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WuchternerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Ps.

Mittwoch, den 26. September

AbormemeÄsMntädltilg

Bestellungen auf das 4. Quartal 1894 (Oktober, November, Dezember) der NM^Sdtlüchterner Zeitung" '^^M bitten wir durch die Post (auch Landbriefträger) oder. Boten gest, aufgeben zu wollen, und zwar möglichst bis zum 26. d. Mts. Spätere Bestellungen resp. Nachlieferungen müssen an die Post extra bezahlt werden. Die Expedition.

Teutsches Reich.

Berlin. Kaiser Wilhelm hat am 22. d. M. von Swiuemünde kommend, der Stadt Thorn einen kurzen Besuch abgestattet. Die Stadtverwaltung kredenzte dem Monarchen einen Ehrentrunk, wobei der Kaiser eine Ansprache gehalten hat.

Bei der verkürzten Dienstzeit der Fußtruppen ist es, wie mehrfach gemeldet wird, nicht mehr angängig, daß Mannschaften zu entbehrlichen außerdienstlichen Arbeiten verwendet werden. So ist es bisher üblich gewesen, daß in den Canlinen, die das Militair selbst bewirthschaftet, Soldaten thätig waren. Abgesehen davon, daß die Mannschaften hierdurch zuweilen zu Unred­lichkeiten verleitet wurden, soll schon im Interesse des militärischen Dienstes die Selbstbewirthschaftung der Kantinen durch die Truppen aufhören; wo dies bisher noch nicht geschehen, müssen bis 1896 sämmtliche Can- tinen an Privatunternehmer verpachtet werden.

Ueber eineHinterthür", um das Gesetz betr. die Abzahlungsgeschäfte zu umgehen, berichten neuerdings Berliner Blätter: Der Verkäufer tritt in doppelter Ge­stalt dabei auf. Die bisher üblich gewesenen Kauf­kontrakte werden in Miethskontraklc umgcändcrt, die der Verkäufer behält; außerdem aber erhält der Käufer ein Quittungsbuch, in dem ihm die geleisteten Mieths- zahlungen als Abzahlung für den Kauf beschcin.gt werden. Da nun ober das Gesetz bei Nichtinnchaltung der Abzahlungsraten nicht gestattet, daß die durch die geleisteten Zahlungen vom Käufer erworbenen Gegen­stände wieder in den Besitz des Verkäufers gebracht werden, so ist der folgende Ausweg gewählt worden: Gleich bei dem Abschluß des Geschäftes muß sich der Käufer damit einverstanden erklären, daß der Verkäufer sofort einen Zahlungsbefehl über die ganze Kaufsumme erläßt, den er nach 14 Tagen mit der Vollstreckungs­klausel versehen läßt, da der Schuldner einem Abkommen gemäß den Widerspruch innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nicht erheben darf, wohl aber noch die Kosten des Verfahrens tragen muß. Bleiben nun Ratenzahlungen aus, selbst wenn die Gegenstände bis auf einen kleinen Bruchtheil abgezahlt worden sind, so tritt der vollstreckbare Zahlungsbefehl in der Hand des Gerichtsvollziehers in Kraft. Die Sachen werden ein­fach abgeholt und schließlich auf der Pfandkammer ver­steigert. Da nun der Verkäufer, dem ja trotz der ge­leisteten Abzahlungen auf Grund des Zahlungsbefehls noch die ganze Kaufsumme zusteht, aus dem Erlös der versteigerten Sachen niemals befriedigt werden wird, so behält er den Käufer in der Höhe der Restforderung, obgleich diese durch die Abzahlung längst gedeckt ist, in der Hand. Sonach verliert der Käufer trotz des ihn schützenden Gesetzes die Abzahlungen und die Möbel, hat noch die Kosten des Zahlungsbefehls und der Ver­steigerung zu tragen und bleibt außerdem noch Schuldner des Verkäufers in Höhe des Unterschiedes zwischen der Kaufsumme und dem Versteigerungserlös.

Kiel. Bei Torpcdoschicßübungen im Kieler Hafen wurde am 28. August in der Nähe von Friedrichsort ein geladener Torpedo lanzirt, der sein Ziel verfehlte und mehrere Wochen vergeblich gesucht ist. Nunmehr theilt das Kommando der Marmestattivn der Ostsee mit, daß die Stelle, wo der Torpedo in den Meeres­grund gedrungen ist, durch ein beflaggtes Scheibenboot gekennzeichnet ist. . Später soll eine stumpfe grüne Tonne, die in weißer Schrift die BezeichnungTorpedo führt, aufgelegt werden. Dieser Fall zeigt aufs Neue, daß auch die sorgfältigst eingeschulten Torpedos ihre Launen haben, und daß ihre Bahn sich nicht mit ab­soluter Sicherheit vorausbestimmen läßt. Ein Torpedo kann von sehr geübter Hand lanzirt werden, aber irgend eine kleine Veränderung in seinem inneren Mechanis­mus und wenn es auch nur das Nachlassen einer Schraube wäre kann Veranlassung sein, daß der Torpedo von seiner gewohnten Bahn abweicht. Die

Ausnahmefälle werden aber immer seltener; soweit bekannt, ist dies der erste scharfgeladene Torpedo in der deutschen Marine, der sein Ziel verfehlt, und ohne bisher explodirt zu sein, im Meeresgrund steckt.

Braunschweig, 19. September. Heute ist die alt­ehrwürdige Domlinde, nachdem schon ein Jahrzehnt hindurch ihre Erhaltung nur mit vieler Mühe zu be­werkstelligen gewesen war, krachend und in tausend Stücke in sich zusammcngebroch.m. Nach der Sage ist die Domlinde von Heinrich dem Löwen gepflanzt worden; jedenfalls war sie uralt, denn ihrer geschah schon alsder Linde" in Chroniken des frühesten Mittelaltcrs Erwähnung. Das Holz des Baumes, der 1892 zum lebten Male an einem Ausläufer grüne Blätter trug, war schon so morsch geworden, daß es sich durch Reiben zwischen den Fingern pulverisiren ließ. So war denn das Schicksal des immer noch riesigen Stammes besiegelt; um Unfälle zu verhüten sollte er im nächsten Monat der Axt verfallen. Die sich blitz­schnell in der Stadt verbreitende Nachricht von der plötzlichen Zerstörung des altehrwürdigen Wahrzeichens unserer Stadt tputbe allerseits mit wehmüthigen Em­pfindungen ausgenommen. Fortwährend war die Stätte des Zusammenbruchs, ein umgitterter Rasenplatz, von Zuschauern umlagert, denen es übrigens von den auf- grstellten Beamten nicht gestattet wurde, ein Stückchen Holz von dem historischen Baum als Andenken an sich zu nehmen. Der Minister des Innern Wirkt. Geh. Rath Harwicg, ordnete an, daß die Trümmer und Reste des Baumes zur Verfügung des Regenten aufbewahrt würden. Demnächst soll nun auch der Rest des Stammes völlig beseitigt werden; in seiner Nähe wird eine junge Linde gepflanzt.

Wie dieSaalc-Ztg." berichtet sind in Eisleben innerhalb 24 Stunden, vom Sonntag bis Montag, nicht weniger als acht mehr oder weniger heftige Erd­stöße zu verzeichnen gewesen. Zwei davon sind während des Vormittags-Gottcsdicnstcs in der am Markt ge­legenen Andreaskirche verspürt worden. Aus allen Straßen des Scnkungsgcbicts wird übereinstimmend bekundet, daß die Erschütterungen seit einiger Zeit sich durch ein unheimliches Knistern der Erde und des schwankenden Erdbodens äußern, der sich gleichzeitig zu heben scheint. Ebenso unheimlich wird ein gegen­seitiges Drücken der Häuser empfunden.

Aus Schlesien. Für das neue Reichstagsgebäude in Berlin sind in Schmiedeberg im Riesengebirge zwei Teppiche von kolossaler Größe gefertigt worden, deren einer, und zwar der größere seinen Platz im Lesezimmer des Reichstagsgebäudes erhalten wird. Seine Dimen­sionen betragen 9,93 und 23,27 Meter. Du der Teppich nach Plan gearbeitet, nämlich an den Stellen, wo Schränke zu stehen kommen ausgearbeitet ist, so beträgt sein Flächeninhalt 203,37 Quadratmeter. Sein Gewicht beträgt nicht weniger als 15 Vt Centner. Er enthält 4,575,825 Knoten oder Maschen. An ihm haben 9 Arbeiterinnen 55 '/s Tage gearbeitet. Sein Werth beträgt 5400 M. % des genannten Gewichtes kommen auf die Wolle, 1 e macht das leinene Unter- gewebe aus. Der kleinere Teppich hat die Form eines Achteckes; seine Ausdehnungen betragen 11,27 Meter. Er hat einen Flächeninhalt von 131 Quadratmeter und ein Gewicht von 93M Centner. Er enthält 2,947,500 Maschen; sein Werth ist 3500 Mark.

Stuttgart, 16. Sept. Ein biederer Färbermeister von Ofterdingen, der seine Produkte täglich mühsam auf einem Karren auf die Bahnstation in Mössingen ziehen mußte, las vor etwa 8 Tagen imSchwarz- wälder Boten" eine Anzeige, wonach aus dem königl. Marstall hier ein Pony um 400 M. zu verkaufen sei. Veranlaßt durch sein Alter, das ihm das Ziehen des Karrens beschwerlich machte, und vertrauend auf die Güte des Königs, richtete der Mann ein Schreiben an den König, worin er ihn bat, ihm den Pony in

Berücksichtigung seiner Lage um den Gnadenpreis von 200 M. zu geben. Darauf erhielt der Färber ein Schreiben der Prinzessin Pauline (Tochter des Königs) des Inhalts, daß der in Rede stehende Pony für das von dem Färbermeister ihm zugedachte Geschäft zu feurig sei, daß sie jedoch einen älteren Pony besitze, den sie dem Manne gern znm Geschenk mache, wenn er ihr verspreche, den Ponu gut zu behandeln und nicht weiter zn verkaufen. Der Färber ging auf diese Bedingungen natürlich freudig ein. Letzter Tage holte er seinen Pony hier ab und brächte ihn unter dem freudigen Staunen seiner Familie und seiner Mitbürger nach Hause.

Lokales und Provinzielles. * Schlüchtern, 25. Sept.

* - Versetzt wurde Gerichtsaktuar Werner zu Steinau als Assistent an das Amtsgericht in Schmalkalden.

* Einer Zusammenstellung der Königlichen Eisenbahndirektion Frankfurt über die im Fahrplan vom 1. Oktober ab eintretcnden wichtigeren Veränderungen gegen den L-ommcrfahrplan entnehmen wir, daß nach­stehende Züge ausfallen: Züge 11 Gelnhausen ab 8.09, Elm an 9,08 und 22a Elm ab 9.20, Frankfurt an 11.52, 27 Fulda ab 10,31, Bebra an 11.54 und 28 Bebra ab 4.23, Fulda an 5.39. Von wesentlichen Zugänderungen, insbesondere Früherlegungen, erwähnen wir: Zug 6a Bebra ab 10,33 (bisher 1.10), Frank­furt an 1.33 (bisher 4.18), ist zur Verbesserung der Verbindungen von Leipzig nach Süddeutschland und der Schweiz früher gelegt. Derselbe erhält neue Anschlüsse in Elm nach Gewunden und in Frankfurt nach Wies­baden und Basel u. s. w. über Heidelberg. Zug 39 Fulda ab Fulda ab 5.30 (bisher 4.50), Bebra an 7.02 (bisher 6.28), ab 7.35 wie jetzt. Zug 61 Louisa ab 9.23 (bisher 9.42), Hanau an 10.04 bisher 10.29); in Hanau erhält der Zug Anschluß nach Aschaffenburg.

* In der am Sonnabend stattgefundenen Sitzung des Königlichen Landgerichts Hanau wurden folgende Herren ans dem Kreise Schlüchtern als Ge­schworenen ausgeloost: 1. Zeier, Benedikt, Bauer, Züntersbach und Kohihepp, Joh. Gg., Gastwirth zn Schwarzenfels. Die Schwurgerichts-Periode be­ginnt am 8. Oktober und wird voraussichtlich 8 bis 10 Tage dauern. Der Vorsitz wurde Herrn Land­richter Dr. Hartmann übertragen.

* Der Communal-Landtag wird, wie es heißt, am 27. Oktober in Lasset zusammentreten. Nachdem die verschiedenen Commissionen gebildet sind, wird der Provinzial Landtag am 29. Oktober mit seinen Sitzun­gen beginnen. Derselbe tagt voraussichtlich drei Wochen und werden, soweit bis jetzt bekannt, in erster Linie die neue Gemeindeordnung, sodann eine neue Städte- ordnung unter Berücksichtigung der alten hessischen Ge­meindeordnung, sowie Rechenschaftsbericht über die Finanzlage und das Jnvaliditäts-Rentengcsctz denselben beschäftigen. Im Anschluß an diese Verhandlungen wird der Communal-Landtag seine Sitzungen abhalten. Die Rechnungsprüfungscommission tritt bereits Anfangs October zur Erledigung der Jahresabschlüsse zusammen.

Polizeiliches Einschreiten gegen vorspringcnde Haustreppen. Der 4. Senat des Königlichen Ober- verwaltungsgcrichts hat am 27. Februar d. J. eine Entscheidung gefällt, wonach die Polizeibehörden be­rechtigt sind, die Beseitigung von Treppen, welche in den Bürgersteig hineinragen, zu fordern, insofern diese für den öffentlichen Verkehr ein Hinderniß bilden. Eine Berufung des Hauseigenthümers auf Verjährung, durch langjährigen Gebrauch, kann nicht erfolgen, da eS in Sachen, bei denen ein öffentliches Interesse in Frage steht, eine Verjährung nicht giebt, auch ist der Umstand ohne Bedeutung, daß bisher die Polizei das Bestehen solcher Treppen geduldet hat, da es lediglich in ihrem Ermessen liegt, den Zeitpunkt ihres Einschreitens zu bestimmen.

Brennings. Am Abend des 15. d. M. hatte der Landwirth Adam Löffert II von hier kurz vor dem Dorfe das Unglück, beim Einfahren von Hafer vor seinem Wagen zu Falle zu kommen und unter die Räder zu gerathen. Der Wagen ging ihm über den Rücken, brach das Rückgrat und verletzte auch die Lunge schwer. Nach schwerem Leiden starb L. am