SchlüchternerMung
Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. „Jllustrirten Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
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Mittwoch, den 23. Mai
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Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser und Kaiserin werden am 4. September in Königsberg i. Pr. cintrcffen, um da- selbst die Enthüllung des Kaiser Wilhelm-Denkmals vorzunehmen. Die Anwesenheit in Königsberg wird bis zum 7. September früh dauern.
— Daß der Kaiser ein guter Schütze ist, ist bekannt. Er hat in den letzten Tagen in sieben Stunden 23 Rehböcke geschossen; gewiß ein seltener Erfolg.
— Die Verstärkung der südwestafrikanischen Schutztruppe, die Anfang Juni fortgeht, besteht aus 1b Unteroffizieren und Zahlmeister-Aspiranten, 179 Gefreiten und 60 Gemeinen der Kavallerie, die sich freiwillig zur Formirung einer berittenen Abtheilung der Schutztruppe gemeldet haben. Die Mannschaften verpflichten sich auf 4 Jahre und werden der Marine unterstellt. Die Hin- und Rückreise, Verpflegung, Unterbringung und Kleidung geht auf Staatskosten. Als Löhnung erhalten Zahlmeister-Aspiranten 3500, Sergeanten 1300, Unteroffiziere 1200 und Mannschaften 1000 Mark pro Jahr in monatlichen Raten voraus zahlbar. In Erkrnnkungs- sällen wird der Betroffene, wenn er für den Tropendienst nicht mehr geeignet erscheint, frei zurückbefördert und eventuell wieder in sein früheres Regiment eingestellt; dagegen soll denjenigen Leuten dcr Kavallerie-Schutztrnppe, die sich nach Ablauf ihrer 4 jährigen Dienstzeit in deutschen Kolonien ansiedcln wollen, vom Staate Lande, Vieh- und Wirthschaftscinrichtungen unentgeltlich überlassen werden.
— Der vom Justizminister eingebrachte kurze Gesetzentwurf über das Pfandrecht des Vermiethers, welcher im Abgeordnetenhause an eine Commission verwiesen wurde, ist bestimmt und geeignet, einen schlimmen socialen Mißstand und eine schreiende Härte zu beseitigen. Der §. 715 der deutschen Civilproceßorduung nimmt, wie es wohl alle deutsche Proceßordnungen, an deren Stelle sie getreten ist, thaten, von der zulässigen Pfändung seitens des Gläubigers diejenigen Gegenstände aus, welche den Schuldnern zur Fristung des Lebens, zur Fortsetzung seines Gewerbes unentbehrlich sind. Die Civilproceßorduung zählt diese Dinge unter 10 Nummern auf: die nothwendigen Kleidungsstücke, Betten, Hausund Küchengerüth, Nahrungs- und Feuerungsmittel, Handwerkszeug, bei Landwirthen das nothwendigste Gc- räth, Vieh- und Feldinventar, sowie die bis zur nächsten Ernte zur Fortführung der Wirthschaft unentbehrlichen landwirthschaftlichen Erzeugnisse u. s. w. Aber in Preußen kommt diese wohlbegründete Milde der Gesetz- | gebung für eine einzige Kategorie von Schulden nicht zur Geltung: der Wohnung-Vermiether hat ein unbeschränktes Pfandrecht an den vom Miether in die Wohnung eingebrachten Gegenständen, so daß dasselbe sich auch auf die im §. 715 der Civilproceßorduung erwähnten Dinge bezieht. Diese Ausnahme ist eben so hart wie grundlos. Beständig werden vor den Gerichten Strafprocesse gegen Leute verhandelt, welche im Gefühl jener ungerechtfertigten Härte versucht haben, durch heimliches „Rücken" dem Vermiether solche Pfandobjecte zu entziehen, auf die kein anderer Gläubiger Anspruch haben würde. Natürlich müssen die Richter verurtheilen, da das Gesetz verletzt ist; aber sie thun es sicherlich mit schwerem Herzen, wenn ein armer Handwerker mit dem nothwendigsten Arbeitsgerüth, eine Wäscherin mit dem Plättbrett und Plätteisen „gerückt" ist, womit sie ihr Brod erwerben. Es liegt kein Grund vor, Forderungen wegen rückständiger Miethe stärker zu privilegiren, als etwa Forderungen für die unentbehrlichsten Nahrungsmittel. Der Vermiether ist ohnehin im Vergleich mit jedem anderen Gläubiger insofern schon bevorzugt, als er dasjenige Eigenthum des Schuldners, welches nach der Civilproceßorduung der Pfändung unterliegt, stets in der Hand hat.
— Achtung, Luftballon. Der „Deutsche Verein zur Förderung der Luftschifffahrt" in Berlin beabsichtigt im Laufe der nächsten Monate zu wissenschaftlichen Zwecken einige kleinere Luftballons mit selbstschreibenden meteorologischen Apparaten in solche Höhen aufsteigen zu lassen, welche dem Menschen in Folge der Luftverdünnung nicht mehr zugänglich sind. Es wird dabei vorausgesetzt, daß die Ballons und Apparate aufgcfuudcn und in einem guten Zustande zurückgeliefert werden, so daß die Aufzeichnungen erkennen lassen, welche Verhältnisse in den hohen Schichten der Atmosphäre geherrscht haben, Das Unternehmen,
dessen Kosten aus den vom Kaiser bewilligten Mitteln' bestritten werden, ist von großem wissenschaftlichen Werthe; es ist deshalb zu erwarten, daß dasselbe von allen verständigen Leuten so viel als möglich gefördert werde. Zu diesem Zwecke wird Folgendes bekannt gemacht: 1) Ueberall, wo ein solcher freifliegender, von Menschen nicht bemannter Luftballon bemerkt wird, suche man die Stelle zu erreichen, wo derselbe zur Erde herunterkommt. Vom Ballon hängt an einer Schnur ein kleiner Haken herab, welcher, wenn er irgendwie festgehalten wird, eine Vorrichtung in Thätigkeit setzt, mittelst welcher die Ballonhülle kurz vor der Landung auseinander gerissen wird, so daß die Gasfüllung von selbst entweicht. Trotzdem vermeide man sorgfältig jede Annäherung mit offenem Feuer ober mit einer brennenden Cigarre oder Pfeife, um eine Explosion des Gases zu vermeiden. 2) Sobald man den Luftballon greifen kann, halte man ihn fest, vermeide aber sorgfältig jedes Zerren an dem unterhalb desselben hängenden, in ein Korbgeflecht eingeschossenen Apparate. Dieses Korb- gcstcll hake man zunächst aus dem oberen Haken vorsichtig aus und stelle es, vor Beschädigungen sorgfältig geschützt, an einen trockenen Ort bei Seite. Sobald als möglich trage man denselben unter Vermeidung von starken Erschütterungen nach Hause. Jeder Versuch, den Apparat zu öffnen, oder sonst sich in denselben Einblick zu verschaffen, verdirbt die Aufzeichnung und bringt den Verlust der unter Nr. 5 zu erwähnenden Belohnung mit sich. Den Ballon selbst rolle man, nachdem das Gas vollständig entleert ist, fest zusammen und trans- portire ihn, wenn möglich in einen Verpackungsplan eingeschlagen, nach dem nächsten Orte, wo derselbe an einer trockenen Stelle aufzubewahren ist. 3) Sofort nach Bergung des Apparates und Ballons gebe man folgende Depesche, welche auch am Ballon angebracht ist, auf das nächste Telegraphenamt:
Professor Aßmann, Grünau (Mark) Ballon mit Apparat gefunden bei.....
Genaue Ortsangabe, Kreis, nächste Bahnstation. Name.
Die verauslagten Gebühren werden znrückerstattet. 4) Darauf erstatte man dem Gemeindevorsteher desjenigen Ortes, auf dessen Gebiet der Ballon gefallen ist, hiervon Meldung und lasse die Namen desjenigen oder derjenigen, welche den Ballon zuerst aufgefangen haben, seststellen. 5) Der oben genannte Verein zahlt demjenigen oder denjenigen, welche den Ballon in gutem Zustande und den Apparat völlig unbeschädigt und uneröffnet zurück- liefern, durch Vermittelung des Königlichen Laudraths- amtes eine Belohnung von „Fünfzig Mark". Für Beschädigungen, welche der Ballon bei der Landung ohne Schuld der Hilfelcistenden erlitten hat, werden die letzteren nicht veranwortlich gemacht. 6) Ballon und Apparat sind so lange sorgfältig aufzubewahren, bis dieselben durch einen Beauftragten von Berlin aus ab- geholt werden.
— Die Frage der Steuerfreiheit der ehemals unmittelbaren „deutschen Srandesherren" ist nunmehr endgiltig gelöst. Bei Gelegenheit unserer preußischen Steuerreform war diese Freiheit der hohen Herren — es waren ihrer im Ganzen etwa acht oder neun Träger berühmter geschichtlicher Namen — von der Leistung ordentlicher Pcrsonalsteucrn, zum Gegenstände scharfer Erörterungen im Landtage gemacht worden. Ein Rechtsanspruch stand durchaus nicht fest, auch nach dem Wortlaute der Wiener Kongreßakte nicht. Der preußische Staat machte den Herren den großmüthigen Vorschlag, diese Steuerfreiheit abzulösen, indem ihnen ein für allemal das Elffache oder Dreizehneinhalbfache der Steuerveranlagung ausgezahlt werden sollte. Die Herren sind auf diesen Vorschlag nicht eingegangen, und so blieb nach einer Bestimmung des Staatseinkommensteuergesetzes kein anderer Ausweg übrig, als die Steuerbeträge zu ermitteln, um hiernach die Höhe der Entschädigungen festzustellen. Das ist nun geschehen. Nach einer Mittheilung im Neichsanzeiger sind diese Personalsteuern insgesammt auf 1,645,646 Mark ermittelt, anstatt der in den Motiven zu jenem Gesetzentwurf veranschlagten 2,400,000 bis 2,700,000 Mark. Die Herren haben also Dank ihrer Halsstarrigkeiten in Steuerfreiheits- angelcgenheitcn so viel als die Verneinung des Grundsatzes noblesse oblige — ein schlechteres Geschäft gemacht, als durch ihr Eingehen auf den ursprünglichen Staatsvorschlag der Fall gewesen wäre.
* — In der Zeitschrift „Gesundheit" wird von
Medizinalrath Dr. Mittermaier in Heidelberg ein den Eisenbahnverkehr betreffender Ucbelstand besprochen, welcher der Abhilfe dringend bedarf. Durch die gegenwärtige Beschaffenheit der durchlässigen Klosets können Krankheitserreger auf die Anwohner von Bahnstrecken durch Luftströmungen, Wafferlänfe rc. übertragen werden und es ist daher dringend geboten, daß die Kloscts in geeignete Behälter münden, welche genügend gereinigt und desinficirt werden.
— Die Morgenblätter berichten aus Thorn: Im Dorfe Waldeck, Kreis Löbau, ist ein choleraartiger Fall vorgekommen. Dcjeclionen sind zur Untersuchung nach Berlin gesandt worden.
Hamburg. Die Einfuhr von lebenden amerikanischen Vieh beginnt, wie aus Hamburg gemeldet wird, in Folge der dort neugeschaffenen Einrichtungen große Ausdehnung anzunchmen. Vor einigen Tagen brachten die zur Rhcdcrci Robert M. Slomau u. Co. gehörigen Dampfer „Marsala" und „Taormina" umfangreiche Zufuhren von lebenden Rindern, außerdem haben der zur Paketfahrt gehörende Dampfer „Stubbenhuk" und am 15. Mai der zur gleichen Rhederei gehörende Dampfer „Hungaria" große Ladungen Schlachtvieh angebracht. Trotz des verhältnißmäßig langen Transports hat das Vieh eine gute Beschaffenheit gezeigt, die Thiere wurden nach ihrer Landung am Pctcrsen-Quai direkt per Bahn dem Zentral-Viehhof auf der Stern- schanze zugeführt, um nach tierärztlicher Untersuchung auf dem Zentral-Viehhof geschlachtet zu werden.
Brake!, 13. Mai. Von welchen Folgen für den Arbeitgeber die nicht rechtzeitige Anmeldung seiner Arbeiter zur Krankenkasse sein kann, lehrt ein Fall, welcher hier jüngst einem Handwerker begegnete. Dieser hatte eben einen Gesellen eingestellt, als dieser auch schon erkrankte. Statt nun den Mann sofort, spätestens aber am dritten Tage nach dessen Einstellung, bei der Kasse anzumelden, wie es seine Pflicht war, unterließ be^ Meister dieses. Der Geselle wurde darauf auf Kosten der Kasse verpflegt und behandelt und der Arbeitgeber regreßpflichtig gemacht. Die Cur- und Pflege- kosten betragen an, 100 Mark. Die Aufsichtsbehörde hat entschieden, daß diese innerhalb vier Wochen bei Vermeidung der Zwangsbeitreibung zu bezahlen seien, außerdem ist der Handwerker in eine Ordnungsstrafe genommen worden.
Eine Fabrikarbeiterin zu Triebes bei Gern, die vom Tanzen erhitzt in den Hof gegangen war, um frische Lust zu schöpfen, hat beim Wiederbetreten des Tanzsaals sofort das Augenlicht verloren. Ein Augenarzt in Gera hat festgestellt, daß die Sehkraft des einen Auges für immer erloschen und das andere gefährdet ist.
Aus dem Altenburgcr Ostkreis, 19. Mai. In verschiedenen Theilen unseres Kreises, besonders aber in der Gegend^ von Meuselwitz haben sich in den Gerste- und Haferfelderu in ungeheuren Mengen Engerlinge und Getreidemaden angesammelt, die Krone und Wurzel der jungen Pflänzchen abnagen, sodaß sie verdorren müssen. Während die Engerlinge sich meist in den Gerstefeldern zeigen, treten die Maden, graue und gelbe, in den Haferfeldern auf.
Der Tabakhändler R. Traumann in Mannheim, der in unmittelbarem Zusammenhänge mit dem Bankerott Maas seine Zahlungen bei 1 900 000 Mark Passiven gegen Mark 110000 Aktiva einstcllte, mürbe zu einem Jahr Gefängniß wegen Bankerotts in Folge von Spiel verurtheilt. Drei Monate Untersuchungshaft werden angerechnet. Der Umfang der Traumann'schen Spekulationen soll sich in den letzten fünf Jahren aus 22 Millionen belaufen haben.
- TarmstaSt, Von der gegenwärtigen Lage der In« dustrie und der Arbeiterschaft in Südwestdcutschlanö entwirft der Bericht des Fabrikinspektors für Rheinhessen, Kraus, über das Jahr 1893 ein unerfreuliches Bild. Es wird von dem genannten Beamten gesagt: „Die Lebens- und Ernährungsweise der Arbeiterschaft ist im Durchschnitt eine den Anforderungen an die Gesundheit und Wohlfahrt des menschlichen Körpers nicht ent- . sprechende. Die Preise der Lebensmittel sind wohl eher herabgegangen, während die Löhne im Ganzen dieselben geblieben sind. Aber die Zahl der Arbeitslosen nimmt zu und der Verdienst der in Beschäftigung stehenden Arbeiter ist oft weniger, wie früher. So läßt z. B. eine Fabrik der chemischen Industrie mit vorwiegend