Einzelbild herunterladen
 

Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" uJllustrirten Familienfreund" Vierteljahr!. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Ps.

Mittwoch, den 30. Mai

Anweisung zur Ausführung drs Kvmmunalabgabcngesetzes.

I. Allgemeine Bestimmungen.

Das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 tritt am 1. April 1895 in Kraft. Die Vorbereitungen hierzu sind allenthalben schon jetzt zu treffen, und um diese zu erleichtern, ist unter dem 10. Mai von dem Minister des Innern und dem Finanzminister eine An- Weisung zur Ausführung des Gesetzes erlassen worden. An der Hand dieser wollen wir die wichtigeren Be­stimmungen, die bei der Ausführung zu beachten sind, in einer Reihe von Artikeln klarstellen.

Die Umgestaltung der Kommunalstcner-Verhältnisse, die mit dem 1. April 1895 eintreten soll, erfordert, daß schon bei der Aufstellung des mit diesem Termin in Kraft tretenden Gemeinde-Haushaltsplanes bestimmte Borschriften beachtet werden. Zu diesem Zweck ist den Gemeinden das Recht gegeben worden, schon vom 1. April 1894 ab diejenigen Beschlüsse zu fassen, welche sich auf die Neuordnung der Steuerverhältnisse beziehen. Daß von diesem Recht thunlichst zeitig und in umfassender Weise Gebrauch gemacht wird, liegt in ihrem eigenen Interesse. Denn wo das Gesetz Ertheilung einer Ge­nehmigung vorsch.eibt, muß die Genehmigung so rechtzeitig nachgesucht werden, daß die Entscheidung schon vor der Feststellung des Haushaltsplanes erfolgen kann.

Dem Sinn und Geist des Gesetzes entsprechend werden die Gemeinden vor Allem ihr Augenmerk darauf richten müssen, auf welche Weise sie den Finanzbedarf aufzu- bringen haben. Es kann dies durch Festsetzung von Gebühren, Beiträgen und Steuern, und zwar Realstcuern, Einkommensteuern und indirekten Steuern geschehen. Nun fragt es sich, ob es für die Wahl einer dieser Einnahmequellen einen untrüglichen Maßstab giebt, der es verhindert, daß z. B. Einkommensteuern zur Deckung des Bedarfs festgesetzt werden, wo Gebühren, Beiträge oder Realstcuern hätten herangezogen werden müssen. Wie dieAnweisung" ansführt, gehen die Vorschriften des Gesetzes davon aus, daß diejenigen Ausgaben, welche in erkennbarer Weise zum Vortheil einzelner Gemeinde- angehörigen oder einzelner Klassen von solchen seitens der Gemeinde aufgcwendct werden oder von jenen ver­ursacht werden, insoweit nach dem Maßstabe von Leistung und Gegenleistung, sonstige Ausgaben aber vorzugsweise nach dem Maßstabe der Leistungsfähigkeit aufzubringen sind. Die Deckung des Finanzbedarfsnach dem Maßstabe von Stiftung und Gegenleistung" geschieht nun vorzugsweise durch Gebühren, Beiträge und Rcal- steuern, wogegen zur Aufbringung des Finanzbedarfs nach dem Maßstabe der Leistungsfähigkeit" die Ein­kommensteuer dient. Indessen kann dre Deckungnach dem Maßstabe von Leistung und Gegenleistung" auch durch entsprechende Vor- oder Mehrbelastung auf steuer­lichem Gebiet (Einkommensteuer, Realsteuern) erfolgen. Soweit es sich um eben diesen Maßstab handelt, d. h. insoweit bestimmte Vortheile oder Kosten, die im In­teresse einzelner Gcmeindcangchörigen oder einzelner Klassen aufgewendet werden, ausgeglichen werden sollen, können verschiedene Arten von Abgaben d. h. sowohl Gebühren wie Beiträge und steuerliche Vorbelastung neben einander erhoben werden. Doch darf über das Maß dieser Vortheile oder Kosten hinaus eine Belastung nicht stattfinden. Wenn also z. B. eine völlige Aus­gleichung schon durch Gebühren erzielt wird, darf da­neben nicht noch eine steuerliche Vor- und Mehrbelastung erfolgen. Die Erhebung von Beiträgen jedoch schließt eine steuerliche Vor- oder Mehrbelastung überhaupt aus. ~ Nun aber hat das Gesetz für die Benutzung der Steuerquelle eine Vorbedingung aufgestellt: Die Ge­meinden sind nämlich erst dann berechtigt, Steuern zu erheben, wenn ihre sonstigen Einnahmen aus dem Ge­meindevermögen, aus Gebühren, Beiträgen und den vom Staat oder weiteren Kommunalverbänden überwiesenen Mitteln zur Deckung ihrer Ausgaben nicht ausreichen. Es sind daher die sonstigen Einnahmen erst nutzbar zu Machen, bevor zur Erhebung von Steuern geschritten werden darf. Dagegen können Hunde- oder Lustdarkeüs- steuern, sowie sonstige Steuern, welche nicht oder doch nicht ausschließlich durch finanzielle Rücksichten bestimmt werden, auch ohne diese Vorbedingung erhoben werden. Ferner ist in Bezug auf die Wahl der ©teuerarten be­stimmt worden, daß, wo indirekte Steuern erhoben werden, die direkten nur zur Ausgleichung des übrig bleibenden Restes des Finanzbedarfs herangezogen werden.

Doch sind die Gemeinden nicht gehalten, zunächst in­direkte Steuern zu erheben; es wird vielmehr nur die Einführung oder Beibehaltung geeigneter, den lokalen Verhältnissen angcpaßtcr indirekter Steuern zugelassen, und diese werden insbesondere dort empfohlen, wo andernfalls ein übermäßiger Druck durch direkte Steuern zu befürchten stünde.

Deutsches Reich.

Berlin, 26. Mai. Der Kaiser wird am Mittwoch dieser Woche die große Frühjahrsparade über die Ber­liner Garnison auf dem Tempelhofer Felde, und Tags darauf die Parade über die Potsdamer Garnison im dortigen Lustgarten abhalten.

Aus Anlaß der Einweihung der Lutherkirche theilte der Hofmarschall der Kaiserin, Freiherr v. Mirbach, mit, daß in den letzten fünf Jahren mit einem Kosten­aufwand von 16 Millionen 15 protestantische Kirchen eingeweiht wurden, 6 bis 7 folgen noch in diesem Jahre, 8 weitere sind im Bau. Dievolle Beseitigung der evangelischen Kirchennoth" soll erst aufhören, wenn dann noch 18 Kirchen gebaut und außerdem für den Zuzug nach Berlin alljährlich zwei neue Kirchen errichtet werden.

Es ist bereits mitgetheilt worden, daß in Folge der Neuregelung der Steuerverhältnisse in Preußen vom 1. April k. I. an eine Veränderung der Kreisstcucr- kassen stattfinden soll, und daß die Stellen der könig­lichen Rcmmcistcr eingczogcn und die Stelleninhaber als Krelssekretäre oder in den Bürcaus der Regierungen als Sekretäre Verwendung finden sollen. Im Interesse des Publikums bezw. der Steuerzahler würde es aber liegen, wenn die Stenerkassen nicht mit den größeren, sondern mit den kleineren Kassen vereinigt würden, damit so viel wie möglich in allen kleinen Städten und auch auf dem Lande Gelegenheit geboten ist, daß Jeder seine Steuern ohne Umstände bezahlen kann. Dazu aber würden sich vorwiegend die Unterämter der indirekten Steucrvcrwaltung eignen, die zum großen Theil so be­sonders wenig zu thun haben, daß die Steuer-Einnehmer oft tagelang absolut nichts schreiben. Diesen Steuer­ämtern könnte sehr zweckmäßig die Erhebung der direkten Steuern mit übertragen werden. Die Erhebung der direkten Steuern erfordert gar keine Kenntnisse, denn mit der Veranlagung hat der Erheber nichts zu thun; er empfängt lediglich die Heberolle und schreibt die Reste zur Beitreibung. Im vormaligen Königreich Hannover bestand bereits die Einrichtung, daß die Steuerämter der indirekten Verwaltung die direkten Steuern mit zu erheben hatten, daß aber da, wo keine Steuerämter bestanden, zur Erhebung der direkten Steuern besondere Steuer-Rezepturen eingerichtet waren.

An der Getreidebörse in Berlin beginnen jetzt die Preise langsam wieder anzuzichen, wenn sie im All­gemeinen auch noch niedrig genug sind. Der Preis­aufschlag ist namentlich darauf zurückzuführen, daß in Rußland gerade keine allzu günstige Ernte erwartet wird. Auch in Deutschland ist der Saatenstand durch­aus kein völlig gleichmäßiger.

Nach einer amtlichen Zusammenstellung sind inner­halb Preußens während der sieben Jahre von 1887 bis 1893 an Entschädigungen für auf polizeiliche Anordnung behufs Tilgung der Lungenseuche gelödtete Stück Rind­vieh von den Provinzial- bezw. Kommunalverbänden nicht weniger als 1 336 065 Mk. und aus der Staats­kasse 270 483 Mk. gezahlt worden. Die Lungenseuche beim Rindvieh hat also in einem siebenjährigen Zeit­räume an solchen Entschädigungen die Summe von rund 1,6 Millionen erfordert.

Das Geheimniß des Dowe'schen Panzers scheint in Kiel ermittelt zu sein. Ein Herr, der den Panzer unmittelbar nach einem Schuß untersuchte, machte folgende Feststellungen: Auf dem Grunde des Schuß- loches ließ sich durch das Gefühl eine Metallplatte er­kennen, über der sich ein Wergpolster mit Lederbezug befand. Die Rückseite ließ sich deutlich als Papptafel er­kennen. Auf die Aeußerung:Da ist ja vorn Werg­polsterung mit Leder und hinten Pappe!" erwiderte Dome:Dies ist allerdings richtig, soll aber nur das dazwischen liegende Geheimniß (sie) schützen. Was nun dieses Geheimniß selbst anlangt, so besteht dasselbe höchst wahrscheinlich aus nichts Geringerem, als aus einer Stahlplatte von vielleicht 15 X 15 cm Fläche und 20 mm Stärke. Erfahrungsgemäß bietet 10 mm starker Kruppscher Patentstahl Schutz gegen das Feuer der

modernen Gewehre; ist die Platte aber 20 mm stark, so ist das Durchschießen unter allen Umständen aus­geschlossen. Diese Platte ist auf der Papptafel befestigt, welch' letztere gleichzeitig verhindert, daß beim Beklopfen die Konturen der Stahlplatte erkannt werden können. Ferner überträgt dieser Pappdeckel den Schlag des Ge­schosses auf die ganze Brust und ist somit unentbehrlich. Die Polsterung ist nicht nur erforderlich zum Ausfangen der zerschellten Geschoßstücke, sondern auch zur Dämpfung des Klanges, welchen das auf die Stahlplatte schlagende Geschoß verursacht. So findet diese märchenhafte Er­findung ihre natürliche und naheliegende Erklärung.

Durch Kabinetsordre ,vom 5. d. M. hat der Kaiser genehmigt, daß nunmehr auch für die Truppen das graue Manteltuch, das die Offiziere bereits seit November 1893 zu Mänteln und Paletots tragen, ein­geführt werden soll. Zugleich ist auch für die Mäntel dcr unberittenen Truppen ein neuer Schnitt eingeführt. Es ist ferner bestimmt, daß von jetzt ab auch die Zeug- und Fcnerwcrksosfiziere, sowie die oberen Beamten der Militärverwaltung die für die Offiziere und Sanitäts­offiziere eingeführten Mäntel und Paletots von grauem Tuch tragen sollen, die bisherigen Paletots jedoch noch bis 1. April 1898 auftragen dürfen.

DerReichsanzeiger" veröffentlicht die Verord­nung über Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Streu- und Futtermittel.

In Kiel ist ein Sechstel aller Arbeiter auf der Kaiserlichen Werft entlassen worden und wie man hört, beabsichtigt die Werftdirckton mindestens ein weiteres Sechstel zu verabschieden. Im Ganzen werden mehr als 1000 Arbeiter entlassen. Die Verwaltung ist zwar bemüht, vorzugsweise unverheiratheten Arbeitern zu kündigen, doch läßt sich bei dem großen Umfang der Entlassungen nicht vermeiden, daß zahlreiche Familien­väter brodlos werden.

Auf dem Uebungsplatze der Luftschiffer-Abtheilung auf dem Tempelhoferfeldc bei Berlin sind am Freitag unter gewaltiger Detonation die in einem Holzschuppen verwahrten Wasserstoffbehülter aus bisher unermittelter Weise explodirt. Die einzelnen Gußstahlstücke wurden weit umhergeschleudert, während gleichzeitig der Schuppen, in dem die Behälter lagerten und sämmtliche auf dem Uebungsplatze befindlichen hölzernen Gebäude in Flammen standen. Es ist ein wahres Wunder, daß Menschen dabei nicht verunglückt sind. Der Posten vor­dem Uebungsplatze wurde einige Schritte fortgeschlcuderl, erlitt aber keinen Schaden. Der Schaden wird auf ea. 100,000 Mark geschützt.

Die Gaunerin Josephine Farkas aus Pest, die die Justizrätin Engelhardt in Berlin um 200 000 Mk., sowie auch viele Berliner Geschäftsleute beschwindelt hat, ist zu 4 Jahren Gefängnis verurtheilt, ihre Mutter aber, die wegen Hehlerei angeklagt war, ist in Folge des Mangels an hinreichenden Beweisen freigesprochen worden.

Danzig. Vom Aufenthalt des Kaisers in Pröckcl- witz meldet man derD. Z.": Die Raritätensammlung des Kaisers ist um einenPaartopf" vermehrt worden. Sonnabend als der Kaiser von der Jagd heimkehrte, bemerkte er am Wege einen Hirten liegen, der sein Mittagsessen verzehrte. Der Käser fragte den Grafen zu Dohna, was dies für ein Geschirr sei, aus welchem der Mann esse. Der Graf erwiederte, es sei dies ein sogenannterPaartopf", ein hier auf dem Lande überall gebräuchliches Geschirr, in welchem den auf dem Lande arbeitenden Leuten das Essen zugetragen würde. Nun äußerte der Kaiser den Wunsch, solch einen Paartopf zu besehen, und es wurde deshalb der Hirte mit seinem vorher sorgfältig gereinigten Paartopf nach dem Schlosse bestellt. Der Kaiser besah den Topf sehr genau, wobei er schließlich zu lachen ansing und ausrief:Nein, den .Paartopf muß ich meiner Frau schicken, damit sie doch auch sieht, aus was für Geschirren hier gegessen wird". Das originelle Geräth wurde dann auch, wohl verpackt, nach Berlin abgesandt.

Poscn, 27. Mai. Nach amtlicher Mittheilung sind in der Stadt Warschau in fünf Tagen 16 Erkrankungen und 11 Todesfälle, in Ochata, Kreis Warschau, in sieben Tagen 17 Erkrankungen und 7 Todesfälle, in der Grenzstadt Plozk in zwei Tagen 7 Erkrankungen und 4 Todesfälle an Cholera Dorgcfommcn.

In Mislowitz in Oberschlesien ist am Sonnabend eine Arbeiterfrau an der asiatischen Cholera gestorben. Die größten Vorsichtsmaßregeln sind angeorbnet worden,