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SchlWernerMung

Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jllustrirten Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

Mittwoch, den 14. Februar

Ueber die Folge« zu hoher Belastung ländlicher Wirthschaften.

Wie verhäugnißvoll die leider vielfach in ländlichen Kreisen vorhandene Unkenntniß wirthschaftlicher Grund­sätze und die daraus resultirende Ueberschuldung mancher Wirthschaften wirken kann, zeigt ein Beispiel, das Prof. Dr. Freiher von der Goltz in seiner Schrift über die Aufgaben der Landwirthschaftslehre der Gegenwart anführt, das, wenn es auch fingirt ist, doch in ähnlicher Weise nur allzu oft vorkommt. Es handelt sich um ein Gut, das, ausschließlich der Verzinsung des gesummten Betriebskapitals, bei gemeinüblicher Bewirthschaftungs- Weise jährlich 8000 Mark Reinertrag bringt. Der wirkliche Ertragswerth oder Kapitalswerth dieses Gutes, ausschließlich des todten und lebenden Inventars, würde unter Zugrundlegung eines 4prozeutigen Zinsfußes 25 X 8 000 oder 200 000 Mark betragen. Nun weist die Betriebslehre nach, daß unter normalen Verhältnissen ohne allzu großes Risiko ein Gut bei unkündbaren und höchstens 4prozentigen Hypotheken im Maximum nur zu 2/s, bei kündbaren oder höher verzinslichen Hypotheken im Maximum nur zu ft des Ertragswerthes verschuldet werden dürfe. Die verschiedenen preußischen Landschaften, die unter allen Kreditinstituten am längsten und am meisten bewährt sind, beleihen bei einem Zinsfuß, der jetzt 3'/2 oder 4 pCt. beträgt, in der That im Durch­schnitt nicht höher wie etwa bis zus oder allenfalls 3,5 des Ertragswerthes. Deshalb kommt es auch verhältnißmäßig selten vor, daß Gutsbesitzer, welche lediglich Landschaftsschulden haben, in Subhastation gerathen. Privatpersonen und Privatcreditinstitute gehen aber oft viel höher in der Beleihung. Namentlich tritt unzählige Male der Fall ein, daß bei Erbtheilungen oder Verkäufen die Miterben oder die Verkäufer erhelltich größere Theile des Ertragswerthes wie die genannten als Hypotheken auf den betreffenden Gütern stehen lassen. Während in solchen Fällen es das Richtigere sein würde, daß der Erbe von der Uebernahme oder der Käufer von der Er­werbung des Gutes Abstand nähme, findet eine Ueberschuldung statt, die, wenn nicht dem neuen Besitzer glückliche Ereignisse oder unge­wöhnliche wirthschaftliche Tüchtigkeit zu Hülfe kommen, zu seinem Ruin führen muß. Von vornehcrein ist er gewöhnlich sich gar nicht der Unzweck- mäßigkeit seiner Handlungsweise bewußt, eben weil er in Unkenntniß über die zulässige Höhe der Verschuldung sich befindet. Er übernimmt ein bis zu 3/4 ober gar fis des Ertragswerthes verschuldetes Gut und ist erstaunt, wenn schon nach wenigen Jahren die erzielten Erträge nicht mehr ausreichen, um seine Zinsverpflichtungen zu decken. Die Verwunderung ist um jo größer und scheinbar berechtigter, je mehr er sich sagen darf, daß er es an Fleiß und Umsicht in der technischen Hand­habung des Betriebes nicht hat fehlen lassen. Der Mangel lag eben in der Unkenntniß bezüglich der wirthschaftlichen Bedingungen, an die der Erfolg einer landwirthschaftlichen Unternehmung geknüpft ist.

Das zu Grunde gelegte Gut bringt aus dem Grundcapital durchschnittlich jährlich 8000 Mark Rein­ertrag. Zu seiner Bewirthschaftung ist ein Betriebs- capital von etwa 55000 Mark erforderlich, dessen Zinsen ebenfalls dem Besitzer zu Gute kommen. Dieselben betrogen, wenn man für das Betriebscapital dmchschnitt- lich 5 pCt. rechnet, 2750 Mark, so daß der Reinertrag der ganzen Gutswirthschaft 10750 Mark ausmacht. Ist der Jmmobiliarwerth des Gutes zu 3r, also mit 150000 Mark verschuldet, so beträgt die jährliche Zins- verpflichtung des Besitzers, unter Annahme einer vier- procentigen Verzinsung, 6000 Mark. Bei so hoher Verzinsung ist aber anzunehmen, daß nur für die ersten lOOuOO Mark 4 pCt., für die übrigen 50000 dagegen 5 pCt., wenn nicht mehr, zu zahlen sind. Die jähr­liche Zinsenlast macht also 4000 -s- 2500 = 6500 Mk. aus. Nun kommen aber Jahre, vielleicht mehrere Hintereinander, in denen der Reinertrag der ganzen Gutswirthschaft auf die Hälfte, demnach von 10750 auf 5 375 Mark sinkt. Dieser reicht dann schon nicht mehr aus, um die Zinsverpflichtung zu decken. Dazu kommt, daß der Besitzer für sich und seine Familie mit Fug und Recht mehr braucht, als bei der Wertschätzung des Gutes an Entschädigung für die administrative Thätigkeit des Wirrhschaftsdirigenten berechnet worden ist und nach zutreffenden Taxationsgrundfätzen berechnet!

werden durfte. Der Besitzer geräth in diesem Falle und zwar auch schon bei einem geringeren Rückgang des Reinertrages, wie dem angenommenen, in Verlegen­heit. Dieselbe wird vielleicht zunächst dadurch verdeckt, daß er an Ausgaben, die eigentlich nothwendig wären, spart oder daß er sich außerordentliche Einnahmen durch Verkauf, also Verminderung des Bestandes an Zug­oder Nutzvieh verschafft. Kommen dann außergewöhnlich gute Jahre, so kaun er sich möglicherweise noch aus der Noth heraushelsen und wieder zu einer, rationellen Anforderungen entsprechenden Gestaltung seiner Wirth­schaft gelangen. Anderenfalls setzt er die Ersparungen nothwendiger Ausgaben und die Verminderung des Betriebskapitals fort und raubt sich dadurch die Möglichkeit, selbst wenn später wieder günstigere Zeilen eintreten, diejenigen Einnahmen zu erzielen, die zur Deckung seiner Ziusverpflichtungen nöthig sind. Ein solcher Prozeß des Niedergangs einer Wirthschaft bis zum völligen Zusammenbrechen vollzieht sich meist langsam, und dadurch täuscht sich der Unternehmer leicht über die eigentliche Ursache. Er sucht sie lediglich in der Ungunst der Verhältnisse, während sie hauptsächlich in dem schon vor Jahren begangenen Fehler einer hohen Verschllldung oder dem Mangel an dem erforder­lichen Betriebskapital liegt.

Der deutsch-russische Handelsvertrag.

Am 5. Februar ist der für einen Handelsvertrag zwischen Deutschland und Rußland vereinbarte russische Zolltarif in Berlin paraphirt d. h. von den beiderseitigen Unterhändlern unterzeichnet worden. Der Abschluß des ganzen Vertrags und die Unterzeichnung durch die Ver­treter beider Mächte ist am 10. Februar erfolgt. Damit wäre ein Werk vollendet, das im Laufe des Jahrhunderts so oft vergeblich angestrebt worden ist; ein Werk, mit dem das große Nachbarreich eine neue Bahn seiner Zollpolitik betritt, indem es den Waarenverkehr mit Deutschland unter gegenseitige, auf längere Zeit bindende Tarifvercinbarungen stellt.

Der neue russische Tarif enthält (Ermäßigungen der Sätze des Tarifs von 1891 und Zollbindungen für einige siebzig Waarenartikel und 141 Tarifpositionen. Um aber die Vortheile, die uns der Vertrag gewähren soll, richtig zu würdigen, genügt nicht ein Vergleich mit dem autonomen (selbstherrlichen) Tarif von 1891, wir müssen vielmehr die im vorigen Jahre eingeführten Kampfzölle in Betracht ziehen. Denn es ist ganz zweifellos, daß Rußland im Falle des Scheiterns des

Vertrags nicht wieder auf den Stand vor Beginn des, nicht nur gezeigt werden, welche Menge von nützlichen Zollkampfes zurückkehren, sondern, daß dann der Zoll- und für den zeitgemäßen Gewerbebetrieb nothwendigen

kampf mit seiner Schädigung beider Theile fortgesetzt

würde. Also entweder wirthschaftlicher Kampf in wo­möglich verschärfter Gestalt oder wirthschaftlicher Frieden; eine dritte Wahl hat der Reichstag nicht, wenn der Vertrag an ihn kommt. Darüber muß man sich vor Allem klar fein, und daraus folgt die schwere Verant­wortlichkeit, welche der Reichstag bei seiner Entscheidung zu tragen haben wird.

Daß der Vertrag unserer Industrie ganz erhebliche Vortheile bietet, Vortheile, wie sie früher kaum erwartet werden konnten, ist ganz zweifellos. Aber auch die landwirthschaftlichen Zweige sind in einer Reihe von Positionen berücksichtigt. Dahin gehören die Zoll- ermüßigiliigen für Kartoffelmehl, Stärke aller Art, Ge­müse, Hopsen. Indessen liegt das Hauptinteresse der Landwirtschaft in der Frage, ob die Gewährung unserer Vertragssätze auf Getreide (35 Mark statt 50 Mark für die Tonne Weizen und Roggen rc.) die Inlands preise ungünstig beeinflussen wird oder nicht. Man sagt: Die Ueberschwemmung mit fremdem Getreide hat im vergangenen Jahre die Getreidepreise aus einen allgemein niedrigen Stand geworfen, wie wird es nun erst werden, wenn der Differentialzoll gegen Rußland fällt und auch an der östlichen Grenze nur die Vertragssätze erhoben werden?" Darin liegen zwei große Irrthümer. Ein­mal ist seit langen Jahren nicht so wenig Brodfrucht in Deutschland eingeführt worden als gerade in dem vergangenen Jahre niedrigsten Preisstandes. Dann aber ist der Vergleich mit einem ringsum von Wasser umgebenen Gefäß schlagend, das sicher voll läuft, ob zu einer Anzahl von Löchern, die es enthält, noch an der einen Seite eines hinzukommt oder nicht. Das will sagen: Unser Bedarf an ausländischem Getreide wird schon jetzt vollkommen aus Venragsstaaten (Donauländer,

Nordamerika rc.) zu dem niedrigeren Zollsätze gedeckt. In Folge dessen hat der höhere Differentialzoll an der einen Landesgrenze keinen Einfluß auf den Inlandspreis, wie denn sogar auch die russischen Kampfzölle ohne allen Einfluß geblieben sind. Ein ernsthafter Gegenbeweis ist unseres Wissens nirgends versucht worden, wohl aber haben einsichtige agrarische Vertreter, wie der Abg. Graf Kanitz, schon zugegeben, daß Differentialzoll und Kampfzoll der deutschen Landwirthschaft nichts genügt haben.

Damit entfällt auch die sachliche Berechtigung der Opposition gegen einen Handelsvertrag, der für viele deutsche Produktionszweige, namentlich in der vorliegenden Gestalt, von großer Wichtigkeit ist und der den erst stillen, dann offenen wirthschaftlichen Kriegszustand mit dem großen Nachbarreiche beseitigen soll. Die allgemeinen politischen Interessen, die dabei mit ins Spiel kommen, braucht man nicht weiter auseinanderzusetzen; für jeden Unbefangenen liegt die Bedeutung eines Uebereinkommens mit Rußland auf der Hand. Hiernach glauben wir, daß der neue Vertrag durch sein eigenes Schwergewicht den Widerstand im Reichstage überwinden und durch- dringen wird.

Deutsches Reich.

Berlin, 10. Febr. Der deutsch-russische Handels­vertrag ist heute Vormittag vom Reichskanzler Grasen von Eaprivi und dem russischen Botschafter Grafen Schuwalow unterzeichnet worden.

Braunschwkig, 6. Febr. Der bekannte Bandwurm­doktor Richard Mohrmann und sein hiesigerVertreter" Kaufmann Oskar Grieben wurden gestern von dem hiesigen Schöffengericht wegen Betrugs zu je 2 Monaten Gefängniß verurtheilt. M. verbüßt längere Gefängniß- strafen, zu welchen er wegen gleicher Vergehen in Breslau und Köln verurtheilt ist. Auf dem Rück­transport nach Heiligenfelde ist Mohrmann entsprungen und bisher nicht wieder dingfest gemacht.

Erfurt. Ausstellung von Moloren und Hilfs- maschinen für das Kleingewerbe. Den Motoren- und Specialmaschinen-Fabriken Deutschlands bietet sich dieses Jahr eine äußerst günstige Gelegenheit zur Dokumentirung ihrer Leistungsfähigkeit durch die mit der Thüringer Gewerbe- und Industrie-Ausstellung in Erfurt ver­bundene Zusammenstellung und Jnbetriebhaltung von Musterwerkstätten für das Kleingewerbe, zu welchem Theil der Ausstellung Aussteller aus ganz Deutschland zugelassen werden. Es soll dabei den Gewerbetreibenden

Hilfswerkzeugen ihnen zu Gebote stehen, sondern es soll

auch die praktische Anwendung der besten Hilfsmittel in denkbar natürlicher Weise veranschaulicht und die Werk­stätten der verschiedensten Gewerbe in vollem Betrieb vorgeführt werden. Namentlich sind die renommirtesten Specialfabriken für Holzbearbeitungs-Maschinen, für Buchdruck- und Buchbinderei-Maschinen, für Eisen- und ^Metallbearbeitung vertreten. Auch Betriebsmotore, die bis zu 6 Pferdestärken zugelassen werden, sind in jeder Art und Größe angemeldet und den Werkstattberrieben zur Verfügung gestellt. Da im lausenden Jahre eine irgendwie namhafte anderweitige Gelegenheit zur Aus­stellung von Erzeugnissen der deutschen Maschinen- Jndustrie nicht vorhanden ist, so dürste der deutsche Maschinenbau, so weit er sich mit Herstellung von Specialmaschinen und Motoren für das Kleingewerbe befaßt, in Erfurt vollzählig vertreten sein und die Con- currenz in diesem Theil der Landes-Ausstellung eine äußerst rege und interessante werden.

Zum Mannheimer Bankbruch wird der Post ge­meldet: Von den unnummerierten Depots des banke­rotten Bankhauses Maas fehlen 1 Million Mark. Die Besitzer der fehlenden Depots sind hauptsächlich kleine Leute

Lokales und Provinzielles.

* Schlächtern, 13. Febr.

* Zum Kreisschulinspektor des Bezirks Fulda- Schlüchtern-Gelnhausen-Hauau ist, wie derNass. Bote" meldet, Herr Theodor Bottermann, Rektor der Real- und Volksschule in Höhr bei Koblenz vom l. k. M. ab ernannt worden.

Der Rindvieh- und Schweine Bestand nach der Zahlung vom 1. Dezember 1893 ist für unsere Provinz