ZchlWernerMtung
Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. „Jllustrirten Familienfreund" vicrteljährl. 1 Pkk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf
-........ ^ - — 1894.
Pfingsten.
Pfingsten ist das Fest der Liebe. Damals an jenem wundervollen Pfingstag, als die Jünger erwartungsvoll versammelt waren, da lernten sie das Testament ihres Meisters verstehen, „daß sie Alle Eines feien“, da schlang sich um sie ein heiliges Band, das die nationalen und sozialen Unterschiede, die Unterschiede der Herkunft, Erziehung, Erfahrung, Denkart und Gewöhnung, und was sonst immer den Menschen vom Menschen trennt, als etwas Untergeordnetes, Nebensächliches erscheinen ließ und sie zu einer großen Familie von Brüdern und Schwestern vereinigte. Damals ward die christliche Kirche erbaut, in welcher nicht Jude noch Grieche, nicht Knecht noch Freier, nicht Mann noch Weib mehr den Ansschlag gab, sondern der gemeinschaftliche Glaube an Christum und die Menge der Gläubigen war Ein Herz und Eine Seele.
Wie anders ist es mit unserm Volke, mit den Völkern geworden, seitdem die Gläubigen in Jerusalem von der Macht des Pfingstgcistes ergriffen wurden. Gleich einem Kindheitstraum liegt hinter uns, was von der Herrlichkeit der ersten Christengemeinde berichtet wird: „Sie blieben beständig in der Apostel Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet. Alle aber, die gläubig geworden, waren beieinander und hielten alle Dinge gemein."
Der Morgen eines Schöpsungstages war es, an dem Gott selbst ein neues: „Es werde Licht!" sprach. Inmitten einer Nachtwelt voll Selbstsucht und Fried- losigkeit begann eine Lichtwelt der Gottesliebe und des Himmelsfriedens zu werden. Dieses Werden vollzieht sich in einem großen Geisteskampfe, dem Kampf zwischen Licht und Finsterniß. Er füllt die Weltgeschichte von jenem ersten Pfingsttage bis zu dem heutigen und wird sie füllen bis ans Ende der Tage. Es giebt Zeiten, in denen dieser Kampf heißer ist, denn je. Solche Zeiten sind die unsrigen. In ihren Zuckungen scheint es dem Zweifelnden oft, als müsse die Macht des Lichtes von den riesenhaft anwachsenden. Mächten der Finsterniß verschlungen werden: aber die Pfingstglocken rufen uns zu, daß Gottes Geist stärker ist als der Geist der Welt und Sieger bleiben wird.
Und dieser Kampf zwischen Gottes Geist und dem Geist der Welt, zwischen Licht und Finsterniß muß auch ausgekämpst werden in jeder Menschenbrust. Und sobald Gottes Geist die Finsterniß verdrängt hat und das Herz erfüllt, da wird es Frühling im Leben des Menschen. Das Haus, zuvor eine Stätte des Unfriedens, wird eine Stätte des Friedens und des Segens; der Beruf, zuvor eine Last, wird zur Lust; das Kreuz, zuvor eine Bürde, wird zur Würde; die Mitmenschen, zuvor uns gleichgültig, wenn nicht gar Feinde, werden zu Brüdern und Schwestern; die Erde, zuvor eine Wüste, wird nun ein Saatfeld Gottes; die Ewigkeit, zuvor ein Donnerwort, wird nun ein Freudenwort, ein süßer Himmelston. Nur so können die ersehnten besseren Zeiten kommen, nur so kann die Welt in eine glückliche, selige Welt und die Erde zu einer Hütte Gottes bei den Menschen werden. Darum bitten wir am lieben Pfingstfest mit der genzen Christenheit:
Du bist ein Geist der Liebe,
Ein Freund der Freundlichkeit,
Willst nicht, baß uns betrübe
Zorn, Zank, Haß, Neid und Streit;
Der Feindschaft Feind du bist,
Willst, daß in LiedeSflammin
Sich wieder thut zusamnen,
Was voller Zwietracht ist.
Beschirm die Obrigkeiten,
Bau unsers Fürsten Thron;
Gieb Glück zu unsern Zeiten;
Schmück als' mit einer Krön
Die Alten mit Verstand,
Mit Frömmigkeit die Jugend,
Mit Gottesfurcht und Tugend
DaS Volk im ganzen Land!
Das neue Reichsstempelabgabeugesetz.
Mit dem l. Mai ist das neue Gesetz über die Erhebung von Reichsstempelabgaben in Kraft getreten, dessen Bestimmungen in drei Hauptgruppen zerfallen: Besteuerung von Werthpapieren, von Rechtsgeschäften und Lotterie-Unternehmungen. Wir stellen im Nachfolgenden das Wichtigste von diesen Bestimmungen zu- fammen.
Dem Reichsstempel auf Werthpapicre unterliegen
Aktien und die für den Handelsverkehr bestimmten Renten- und Schuldverschreibungen, inländische wie aus- ländische. Die Abgabe, welche bisher für Aktien '/spCt. des Nennwerthes betragen hatte, ist nunmehr für inländische Aktien auf l pCk., für ausländische auf 1 '/e pCt. festgesetzt. Für inländische Städteobligationen und Schuldverschreibungen von Bezirken bleibt der bisherige Satz von 1 vom Tausend bestehen, inländische Pfandbriefe und KommunalObligationen der Hypothekenbanken, sowie inländische Eisenbahn-Obligationen haben künftig 2 vom Tausend (anstatt 1 vom Tausend) zu zahlen; für sonstige inländische Schuldverschreibungen ist der Satz von 2 aus 4 vom Tausend, für ausländische Schuldverschreibungen jeder Art, einschließlich der Staatspapiere, Staatsrenten u f. w., von 2 auf 6 vom Tausend des Nennwerthes bezw. Kapitalwerthes erhöht. Deutsche Staatspapiere sind steuerfrei wie bisher.
Die neuen Sätze finden auf inländische Papiere dann Anwendung, wenn diese nach dem 30. April d. I. ausgegeben werden, und zwar ohne Rücksicht auf das Datum der Ausstellung; auf ausländische Papiere nur, soweit diese ein späteres Datum als das des 30. April 1894 tragen. Bereits abgestempelte ausländische Werthpapiere haben einen weiteren Stempel nicht zu entrichten. Noch ungestempelte ausländische Papiere, welche ein Datum vor dem 1. Mai 1894 tragen, können bis zum 31. Oktobers. J. zum alten Satze, also für Aktien H pEt, für Staatspapiere, Renten und Schuldverschreibungen zu 2 vom Tausend, zur Abstempelung gebracht werden; vom 1. November ab haben sie das Doppelte, also 1 pCt. bezw. 4 vom Tausend zu entrichten. Den Besitzern solcher Papiere ist zu rathen, die Abstempelung vor dem 1. November zu bewirken; denn die Abstempelung muß später erfolgen, sofern die Papiere im Reichsgebiet verkauft, vertauscht, verpfändet, wenn neue Ko,-ponbogen besorgt, Zahlung von Zinsen auf dem Papier vorgemerkt, wenn die Papiere unter Miterben »ertheilt werden sollen rc
Ein einmal abgestempelter Titel kann später — und dies ist für ausländische Papiere eine werthvolle Neuerung — umgetauscht werden, z. B. zum Zweck der Erneuerung der Kouponreihe, ohne daß ein nochmaliger Stempel zu entrichten ist, sofern keine Aenderung (im Zinssatz, in der Person des Schuldners, ob auf Namen oder Inhaber lautend) eintritt. Der Titel ist vorher der Steuerbehörde vorzulegen. Ungestempelte ausländische Papiere, welche im Auslande angeschafft werden, müssen innerhalb 14 Tagen nach der Verbringung in das Reichsgebiet, gleichviel in welcher Weise dies geschieht, ob durch Personen oder durch die Post, die Eisenbahn rc., zur Abstempelung vorgelegt werden, bei Strafe des 25fad)en des Slempelvetrages.
Inländische Aktien gemeinnütziger Unternehmungen, welche wesentlich für die minderbegüterten Volksklassen bestimmt sind, bleiben mit Genehmigung des Bundes- raths steuerfrei. Voraussetzung ist, daß die Aktionäre höchstens eine 4procentige Verzinsung erhalten.
Die Bestimmungen über den Schlußnotenstempel von Rechtsgeschäften sind, abgesehen von den Tarifsätzen, im Wesentlichen die gleichen geblieben. Dem Stempel unterliegen Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte über Werthpapiere, ausländisches Geld, hier nur, wenn uirtjt sofort die Lieferung erfolgt, und börsenmäßig gehaudelic Waaren, d. h. Waaren, über welche an einer Börse Terminpreise notirt werden, sofern das Geschäft nach der „Usance" dieser Börse abgeschlossen ist. Ueber die sog. Arbilragegeschäfte mit Wertpapieren oder ausländischem Geld sind besondere Bestimmungen getroffen.
Die Tarifsätze sind wesentlich erhöht, die Abgabe betrügt 2,iu vom Tausend des Vertragsgegenstandes bei Wertpapieren und ausländischem Geld (bisher 'lo), Po bei Waaren (bisher 2io). Steuerfrei sind Geschäfte bis zu 60U Mk. einschließlich. Die Agave kommt in Abstufungen von je 20 Psg. für jeden angefangenen Betrag von 100t) Mk. in Ansatz; die laufenden Zinsen bleiben außer Betracht. Es kostet also der Ankauf von 500 Mk. Reichsanleche keinen Stempel, von 1000 Mk. aber 90 Pfg., von löOO oder 21)00 Mk. 40 Pfg., von 2500 oder 0000 Mk. 60 Psg. Stempel. Bei Geschäften bis zu 5000 Mk. über deutsche Staats- und sonstige Anlagepapiere, welche über Pari stehen, kommt nur der Nennwerth in Betracht.
Die Vorschriften über die Entrichtung des Stempels durch Ausstellung von Schlußnoten und Auskleben der
Stempelmarken sind dieselben wie bisher. Die Schluß- noten müssen in deutscher Sprache ausgestellt werden, und die Werthangabe — bei Geschäften über ausländische Papiere wenigstens die Gesammtziffer — hat in Mark- währung zu geschehen. Bei Geschäften mit Kaufleuten, Bankhäusern, hat der Kaufmann oder das Bankhaus in erster Linie für die Verwendung des Schlußnotenstempels zu sorgen, der Private hat aber darauf zu achten und ist mitverantwortlich für die Richtigkeit. Jeder Private hat seine Schlußnoten nummerirt ein Jahr lang auf« zubewahren und auf Verlangen der Steuerbehörde vor« zuzeigen.
Bei Geschäften unter Privaten ist eine Schlußnote nicht auszustellen. Private, welche unter sich Werthpapiere im Betrage von mehr als 600 Mark verkaufen oder vertauschen, müssen vielmehr einen schriftlichen Vertrag aufsetzen und denselben zum Hauptsteueramt zur Abstempelung bringen. Die Vertauschung von Werth- papieren derselben Gattung ohne Herauszahlung (z. B, ein Stück zu 1000 Mark gegen zwei zu 500 Mark) ist stempelfrei.
Steuerpflichtig ist, was bisher zweifelhaft war, schon die Zutheilung von Aktien an die ersten Zeichner bei der Gründung von Aktiengesellschaften.
Die Agabe von Lotterieloosen und ähnlichen Urkunden ist von 5pCt. auf 10pCt. des Nennwerthes der Loose erhöht worden. Befreit bleiben die ausschließlich zu mildthätigen Zwecken verunstalteten Lotterien, jedoch nur, wenn der Gesammtpreis der Loose 25 000 Mark nicht übersteigt. Außerdem aber sind diejenigen Verlosungen befreit, bei denen der Gesammtpreis nicht mehr als 100 Mark beträgt. Die auf Messen und Märkten sehr gebräuchlichen Ausspielungen geringwcrthigcr Gegenstände unterliegen daher für die Folge einer Abgabe nicht mehr, und die Spielausweise (Karton, Zettel) bedürfen nicht der Abstempelung.
Deutsches Reich.
Berlin. Die Ucbcrwcisungcn an die Kreise auf Grund der lex Huene betragen rund 31 Mill. Mark, bleiben daher gegen das Etatssoll von 14 Millionen um 3 Millionen Mark oder nahezu 30 Proz. zurück. Daß ein Ausfall gegen den Etat in Aussicht stand, ist bereits bei Vorlegung des Etats für 1894/95 mitgetheilt worden. Für dieses Jahr ist wiederum der Betrag von 34 Millionen Mark eingestellt. Es ist dies das letzte Mal, daß die lex Huene zur Anwendung gelangt, denn von dem Etalsjahr 1895/96 ab fließen auch die land- wirthschafrlichen Zölle wieder in vollem Betrage zur Staatskasse.
* — Am letzten Dienstag sollte der Beleidigungs- prozeß gegen den Freiherrn v. Thüngen-Rvßbnch, den Redakteur der „Neuen bayerischen Landeszeitung" Memminger und dem Redakteur des „Volk" Ober minder, verhandelt werden; Freiherrn v. Thüngen war jedoch nicht erschienen. Der Gerichtshof vertagte bie. Verhandlung und beschloß, den Angeklagten v. Thüngen zum nächsten Termin vorführcu zu lassen. Freiherr v. Thüngen ist entschlossen, freiwillig nicht beim Landgericht Berlin zu erscheinen, weil das Berliner Gericht nicht zuständig sei. Die Anklage sei ein Eingriff in das bayerische Reservatrecht. Freiherr v. Thüngen will zugleich die bayerische Regierung auf die Probe stellen, d. h. er erwartet, daß dieselbe seine „Auslieferung" verweigern werde.
— Die deutsche landwirthschaftliche Ausstellung zu Berlin. Die deutsche Viehzucht wird auf dieser Ausstellung vorzüglich vertreten sein. Die Rinder-Ab- chcilung hat 1903 Stuck aufzuweisen; Hannover mit 911 Thieren steht an der Spitze der Liste, hierauf folgen Brandenburg und Pommern mit je 193, Schleswig- Holstein mit 114, Oldenburg mit 81, Provinz Sachsen mit 61 Thieren. — Aus dem Süden kommt Bayern mit 88, Baden mit 67, Elsaß-Lothringen mit 24 Rindern, Was die Vertretung der verschiedenen Rassen betrifft, deren drei Hauptabtheilungen: Höhenschlüge, Niederungs- schlägc und Shorthorus auf der diesjährigen Ausstellung in 16 verschiedenen Rassengruppen eingetheilt sind, so überwiegen unter den 817 Thieren der Niederungsschläge die Holländer, Ostfriesen und Jeverländer mit 504 Strick alle anderen Gruppen. 296 Thiere gehören zu den Gebirgsschlägen, unter denen . das bunte Fleckvieh (Simmenthaler) mit 220 Stück am zahlreichsten vertreten ist. — Die Abtheilung Schafe ist mit 846 Thieren