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SchlüchternerMung

Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" it. „Jllustrirten Familien freund" vierteljährl. 1 Wkk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Ps.

J£ 14

Samstag, den 17. Februar

1894

W

Deutsches Reich.

Berlin. Im Jahre 1893 wurden über deutsche Häfen 168,272 Auswanderer befördert, gegen 241,595 im Jahre 1892, 289,225 im Jahre 1891 und 243,284 im Jahre 1890. Die Zahl der 1893 über deutsche Häfen gegangenen deutschen Auswanderer betrug 70,362, davon gingen 61,870 nach den Bereinigten Staaten von Nordamerika, 5365 nach Britisch Nordamerika, 32 nach Mexiko und Ccntralamcrikn, 59 nach Westindien, 1143 nach Brasilien, 605 nach Argentinien, 29 nach Peru, 209 nach Chile, 96 nach anderen südamerikanischen Staaten, 586 nach Afrika, 140 nach Asien und 232 nach Australien und Polynesien. Von den deutschen Auswanderern gehörten ihrem Berufe nach au 6985 der Landwirthschaft, 15,131 der Industrie, 5890 dem Handel und Verkehr, 21,154 dem Arbeiterstande, 1630 anderen Berufsarten (freienBerufen, öffcntlichenDicnstcn), während 19,672 ohncBeruf bezm.ohneBerufsangabc waren.

— Die Maul- und Klauenseuche herrschte Ende Dezember v. I. in 49 preußischen Kreisen und 94 Gemeinde- bezw. Gutsbezirken. Ende Januar d. J. in 50 Kreisen und 70 Gemeinden.

— Wie bestimmt verlautet ist im Kultusministerium ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der den Städten das Recht überträgt, Apotheken zu vergeben. Nach den bisherigen Bestimmungen darf auf 7 bis 8000 Seelen eine Apotheke kommen. Das neue Gesetz ermäßigt diese Zahl bedeutend, sodaß schon auf 5000 Seelen eine Apotheke errichtet werden kann. Dieses neue Gesetz beseitigt vielfache Uebelstände und wird in den Gegenden mit Freuden begrüßt werden, in denen die Bewohner derselben stundenweite Wege zur Apotheke machen müssen.

— Mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren ein getretene erhebliche Vermehrung der Amtsgeschäfte der Landrüthe und die beträchtliche Steigerung der an die Zeit und die Arbeitskraft derselben zu stellenden An­forderungen haben der Minister des Innern und der Finanzminister diesen Beamten zur Erleichtung und Be­schleunigung des Dienstbetriebes für bestimmte, in der Verfügung vom 16. Dezember v. I. näher bezeichnete Steuer- und Militärangelegenheiten den Gebrauch eines den Namenszug enthaltenden Stempels, an Stelle der handschriftlichen Vollziehung amtlicher Schriftstücke, ge­stattet. Zur Vermeidung von Mißbräuchen erschien es, Nach der N. A. Z., aber geboten, und ist ausdrücklich angeordnet worden, daß bie Landrüthe den Facsimile- stempel sorgfältig unter Verschluß zu halten haben und nur in ihrer persönlichen Gegenwart anderen Personen zur Vornahme der Stempelung anvertrauen dürfen. Uebrigens ist auch bei der Vollziehung von Reinschriften amtlicher Schriftstücke zugelassen worden, daß in allen denjenigen Fällen, in denen hiernach der Gebrauch des Facsimilcstempels gestattet ist, an Stelle desselben das betreffende Schriftstück mit dem Vermerke „gez. N. N." versehen und dieser Vermerk durch den Büreanvorsteher (Kreissekretär, Kreisausschußsekretär) beglaubigt werde.

— Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes über den Schutz der Brieftauben und den Brieftauben­verkehr im Kriege zugegangen. Danach finden die Vorschriften der Landesgesetze, welche das Recht, Tauben zu halten, beschränken und es gestatten, zugeflogene oder im Freien betroffene Tauben zu behalten, auf Militär­brieftauben keine Anwendung. Auch die Spcrrzcitcn für den Taubcnflng finden auf Militärbrieftauben keine Anwendung. Als Militärbrieftauben gelten Brieftauben, welche der Militär- und Marine-Verwaltung gehören oder ihr zur Verfügung gestellt und mit den vorge­schriebenen Stempel versehen sind. Für den Fall eines Krieges kann durch kaiserliche Verordnung bestimmt werden, daß alle gesetzlichen Vorschriften, welche das Tödten und Einfängen fremder Tauben gestatten, für das Reichsgebiet oder einzelne Theile desselben außer Kraft treten, sowie daß die Verwendung von Tauben zur Beförderung von Nachrichten ohne Genehmigung der Militärbehörde mit Gefängniß bis zu drei Monaten zu bestrafen ist. Wiederholt und mit Recht haben die Vereine von Briestaubenliebhabern darüber Klage ge­führt, daß die zur Zeit bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften den auf Züchtigung und Ausbildung von Brieftauben gerichteten Bestrebungen nicht überall ge­nügenden Schutz bieten Ferner nimmt neuerdings die Militär- und Marineverwaltung aus die Verwendung von Brieftauben zum Zweck des Nachrichtwesens im Kriege Bedacht. In den größeren Waffenplätzen sind

Brieftaubenstationen eingerichtet, die Vereine von Brief taubenliebhabern haben sich vielfach verpflichtet, ihre Tauben auf den von der Militär- und Marinever­waltung gewünschten Flugrichtungen auszubilden und ihr im Kriegsfall zur Verfügung zu stellen. Anderer­seits sind auf Landesrecht beruhende Beschränkungen der Taubenhaltung und des Taubenflugs auf den that­sächlichen Verhältnissen aufgebaut und entsprechen auch jetzt noch dem landwirthschaftlichen Interesse. Darum beschränkt sich die Vorlage auf den Schutz von Militär- brieftauben, die durch ihren Stempel als solche kennt­lich sind.

Hamburg, 12. Febr. Ein furchtbarer Orkan hat dicke Bäume, Hunderte von Schornsteinen, ganze Häuser um« geweht und Dächer abgedeckt. 4 Todte und 11 Ver­wundete sind gezählt. 6 Seeschiffe wurden von der

Ausland.

London, 13. Febr. Dem Büreau Reuter wird aus Kairo von heute telegraphirt, daß dort der Pianist und Tondichter Hans von Bülow gestern Abend gestorben ist.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 16. Febr.

* — Es sind versetzt worden: der Gerichtsvollzieher Krug in Schwarzenfels an das Amtsgericht in Greben- stcin, der Revierförster Bornemann von Ulmbach nach Gelnhausen, der Förster Schirmer in Oberrode auf Probe als Revierförster nach Ulmbach, der Förster Schikorowski von Houbach nach Unterstoppel.

* — Zu Sachverständigen für das Verfahren zur Feststellung der Entschädigung für die zum Bau des Landweges von Elm nach Vollmerz zu enteignenden

............ _ Grundstücke sind vom Herrn Rcgicrungs-Präsidenten in gebohrt. V'miT®etr7ibe’un^ 4 der Domainenpächter Kaiser in Hundsrück,

.....- 2. der Brauereibesitzer Thaler in Schlüchtern und

Vertauung losgerissen, viele Fahrzeuge in den Grund

Kähne sind gesunken.

Alton«, 12. Febr. Der Thurm der Garnisonskirche wurde abgcwcht, ist durch das Kirchdach geschlagen und hat entsetzliche Verwüstungen angerichlet.

Lübeck, 12. Febr. Ein seit heute Nacht tobender furchtbarer Sturm verursachte großen Schaden. Ganze Dächer mit Balken und Sparren wurden abgedeckt und straßenwcit fortgeschleudert. Das Rathhaus und die Kirche sind stark beschädigt. Bei dem eben vollendeten Neubau der hanseatischen Jnvaliditäts- und Altersvcr- sicherungsgebäude wurden zwei Schornsteine in das Innere geschleudert und mehrere Stockwerke durch­geschlagen. Vom Ratzeburger Dom wurde das Noth­dach des Thurmes abgerissen und auf die Denkmäler des Kirchhofes geworfen.

Stettin, 12. F.bo. In Folge heftigen Sturmes ist Mittags der im vorigen Herbst neu erbaute, 120 m hohe Jacobikirchthurm eingestürzt. Er zerstörte dabei den zweiten kleineren Kirchthurm. Verluste an Menschen­leben sollen nicht zu beklagen sein.

Dresden. Die Direction der „Dresdener Bank" hat die Bestimmung getroffen, daß keiner ihrer Ange­stellten, der nicht über 3600 Mk. Gehalt hat, ver- heirathet sein darf. Gegen dieses „Eheverbot" hat gestern Abend in Norbert's Festsülen eine Protestver­sammlung der „freien Vereinigung der Kaufleute" statt- gefunden. Der Dresdener Bank soll eine das Verbot verurtheilende Resolution übermittelt werden

Würzburg, 11. Febr. Einen tragischen Tod fand hier im Jsiliusspital der 1. Assistenzarzt der chirur­gischen Abtheilung, Dr. Adolf Meyer, ein kenntniß- reicher junger Mann. Derselbe nahm dieser Tage an einem an Diphtheritis erkrankten Kaufmann den Luft- röhrenschnitt vor und sog dann, um den Kranken vor Ersticken zu retten, den in die Kanüle gedrungenen Schleim mit einem Glasrohr aus. Bald erkrankte der junge Arzt ebenfalls an Dipthcritis und am Mittwoch mußte auch bei ihm der Luftröhrenschnitt vorgenommen werden. Es gelang nicht, den Operirten dem Leben zu erhalten; er verstarb am Donnerstag Nachmittag, nachdem der erwähnte Kaufmann ihm am Dienstag im

3. der Bauer Adam Paul zu Saunerz ernannt worden.

* — Das Regicruugs-Amtsblatt veröffentlicht folgende Zusammenstellung der den Gemeindekassen im Regie­rungsbezirk Kassel durch den Verkauf des im Jahre 1893 geernteten Obstes zugcslosscneu Einnahmen:

Im Kreise Kassel .

. 19096

M. 95

Pf.

Eschwege . .

. 8230 „

28 „

Frankenberg

. 3433 „

60 „

ff

Fritzlar . . .

. 8613 „

14 „

ff

Fulda . . .

. 791 „

20 „

„

Gelnhausen

. 5724 „

03 „

ff

Gersfeld . .

. 385 „

05 „

Hanau . . .

. 2061 „

72 „

fl

Hersfeld . .

. 2544 „

18 „

ff

Hofgeismar

. 26123 „

05 „

ff

Homberg . .

. 8733 „

56 „

H

Hünfeld . .

. 814 „

65 „

If

Kirchhain . .

. 5889 „

18 „

Marburg . .

. 7848 „

71 „

ff

Melsungen . .

. 7987 „

04 „

Rinteln . . .

. 5450 „

89 „

ff

Rotenburg . .

. 4602 „

30 „

Schlüchtern .

. 2926 „

50 „

//

Schmalkalden .

. 1186 „

64 „

//

Witzenhausen .

8413 „

75 „

ff

Wolfhagen . .

. 9714 „

90 „

/ f

Ziegenhain . .

8476 „

85 „

Summa

149048 M.

07 Ps.

— Jnvaliditäts- und Altersversicherung. Während

Tode vorausgegangen war. Dr. Meyer stammt Krefeld. Seit zwei Jahren wirkte er als Arzt auf chirurgischen Abtheilung des Juliushospitals und einem Vierteljahr war er zum 1. Assistenzarzt Professors Dr. Schönborn befördert worden.

Bamberg, 13. Febr. Bei zwei Kompagnien

aus der vor des

des

hier garnisonirenden 5. baierischen Infanterie-Regiments ist ein Theil der Mannschaften dieser Tage plötzlich unter Vergiftungssymptomen erkrankt. Es hat sich bei der Untersuchung herausgestellt, daß fraglicher Giftstoff Grünspan war, der sich unter Salat befand. In un­begreiflichem Leichtsinn hatte man den Salat nngemacht längere Zeit in kupfernen Gefäßen stehen lassen. Außer Erbrechen sollen sich bis jetzt keine ernsteren Krankhctts- erscheinungen gezeigt haben.

Weida (in Thüringen). Wie vorsichtig man fremden Händlern gegenüber sein muß, beweist folgende That­sache. Ein hiesiger Einwohner kaufte von einem $an- sirer drei große Büchsen Honig und glaubte wegen des billigen Preises ein famoses Geschäft zu machen. Wie erstaunt war er aber, als nur eine der Büchsen den süßen Stoff enthielt, denn in den anderen befand sich flüssige Schmierseife! Der Käufer ist also im wahren Sinn des Wortes „eingeseift" und obendrein noch „angeschmiert" worden.

der Zeit vom 1. Januar 1891 bis Ende Dezember 1893 sind von versicherten Personen des Kreises Schlüchtern durch Vermittelung des Königlichen Land­rathsamtes in Schlüchtern im Ganzen 96 Anträge auf Bewilligung von Altersrenten gestellt worden. Davon kamen bis Ende Dezember 1893 zur Erledigung: 60 durch Festsetzung des Rentenanspruchs, 28 durch Ab­lehnung, 1 durch den während des Verfahrens einge- tretenen Tod der Antragsteller rc. Die bewilligten Alters­renten betrugen in 1891: an 23 männliche und 8 weib­liche Personen zusammen jährlich 3535 Mark 80 Pfg, in 1892: an 15 männliche und 3 weibliche Personen zusammen jährlich 2208 Mark, in 1893: an 8 männ­liche und 3 weibliche Personen zusammen jährlich 1266 Mark, mithin in her Zeit vom 1. Januar 1891 bis Ende Dezember 1893 7009 Mark 80 Pfg. Von den 60 Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftigt; 35 in der Land- und Forstwirthschaft, 7 in der Industrie, 8 durch Lohnarbeit wechselnder Art, 7 im Staats- rk. Dienste, 3 im Gcsiudedicnstc. Ende Dezember 1893 blieben, nach Abgang durch Tod rc., noch 50 Alters­renten mit zusammen 5883 Mark 60 Pfg. zu zahlen- Die Zahl der in der Zeit vom 23. November 1891, von welchem Tage ab gesetzlich zuerst Anspruch auf In­validenrente erhoben werden konnte, bis Ende Dezember 1893 durch Vermittelung des Röniglidjen Landraths amtcs in Schlüchtern gestellten Anträge auf Bewilligung von Invalidenrenten beträgt 24. Davon kamen bis Ende Dezember 1893 zur Erledigung: 12 durch Fest­setzung des Rentenanspruchs, 11 durch Ablehnung, 1 auf sonstige Weise. Die festgesetzten Invalidenrenten be­trugen für 8 männliche und 4 weibliche Personen im Ganzen jährlich 1388 Mark 40 Pfg. Von diesen Personen waren beschäftigt: 8 in der Land- und Forst-

wirthschaft, 2 in der Industrie, 1 durch Lohnarbeit I wechselnder Art, 1 im Gesindedienste. Nach zwei Jn-