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Erscheint Mittwoch und Samstag Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

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32 54. Samstag, den 7. Juli 1894.

wesentlichen Verjüngung der Eisenbahnverwaltung. Dadurch wird zugleich die Qualität des Personals der Eisenbahnverwaltung nach der Richtung der von Sach­kennern für eine Betriebsverwaltung dieser Art als so wesentlich erachteten Eigenschaften persönlicher Spann­kraft und Energie sowie ihre Anpassungsfähigkeit an die wechselnden Bedürfnisse des Verkehrs sich erhöhen. Liegt die Verjüngung des Personals der Eisenbahn- Verwaltung daher im öffentlichen Interesse, und wird demzufolge auch in diesem Sinne von den Vollmachten des Gesetzes vom 4. Juni d. I. Gebrauch zu machen sein, so fallen damit sicher auch die Interessen der älteren Beamten selbst zusammen. So liegt es z. B. aus der Hand, daß es einem Beamten, welcher während langer Jahre gewohnt war, mit einem großen Bcamten- apparat zu arbeiten, schwer fallen muß, sich in einer einfacheren Organisation ohne zahlreiches Hilfspersonal, aber mit starken Ansprüchen an die persönliche Leistungs­fähigkeit neu einzuarbeiten. Es dürfen daher auch manche Beamte, welche das 65. Lebensjahr bereits überschritten haben, noch vor dem Inkrafttreten der Reorganisation von dem Rechte, sich Pensioniren zu lassen, Gebrauch machen.

Interessante Zahlen enthält derLeitfaden zur Arbeiter-Versicherung des Deutschen Reiches, zusammen­gestellt vom Reichsversicherungsamt in Berlin 1894 (Preis: 20 Pfg.). Es ist zugleich eine geschichtliche Einführung in die Arbeiterversicherung, die mit der Verkündigung der kaiserlichen Botschaft vom 17. No­vember 1881 beginnt, die Gesetze der Krankenversicherung (1883), der Unfallversicherung (1884) und der Jnvali- ditäts- und Altersversorgung (1889) mit ihren Novellen und Ergänzungen vorführt und die Aufgaben bezeichnet, die noch von der sozialen Gesetzgebung zu erfüllen sind. Zu diesen gehören die weitere Ausdehnung der reichs- gesetzlichen Krankenversicherung auf die ländlichen Arbeiter und die Dienstboten und die Ausdehnung der Unfall­versicherung auf das Handwerk und Kleingewerbe, die Hausindustrie und das Handclsgcwerbe. Schon jetzt werden für die Zwecke der Krankenversicherung, die gegen 8 Bkillionen umfaßt, jährlich mehr als 100 Millionen Mark aufgewendet. In der Unfallversicherung, zu welcher der Arbeiter nichts zu zahlen hat, sind bisher schon rund 150 Millionen Mark an Entschädigungen und 100 Millionen Mark an Reserven von den Arbeit­gebern gezahlt worden. Was die Leistungen der Jn- validitüts- und Altersversorgung betrifft, so sind in den beiden ersten Jahren (1891 u. 92) 193 820 Renten anerkannt, 37 731 790 Mark (einschließlich 15 019 920 Mark Reichszuschuß) darauf ausgezahlt und rund 189 580 000 Mark an Beiträgen eingenommen worden. Im Jahr 1893 waren es 239 650 Rentenempfänger, der Reichszuschuß betrug 11 300 000 Mark. Das sehr lehrreiche Schriftchen, das besonders auch zur schnellen Orientierung über irgend eine Frage des Arbeiter­versicherungswesens geeignet ist, schließt mit den Worten: So sind schon in den wenigen Jahren der Gültigkeit dieser Gesetzgebung nahezu eine Milliarde Mark, und zwar annähernd zur Hälfte seitens der Arbeitgeber, durch gesetzlich geordnete Einrichtungen den Arbeitern zu Gute gekommen! Sind aber die Ursachen, welche die Be­ziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern trüben, überall die gleichartigen, so liegt der Wunsch nahe, daß die Fürsorge, welche die deutschen Arbeiter der Hoch­herzigkeit ihres Kaisers und der Opferfreudigkeit ihrer Arbeitgeber verdanken, auch den Arbeitern anderer Kultur­staaten zu theil werde, zum Heil der Menschheit und des sozialen Friedens!"

Auf höhere Anordnung hin soll, um die Con- currenz der Gefängnißarbeit gegenüber den freien Ar­beitern möglichst zu mindern, für die Folge die Anfertigung der Bekleidungsausrüstung rc. für das Heer und die Marine soviel als möglich den Straf­gefangenen überwiesen werden, wogegen die von Privat­unternehmern beschäftigten Betriebe in den Strafanstalten nach Ablauf der betr. Verträge nicht mehr fortgesetzt werden sollen.

Kiel, 2. Juli. Die Maul- und Klauenseuche ver­breitet sich in Schleswig Holstein in einem sehr bedenklichen Grade. Der Stadt- und Landkreis Kiel, die Kreise Plön, Rendsburg und Eckernförde sind infizirt. Die Seuche, die vielen Landwirthen schweren Schaden verursacht, ist ausgebrochen, während die Viehsperre gegen Dänemark mit größter Strenge durchgeführt

iMtlhtttnMI °"^ dieSchlüchterner Zeitung" werden noch fortwährend von allen - Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Ausdehnung der Unfallversicherung.

Die beabsichtigte Ausdehnung der Unfallversicherungs- Pflicht auf das gesammte Handwerk und das ganze Handelsgewerbe ist eine sozialpolitische Maßregel von ungewöhnlicher Tragweite. Der Bundesrath soll aller­dings, wie das auch schon in dem Unfallversicherungs gesctz von 1884 vorgesehen ist, die Befugniß haben, für Betriebe, welche mit besonderer Unfallgefahr für die darin beschäftigten Personen nicht verknüpft sind, die Versichcrungspflicht auszuschließen; aber eine große praktische Bedeutung kann diese Befugniß kaum gewinnen, denn da in Wirklichkeit einebesondere" Unfallgefahr bei den meisten Betrieben sowohl des Handwerks wie des Handelsgewerbes überhaupt nicht anzuerkennen ist, eine Ausschließung aller dieser Betriebe von der Versicherungspflicht aber nicht in der Absicht des Ent­wurfs liegen kann, so wird der Bundesrath von einer ausgiebigen Anwendung der Ausnahmebefugniß um so mehr Umgang nehmen müssen, als sich die Versicherung nicht nur aus die Unfälle beim Betrieb, sondern, wie nach der gleichzeitig bekannt gegebenen Novelle zu den bestehenden Gesetzen, in Zukunft für die gesammte Unfallversicherung, auch auf die Unfälle bei häuslichen und anderen Diensten erstrecken soll, zu denen versicherte Personen neben der Beschäftigung im Betrieb von ihren Arbeitgebern oder von deren Beauftragten herangezogen werden. Es handelt sich also in der That um die Er­fassung des Kleingewerbes und des Handels im all­gemeinen durch die Unfallversicherung. Es ist nicht zu bezweifeln, daß es von der Unfallversicherungsgcsetzgebuug bisher nicht betroffene Betriebszweige giebt, die sich bei der Versicherung der in ihnen beschäftigten Personen besser stehen werden, als bei der allgemeinen zivilrecht­lichen Haftbarkeit. Von anderer Seite wird sich natür­lich auch Widerspruch geltend machen, zum Theil aus Prinzip, zum Theil auch vielleicht unter dem Eindruck wirklicher Belastung durch die Versicherungspflicht. Immerhin ist der Entwurf "bestrebt gewesen, durch Ein­führung eines Systems von bezirksweise abgegrenzten Unfallversicherungsgenossenschaften die Kosten für diese Neue Unfallversicherung so niedrig wie möglich zu halten, auch sollen Gemeinden und weitere Kommunalverbändc durch statutarische Bestimmung die Kosten auf sich über­nehmen können. Ob bei der geringen Zahl von Unfällen mit mehr als dreizehnwöchiger Erwerbsunfähigkeit in diesen Gewerbszweigen die Arbeiter auf eine solche Versicherung einen großen Werth legen werden steht dahin. Die Unfallversicherung ist jedenfalls weitaus populärer als z. B. die Alters- und Jnvaliditäts- Versicherung. Es ist also zu hoffen, daß die geplante Erweiterung der sozialpolitischen Gesetzgebung ohne die befürchtete Aufregung der betheiligten Kreise sich voll­ziehen lassen werde.

Deutsches Reich.

Berlin, 4. Juli. Das Kaiserpaar ist gestern Abend nach guter Fahrt in Stavanger eingetroffen und wurde daselbst von der Bevölkerung festlich empfangen. Die Stadt war illuminirt und der Hafen beflaggt. Heute sollte die Reise in den Hardanger Fjords fortgesetzt werden. Die kaiserlichen Kinder treten am Sonn­abend Vormittag die Reise von Potsdam nach Schloß Wilhelmshöhe bei Kassel an.

* Die Neuordnung der Eisenbahnverwaltung wird sehr erhebliche Veränderungen sowohl betreffs der höheren wie der Subalternbeamten herbeiführen, für welche das Gesetz vom 4. v. Mts. betreffend die Regelung der Verhältnisse der bei der Umgestaltung der Eisenbahnbchördcn nicht zur Verwendung gelangenden Beamten die gesetzliche Grundlage liefert. Für die Beurtheilung der Richtung, in welcher diese Personal­veränderung sich bewegen wird, kommt in Betracht einerseits, daß bei der Reorganisation eine erhebliche Verminderung der Zahl bei der Beamtcnklassen vorge­sehen ist, andererseits, daß den einzelnen Beamten durch dieselbe ein größerer selbstständiger Wirkungskreis und ein größeres Maß persönlicher Verantwortung zu Theil werden wird, als dies bisher der Fall war. Beide Momente wirken zusammen in der Richtung einer

wurde. Es läßt sich genau nachweisen, daß die Seuche in Kiel und im Cronshagener Gebiete unter einheimischem Vieh zuerst konstatirt worden ist. Der Seuchenausbruch hat die in Aussicht gestellte Wiedereröffnung des eng­lischen Marktes für schleswig-holsteinisches Vieh, die dem Viehhandcl einen bedeutenden Aufschwung geben würde, in unabsehbare Ferne gerückt.

In Oldenburg ist schon wieder ein Pastor namens Dr. Par lisch wegen Unterschlagung von Geldern, die derselbe zum Besten des Diakonissenhauses empfangen hatte, in Untersuchung genommen worden. Er soll jedoch der Sache aus dem Wege gegangen und nach Amerika durchgebrannt sein. Der Staatsanwalt hat ihm einen Steckbrief nachgeschickt. Die Summe der veruntreuten Gelder beläuft sich auf 22,000 Mark. Bor zwei Jahren wurde bekanntlich der Pastor Müller von Goldenstadt ebenfalls wegen großartiger Unter­schleife auf lange in's Gefängniß gesteckt.

Stettin. DerFrömmsten" Einer ist bekanntlich der Hausvater Ruhmer in Alt-Tschau. Er ist entsetzlich fromm, aber all' seine Christlichkeit hält ihn nicht ab, die Religion zum Gelderwerb zu mißbrauchen. In dem von ihm redigirtenWächter unterm Kreuz" findet sich folgendes Inserat:Allen Wächterleserinnen empfehle gemäß 1. Tim. 2, 9 ein einfaches Kleid, 7 Meter doppelbreiter Stoff, zu 8 bis 11 Mark, portofrei gegen Nachnahme." Der angeführte Bibelvers lautet:Des­selben gleichen die Weiber, daß sie in zierlichem Kleide mit Scham und Zucht sich schmücken, nicht mit Zöpfen oder Gold oder Perlen oder köstlichem Gewand." Für die Blasphemie in dem vorstehenden Inserat trägt der fromme Hausvater allein die Verantwortung.

Eisenach, 3. Juli. Vor der hiesigen Strafkammer stand heute der Schul-Direktor Wiener aus Weimar unter der Anklage, unzüchtige Handlungen mit seinen Zöglingen vorgenommen zu haben. Das Urtheil lautete auf zwei Jahre vier Monate Gefängniß und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre wegen Ver­gehen aus den §§. 174 und 176 des Reichsstrafgesetzes. Der Staatsanwalt hatte zweieinhalb Jahre Zuchthaus beantragt.

München. Der Lenbachsche Bilder-Diebstahl-Prozeß hat am Montag vor dem Landgericht in München seinen Anfang genommen. Dem Professor Franz v. Leubach in München waren eine große Anzahl Skizzen und Oelgemülde gestohlen worden. Als Dieb wurde der langjährige Hausmeister Lenbachs Namens Wagner von der Polizei festgestellt, der gegen geringes Entgelt die kostbarsten Oelgemülde und Skizzen an Hehler ver­kauft hat. Zu den Hehlern gehört in erster Linie der Kunstmaler Zankl, dessen Hintermänner wiederum der Porzellaumaler Bubenick und der Antiquitätenhändler Deininger waren. Es wurden weggestellte Skizzen und werthvolle Bilder gestohlen; theilweise wurden letztere aus den Rahmen oder aus größeren Bildern roh herausgeschnitten. Einige Münchener Händler kauften massenhaft Bilder um Spottpreise an und verkauften sie oft nur das Fünfzigfache weiter. Um 40 Mk., 300 Mk. (Paul Heyse), 200 Mk. (Bismarck), 620 Mk. (Kaiserin Friedrich) erworbene Bilder verkauften sie um 2000, 3000, 6000, 10 000 Mk. Auch Künstler sollen von Deininger und Bubenick Bilder in großer Zahl zu Sportpreisen erworben haben. Das Urtheil im Lenbach- Prozeß lautet: Wagner erhielt ein Jahr sechs Monate Gefängniß, Zankl 2l/2 Jahre Zuchthaus, Bubenick 1/« Jahre und Deininger 1 */a Jahre Zuchthaus.

In Ansbach macht die Entlarvung einer sehr wohlhabenden Dame als Einbruchsdiebin viel Aufsehen. In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch v. W. wurde die in guten Vermögensverhältnissen lebende Privatierswittwc M. Weigel bei einem Einbruchsdiebstahl ertappt. Sie war vermittelst eines Nachschlüssels in die Wohnung der in ihrem Hause wohnenden und gerade abwesenden Eheleute Ballenberger eingedrungen, hatte dort mit den Schlüsseln, die sie im Kleid der Frau B. gefunden hatte, die Kommode geöffnet und daraus Baargeld und Briefe entwendet. Eine Haus­bewohnerin bemerkte die offenstehende Thür der Woh­nung, machte Lärm und rief die Magd der bestohlenen Leute herbei. Die Polizei wurde sofort verständigt und der Einbrecherin der Betrag von 110 Mk. abgenommen. Diese behauptet gegenüber der Angabe der Balleu- bergerschen Eheleute, daß ihnen ein Betrag von 748 Mk. fehle, nicht mehr als die abgenommene