an anderer Stelle directe Maßnahmen anzuordnen, wird auch von der „Bank- und Handelszeitung« vollinhaltlich bestätigt. „Der Anlaß in allerneuester Zeit" war die Jmmediateingabe einer hochgestellten Dame, die einen großen Theil ihres Vermögens an Werthen des „Unter den Linden Bauvereins« verloren hat. Die Eingabe übersandte der Kaiser, mit einigen kräftigen Ausdrücken versehen, zur weiteren Erledigung an den Justizminister, der seinerseits die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft auf den Fall lenkte.
Diese hat bereits eine Untersuchung eingeleitet und die Geschäftsbücher der Gesellschaft beschlagnahmt.
— Den Morgenblüttern zufolge steht es fest, daß die nächste Reichstagstagung im neuen Reichstagshause stattfindet, das von Mitte November ab bereitsteht. Von einer Abschiedsfeier von dem bisherigen Reichstagshause ist nicht die Rede.
— Der „Reichsanzeiger« weist gegenüber der Kritik, welche an den Ankaufsoperationen der Proviantämter geübt wird, auf die Bestimmungen der Proviantsordnung hin, wonach die Verpflegungsmittel, wenn irgend möglich, vom Producenten und nur ausnahmsweise im Auslande zu kaufen sind. Es sei jedoch zweckmäßig, bei niedrigen Maispreisen einen Theil des Haferbedarfs in Mais sicherzustellen, um den Pferden eine größere Menge Futters zuzuführen; ferner sei die Beschaffung von ausländischem trockenen harten Roggen zur Herstellung von Dauermehl, welcher in feuchten Jahren im Jnlande nicht zu erhalten ist, nicht zu vermeiden, dieselbe werde aber auf das äußerste zulässige Maß beschränkt.
— Mit der Anfertigung der Uniformen für den Kaiser wird nicht stets derselbe Hofschneider betraut, sondern die Lieferung wird an die verschiedensten hiesigen oder auswärtigen Hofschneider vergeben, deren Auswahl der Kaiser stets selbst bestimmt. So ist z. B. erst vor einigen Tagen einer Erfurter Firma eine telegraphische Bestellung auf eine Uniform und einen Ueberrock für den Kaiser übermittelt worden. Die Hofschneider besitzen die betreffenden Maaße, oder sie erhalten vorhandene Waffenröcke, nach welchen gearbeitet wird. Die für den Kaiser bestimmten Uniformen werden selbstverständlich aus dem allerbesten Material angefertigt. Der Preis eines Waffenrockes schwankt nach der Waffengattung sehr im Preise, doch kann man als Durchschnittspreis wohl 180 Mark für einen Waffenrock annehmen. Es dürfte schon aufgefallen sein, daß, wenn ein hoher hier anwesender Gast von dem Kaiser durch die Verleihung einer militärischen Würde ausgezeichnet wird, sofort an demselben oder am andern Tage der so Geehrte in der neuen Uniform sich dem Kaiser meldet. Man wird sich fragen, wie es möglich ist, so schnell eine nach Maaß angefertigte Uniform anzuschaffen. Die Lösung dieses Räthsels ist eine sehr einfache. Der betreffende Hofschneider ist bereits seit mindestens acht Tagen verständigt, daß diese oder jene fürstliche Persönlichkeit die näher bezeichnete Uniform benöthigt und der Letztere veranlaßt alles Nöthige, um in den Besitz des richtigen Maaßes zu gelangen. Meistens haben die Hofkleidermacher die Maaße sämmtlicher europäischen Fürstlichkeiten verzeichnet, sodaß die verlangten Uniformstücke stets passen. Fremde Monarchen, welche dagegen unsern Kaiser mit einer Ehrung bedenken, haben die betreffenden fremden Uniformen bereits meistens aus der Heimath mitgebracht. — Die Schneider, welche die Uniformen für den Kaiser liefern, fertigen übrigens auch die für seinen Bedarf bestimmten Civilkleider an.
Kiel. Der am 28. August im Kieler Hafen bei Voßbrook verloren gegangene geladene Torpedo ist am Sonnabend aufgefunden und entfernt worden. Die ausgelegten Warnungszeichen sind eingezogen und das betreffende Hafengebiet ist für den Verkehr nun wieder freigegeben worden.
Essen, 26. September. Geheimrath Krupp hat die Zinsen -aus dem gelegentlich der Aussöhnung zwischen dem Kaiser und dem Fürsten Bismarck gestifteten Capital von 100000 Mark einer zu begründenden Fachschule für Handwerker überwiesen.
Dortmund, 2. Okt. Heute Vormittag 9'/s Uhr wurden hier starke Erderschütterungen mit gewaltigem Getöse verspürt. Der Einsturz eines Ofens rief in der Liebfrauenschule eine Panik hervor, die Schulkinder eilten in wilder Hast die Treppe hinab, mehrere erlitten dabei Verletzungen. Aerzte und Feuerwehr waren alsbald zur Stelle.
Oberstein, 2. Okt. Heute früh wurde eine ganze Familie, bestehend aus der Frau des Anstreichers Brinkmann, ihrem Vater und zwei Kindern, mit Cyankali vergiftet aufgefunden. Der Mann der Brinkmann soll unter Mitnahme von Geldern entflohen sein.
Ausland.
Bern, 1. Okt. Der Grütli - Verein, die größte Schweizer Arbeiterverbindung, hat beschlossen, der Pins-