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WuchternerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

M 64 Samstag, den 11. August 1894.

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Nach L. k05ck der Gewerbeordnung kann dcrBundes- rath für die Saison-Industrien, d. h. die Betriebe, welche ihrer Natur nach auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt sind, oder welche in gewissen Zeiten des Jahres zu einer außergewöhnlich verstärkten Thätigkeit genöthigt sind, Ausnahme von dem Gebot der Sonn­tagsruhe gestatten. Der Reichskanzler hat vor kurzem den verbündeten Regierungen einen Entwurf dieser vom Bundesrath zu erlassenden Ausnahmebestimmungen mit- getheilt. — Der Entwurf sieht für folgende Saison- Industrien Ausnahmen vor:

Präserven- und Konservenfabriken; Anlagen zur Her­stellung von Schlittschuhen und Schlittschuhtheiten; Anlagen zur Herstellung von Chokoladen- und Zucker- waaren, Honigkuchen und Bisquit, von Christbaum­schmuck und von Spielwaaren.

Diesen Betrieben sollen an Sonn- und Festtagen folgende Arbeiten gestattet sein:

Vollbetrieb an höchstens 12 Sonn- oder Festtagen mit Ausschluß des Weihnachts-, Neujahrs-, Öfter-, Himmelfahrts- und Pfingstfestes, jedoch für insgesamt nicht mehr als 60 Stunden in einem Jahre und für höchstens 10 Stunden an dem einzelnen Sonn- oder Festtage, sowie mit der Maßgabe, daß Sonn- oder Festtage, an welchen über 2 Uhr Nachmittags hinaus gearbeitet wird, mit 10 Stunden in Anrech­nung kommen.

Die Gestaltung der Ausnahmen soll nach dem Ent­wurf an folgende Bedingungen geknüpft werden:

„Die Arbeiter dürfen am Besuche des Gottesdienstes nicht gehindert und je 12 Stunden vor und nach der: Sonn- oder Festtagsarbeit nicht beschäftigt werden.

Für weibliche Arbeiter darf die Dauer der wöchent­lichen Arbeitszeit einschließlich der Sonn- und Fcst- tagsarbeit 75 Stunden nicht überschreiten.

Die Vornahme der Arbeiten ist spätestens am vor­hergehenden Werktage der Orts-Polizeibehörde schrift­lich anzuzeigen.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß in den Räumen, in welchen an Sonn- oder Festtagen ge­arbeitet wird, an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichniß ausgehängt ist, in welches für jeden einzelnen Sonn- und Festtag innerhalb eines Jahres Beginn und Ende der Arbeitszeit, und zwar für männliche und weibliche Arbeiter gesondert, einzu- tragen sind."

Für andere Saison-Industrien, als die vorgenannten, erkennt der Entwurf ein berechtigtes Bedürfniß nach Sonntagsarbeit nicht an. Es ist hierbei von der Er­wägung ausgegangen, daß ein Bedürfniß nach ge­steigerter Thätigkeit, soweit demselben nicht durch Heran­ziehung von Hilfskräften abgeholfcn werden kann, in erster Linie zur Zuhilfenahme von Ueberarbeitsstunden an den Werktagen führen wird, und daß ferner gerade diese verstärkte Thätigkeit an den Werktagen für den in­folge davon ganz besonders erholungsbedürftigen Ar­beiter eine thunlichst unverkürzte Sonntagsruhe geboten erscheinen läßt. Auch wird in den Erläuterungen des Entwurfs darauf hingewiescn, daß in vielen Fällen das gegenwärtig zu gewissen Jahreszeiten eintretende ver­mehrte Arbeitsbedürfniß weniger in der Eigenart des Fabrikationszweiges, als in der Gewohnheit des Publi­kums, die Ertheilung von Aufträgen hinauszuschieben, seinen Grund findet, und daß es nicht der Absicht des Gesetzgebers entsprechen würde, einer solchen Gewohnheit, welche zur Ueberanstrengung der Arbeiter wesentlich bei- trägt, durch Zulassung von Sonntagsarbeit Rechnung zu tragen, während andererseits von der Durchführung der Sonntagsruhe eine günstige Einwirkung in dieser Richtung erhörst werden dürfe.

Der preußische Minister für Handel und Gewerbe hat die Königlichen Regierungs-Präsidenten ersucht, etwaige Wünsche auf Abänderung oder Ergänzung dieses Entwurfs, die aus den Kreisen der Betheiligtcn vor­gebracht werden, spätestens bis zum 15. August d. J. vorzulcgcn.

Eine mündliche Berathung des Entwurfs mit Ver­tretern der Arbeitgcgebcr und Arbeiter wird voraussicht­lich nicht statlfindcn.

Etwaige Wünsche auf Abänderung und Ergänzung des Entwurfs aus den Kreisen der Betheiligtcn können bis zum 12. d. M. bei dem Königlichen Landrathsamt vorgebracht werden.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser hat am Dienstag mit seiner Jacht „Meteor" an der Wettfahrt um den Pokal der Königin von England Theil genommen, bei welcher die Jacht „Carina" des Admirals Montague Siegerin geblieben ist. Zu den konkurrierenden Jachten gehörte auch die „Britania" des Prinzen von Wales, an deren Bord sich der Herzog von Iork befand. Wie der „Köln. Ztg." aus London gemeldet wird, stimmen alle Berichte darin überein, daß der Kaiser bei seiner Ankunft in Cowes vortrefflich ausgcsehcn habe.

— Mit allerhöchster Genehmigung ist, wie das Kriegs-Ministerium im „Armec-V.-Bl." bekannt macht, bestimmt worden, daß jedem verabschiedeten Offizier, sofern ihm die Verabschiedung nicht von allerhöchster Stelle direkt mitgetheilt wird, durch die General-Kom­mandos beziehungsweise diejenigen Kommandobehörden 2C., an welche die bezüglichen allerhöchsten Ordres gerichtet sind, die Entscheidung ungesäumt mitzutheilcn und auf etwaigen Antrag eine beglaubigte Abschrift der allerhöchsten Ordre als „Entlassungs-Urkunde" (W.-O. § 112, 1, zweiter Absatz) zuzustellen ist. Für verabschiedete Sanitäts - Offiziere liegt dem General- Stabsarzt der Armee die Benachrichtigung und even­tuelle Ausstellung der Eutlassungsurkunde ob. Den Adjutanten der königlichen Prinzen und der deutschen Fürsten, sowie den Offizieren ä la suite der Armee fertigt die Geheime Kriegs-Kanzlei eine derartige Ent­lassungsurkunde auf Antrag aus. Im Uebrigen kommen die bisher seitens der allerhöchsten Stelle beziehungsweise seitens der Geheimen Kriegs-Kanzlei ausgestellten Ent­lassungsurkunden (Demissionspatente) für die Folge in Fortfall. Offiziere und Sanitäts-Offiziere zur Dis­position erhalten keine Entlassungsurkunden.

— Das kleinkalibrige Gewehr im zukünftigen Kriege. Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht die „Voss. Ztg." eine Reihe ärztlicher Untersuchungen über die Wirkung der kleinkalibrigen Geschosse und resümirt schließlich: Faßt man zusammen, was bisher über die Wirkung der kleinkalibrigen Geschosse durch Beobachtung und Versuche ermittelt ist, so kommt man zu dem Schlüsse: in einem künftigen Kriege wird es unvergleichlich viel mehr Todte und auch unvergleichlich viel mehr Schwer- verwundete geben als je zuvor in einem Fcldzuge. Dabei aber wird noch bei der Tragweite der neuen Geschosse die Behandlung der Verwundeten auf dem Schlachtfelde und ihr Transport vom Schlachtfelde auf den Verbandplatz ungleich schwieriger, langwieriger und gefährlicher sein als bisher. Die Heere unserer Zeit sind Volkshecre. Die Allgemeinheit hat darum ein gutes Recht daran, zu erfahren, wie es aller Voraus­sicht in einem zukünftigen Kriege auf dem Schlachtfelde, dem Verbandplätze und in den Lazarethen aussehen dürfte.

* — Im Bereich der preußischen Staatsbahnen sollen fortan die Militärfahrkarten, welche bisher zur Benutzung der Schnellzüge nicht berechtigten, auch für Schnellzüge gelten, sofern die Entfernung von der Ab­gangs- bis zur Endstation 300 Kilometer und darüber betrügt, und der Urlaub selbst die Dauer von 8 Tagen nicht übersteigt und nicht in die Festzeitcn fallt, also nicht am Tage vor Weihnachten, Ostern oder Pfingsten angetreten wird; das Bedürfniß zur Benutzung der Schnellzüge ist von dem betr. Truppentheil auf dem Urlaubspaß zu bescheinigen. Für die beim Garde-Corps oder im Reichslande stehenden Mannschaften, deren Garnisonen sämmtlich über 300 Kilometer von Schlüchtern entfernt sind, ist diese Neuerung jedenfalls von größter Wich­tigkeit, da hierdurch der Besuch der Heimath erleichtert wird.

— Zur Frage vom unlauteren Wettbewerb giebt ein Berliner Blatt von zwei Finnen in einer kleinen Stadt Schleswigs eine nette Geschichte zum Besten. Die Manufakturwaaren Firma S. hatte einen Posten Gardinen 8 Pfg. gekauft. Um nun diesen Artikel als Lockmittel zu benutzen, annoncierte sie „Gardinen für 6 Pfg. das Meter". Ein Konkurrent F., der nebenan wohnt, beauftragte eine Frau, sich von diesen billigen Gardinen zu kaufen. Am nächsten Tag las man eine Annonce, worin die Firma F. „Gardinen für 4 Pfg. das Meter" anbot. Der Kaufmann S. war nun neu­gierig, diese Gardinen, die noch billiger waren als seine eigenen, kennen zu lernen, und gab jemand den Auftrag, 20 Meter von diesen Gardinen „zur Probe" zu kaufen. Man kann sich seine Ueberraschung vorstellen, als er seine eigenen Gardinen wiedersah.

— Worauf es den sozialdemokratischen Führern beim Bierboykott hauptsächlich anfommt, darüber hat sich in einer am Dienstag Abend abgehaltenen Brauereiarbeiter- Versammlung mit bemerkenswerther Offenheit der „Genosse" Pfannkuch geäußert, indem er sagte: „Mit der Anerkennung des Arbeitsnachweises durch die Brauereibesitzer stehe und falle für die Berliner Arbeiter­schaft der Bierboykott. Wenn die Brauereiarbeiter erst den Arbeitsnachweis in ihrer Hand haben werden, werden sie mit Leichtigkeit ihre Agitatoren unterbringen können." Also, um ihre Agitatoren unterzubringen, ver­nichten die sozialdemokratischen Führer Hunderte von Existenzen und schädigen taufende von kleinen Gewerbe­treibenden in ihrem Geschäftsbetriebe!

— Die Behauptung, daß der sozialdemokratischen Partei zur Durchführung des Brauerci-Boykotts in Berlin oder auch zu anderen Zwecken von dem Privat- dozenten Dr. Aarons, dem Schwiegersohn eines Bruders des bekannten Berliner Bankiers Bleichröder, die Summe von 300 000 Mk. zur Verfügung gestellt worden sei, ist vom sozialdemokratischen „Vorwärts" für unwahr erklärt worden. Die „Berliner Neuesten Nachrichten" machen dazu nun folgende Bemerkung: „Vielleicht ist der „Vorwärts" auch bereit, zu bestreiten, daß nicht eine einzelne Persönlichkeit, sondern eine Firma die betreffende Zahlung geleistet hat?" Dasselbe Blatt erhält aus Börsenpreisen nachstehende sehr auffällige Andeutung: „Die Unterstützung, die der Sozialdemokratic zur Fort­führung des Bierboykotts von Börsenleuten zutheil wird, hat lediglich den Zweck, den Kurs der Brauereiaktien zu drücken. Ein gleiches Vorgehen beobachtete eine hiesige Firma beim Streik der Bergwerksarbeiter in Westfalen. Damals schenkten diese Ehrenmänner der Streikkasse eine halbe Million (500 000 Mk.), und heimsten beim Sturz der Aktien (Hibernia und Harpener) Millionen ein." Das genannte Blatt sagt weiter: „Hiernach wäre also die Sozialdemokratic in den Dienst der Börse gestellt und die Streik-Anstifter, die gegen den „Kapitalismus" eifern, arbeiten nur für diesen! Ob bewußt oder unbewußt, wer vermag dies festzustellen? Aber sicherlich wäre es der Mühe werth, diesen Fuchsbau auszugraben. Den Staatslenkern sollte der Vorgang an analoge Erscheinungen im März 1848 zu denken geben." Genau so, wie in jedem anderen Fall, in dem die Demokraten und Sozialdemokraten nichts mehr zu erwidern wissen, antwortet auch in diesem der „Vorwärts" mit wüsten Schimpfreden.

Aus Schlesien. Im obcrschlcsischcn Industrie-Bezirke hat am Sonntag ein von Sozialdemokraten hervor­gerufener größerer Krawall stattgefunden. Die Gen­darmen mußten von der Waffe Gebrauch machen und als eine Arbeiterfrau einen Schuß in den Unterleib erhielt, eröffneten die erregten Leute ein wüthendes Bombardement mit Steinen nach den beiden Beamten, die zur Rettung ihres Lebens sich vor der verhetzten und in so hochgradiger Erregung befindlichen Menge nach einem Gasthofe zurückziehen mußten. Darauf richtete das Bombardement sich gegen dieses Gebäude, die Thüren und Fenster wurden eingeschlagen, und Tausende von Steinen lagen auf dem Kampfplätze. Ein Anbau, in den sich die Gendarmen zurückzogen, sollte seines Daches beraubt werden, um das Bombar­dement von Steinen wirksamer zu gestalten. Die Be­amten hielten sich aber in dem gefährdeten Gebäude. Der Kampf dauerte von 5 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends. Inzwischen waren die Gendarmen der um­liegenden Ortschaften des Zabrzer Kreises unter Füh­rung eines Oberwachtmeisters angerückt, so daß zuletzt sechs Beamte mit flacher Klinge gegen die Menge vor- gingen, die schließlich in der neunten Stunde sich langsam zerstreute. Schließlich wurde militärische Hilfe telegraphisch requirirt, die auch eintraf. Es sind sieben Personen schwer verwundet und eine Frau getödtet worden, und es werden sich gegen 50 Personen wegen des Krawalls zu veranworten hahen.

Breslau, 9. Aug. In der Universitätsklinik für Hautkrankheiten in Breslau ist vor einigen Tagen ein aus dem Kreise Memel stammender Arbeiter an echtem Aussatz (Lepra tuberosa s. nodosa) gestorben; ein anderer ebenfalls vom Aussatz befallener Arbeiter aus demselben Kreise befindet sich gegenwärtig in der genannten Klinik in ärztlicher Behandlung. Der Aussatz, der jetzt noch in Asien, Afrika, Amcrikä und Australien weit verbreitet ist und früher auch in Ettröpa sehr oft vorkam,