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Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. „Jllustrirten Familienfreund" Vierteljahr!. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Ps.
.M 28. Samstag, den 7. April 1894.
i^ftdhlttrtPtl °uf die „Schlüchterner Zeitung« jPtpiLUUUyvll werden noch fortwährend von allen .....—- ■ ! Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin, 1. April. Bei dem scharfen Schießen, das die Garde-Artillerie vor wenigen Wochen zwischen Rix- dorf, Britz, Rudorf und Tempelhof veranstaltete, ging eine Anzahl Geschosse „blind." Am Donnerstag waren nun, wie hiesige Blätter berichten, Leute des Rittergutsbesitzers Wrede in Britz auf dem Felde mit Eggen beschäftigt, wobei elf Pferde verwendet wurden. Plötzlich erfolgte unter einer der Eggen eine starke Explosion. Dadurch wurde die Egge empor- und auf das Pferd geschleudert, das tödliche Verletzungen davontrug. Die übrigen Pferde gingen durch. Menschen wurden zum Glück nicht verletzt. Eine der blind gegangenen Granaten war durch die Berührung mit der Egge entzündet worden.
Pastwalk, 1. April. Der Kaufmann Philipp Nau- mann ist auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Stettin verhaftet worden. Bei der Versiegelung des Geschäfts war der Geldschrank völlig leer und in der Ladenkasse befanden sich nur 4 Mark und einige Pfennige. Für sein Waarenlager hat N. in den letzten Wochen noch kolossale Bestellungen gemacht und damit noch viele Fabrikanten mit großen Summen hineingelegt. Bei der ungeheuren Schuldenlast von 200,000—300,000 Mark ist auf einen Prozentsatz bei der Konkurs- Regulirung nicht zu rechnen.
Freiberg i. S., 30. März. Die Voruntersuchung gegen den Kaufmann F. in Lauenstein, der s. Z. wegen bedeutender, im Erzgebirge und Böhmen ausgeführten Schmuggeleien in Untersuchung gezogen worden war, ist ohne Ergebniß verlaufen. Der Kaufmann ist demnach nicht nur für Straffrei erklärt worden, sondern er erhält auf Grund der in Oesterreich geltenden Bestimmungen obendrein eine Prämie von 20 000 Gulden, weil durch ihn Schmuggeleien zur Anzeige gebracht wurden, durch die der österreichischen Staatskasse Strafgelder in Höhe von einer Million Gulden zugeflossen sind. Der Geschäftsverkehr in den erzgebirgigen Grenz- distrikten hat seit Aufdeckung jenes großartigen Schmuggels eine schwere Schädigung erfahren und zahlreiche Konkurse sind die Folge davon gewesen.
In der letzten Schöffengerichtssitzung in Erfurt ist eine Zeugin, die in grober fahrlässiger Weise eine Anzeige erstattet hatte, während nach der Beweisausnahme die betreffende Angeklagte freigesprochen werden mußte, nicht allein zu den Kosten des Verfahrens, sondern auch zu denjenigen, welche der Angeklagten durch Annahme eines Rechtsanwalts erwachsen waren, verurtheilt werden.
Bonn, 27. März. Ueber einen verwegenen Raubzug hatte das hiesige Schwurgericht zu urthcileu. Am Abend des 1. Januar d. I. fuhren der Steinhauer Ferdinand Drosse, geboren zu Rhaunen an der Mosel, und der Bäcker Hubert Scholl aus Oberelvenich bei Euskirchen, beide schon mit Zuchthaus vorbestrafte Menschen, von Deutz nach Waldbröl, ausgerüstet mit Dietrichen, Brecheisen, Messern und Revolver. Ihre Fahrt galt dem Kaufmann Bertrams in Waldbröl, von dem sie erfahren hatten, daß er viel Geld im Hause verwahrte. Mittels einer Leiter stiegen sie vom Hofe in das Haus, überfielen den Bertrams im Bette, fesselten ihn und stießen ihm ein Tuch derart in den Mund, daß der Ucberfallene mehrere Zähne einbüßte. Sie raubten aus einem Pulte 13 000 Mk. baares Geld, für 12000 Mk. Wechsel, sowie eine Casette, welche Werthpapiere, Verschreibungen K. im Betrage von 92000 Mk. enthielt. Die Räuber glaubten den Kaufmann, der sich allein in den unteren Räumen befand und den sie noch der Vorsicht halber mit einem Riemen den Mund zugebunden hatten, unschädlich gemacht zu haben; indeß gelang es dem Gefesselten, aus dem Bette bis an's Fenster zu kommen und den Nachtwächter aufmerksam zu machen. Sofort wurde die Verfolgung der Räuber ausgenommen. Sie wollten von Schladern nach Deutz zurückfahren. Die Cassette mit den 92000 Mk. Werthpapieren hatten sie unterwegs weggeworfen. Zu Eitorf wurden die Räuber schon im Eisenbahucoupee festgcnommen. Sie waren heute geständig. Es wurde über dieselben das höchste zulässige Strafmaß, je 15 Jahre Zuchthaus verhängt
WürzbUkA, 30. März. (Genickstarre.) Wie bekannt,
tritt seit cinchen Wochen in hiesiger Stadt die Genickstarre auf unv sind bis jetzt 18 Fälle zu verzeichnen. Dieser Tage nun kamen auch drei Fälle in der neuen Infanterie-Kaserne vor, und zwar ist die Krankheit in den gemauerten Baracken, die sonst als die gesundesten bezeichnet wurden, ausgebrochen.
Aslhvffenburg, 16. März. Eine eindringliche Warnung vor Hergabe sog. Gefälligkeits-Accepte bildete eine gestern vor der hiesigen Handelskammer verhandelte Klagesache. Der Gastwirth Herr Konr. Huth hatte dem Brauereidirektor Nikolaus Geiger aus Freundschaft 5 Wechsel acceptirt in der Gesammthöhe von 12,450 M., welche von dem Bankhause M. Wolfsthal diskoutirt und weiter begeben und schließlich nicht honorirt wurden. Bei der in derselben Sache am 5. März stattgehabten ersten Verhandlung wurde von Huth der Einwand gemacht, daß der Mitinhaber der Firma M. Wolfsthal (Herr Oskar Dilsheimer) ihm gesagt habe, er solle nur acceptiren, es sei kein Risiko hierbei. Auch bei der gestrigen Verhandlung hielten ^err Huth, bezw. fein Vertreter Herr Justizrath Dittmann, diese Behauptung aufrecht und gaben an, dies sei bei einer Fahrt von Darmstadt hierher sowie auch im Comptoir des Bankhauses M. Wolfsthal besprochen worden. Herr Oskar Dilsheimer stellte diese Behauptungen entschieden in Abrede. Herr Dilsheimer leistete sodann den ihm zugeschobenen Eid: „Daß es nicht wahr sei, daß er vor Acceptation des Wechsels d. d. 12. September 1893 über 3000 Mk. durch den Beklagten Konrad Huth oder später, diesem in Bezug auf den genannten und die noch weiter von Nikol. Geiger auf Konrad Huth zu ziehenden zur Begebung an das Bankhaus M. Wolfsthal bestimmten Wechsel rc. erklärte, es entstehe ihm aus der Unterschrift der Wechsel kein Risiko und keine wechsel- mäßige Verpflichtung gegenüber der Firma M. Wolfsthal." Nach geschehener Eidesleistung konnte der Ausgang nicht zweifelhaft sein und wurde Herr Huth zur Zahlung der Wechsel sammt Zinsen und Kosten verurtheilt. Vor einiger Zeit wurde Herr Gastwirth Py. Müller in Kleinwallstadt, welcher dem Hrn. Nik. Geiger gleichfalls Gefälligkeitsaccepte in der Höhe von über 8000 Mark gegeben, ebenfalls zur Zahlung verurtheilt. Beide Ver- urchcilte haben nun ihre Freundschaft mit schwerem Gelde zu bezahlen. Möge die Lehre, die in diesen Urtheilen enthalten ist, allseitig beachtet und befolgt werden, und insbesondere die weittragende und wie in diesen Fällen von den schwersten Folgen begleitete Bedeutung eines Wechselacceptes richtig gewürdigt werden.
Ausland.
Madrid. Durch die letzten Sprengungen mittelst Torpedos ist das Wrack des „Cabo Machichaco" im Hafen von Santander vollständig zerstört worden. Die Bevölkerung, die sich auf die umliegenden Höhen zurück- gezogen hatte, beginnt in die Stadt zurückzukehren.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 6. April.
* — Wie aus dem Anzeigetheil unseres Blattes hervorgeht, wird mit Beginn des neuen Schuljahres in der Tertia des hiesigen ProgymnasiumS für diejenigen Schüler, welche sich dem kaufmännischen oder einen sonstigen praktischen Beruf des öffentlichen Lebens widmen wollen, fakulativer Unterricht im Englischen und im kaufmännischen Rechnen ertheilt werden. Die Theilnahme an demselben ist auch außerhalb der Anstalt stehenden Söhnen und Töchtern unserer Stadt, welche Interesse an den genannten Fächern bekunden, gegen ein mäßiges Honorar gestattet. — Auch soll den Mädchen unserer Stadtschule von Ostern d. I. ab Gelegenheit geboten werden, Französisch zu lernen. Der hierfür einzurichtende Kursus wird zwei Stufen umfassen, von denen der erste für Anfänger, der zweite für Fortgeschrittene bestimmt ist. — Wir begrüßen mit Freuden diese Neueinrichtungen, die von der Fürsorge für die Hebung der geistigen Ausbildung unserer Jugend dankenswerlhes Zeugniß ablegen.
* — Die Handelskammer zu Hanau theilt uns mit: „Mit Genugthuung wurde in der letzten Sitzung der Handelskammer mit Einsichtnahme in den ersten Entwurf des Sommerfahrplans für die Strecke Frankfurt- Hanau-Bebra und zurück von der Absicht der Kgl. Eisenbahn-Direktion Frankfurt a. M. Kenntniß genommen, wenigstens zum Theil den bringenden Wünschen zu entsprechen, welche die Handelskammer an bezeichnete
Direktion sowie auch an den Herrn preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten seit Den letzten Jahren wiederholt im Interesse des Verkehrsbedürfnisses und der wirth- schaftlichen Erschließung eines lang gestreckten'und stark bevölkerten, nach Hanau gravitirenden Hinterlandes gerichtet hatte. In dem Entwürfe war vorgesehen worden, daß die Bahnverbindung in der Richtung Hanau- Darmstadt-Mannheim in diesem Sommer nicht mehr wie früher über Station Louisa, sondern ausschließlich über den Hauptbahnhof Frankfurt a. M. führen sollte, eine Maßnahme, welche um so größere Zustimmung aus dem diesseitigen Bezirke finden mußte, als offenbar mit ihr seitens der Eisenbahn-Direktion Frankfurt a. M. in dankenswerther Weise die Absicht verfolgt wurde, dort das Zugpersonal zu ersparen, welches sich als nothwendig erwies bei einer Vermehrung der Verkehrsgelegenheit zwischen Hanau und Gelnhauscn-Elm. Der Zug Nr. 61 (ab Frankfurt 9 Uhr 45 Min., an Hanau 10 Uhr 48 Mm. Bonn.) sollte somit, dem Entwürfe zufolge bis Elm durchgeführt werden und umgekehrt Zug Nr. 66 (ab Hanau 2 Uhr 21 Min., an Frankfurt a. M. 3 Uhr 5 Mm. Rachm.) im diesjährigen Sommer von Elm um 12 Uhr 44 Min. Nachm. abgelassen werden. Die Bemühungen der Königl. Eisenbahn-Direktion Frankfurt a. M. um diese Fahrplanerweiterung, welche weiten Interessentenkreisen zum Vortheile und Segen gereicht hätte, sind gewiß mit Dank anzuerkennen. Um so mehr ist es zuHedanern, daß das Großh. Hessische Ministerium des Innern und der Justiz der Umleitung der Louisa- Züge in den Frankfurter Hauptbahnhof seine Zustimmung vorläufig, nicht ertheilen zu dürfen meinte und sie von nicht näher bezeichneten Bedingungen abhängig machte auf Grni'd der Auffassung, daß diese geplante Umleitung eine Aenderung des Staatsvertrages vom 30. Nov. 1865 involvire. Die Einlegung der Züge 61 und 66 zwischen Hanau und Elm hat daher seitens der Kgl. Eisenbahn- Direktion Frankfurt a. M. leider nicht ausgeführt werden können." — Von dieser Sachlage die Interessentenkreise hiermit unterrichtend, erachten wir es nicht für unsere Aufgabe, Kritik an den Motiven zu üben, welche das Großh. Hessische Ministerium des Innern zum Widersprüche gegen die geplante Fahrplanänderung veranlaßten; es möge jedoch dem Wunsche Ausdruck gegeben werden, daß es dem diesseitigen Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten gelingen möge, die Einwürse, wie sie aus dem zuständigen Ressort der hessischen Staatsverwaltung erhoben worden sind, thunlichst bald zu entkräftigen, bezw. die Maßnahmen zu finden, um den dortscits gestellten Bedingungen zu entsprechen, damit endlich die durchaus berechtigten Wünsche der Verkehrsintcressenten der Kreise Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern, Gcrsfeld und Fulda wenigstens erst einmal in den bescheidensten Theilen Erfüllung finden.
* — Für alle Personen, welche sich mit Invaliden- Quittungskarten zu beschäftigen in die Lage kommen, ist die Kenntniß neuerdings ergangener Entscheidung des Reichsgerichts zu Leipzig von großem Interesse, wonach alle »»besagten Aenderungen an den Aufschriften der Quittungskarten, insbesondere Umschreibung Der Karte auf den Namen und den Geburtstag und den Geburtsort einer anderen der Versicherungspflicht unterliegenden Person als Fälschung einer öffentlichen Urkunde angesehen und nach Maßgabe der schwere Strafen androhenden Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs über Urkundenfälschung geahndet worden.
* — Am 31. März traten alle diejenigen Landwehr- leute in den Landsturm über, die in diesem Jahre ihr 39. Lebensjahr vollenden, also im Jahre 1855 geboren sind. Die ■ Ueberführung erfolgt durch die Bezirks-Kommandos ohne Weiteres; eine Einreichung der Militärpässe ist daher nicht erforderlich. Ausgenommen sind natürlich diejenigen Landwehrleute, die durch ihr Verschulden verspätet in den Militärdienst etngetretcn sind oder sich der militärischen Kontrolle entzogen haben.
* — Ueber das Verweilen im Wirthshause hat das Reichsgericht kürzlich folgende interessante Ent- , scheidung gefällt: „Hat der Wirth dem Gaste durch Verabreichung von Speise und Trank zum Verzehren im Lokale die Befugniß zum Aufenthalte eingeräumt, so dient solche Befugniß zunächst nicht länger, als nach billigem Ermessen und vernünftiger Auslegung des beiderseitigen Vertragswillens zur Erfüllung des vereinbarten Zweckes erforderlich ist. Ist der Zweck erfüllt,