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SchUchternerMtung

Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

.M 66. Samstag, den 18. Jlagust 1894.

Das Submissionswesen.

Die außerordentliche Verschiedenheit der Prcisforde- rungen, welche in den meisten Snbmissionsterminen von den verschiedenen Submittenten für ein und dieselbe Leistung gestellt werden, lassen es wünschenswerth er­scheinen, nach den Gründen dieser ausfallenden That­sache zu forschen und die Mittel zur Sprache zu bringen, welche gegen dieses in verschiedener Hinsicht bedenkliche Unwesen angewendet werden können. Die vorkommcn- den Abweichungen von den ordnungsmäßigen Preissätzen sind zu bedeutend, als daß eine Erklärung durch er­mäßigte Gewinnansprüche auch nur versucht werden könnte. Der Sachkundige erkennt vielmehr, daß die Mehrzahl der niedrigeren Preisforderungen in häufigen Fällen bedeutend unter den Selbstkosten stehen. Es steht daher fest, daß ein erheblicher Theil der Offerten, welche in den Submissionen den Zuschlag erlangen, der geschäftlich reellen Grundlage entbehrt. Manche Submittenten hoffen, den unleugbar vorhandenen Verlust durch nachträglich eintretende günstige Konjunkturen, durch etwaige außerkontraktliche Leistungen, durch spitz­findige Auslegung des Vertrages oder durch Abwälzung auf Lieferanten und Arbeiter ansgleichen zu können. Andere täuschen sich selbst über die Preisverhältnisse und malen sich dort einen Gewinn vor, wo thatsächlich nur Verluste in Frage kommen können, während wieder andere überhaupt nicht rechnen, sondern auf den Zuschlag um jeden Preis hinarbeiten, um aus den durch die Ausnützung des Kredits flüssig werdenden Geldern alte Verbindlichkeiten zu decken und den be­vorstehenden Zusammenbruch ihrer geschäftlichen Stellung zu vertagen. Den wirklich sachgemäß unter Zugrunde­legung eines müßigen Gewinnes rechnenden Gewerbe­treibenden ist es daher nur in seltenen Ausnahmefällen vergönnt, als Mindestfordernde zu erscheinen. Damit ist ihnen aber häufig jede Aussicht benommen, die betreffende Arbeit zugetheilt zu erhalten, da dieselbe manch­mal eben nach dem geringsten Angebote vergeben wird.

Auf diese Weise handelt es sich bei den Snbmis- sionen für gewisse Submittenten manchmal im Grunde genommen nicht mehr um ein wirkliches Geschäft, sondern gewissermaßen um ein Spiel bedenklichster Art. Demgemäß wirkt das Submissionswesen, wie es in vielen Fällen gehandhabt wird, der höheren Aufgabe des Staates und der Gemeinde, insbesondere auch den heutigen sozialpolitischen Bestrebungen direkt entgegen. Anderseits läßt sich aber auch nichts dagegen ein­wenden, wenn Staat und Gemeinde sich die aus der Konkurrenz entspringenden Vortheile sichern, wobei sie allerdings verpflichtet sind, jedem hierzu geeignetes, Bürger die Bewerbung über die zu vergebenden Liefe­rungen und Leistungen zu gestatten. Man kann daher wohl sagen, daß die Submissionen für Staat und Ge­meinde unentbehrlich sind.

Die im vorstehenden angedenteten Schäden ent­springen auch nicht aus dem eigentlichen Submissions­wesen, sondern aus der heute üblichen mißbräuchlichen Anwendung desselben. Bei der Zuschlagsertheilung wird nämlich die Frage „ist der Submittent bei ord­nungsmäßigen Geschäftsbetriebe in der Lage, die ge­forderte Waare für den verlangten Preis zu liefern", überhaupt nicht geprüft. Demgemäß kommt also die eigentliche moralische Basis des abzuschließenden Ge­schäftes überhaupt nicht in Frage und zwar ohne Zweifel deshalb, weil man dieselbe als selbstverständlich voraussetzt. Diese Voraussetzung trifft aber heutzutage bei dem in allen Geschäftszweigen herrschenden Ueber- Wiegen des Angebots keineswegs zu.

Für den einzelnen dient als Grundsatz, daß er sich nur der redlichen Konkurrenz bedienen darf. Jeder redlich denkende Mann wird eS aber mit seiner Ehre unverträglich erachten, ein Geschäft abzuschließen, welches für den anderen Theil nothwendig mit Verlust endigen muß. Wollte man derartige Geschäfte als zulässig betrachten, so bleibt es vollständig unerfindlich, wie man den Wucher und die Ausbeutung der Nothlage unter Strafe stellen kann. Was nun für den Einzelnen gilt, muß für den Staat, sowie für die übrigen großen Verwaltungen in noch höherem Maße für zutreffend erachtet werden. Der Staat scheint um so mehr ver­pflichtet, die vorstehend angegebene moralische Basis der Offerten zu prüfen, als ihm in seinem Beamtenpersonale tüchtige Sachverständige für alle Geschäftsbranchen zu Gebote stehen.

| Es ist selbstverständlich, daß die Staatsrcgicrung die heutige mißbräuchliche Entwickelung des Snbmissious- wesens nicht wünscht. Aber anderseits scheint sie auch nichts zu thun, um dieser Entwickelung entgegen zu arbeiten. Oft genug sieht man bei Submissionen auf den billigsten Preis, ohne zu bedeuten, daß dieser billigste Preis wohl immer erkauft wird auf Kosten der Güte der Leistungen oder auf Kosten der Arbeiter oder auf Kosten der Lieferanten des Submittirenden. Dem Beispiele der Behörden folgt dann das Publikum und verhindert gleichfalls den Aufschwung des soliden Gewerbes.

Eine Aenderung in der Form des Submissions- wcsens ist dringend erforderlich. Das Prinzip des „laisser faire“ hat sich auf allen wirthschaftlichen Ge­bieten als unheilbringend erwiesen und kann daher auch hier nicht länger in Geltung bleiben. Die Mittel zur Beseitigung oder Milderung der vorliegenden Schäden im Submissionswescns müssen sich unseres Erachtens in folgender Richtung bewegen: Die Submissions- bedingungen müssen den thatsächlichen, insbesondere den örtlichen Verhältnissen entsprechen. Bei Ertheilnng des Zuschlages muß die moralische Basis der Offerte d. h. die Frage geprüft werden, ist der Submittent bei rationellen Geschäftsbetriebe in der Lage, die zu ver­gebende Leistung gegen Zahlung des geforderten Preises auszuführen, ohne sich oder dritte Personen an ihrem Vermögen zu schädigen? Ferner müßte dem Submit- lenten die Ueberzeugung beigebracht werden, daß er thatsächlich den Zuschlag erlangen kann, ohne Mindest- fordcrnder zu sein.

Anf diese Weise könnte es auch wohl gelingen, die Schäden des heutigen Submissionswesens zu beseitigen. Wir halten es für eine Pflicht der Gesetzgebung, der Staatsverwaltung und der Presse, auf Beseitigung der­selben hinznwirken. (F. Ztg.)

Deutsches Reich.

Berlin, 17. August. Der Kaiser, welcher Freitag früh an Bord der kaiserlichen yadjt „Hohenzollern" in Kiel einzutreffen gedenkt, wird sich nach erfolgtet An­kunft ohne längeren Aufenhalt daselbst zum Bahnhöfe begeben und mittelst des inzwischen von Wilhelmshaven in Kiel cingetroffenen Hofzuges die Rückreise nach der Wildparkstation antreten. Die Kaiserin, welche mit den kaiserlichen Kindern mittelst Sondcrznges von Station Wilhelmshöhe abgereist ist, wird Nachmittags gegen 6 Uhr auf der Wildparkstation bezw. im Neuen Palais erwartet.

— Sprengversuche mit einem neuen Sprengstoff werden seit einiger Zeit beim Eisenbahnregiment in Berlin unternommen. Das neue Sprengmittel hat noch keinen Namen und figurirt unter „C.", d. h. Construktion. Seine Zusammensetzung ist selbstver­ständlich tiefstes Geheimniß des Erfinders. Die Wir­kungen werden als zehnfach stärker als die durch Dynamit herbeigeführten geschildert, wenigstens bedarf es zur Erzielung desselben Effekts nur des zehnten Theiles der im gleichen Falle erforderlichen Dynamit­masse. Die Explosion erfolgt durch Schlag, der durch eine elektrische Batterie inszenirt wird. In seinem Aeußern ähnelt das neue Sprengmittel der Schieß­baumwolle.

* — Seitens des Kultusministers ist eine Neu­ordnung des Präparanden-Bildungswesens in Aussicht genommen. Die vielfach schon dringend gewordene Er­richtung neuer Präparandenanstalten ist in in letzter Zeit immer wieder hinausgeschoben worden, weil eben vorher die beabsichtigte Neuregelung zum Abschluß ge­bracht werden soll. Seitens des Unterrichtsministeriums sind bereits vor einiger Zeit mehrere auf dem Gebiete des Lehrerbildungswesens hervorragend thätige Schul Männer mit der Ausarbeitung eines genaueren Planes über die Neugestaltung der Präparandenbildung betraut worden. Die Berichte dieser Fachmänner liegen bereits dem Unterrichtsministerium vor, so daß ein Abschluß der wichtigen Angelegenheit nicht mehr lange auf sich warten lassen dürfte.

—• 14. August. Bei einer gestern Abend in der Elisabethstraße erfolgten Verhaftung ergriff der Ver­haftete Plötzlich die Flucht und schoß dabei 6 mal in’S Publikum, wobei zwei Kriminalbcamtc und eine bis jetzt noch nicht ermittelte Zivilperson verwundet worden sind. Schließlich wurde der Flüchtling wieder festge-

nommen und nach dem Polizciprüsidinm gebracht. Er heißt Schemen und bezeichnet sich als Anarchist.

AuS Ostpreußen. Nach dem Genuß verdorbener Heringe, die ein Kaufmann in Johannisburg vor dem Eingraben auf dem Felde während einer Nacht offen hatte stehen lassen, sind zahlreiche Bewohner aus Nied- zwcdzcn erkrankt. Bis jetzt sind achtzehn gestorben. Die Ausleerungen der Kranken sind nach einer Privat- meldung der „Vossischen Zeitung" aus Lyck zur Unter­suchung nach Königsberg geschickt worden. Es sind die strengsten Vorsichtsmaßregeln getroffen worden, der ganze Ort ist abgesperrt.

Köln, 14. Aug. Nachdem bei dem erkrankten Schiffer die Cholera asiatica fcftgcfteöt worden war, inzwischen auch weitere unter cholcrnverdächtigcn Um­ständen erkrankte Personen tin Hospital eingeliefert wurden, verfügte die Behörde eine Untersuchung des Rheinwassers. Es wurde der Stadtchcmiker Kyll mit der Entnahme von Proben beauftragt und die umfassendsten, strengsten Vorsichtsmaßregeln verfügt.

Rostock, 8. August. Ein trauriges Zeichen unserer Zeit sind die hier und da im Lande entstandenen „Saufklubs". Man findet sie in Dörfern ohne Krüge und Ausspannung. Sie wollen Leuten, die am Trunke und Kartenspiel gefallen finden, hierzu Gelegenheit geben. Gegen ein Eintrittsgeld von 10 Pfennig wird man passives, gegen einen monatlichen Beitrag von 5 Pfennig aktives Mitglied. Die Mecklenburger haben doch noch Humor!

Hildesheim, 12. August. Bei einer Zahnoperation hat sich hier am Freitag Nachmittag ein bedauerlicher Unglücksfall ereignet, über den der „Magd. Ztg." von zuständiger Seite folgende Darstellung gegeben wird: Die Gattin des Kantors Schramm aus Gronau kam an dem gedachten Tage in Begleitung ihres Mannes zu einem hiesigen viel beschäftigten Zahntechniker, um sich einen Zahn entfernen zu lassen, verlangte aber narko- tifirt zu werden. Der Zahnarzt machte die Frau daraus aufmerksam, daß jede Narkose für Leben und Gesund­heit eine Gefahr habe und ersuchte, davon Abstand zu nehmen. Die Frau bestand aber mit aller Bestimmtheit auf der Anwendung eines Betäubungsmittels. In Folge dessen wurde ein hiesiger praktischer Arzt zugezogen, der die Frau zunächst gründlich untersuchte, hierbei zwar eine erhebliche Aufregung konstatirte, aber nicht die ge­ringste Spur eines Herzleidens vorfand. In Folge dessen nahm der Arzt die Narkose vor, und wandte dabei das in letzter Zeit vielfach genannte Betäubungsmittel Pental an, das auch sofort wirkte. Der Zahnarzt schritt nun zur Entfernung von drei kranken Zähnen, die auch schnell und gut gelang. Die Frau war bei der Ope­ration aus der Betäubung erwacht und hatte dem Zahn­arzt den Arm festzuhallen versucht; sie wurde gleich darauf leichenblaß und sank zurück. Eine Herzlähmung hatte ihrem Leben ein Ende bereitet. Alle sofort an­gewandten Wiederbelebungsversuche waren erfolglos. Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft ist bereits eine Untersuchung eingeleitet; es dürfte Niemandem ein Ver-, schulden beiznmcffen sein, da bei der Narkose mit ntkr Sorgfalt verfahren sein soll. /

Gern, 12. Aug. Gestern Morgen gegen 9/Uhr stürzte das vier Jahre alte Töchterchen eines in der Karlstraße wohnenden Arbeiters aus der Dies- Stock hoch gelegenen Dachwohnung, nachdem es ein Stück über das Dach gerutscht war, in den ungep^lasterten Hof hinab. Nachdem das nur im Hemdchen b efindliche Kind in die Wohnung verbracht war, zeigte! es sich, daß es einen sichtbaren Schaden nicht erlitt.cn hatte, denn es lief davon und sprach auch über dem Absturz.

In Bamberg soll am 18. Oktober con Preis- Zuchlvichmarkt abgehalten werden. Es werden 30 Preise auf Zuchtstiere, Kalbiunen und Kühez »ertheilt, außerdem erhält jeder prämiierte Viehbesitzer eine Fahne. Zur Konkurrenz wird nur das rothgelbe F.rankcnvleh zugelassen werden, das bei der Ausstellung in Berlin die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt hat, sodass bereits aus Schlesien Nachfrage nach rothgelbem Fredukenvich vorhanden ist. Für Zuchtstiere sind 14 Preis« (von 6—25 Mk.), für Kalbinnen sind 10 (von 5—15 vRk.) und für Kühe sind 6 Preise (von 5—15 Mk.) ausgesi-yt.

Mainz, 11. August. Der heute Hingerichtete Raub­mörder Franz Rohrbacher zeigte, wie zuverlässig mit­getheilt wird, aufrichtige Reue gegenüber dem Geistlichen, Herrn Pfarrer Landmann, der ihn mit den Tröstungen