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Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Krcisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
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32 76. Samstag, den 22. September 1894.
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Deutsches Reich.
Berlin Der Kaiser wird am 17. Oktober den Besuch des Königs von Serbien erhalten.—In wenigen Tagen trifft der Kaiser in Theerbude ein, um in der Rominter Haide zu jagen. Die Hirschbrunst hat begonnen und weithin schallt das Geschrei der Thiere durch den Wald. Die Haide selbst bietet im Herbst den schönsten Schmuck. Von den Reizen einer Mondschein- nacht in derselben wird jeder Naturfreund gefesselt. Der Kaiser hängt denn auch an diesem Fleck Erde mit besonderer Liebe.
— Die Militärattache bei der russischen Botschaft in Berlin ist, wie die neue „Deutsche Tageszeitung" mitzntheilcn weiß, in der Nähe von Pillau bei militärischen Erhebungen und Zeichnungen abgefaßt worden. Seine Abberufung werde in Folge dessen demnächst erfolgen. Auch der russische Konsul in Königsberg ist in die Angelegenheit verwickelt, weil er den Attache auf seinem Spioncngang begleitet hat, auf dem beide von einem wachsamen Gendarm an einer Stelle entdeckt worden sind, an der sie durchaus nichts zu suchen gehabt.
Essen, 18. Sept. Der Postkassirer Robert Graichen, der vom 5.—14. d. Mts. beurlaubt war, ist nach Ablauf dieser Zeit nicht zurückgekchrt. Eine vorgcnommcnc Kassenrevision hat ein Deficit von 30 000 M. ergeben. Die Oberpostdirektion Düsseldorf hat auf die Festnahme des durchgegangcncn Defraudanten eine Belohnung von 1200 Mark ausgesetzt. Der Flüchtling ist zuletzt in Darmstadt gesehen worden. — Graichen stammt aus Ziegelheim (Kr. Zwickau). Er ist 1,75 m groß, hat schlanke Gestalt, dünnes schwarzes Haar (Platte), schwarzen, nicht starken Schnurrbart mit Fliege, gebräunte Gesichtsfarbe und trägt eine Stahlbrille. Seine Kleidung bei der Abreise bestand aus einem dunklen Jackctanzuge (blaukarrirter und rothmelirter Stoff) und weichem schwarzen Filzhute. Der Flüchtling spricht sächsische Mundart und ist des Englischen und Französischen mächtig. Auf seine Ergreifung und die Wiedererlangung des Geldes ist eine Belohnung von 1200 Mark ausgesetzt.
Neustadt a. S. Reicher Erntesegen! Auf einem Flecken Land der hiesigen Markung von 100 Dezimalen, der mit 7 Pfd. Gerste bestellt war, sind 285 Pfund Gerste bester Qualität cingeerntet worden.
Würzburg, 18. Sept. Das Unter-fränkische Schwurgericht verurtheilte den Tagelöhner Valentin Koch, der in einer hiesigen frequenten Wirthschaft, wie seiner Zeit berichtet wurde, den Schweizer Kunz erstach, zu acht Jahren Zuchthaus.
Ausland.
Lemberg, 18. Sept. In der Ortschaft Ottynia, wo seit fünf Wochen die Cholera herrscht, überfiel ein Volkshaufe das Choleraspital, entführte aus demselben zwei kranke Frauen und mißhandelte die Beamten. Die Tumulte wiederholten sich, bis endlich der Gemeindevorsteher gestattete, daß die in dem Choleraspital befindlichen Kranken häuslicher Pflege überantwortet würden. Dadurch verbreitete sich die Cholera natürlich im ganzen Städtchen. Die fanatifirte Menge zündete des Nachts das Haus des Gemeindevorstehers an. Die Regierung entsandte einen Kommissar, der bereits eine Untersuchung eingeleitet hat.
Ostasien. Aus Soeul wird gemeldet: Die japanische Armee rückte in drei Kolonnen gegen Ping-Iang vor, ein Korps auf der Vergraute von Gvn-San, ein zweites von Pang-Sang und ein drittes von Hwangyn. Am 6. September hatte das dritte Korps ein Rencon-
gegen die befestigten Stellungen der Chinesen im Norden Koreas steht außer allem Zweifel. Die Don Gensan vorstoßende japanische Kolonne begegnete dem Feinde in Sing-Chuen, wo die Chinesen sich stark verschanzt hatten. Es entspann sich ein heißes Treffen, in welchem die Chinesen nach heftigem Widerstände schließlich aus ihren Stellungen vertrieben wurden. Ihre Niederlage war vollständig. Die Japaner verfolgten sie viele Meilen weit. Die Verluste waren beiderseits erheblich. Eine von Hwang Tsiu vorrückende Kolonne wurde am 7. September abermals handgemein mit den Chinesen, und es kam zu einem neuen hartnäckigen Treffen. Die Chinesen gaben erst nach, nachdem sie in Gefahr waren, umzingelt zu werden, worauf sie nach Ping-Iang zu die Flucht ergriffen. Die Verluste waren wiederum erheblich. Eine von Pong-So aufgebrochene Kolonne hatte bisher nur unbedeutende Scharmützel mit den Chinesen, die fortgesetzt auf ihre Hauptmacht sich zurück- ziehen. Die Hwang-Tsiu-Kolonne überschritt den Tatongfluß. Die Japaner setzen alle Hebel in Bewegung, um einen zertrümmernden Schlag zu führen, ehe der Winter der kriegerischen Bewegung ein Ziel setzt. — Die große Schlacht zwischen Japanern und Chinesen hat nun endlich stattgefunden. Sowohl aus chinesischer wie japanischer Quelle wird gemeldet, daß die Chinesen am 15. und 16. d. M. bei Ping-Aang eine vollständige Niederlage erlitten haben, die vielleicht für den Ausgang des ganzen Krieges entscheidend ist. Die Japaner haben am 15. September bei Tagesanbruch die Stellung der Chiswsen angegriffen. Es entwickelte sich eine mehrstündige Schlacht, die damit endete, daß die Japaner Pmg-Nang durch einen Angriff auf beiden Flanken einnahmen. Von den 20 000 Mann chinesischer Truppen, welche die Stadt vertheidigten, sollen 17 000 todt, verwundet oder gefangen genommen worden sein. Die Japaner hatten 300 Todte und 720 Verwundete. Nach einem späteren Telegramm aus Ping-Iang belauft sich der Gesammtverlust der Chinesen bei Ping-Aang auf 17 000 Mann, von denen etwa 14 500 Mann Gefangene sind. Unter den Gefangenen befinden sich 5 Generäle und fast der gesummte chinesische Generalstab. Die Gefangenen werden in Abtheilungen von je 1000 Mann unter besonderer Bewachung nach Japan geschickt werden. Diese Vernichtung der chinesischen Nordarmee, welche die europäisch ausgebildeten Elite- Truppen Li-Hung-Changs enthielt, hat in Shanghai große Bestürzung hervorgerufen. — An demselben Tage, an dem die Japaner Ping-Aang nahmen, hat an der korreanischen Küste eine Seeschlacht zwischen den Japanern und Chinesen stattgefunden, in der nach den aus chinesischer Quelle stammenden Berichten vier chinesische und drei japanische Schiffe vernichtet worden sind. Man glaubt, daß das an der Schlacht bet.ljeiligte japanische Geschwader nicht zahlreich gewesen sei. Die Chinesen behaupteten, die Schlacht hätte 6 Stunden gedauert; die Verluste betrügen auf beiden Seiten mehrere tausend Mann. Die Chinesen verloren 4 Schiffe, davon einen beim Vulkan erbauten Kreuzer. Die übrigen 3 Kreuzer sind Armstrong'schen Ursprungs. Von den japanischen Kriegsschiffen sind 3 vernichtet worden. Es gelang der chinesischen Flotte die Landung einer Trüppenmacht zu ermöglichen, während die japanische Flotte sich zurückzog.
tre mit einer starken Abtheilung chinesischer Kavallerie. Dieselbe machte eine Attaque, wurde jedoch durch das Artilleriefeuer geworfen. Die Japaner verfolgten die Fliehenden, die in einen von den Chinesen errichteten
Lokales und Provinzielles.
* Schlächtern, 21, Sept.
* — Unser Mitbürger Herr Leonhard Baist hier erhielt in Stuttgart bei der GcwcrbeaussteUung für Bäckereien rc. eine Bronce-Medaille mit Ehrendiplom.
* — Ernannt: der Gerichtsvollzicheramtsanwärter, Gerichtsdiener Wiegand in Frankenberg zum Gerichtsvollzieher bei dem Amtsgericht in Bieder.
Fliehenden, die in einen von den Chinesen errichteten * — Gutem Vernehmen nach ist Herr Metropolitan Fort Schutz suchten. Der Vormarsch der Japaner Pfeiffer in Meerholz durch allerhöchstes Reskript zum
Superintendenten der Diözese Hannu ernannt. Derselbe wird im Laufe des Monats Oktober sein neues Amt antreten.
* — Am verflossenen Sonntag Nachmittag fand im Saale des „Stern" hier ein Vortrag über Stolze'sche Stenographie statt. In recht sachlicher ' Weise legte der Vortragende Herr Ruoff aus Fulda ■ in seiner ^ständigen Rede die Nützlichkeit der Kurzschrift dar und wies namentlich auf die Vorzüge hin, welche die Stenographie dem Lehrer, Kaufmann, Beamten, : Studenten, Schüler rc. bietet. Es wurde hierauf die Eröffnung eines Kursus von hiesigen Interessenten beschlossen und haben sich auch bereits genügende Theilnehmer gefunden. Der Kursus wird Mitte October beginnen, an 15 Stunden umfassen und die Kosten pro Theilnehmer nur ca. 5 Mk. betrogen. Weitere Anmeldungen nimmt Herr Fricdr. Gutermuth, Krämergasse hier, entgegen.
* — Die hiesige Kreiskrankenkasse theilt uns zur Warnung für alle Arbeitgeber Folgendes mit: Ein im Frühjahr dieses Jahres eingestellter Lehrling wurde von seinem Meister nicht zur Krankenkasse angemeldet. Zufällig erkrankte nun dieser Lehrling am 17. Juni d. J. und beanspruchte — mit Recht — die gesetzliche Krankenunterstützung. Die Erkrankung war eine derartig schwere, daß der junge Mensch, trotz sorgsamster ärztlicher Behandlung und Pflege, bis jetzt noch nicht vollständig gesund ist. Während der Krankenunterstützungspflicht — 13 Wochen — muß nun der Arbeitgeber die Kurkosten rc. in Höhe von ca. 120 Mk. der Krankenkasse ersetzen. Leider kommen derartige Fälle sehr oft vor und alle Bekanntmachungen und Ermahnungen sind fruchtlos. Wollten doch die Arbeitgeber heben teil, daß bei den außerordentlich geringen Beitrügen, welche die hiesige Krankenkasse erhebt z. B. für einen Lehrling 9 Pf. wöchentlich, es unverantwortlich ist, durch die Unterlassung der rechtzeitigen Anmeldung ein derartiges Risiko zu übernehmen. — (Die Dorfzeitung meldet aus Gera ebenfalls einen gleichen Fall: Der Schuhwaarenhändler B. auf der Sorge hatte eine Verkäuferin, die er nicht angemeldet hatte. Das Mädchen wurde krank und der Vater desselben meldete dies der Krankenkasse. Da stellte sich die Nichtanmeldung heraus. Die Krankenkasse nahm den Säumigen in eine derbe Ordnungsstrafe, außerdem mußte dieser Arzt, Apotheke und Krankengeld zahlen. Schließlich ging ein Gutachten des Arztes dahin, daß das kranke Mädchen auf einen Monat ins Genesungsheim Niederndorf zu bringen sei und die Ortskrankenkasse verfügte demgemäß. Die 60 Mark betragenden Kosten dafür mußte der Arbeitgeber B. ebenfalls zahlen, sodaß die unterlassene Anmeldung ihm ungefähr 150 Mark kosten wird.)
* — Am 1. Oktober d. I. tritt das für Vermicther und Miether sehr wichtige preußische Gesetz vom 12. Juni d. J. betr. die Rechte des Vermiethers an den in die Miethräume eingebrachten Sachen in Kraft. Bisher war der Vermicther berechtigt, sämmtliche in die Wohnung eingebrachte Gegenstände des Miethers für rückständige Miethe zurückbehalten zu können, selbst solche, die nach §. 715 der Reichsciv.-Pr.-Ordn. der Pfändung seitens des Gerichtsvollziehers nicht unterworfen waren. Mit dem 1. Oktober cr. wird dies anders. Von da ab kann der Vermicther nicht mehr zurückbehalten: die Kleidungsstücke, Betten, Haus- und Küchcngeräthc, Heiz- und Kochöfen, soweit diese Gegenstände für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde unentbehrlich sind, ferner die für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde auf 2 Wochen erforderlichen Nahrungs- und Feuerungsmittel, 1 Milchkuh oder statt einer solchen 2 Ziegen oder 2 Schafen nebst dem zum Unterhalt und zur Streu für dieselben auf 2 Wochen erforderlichen Futter und Stroh, sofern diese Thiere für die Ernährung des Schuldners, seiner Familie und seines Gesindes unentbehrlich sind; bei Künstlern, Handwerkern, Hand- und Fabrik-Arbeitern, sowie bet Hebammen, die zur persönlichen Ausübung des Berufs, und noch eine Anzahl verschiedener, für Landwirthe, Offiziere, Deck-Offiziere, Beamte, Geistliche, Lehrer, Notare u. s. w. unentbehrlichen Gegenstände, Bücher und dergleichen.
* — In der Zeit des Drachensteigens, welche für unsere Jugend jetzt begonnen hat, seien die Eltern und Lehrer daran erinnert, den Kindern die nöthige Vorsicht einzuschärfen, um die Beschädigung von Fernsprech- und