Einzelbild herunterladen
 

SchlüchternerMtung

Erscheint Mittwoch und Samstag Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

^ 58. Samstag, den 21. Juli 1894.

Der Reichskanzler hat vor kurzem den verbündeten Regierungen einen im Reichsamt des Innern aus- gearbeiteten Entwurf der auf Grund des §. 105 d der Gewerbe-Ordnung vom Bundesrath zu erlassenden Aus­nahmebestimmungen, betreffend die Sonntagsruhe in den gewerblichen Anlagen der Gruppe XII der Gewerbe­statistik (Nahrungs- und Genußmittel), mitgetheilt. Die Bestimmungen für Rohzuckerfabriken, Zuckerraffinerien und Melasseentzuckerungsanstalten sind in diesem Ent­wurf nicht enthalten, da sie bereits vor einigen Monaten veröffentlicht und mit Vertretern der Interessenten be­rathen sind. Der Entwurf enthält lediglich für Zichorien- darren, Spiritusraffinerien und Brauereien Ausnahi»e- bestimmungen auf Grund des §. 105d.

Für Zichoriendarren läßt der Entwurf an Sonn- und Festtagen folgende Arbeiten auf Grund des §. 105 d zu: die Reinigung und Zerkleinerung der Wurzeln, und zwar a mit Ausschluß der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends, sofern in regelmäßigen Tag- und Nachtschichten gearbeitet wird, b. bis 9 Uhr Vormittags, sofern nur in Tagschichten gearbeitet wird, ferner den ununterbrochenen Betrieb der Darren. Auf das Weihnachlsfest sollen diese Ausnahmen aber keine An­wendung finden.

Den Spiritusraffinerien sollen folgende Arbeiten an Sonn- und Festtagen mit Ausnahme der drei hohen Feste gestattet werden: der ununterbrochene Betrieb der kontinuirlichen Destillirapparate, der Betrieb der nicht kontinuirlichen Destillirapparate, soweit er zur Be­endigung der vor 6 Uhr des vorhergehenden Abends begonnenen Destillationen erforderlich ist, der un­unterbrochene Betrieb der Holzkohlefilter und der Holz­kohleglühöfen.

Für Brauereien werden die Bestimmungen im §. 10,^c Absatz 1 der Gewerbe-Ordnung im allgemeinen als aus­reichend angesehen, um diejenigen Arbeiten an Sonn- und Festtagen zu ermöglichen, die im Brauereibetrieb auch an diesen Tagen vorgenommen werden müssen. Die Bereitung der Bierwürze an Sonn- und Festtagen wird nicht für nothwendig erachtet. Der Entwurf sieht in­dessen aus wirthschaftlichen Gründen und zwar als einzige, auf Grund des §. 105 d zuzulassende Ausnahme- bestimmung jür Brauereien vor, daß in solchen Brauereien, die innerhalb eines Jahres nicht länger als 6 Monate im Betrieb sind, die Würze auch an Sonn- und Festtagen mit Ausnahme der drei hohen Feste bereitet werden darf.

Etwaige Wünsche auf Abänderung und Ergänzung des Entwurfs, welche aus den Kreisen der Betheiliglen vorgebracht werden können, sind bis spätestens zum 25. d. Mts. bei dem Königlichen Landrathsamt an- zubringen.

Deutsches Reich.

Berlin, 19, Juli. Ihre Majestät die Kaiserin hat gestern Mittag von Christiania die Reise nach Kiel fort­gesetzt. Ihre Majestät wird voraussichtlich am 20. Juli Vormittags in Kiel eintreffen, den Tag dort verweilen und Abends mit dem fahrplanmäßigen Schnellzuge nach Wilhclmshöhe Weiterreisen. In Wilhelmshöhe wird, wie schon gemeldet, der Ankunft der Kaiserin für Sonn­abend früh gegen halb 6 Uhr entgegensehen.

Die vereinzelten Cholerafälle in Ostdeutschland, so wird offiziös geschrieben, erscheinen zur Begründung ernsterer Besorgnisse um den öffentlichen Volksgesund­heitszustand nicht angethan. Sie find sammt und sonders auf Einschleppung über die russische Grenze zurückzuführen. Da eben jetzt auf der Weichsel und den preußisch-russischen Grenzflüssen ein sehr starker Holzverkehr herrscht, und die Schiffer und Flößer bekanntlich aller Warnungen ungeachtet noch fortwährend durch den Genuß von ungckochtem, ungereinigtem Flußwasser die Krankheit geradezu herausfordern, so erscheint damit das häufigere Vorkommen einzelner Krankheitsfälle genügend erklärt. Im Großen und Ganzen ist der deutsche Osten auch jetzt noch völlig cholerafrei.

Der Schutz der Bauhandwerker wird von der Tagesordnung nicht eher verschwinden, als bis der Staat Maßregeln getroffen hat, um wenigstens die schreiendsten Mißstände zu beseitigen. Inzwischen kann einiges immerhin auch schon durch Aufklärung der betheiligten Kreise gebessert werden. Wir nehmen daher von den nachstehenden Mittheilungen Notiz, dieDer Bau" über schwtndelhafte Bauvereine veröffentlicht:

In Berlin cxistirt ein Bauverein, welcher mit allem Luxus ein Haus erbaut und dasselbe fertig zu stellen sucht. Dieser Verein ist lediglich zum Zwecke der Erbauung des Hauses gegründet worden, weil die eigentlichen Unternehmer mit Recht fürchteten, auf ihren Namen keinen Stein und kein Brett geborgt zu bekommen. Und wie ist nun gewirthschaftet worden? Um Handwerker und Lieferanten zu bekommen, hat man ausposaunt, daß Leute mit vielem Geld dem Vereine angehörten, man hat schöne Komptoirräume gemiethet und diese ausgestattet, daß der Unbefangene glaubte, sich in einem großem Bankhause zu befinden und der Herr Direktor spielte sich aus, als ob er als solcher geboren und niemals etwas anderes durch­gemacht habe. Der nöthige Täuschungsapparat, die Schreibmaschine, die schönen Firmenstempel, ver­fehlten ihre Wirkungen nicht und dasjenige, was beabsichtigt war, gelang. Beabsichtigt war nur, daß jene Ehrenmänner auf Kosten Anderer bene lebten, ihr Geld in Form von Gehältern bezogen und Leute, wo das Unternehmen dem Verkrachen nahe oder schon verkracht ist, die wirklichen Unternehmer nicht einmal persönlich etwas schuldig sind, da die Schulden nur vom Verein kontrahirt sind, und dieser wieder ein Wesen ohne Seele ist. Konkurs wird in den seltensten Fällen eröffnet, da Masse nicht vorhanden ist, der Verein wird aufgelöst und dadurch sind die Schulden von selbst beglichen. Eine Abart dieser Bauvereine sind die Kommanditgesellschaften, welche zum Zweck der Erbauung eines Hauses gegründet werden."

Die Warnung der genannten Zeitschrift vor der­artigen Vereinen und Gesellschaften ist nur zu berechtigt. In den Vereinen besitzt überhaupt keiner etwas, und in den Kommanditgesellschaften hat jedenfalls der persönlich haftende Gesellschafter nichts, während die Anderen mit mehr als ihrer Einlage nicht haftbar gemacht werden können.

Ueber genossenschaftliches Zusammenwirken als Schutz gegen Schleuder-Konkurrenz sagt die Zeitschrift für gewerblichen Rechtsschutz: In seinen Betrachtungen über die Entwickelung des wirthschaftlichen Lebens be­hauptet Eduard v. Hartmann, daß die wirthschaftliche Ausbeutung, insbesondere der Handwerker, ersichtlich in der Abnahme begriffen sei. Herr v. Hartmann scheint aber zu übersehen, daß die großen Ramschbazare die Ausbeutung der Nothlage des Handwerkers heute in ein völliges System gebracht haben. Von Handwerkern, die aus zeitweiligem Mangel an regelrechtem Absatz ; ihre Waare, um zu leben, um jeden Preis loszuschlagen ' gezwungen sind, wird da der ganze etwa vorhandene Vorrath zu Schundpreisen aufgekauft oder die Hand­werker werden gegen Gewährung des nothdürftigsten Unterhalts für solche stille Zeiten ganz vom Bazar- Jnhaber beschäftigt, und oft verbleiben sie für immer in diesem Abhängigkeitsverhältniß. Zahllose deutsche Handwerker werden systematisch zu Lohnsklaven der großen Ramschbazare herabgedrückt. Da ist es denn kein Wunder, daß diese Bazare selbst gute Handarbeit zu wahren Spottpreisen verkaufen können und dadurch auch dem besser fituirten, noch unabhängigen Handwerk eine unerträgliche Konkurrenz machen. Die Handwerker werden sich aus dieser Zwangslage nur retten können, wenn sie durch genossenschaftliche Produktion und Gründung von Kredit- und Absatz-Genossenschaften sich selbst die Vortheile des Großbetriebes verschaffen. Sie gewinnen dadurch billigern Einkauf der Materialien, Verminderung der Konkurrenz, bessere Arbeitstheilung, Schaffung eines größeren Absatzgebietes und lohnende Beschäftigung der sonst brachliegenden Arbeitskraft.

Im Laufe dieses Sommers noch wird bei den Gardetruppen der Versuch gemacht werden, frische See­fische zur Menageabwechselung einzuführen.

Ein neuer Modus wird in diesem Herbste bei der Beförderung der Reservisten nach ihren resp. Heimathsorten Platzgreifen und zwar ähnlich wie bei der Einziehung von Rekruten, durch Centralisation der nach bestimmten Gegenden abzuschickenden Reservisten, welche dann in großen Trupps mittelst Extrazügcn ihrer Heimath resp, der Provinz-Hauptstadt zugeführt werden. So werden z. B. beim Gardekorps die Reservisten brigadeweise in Berlin zusammengezogen und durch Extrazüge nach Hannover, Köln, Königsberg, Breslau rc. befördert. Das Gleiche soll dann auch, nachdem dieser Modus zunächst bei der Garde auf seine Zweck

dienlichkeit hin geprüft worden ist, bei den anderen Armeekorps im'nächsten Herbste stattfinden.

Die Lebensmittelpreise. Die neueste Lebens- mittel-Preistabelle derStatistischen Korrespondenz" zeigt, daß der Preis des Getreides im letzten Monat fast überall weiter zurückgegangen ist. Der Preis des Weizens ist auf den ungemein niedrigen Satz von 134 Mk. für 1000 Kilo im Durchschnitt aller Markt- orte zurückgegangen. Im Vormonat hatte er 138 Mk. betragen. Der einzige Ort, wo der Weizen bereits eine kleine Erhöhung zeigt, war Posen. Den höchsten Preis erreichte er in Koblenz mit 154, den niedrigsten in Königsberg mit 122 Mk. Der Roggen ist im Durch­schnitt aller Marktorte von 119 auf 116 Mk. zurück- gegangen. In den 11/z Jahren seit Bestehen dieser Statistik war er nur einmal, nämlich im September 1887, um 1 Mk. billiger. Der Preisrückgang war an den Marktorten nur gering und und überschritt nirgends 5 Mk. Der einzige Ort, wo der Roggenpreis in die Höhe gegangen ist, ist Köslin mit einer Steigerung von 3 Mk. Den niedrigsten Preis hatte der Roggen in Königsberg mit 104 Mk. und Posen mit 105 Mk., den höchsten in Koblenz mit 130 Mk. Bei den neuer­dings eingetretenen Rückgang der Getreidepreise sind die von vielen Seiten kommenden Klagen um so mehr auf­fallend, daß die Bäcker, namentlich in den Großstädten und in den Badeorten, sich bei Lieferung ihrer Back­waare über den Preissturz des Getreides und Mehles vornehm hinwegsetzen. Bei dem Brot, das nach Gewicht verkauft wird, folgt allerdings in der Regel der Preis den Steigungen und Senkungen des Getreide­preises. Bei den kleinen Backmaaren, den Semmeln oder Brötchen, tritt dagegen die Erscheinung zu Tage, daß deren Größe stets eine sinkende Neigung hat, der Getreidepreis mag noch so sehr heruntergesetzt werden. Vergleicht man die Größe dieser Backwaaren heute mit denjenigen, wie sie vor zwei Jahren, also zu einer Zeit geliefert wurden, wo die Getreide- und Mehlpreise doppelt so hoch waren wie die jetzigen, so wird selbst ein scharfes Auge kaum eine Vergrößerung der gelieferten Waare wahrzunehmen vermögen. Diese Ausbeutung des Publikums hat nur dort gewisse Schranken erfahren, wo die den Bäckern gewiß nicht willkommenen Konsum­vereine sich ins Mittel gelegt haben.

München, 16. Juli. Das Tornado-Gebiet durch­zieht die Bezirksämter Ebersberg, Dorfen und Haag, etwa 41/2 Stunden lang und ^2 Stunde breit. Auf fieser Strecke sind fast alle Häuser, alle Bäume und mehrere hundert Tagwerk Waldung zerstört. Man schützt die Zahl der zerstörten Gebänlichkeiten auf 400 Haus­nummern und 600 Firste, den direkten Gesammtschaden auf mehrere Millionen. Der indirecte Schaden ist ebenfalls groß, da meist die Existenz der Betroffenen vernichtet ist. Die Windhose entstand im Zusammentreffen zweier Hochgewitter, die bei lichten Wolken Schlossen von 100 bis 500 Gramm warfen. Plötzlich senkten sich die Wolken im Wirbel zur Erde, unter plötzlicher Finsterniß und mit dumpfem Getöse der Luft bewegte sich der Wirbel rasch vorwärts. Der Sturm war nach einer Viertelstunde vorüber. Innerhalb des Weges, den der Wirbel einnahm, fielen wenig Schlossen. Die Häuser sind theils zu Boden gedrückt, theils zerrissen, theils umgestülpt und abgedeckt. Die Dachbalken und Mauer­reste sind mit Streu und Heuvorräthen umwunden, Bedachungstheile weit in's Feld verstreut. Alle Bäume sind ausgerissen, zerknickt, zerrissen und umhergeschleudert. An allem Zerstörten sieht man, wie es vom Sturm zusammengedreht wurde. Schwer mit Blöcken beladene Wagen wurden umgeworfen. Am stärksten heimgesucht ist die zweieinhalbstündige Strecke Mooshäuscl-Forstinning- Forstern. Hier ist Alles bis auf einige weniger be­schädigte Häuser vollkommen verwüstet. An der Kirche in Förstern wurde die halbe Seite der Thurmkuppel mit den Glocken auf das Kirchendach geschleudert, das Gewölbe durchbrochen und der Altar verschüttet. Auf­fällig ist, daß kein Brand entstand. Nur ein Knabe wurde getödtct und nur einige Stück Vieh sind ums Leben gekommen. Trotz der fürchterlichen allgemeinen Zerstörungen stellen sich auch die Verletzungen geringer heraus. Außer einigen Arm- und Beinbrüchen sind nur leichte Verletzungen vorgekommen. Ein Knabe wurde eine Viertelstunde weit durch die Luft geführt, ohne Schaden zu nehmen. Eine Frau wurde verschüttet, blieb aber unverletzt; eine andere Frau wurde schwer