SchlüchternerMung
Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „KreiMatt" u. „Jllustrirten Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf
,M 8. Sumsta», den 27. Januar 1894.
Unseres Kaisers Geburtstag.
Auch in diesem Jahre wird Kaisers Geburtstag in altgewohnter Weise gefeiert werden. Die Häuser werden festlich beflaggt, die Truppen erscheinen in Parade, in Stadt und Land vereinigen sich die Wohlgesinnten, um bei Speise und Trank ihres Herrschers zu gedenken. Gar manches Hoch auf den Kaiser ertönt, so manches „Heil Dir im Siegerkranz" schallt durch die Festränme. Und viele Festgenossen legen sich Abends mit dem Gefühl schlafen, dadurch wieder einmal für ein Jahr ihre Liebe zu dem angestammten Herrscherhause bewiesen zu haben.
Ist dies kein Selbstbetrug? Soll die Kaisertreue nur bet schäumenden Gläsern, in schwungvollen Reden und Liedern zum Ausdruck kommen? Verträgt sie sich mit dem fortwährenden Nörgeln und Schimpfen, in welchem sich viele der Festgenossen sonst das ganze Jahr über ergehen?
Wir haben dnrch unsere Verfassung das Recht, Maßregeln der Regierung, mit denen wir nicht über- einstimmen, zu tadeln und zu bekämpfen. Aber das soll niemals in gehässiger und niedriger Weise geschehen. Wir dürfen die Rechte des Volkes gegenüber der Krone, wie sie durch den leitenden Staatsmann vertreten wird, vertheidigen und die Interessen der äuneren Volksklassen vor der. Ucbermacht des Kapitals in Stadt und Land beschützen. Aber wir sollen niemals die Volksleidenschaften aufrühren, sonst könnten wir einst in bitterer Reue klagen: „Die ich rief, die Geister, die werd' ich nicht mehr los!"
Vor allen Dingen müssen wir aber die Person des Kaisers bei all' diesen Dingen möglichst unberührt lassen. Wenn das Afterreden und Verleumden unter allen Umständen eine Schmach ist, so wird sie noch schmachvo^r, wenn sie sich gegen die Person des Kaisers richtet. Aber wie viele machen sich kein Gewissen daraus, allen möglichen Klatsch weiter zu verbreiten, um sich als die Wissenden auszugeben oder mit hohen Verbindungen wichtig zu thun. Das ist nicht nur leichtfertig, sondern ehrlos, um so mehr, als dadurch aller Jmpiclät Bahn gebrochen und das Wohl des Vaterlandes untergraben wird.
Es war jedem Einsichtigen von vornherein klar, daß es der Nachfolger des allgclicbten Kaisers Wilhelm I., jenes im Leiden gereiften nnd mit Erfolgen gekrönten Hcldengrciscs, nicht leicht haben werde, ebenso wenig als der Nachfolger des eisernen Kanzlers. Und nun kann es die große Mehrzahl des Volkes doch nicht lassen, fort und fort höchst überflüssige und meist unzutreffende Vergleiche anznstellen und sich in oft kleinlichen Nörgeleien zu ergehen.
Darum, ihr Vaterlandsfreunde und ihr Kaisertreuen aller Parteien und aller Volksschichten, laßt uns eins werden in dem Gelübde: wir wollen Alles meiden, was unserem Kaiser seine schwere Büroe noch schwerer machen muß; wir wollen Alles thun, was ihm dieselbe erleichtern kann. Die Treue zu Kaiser und Reich ist ein Pflänzchen, das in unseren Tagen sorgfältig gepflegt werden muß; hüten wir uns, daß wir nicht in Leichtfertigkeit oder Uebereilung dazu beitragen, dieses Pflänzchen zu vernichten. Mag uns auch Manches von einander trennen, und mancher Kampf zwischen den verschiedenen Parteien nöthig sein, wir wollen in diese Kämpfe, wenn wir uns um des Gewissens willen ihnen nicht entziehen dürfen, in besonnener, ritterlicher Weise eintreten, auch den ehrlichen Gegner achten und mit ihm fest zusammenstehen in der Liebe zu Kaiser und Reich!
Kaiser Wilhelm II. und %ürft Bismarck.
Plötzlich geht durch ganz Deutschland und von dessen Hauptstadt aus tn alle Welt hinaus die Freudenbotschaft, daß endlich zwischen dem Haupt des Reiches, S. M. dem Kaiser, und demjenigen Mann, der von den Begründern des Reiches allein noch übrig ist, dem Fürsten Bismarck, die vom deutschen Volk so lang und so innig herbeigewünschte Versöhnung eingetreten sei. Möge diese Freudenbotschaft diesmal sich bewahrheiten, möge der Weg jetzt endlich geebnet werden, der den Kaiser und den Att-Reichskanzllr zusammenführt.
Mag nun, wie von Berlin aus versichert wird, der Entschluß S. M. des Kaisers, seinen Flügeladjutanten, den Grafen Molike, mit einigen Flaschen alten Weins nach Friedrichsruh zu senden, um den Fürsten Bismarck zur Rekonvalescenz von der Influenza zu beglückwünschen,
dem ureigensten Empfinden des Kaisers selbst entsprungen fein, oder mögen treue Patrioten und aufrichtige Freunde den Kaiser immer und immer wieder gebeten haben, den Tagen des Grollens ein Ende zu machen, die große Hauptsache ist und bleibt es, daß es endlich wirklich zur Versöhnung kommt. Sicherlich wird S. M. der Kaiser zu seinem bevorstehenden Geburtstag der deutschen Nation kein besseres Geschenk machen und allen aufrichtigen deutschen Herzen keine größere Freude bereiten können, als die Verkündigung: es herrscht wieder Friede zwischen mir und dem Manne, der für das Haus Hohenzollern, der für unser deutsches Vaterland und für das deutsche Volk mehr gethan hat, als irgend einer vor ihm!
Daß es sich nicht mehr um einen Wiedereintritt des Fürsten Bismarck in den Staatsdienst handeln kann, selbst wenn ihm seine Gesundheit dies erlauben sollte, das ist wohl selbstverständlich, der Gewinn aber, diesen Mann auch nur als Rathgeber in schwierigen Fällen für den Rest seines Lebens dem Kaiser nah zu wissen, der wird schon so groß sein, daß dadurch im In- und Ausland wieder für die glückliche Fortentwickelung des Reiches, für dessen Ansehen und dessen Größe ein wesentlicher Faktor gegeben erscheint. Fürst Bismarcks Stimme hat im Rathe der Völker noch heute dasselbe Gewicht als vor 10 Jahren und das Vertrauen des deutschen Volkes ruht bei ihm heute wie allezeit.
Der Gesetzentwurf über die Landwirthschaftskammern.
I.
Den Versprechungen der Thronrede, daß eine Reform der landwirthschaftlichen Gesetzgebung angebahnt werden sollte, ist die That auf dem Fuße gefolgt; bereits in der zweiten Sitzung des Ilbgcordnetcnhanses hat der Landwirthschaftsminister einen Gesetzentwurf über die Einrichtung von obligatorischen Landwirthschaftskammern eingebracht, und damit ist der erste Schritt dieser Reform betreten.
Schon 1884 und 1890 hat man im Landesökonomie- kollegium das Verlangen nach Landwirthschaftskammern ausgesprochen und erwogen. Dabei traten zwei Wünsche zu Tage: eine bessere Vertretung der Landwirthe bei allen Maßregeln der Gesetzgebung und der Verwaltung, und die Gewährung größerer Mittel, um technische Fortschritte auf dem Gebiet der Landwirthschaft zu fördern. Immer mehr stellte sich heraus, daß die freiwillige Thätigkeit der nur aus freiwilligen Mitgliedern zusammengesetzten landwirthschaftlichen Vereine für diese Ziele nicht ausreichte. Ebensowenig würde man zum Ziele gelangen, wenn man sich mit fakultativen, also freiwillig sich bildenden Landwirthschaftskammern — in welche etwa die bestehenden landwirthschaftlichen Vereine sich umwandeln könnten — begnügte. Die gegenwärtige Lage der Landwirthschaft hat so zahlreiche Berufsgenossen in Noth, und namentlich in Verschuldung gebracht, daß nur eine durchgreifende Maßregel, eine obligatorische Organisation, der sich kein Berufsgenosse entziehen darf, die landwirthschaftlichen Verhältnisse wieder zur Gesundung bringen kann. Dem Staate und der Gesammtheit des Volkes muß daran liegen, daß die landwirth- schaftliche Ertragsfähigkeit des vaterländischen Bodens aufs Höchste gesteigert und ausgenutzt wird; weiter aber auch daran, daß die landwirthschaftliche Bevölkerung sich in guter Lage befindet. Im modernen Staat besteht die Neigung, die städtische und industrielle Entwickelung immer mehr zu steigern. Dem muß ein Gegengewicht geboten werden, damit die großen Quellen der wirth- schaftlichen, körperlichen und sittlichen Kraft erhalten bleiben, die der Gesammtheit aus der ländlichen Be- : völkcrung znfließen. Die Landwirthschaft ist die Wurzel, 1 aus der heraus das ganze vielverzweigte Wirthschafts- l leben des Volkes entsprießt. Diese Wurzel ernährt den i ganzen Baum, indem sie ihm fort und fort die Gaben i erschließt, die der vaterländische Grund und Boden birgt, also, daß der Baum für Wachsthum in die Höhe und ' Breite erstarken kann. Diese Wurzel hält aber auch den ' Baum, das Slaatengebäude, am vaterländischen Grund : und Boden fest, daß er den Stürmen, die hinbrausen I über die Welt, Trotz bieten kann, wenn minder dauer- i haste, minder zähe Gebilde vom Unwetter geknickt werden. :
Man nimmt an, daß der gesammle ländliche Grund- . besitz in Preußen — bei einem Grundsteuerreinertrag s von 409 Millionen Mark — mit 11 ’/s Milliarden I Mark Hypothckenschulden beschwert ist. Mau hat ferner i
nachgewiesen, daß beim bäuerlichen Grundbesitz bereits das erste und beste Werthsdrittel verschuldet ist, der Großgrundbesitz aber die Verschnldungsgrenze bereits überschritten hat, innerhalb deren er den Schwankungen der Produktionsbedingungen gegenüber noch Stand zu halten vermöchte. Diese übermäßige Verschuldung ist hauptsächlich Ursache für die schwierige Lage, in der die Landwirthschart sich derzeit befindet. Das Steigen der Verschuldung fiel zusammen mit einer Zeit hoher land- wirthschaftlicher Entwickelung und einer Steigerung des Kanfwerthes von Grund und Boden, auf die ein Rückschlag nicht ausgeblieben ist. Dabei fielen die Kredft tirung von Restkanfgeldern und die Eintragung von Erbantheilen ins Gewicht, weil den Abmachungen der augenblickliche Verkehrswerth und nicht ein mittlerer Ertragswerth zu Grunde gelegt war.
Der Druck dieser Verschuldung wird um so härter empfunden, weil ihre Form zumeist die kündbare Hypothek ist. Der ländliche Grundbesitz ist aber seiner Natur nach nur eine Rcntenqnelle, und die dieser seiner Natur einzig entsprechende Belastungsform ist die unkündbare Amortisationsrente. Um die Hypothckenschulden in unkündbare Amortisationsdarlchen umzuwandeln, bedarf es aber Maßregeln in der Gesetzgebung und Verwaltung, die durchzuführen dem Staate zusteht, die anzubahnen und den besonderen Verhältnissen in dieser oder jener Provinz anzupassen aber nur gelingen kann, wenn die Regierung sich auf die Mitarbeit selbstständiger, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ruhender Organe der Berufsgenossen stützen sann.
Darum schlägt die Regierung die Errichtung von obligatorischen Landwirthschaftskammern für jede Provinz vor, welche im Allgemeinen dem Landwirthschafts- minister unterstehen. Wo die Größe einer Provinz auch Verschiedenheiten der landwirthschaftlichen Verhältnisse bedingt, sollen daselbst auch mehrere Kammern mit für sich abgegrenzten Gebieten gebildet werden können; wie denn zur Zeit auch in Ostpreußen, Pommern und Hessen-Nassau je zwei landwirthschaftliche Centralvereine vorhanden sind.
Deutsches Reich.
Berlin, 25 Jan. Der Kaiser hat den Flügeladjutanten Grafen v. Moltke nach Friedrichsruhe gesandt. Graf v. Moltke ist der Ucberbringer einer Sendung Weines nnd eines kaiserlichen Glückwunsches an den Fürsten Bismarck anläßlich dessen glücklicher Wiederherstellung 1 von einem starken Jnfluenzaanfalle. Fürst Bismarck hat sich bedankt und in Aussicht gestellt, in nächster Zeit persönlich seinen Dank abstatten zu können. Fürst Bismarck wird bereits am Freitag Mittag 1 Uhr in Berlin eintreffen und im hiesigen Königlichen Schlosse selbst absteigen. In der That sind, wie aus zuverlässiger Quelle verlautet, die Vorbereitungen zur Aufnahme des Fürsten Bismarck im Königlichen Schlosse bereits getroffen worden. Fürst Bismarck wird danach während der ganzen Dauer seines Berliner Aufenthaltes im Königlichen Schlosse Wohnung nehmen. Der Kaiser hat den Wunsch ausgedrückt, den Fürsten schon vor dem Gedurtstagstrubel zu sehen und zu sprechen. — In der ganzen polnischen Welt erregt dieser Vorgang das größte Aufsehen. Noch läßt sich zwar nicht überblicken, welche Beweggründe unsern Kaiser vermochten, aus der beobachteten Reserve herauszutreten, soviel steht aber fest, daß mit diesem Schritte dem deutschen Volke ein Alp von der Brust genommen ist, der schwer auf allen Verhältnissen gelastet hat. Die Börse, die sicherlich kein Mensch als die Freundin des Fürsten Bismarck bezeichnen wird, begrüßte gestern die Nachricht von der Aussöhnung des Kaisers mit dein Alt-Reichskanzler durch eine allgemeine Hausse — gewiß ein charakteristisches Zeichen, wie tief dies Ereigniß in unser öffentliches Leben eingreift.
— Die Flasche Wein, welche der Kaiser durch seinen Flügeladjutanten Major Graf Moltke dem Fürsten Bismarck als Zeichen seiner Theilnahme überreichen ließ, gehört wie die Polin. Korresp. in Erfahrung bringt, zu den werthvollsten und seltensten Weinmarken, welche der kaiserliche Weinkeller überhaupt birgt. Dcr Wein war' nämlich „Steinberger Cabinet 1842er Jahrgang". Also über 50 Jahre alter Wein und von seltener Kraft und Güte. Nur wenige Flaschen diescs kostbaren Rebensaftes befinden sich noch in dem Besitz des kaiserlichen Hofhaltes,