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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jllustrirten Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

Samstag, den 28. April

1894.

l^ftidlttttüWt« °"l btc "Schlüchterner Zeitung" ^v|ltUUi«yiH werden noch fortwährend von allen

----Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Deutsches Reich.

Berlin. Kaiser Wilhelm begab sich am Montag von Eisenach aus zum Geburtstagsfeste des Königs Albert nach Dresden. Abends kehrte er wieder nach der Wartburg zurück. Der Kaiser kehrt am 2. Mai, die Kaiserin am 28. April nach dem Neuen Palais zurück. Die Kaiserin tritt am 27 d. M. mit ihren Kindern die Rückreise aus Abbazia an.

In sonst gut unterrichten Offizicrskrcisen, schreibt dieVossische Zig.", hört man viel von überaus zahl­reichen, für den Monat Mai bevorstehenden Verände­rungen sprechen. Es sollen allein von dreißig Generalen aller Waffen Abschiedsgesuche vorliegen. Es ist kaum /inzunehmen, daß dieVerjüngung" des Heeres in solchem Maßstab auf zufälliger Vorliebe der betreffenden Militärs für die Reize des Privatlebens beruht. Wahrscheinlicher ist, daß sie gewünscht wird, und deßhalb wird wohl auch bei manchem der Betroffenen der Rücktritt aus dem aktiven Dienst von gemischten Gefühlen begleitet sein Außerdem wird sich die Verjüngung der Armee auch im Militärpensionsfonds recht fühlbar machen.

Für den Saatenstand in Deutschland Mitte April sind nach der Zusammenstellung des Statistischen Amts, die für die einzelnen Staaten und Landestheile imReichs-Anzeiger" veröffentlicht wird, nachstehende Noten ermittelt (Nr. 1 bedeutet sehr gut, 2 gut, 3 Mittel, 4 gering, 5 sehr gering; die Zwischenstufen sind durch Dezimalen bezeichnet): Winter-Weizen 2,2, Sommer- Weizen 2,5, Winter-Spelz 2,U, Winter-Rogen 2,3, Sommer-Roggen 2,8, Gerste 2,3, Hafer 2,5, Klee und Luzerne 3,2, Wiesen 2,9.

* - Die Nachkommen des letzten Kurfürsten von Hessen, Prinz Heinrich von Hanau und seine Miterben, haben an den preußischen Landtag Petitionen gerichtet um Herausgabe desjenigen Theiles der Erträge des sequestrirt gewesenen Theiles des kurfürstlichen Ver­mögens, der unter den: Titel der Abwehr feindlicher Unternehmungen des Kurfürsten zu Bauten in Kassel und bergt. verwendet worden Es wird in den Peti­tionen davon ausgcgangcn, daß thatsächlich der Kurfürst solche Unternehmungen niemals veranlaßt habe. Die Justizkommission des Herrenhauses ist bekanntlich über die Petition znr Tagesordnung übergegangen. Von Seiten der Allodialerben des Kurfürsten Friedrich Wil­helm von Hessen wird zu diesen Ansprüchen ein Rechts­gutachten von Professor Dernburg veröffentlicht, das zu dem Ergebniß kommt, daß, wenn aus den mit Be­schlag belegten Revenüen Ausgaben, wie die von den Allodialerben behaupteten, gemacht worden sind, dies die Grenzen der im Gesetze bezeichneten Verwendungszwecke überschritt und die Forderung des Kurfürsten auf die im Stettiner Vertrage zugesicherte Revenüe insoweit bestehen blieb, ferner daß die Forderung nach seinem Tode auf seine Allodialerben übergegangen sei.

Die Frage einer hypothekarischen Bevorrechtung der Bauhandwerker wird im preußischen Justiz­ministerium ernstlich erwogen. Unter Bezugnahme auf eine bezügliche Petition des deutschen Bundes für Bodenreform hat der Justizminister von Schelling den Bund um nähere Auskunft über die im Baugewerbe eingetretenen Verluste ersucht. Für Berlin werden diese Verluste in den letzten Jahren auf durchschnittlich nicht weniger als 25 Millionen jährlich geschätzt.

* Kein Kleben von Versicherungsmarken mehr? In Bezug auf ein in Aussicht genommenes neues Ver­fahren, durch welches das Einkleben von Marken auf die Quittungskarten aufhören würde, wird von einem Berliner Berichterstatter folgendes mitgetheilt: Der Erfinder des neuen Systems, Herr Dr. Ernst Lehmann, hat mir bereitwilligst Einsicht gestattet in seinen Brief­wechsel mit dem Reichstagsprüsidenten, aus dem her- vorgeht, daß der Direktor des Reichstagsburcaus den Erfinder im Auftrage des Reichstagsprüsidenten gebeten hat, die Automaten, die künftig anstatt der Stempel- marken die Abstcnipclnug der Quittungen übernehmen sollen, probeweise im Reichstage auszustcllcn. Auch der Vertrieb der Marken durch die Postanstalten werde er­spart. Der Automat ist so gebaut, daß nach Einwurf von 20 Pfg. ein Gummistempel die Abslempelung der

Quittungskarten für btc Jnvaliditätsversicherung über­nimmt. Nötig seien 10,000 Apparate zum Preise von je 100 Mk. Es würden dadurch nach den im Reichs­versicherungsamt ausgestellten Berechnungen etwa 1 ys Mill. Mk. im Jahr erspart werden. Die Anschasfungs- kosten der Automaten betragen etwa 1 Mill. Mark unter Anrechnung der Zinsen und der Abnutzung im Betrage von 70,000 Mark.

Der Haupttreffer von 500,000 Mark der Preußischen Lotterie fiel diesmal nach den Reichslanden und zwar nach Dudenhofen. Der glückliche Gewinner, welcher das ganze Loos spielt, ist ein dortiger Spezerei- Händler Namens Nikolaus Thibcaut. Der Berliner Kollekteur I. Zielenziger hat Herrn Thibeaut sofort auf telegraphischem Wege von dem Treffer in Kenntniß gesetzt und im Nu war der Inhalt der Depesche in Dicdenhofen verbreitet und bildete, wie die Mosel- und Nied-Zeitung konstatirt, in den Straßen und Wirlhs- lokalen das Hauptgespräch

Darmstodt, 22. April. Die Vermählung des russischen Thronfolgers mit der Prinzessin Alix von Hessen findet in Petersburg am 22. Juli a. St. (3 August) statt (am Tage des Namensfestes der russischen Kaiserin.) Es gibt eine Doppelhochzeit, da sich auch die Schwester des Cäsarewitsch, Lenia, am nämlichen Tage vermählen wird.

Einen schändlichen Streich hat ein Handlungsgehilfe R. feiner in Bres-'ait wohnenden Braut, der Tochter eines kleinen Handwerkers, gespielt. Er war seit einem halben Jahre mit dem jungen Mädchen verlobt und die Hochzeit sollte im Mai stattsinden. Die Braut spielte in einer auswärtigen Lotterie, zu welcher ihr der Bräutigam das Loos zu erneuern pflegte, um später den Betrag des letzteren wieder zu erhalten. Bei der Hauplziehnug wurde die Nummer, welche das junge Mädchen spielte, mit einem Gewinne von 30 000 Mark gezogen, und als die Braut dies erfuhr, machte sie ihrem Bräutigam, der das Loos an sich genommen hatte, davon Mittheilung. Zwei Tage darauf erhielt das Mädchen einen Brief aus Dresden, worin der Bräutigam mitttheilte, daß er die Verlobung aufgebe; den Gewinn habe er aufgehoben und für sich behalten, da er das Loos bezahlt habe. Die so grausam Getäuschte will nun den Bräutigam fahren lassen, hat aber, wie dieTgl. R." mittheilt, wegen des vorcnt- haltenen Gewinnes Klage erhoben.

Königsberg, 21. April. Von seinem 4jührigen Brüderchen getödtct wurde das 2 Jahre alte Töchterchen des Gutsbesitzers A. in K. Der Knabe hatte sich dass alte Rasirmesser seines Vaters zu verschaffen gewußt. und' hantirie damit in der Nähe des in der Wiege liegenden Schwesterchens herum, wobei er diesem einen tiefen Schnitt am Halse beibrachte. Trotz ärztlicher Hilfe starb das Kind in Folge erlittenen Blutverlustes.

In Schneidemühl ist ein Familienvater, der wegen Schulversäumniß seiner Kinder zu einer Haftstrafe von 1050 Stunden verurtheilt worden ist, zur Verbüßung dieser Strafe nun verhaftet worden.

Dortmund, 24. April. Einiges Aufsehen macht ein vor hiesigem Schwurgericht vorgekommener Fall. Der Bergmann August Höffelmann aus Brechten hat am 3. December v. I. seine Ehefrau, auf die er fünf Kugeln abfeuerte, lodtgeschossen. Die Frau, die schon als Mädchen leichtfertig war, trieb es nach der Ver- heirathung noch schlimmer, so daß der Mann, dem all gemein das beste Zeugniß ausgestellt wird, alle Ursache zu großem Aerger hatte Schließlich kaufte er sich einen Revolver, um sich selbst das Leben zu nehmen; als er aber seine Frau scherzend und sich über ihn lustig machend bei der Schwiegermutter fand, feuerte er von der Straße aus auf die Frau und traf sie so, daß sie bald eine Leiche war. Der Angeklagte selbst erklärte, daß er das ungetreue Weib habe treffen, aber nicht lödten wollen. Nach der That soll er einen Selbst­mordversuch gemacht haben. Der Vertheidiger plaidirte nur auf mildernde Umstände, die Geschworenen aber verneinten Todtschlag und Körperverletzung mit Todes­erfolg und so wurde der Angeklagte gänzlich freigesprochen.

Oberhausen, 19. April. Am Montag wurde hier eine Privatklagefache des Bäckers und Gastwirlhes G. Loomann gegen den Fabrikarbeiter, jetzigen Blasemeister Otto Jakobs, zur Zeit in Hörde, verhandelt. Der Beklagte, welcher Ende 1892 und Anfangs 1893 bei dem Kläger als Kostgänger wohnte, sollte öffentlich be­

hauptet haben, er habe Suppe zu essen bekommen, welche aus Knochen gekocht sei, welche Hunde und Katzen schon benagt und angefressen hätten! Außerdem sollte er Rauchfleisch bekommen haben, welches eine Katze tm Hausgange herumgeschleppt und davon gefressen hätte. Die Verhandlung ergab, daß in der Haushaltung des Klägers merkwürdige Sachen vorgekommen sind. Er­wiesen wurde, daß nach Weihnachten 1892 von den übrig gebliebenen Braten und Fleischresten Frieadellen hergestellt und alle im Hause befindlichen Knochen auf eine irdene Schüssel gelegt und für die Hunde und Katzen in die Waschküche gelegt wurden. Hier waren die Knochen, wie eine Zeuge bekundet, von einer Katze angebiffen worden. Späterhin standen die Knochen sammt der Schüssel, welche in ihrer Art einzig im Haushalte war, auf der Anrichte in der Küche und als die Köchin den Wirth aufforberte, doch für Suppenfleisch zu sorgen, erklärte dieser, es seien noch Knochen genug da, die seien gut genug dazu. Die Köchin weigerte sich anfangs, die Suppe zu kochen, weil im Hause das Ge­rede ging, die in der Waschküche angebissenen Knochen seien wieder in die Küche gekommen, doch hat sie schließ­lich die Knochen auf Geheiß des Klägers gekocht und die Brühe davon den beiden Kostgängern verabfolgen müssen. Auch der Kläger soll einen Teller davon mit» bekommen haben, doch hat Niemand gesehen, daß er davon gegessen. Es konnte von dem Personal des Loo­mann nun Niemand bekunden, wer die Knochen in die Küche zurückgebracht hatte, doch entschied der Gerichtshof, daß die angebissenen und später zur Suppe verwendeten Knochen unzweifelhaft identisch seien, weshalb der Be­klagte freigesprochen und die Kosten dem Kläger auf- erlegt wurden.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 27. April.

* Während der Zeit von: 1. Januar 1891 bis Ende März 1894 sind von versicherten Personen des Kreises Schlüchtern durch Vermittelnug des Königlichen Landrathsamtes in Schlüchtern im Ganzen 99 Anträge auf Bewilligung von Altersrenten gestellt worden. Davon kamen bis Ende März 1894 zur Erledigung: 02 durch Festsetzung des Rentenanspruchs, 29 durch Ablehnung, 1 durch den während des Verfahrens ein- getretenen Tod des Antragstellers. Die bewilligten Altersrenten betrugen: in 1891 für 23 männliche und 8 weiblichen Personen zusammen jährlich 3535 Mark 30 Pfg., in 1892 für 15 männliche und 3 weibliche Personen zusammen jährlich 2208 Mark, in 1893 für 8 männliche und 3 weibliche Personen zusammen jährlich 1266 Mark, in 1894 im l. Vierteljahr für 2 männliche Personen 243 Mark 60 Pfg., mithin in der Zeit vom I. Januar 1891 bis Ende März 1894 7253 Mark 40 Pfg. Von den 62 Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftigt: 36 in der Land- und Forstwirthschaft, 7 in der Industrie, 8 durch Lohnarbeit wechselnder Art, 7 im Staats- re. Dienste, 4 im Gesindedienste. Ende März 1894 blieben, nach Abgang durch Tod :c. noch 51 Altersrenten mit zusammen 6019 Mark 80 Psg, zu zahlen. Die Zahl der in der Zeit vom 23. November 1891, von welchem Tage ab gesetzlich zuerst Anspruch auf Invalidenrente erhoben werden konnte, bis Ende März 1894 durch Vermittelung des Königlichen Land- rathsamtes in Schlüchtern gestellten Anträge auf Be- Billigung von Invalidenrenten beträgt 32. Davon kamen bis Ende März 1894 zur Erledigung: 14 durch Festsetzung des Rentenanspruchs, 12 durch Ablehnung, 3 auf sonstige Weise. Die festgesetzten Invalidenrenten betrugen für 10 männliche und 4 weibliche Personen im Ganzen jährlich 1622 Mark 40 Pfg. Von diesen Personen waren beschäftigt: 9 in der Land- und Forst' wirthschaft, 2 in der Industrie, 1 durch Lohnarbeit wechselnder Art und 2 im Gesindedienste. ' Nachdem 4 Invalidenrenten durch Tod der Empfänger in Abzug gekommen waren, blieben Ende März 1894 noch 10 Invalidenrenten im Gesammtbetrage von jährlich 1161 Mark 60 Psg. zu zahlen.

* Aus der Strafkammer-Sitzung vom 23. April. Das Schöffengericht Salmünster hatte einen Fuhr- und Handelsmann, der mit seinem Pferd in sehr raschem Tempo durch Ulmbach geritten war und dabei eine ältere taubstumme Frauensperson umgeritten hatte, zu 45 Mk. Geldstrafe verurtheilt. Gegen dieses Urtheil hatte der Fuhrmann Berufung eingelegt, die jedoch als