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Samstag, den 20. Januar
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Die wirthschaftliche Gemeinschaft.
AuSzug auS einer Broschüre von einem westdeutschen industriellen Kreise. (Fortsetzung.)
XIII. Die staatliche Belastung der produktiven Stände.
Eine Berechnung der Verluste, welche den produktiven Ständen in den letzten Jahren infolge ihrer Uneinigkeit durch die übrigen Jntcrcssenstände Hand in Hand mit der Regierung auf Grund staatlicher Maßnahmen auferlegt sind, ist unmöglich. Wir können nur schätzen, daß denselben durch die verkehrte Handels-, Währungs- und Arbeiterpolitik, durch mancherlei Mißgriffe der wirthschaftlichen Maßnahmen Milliarden verloren gingen.
Besser zu berechnen sind die Lasten, welche ihnen durch die Gesetzgebung zuertheilt worden sind. Es handelt sich bei der Besprechung dieser Belastung einmal darum, ob dieselbe zwischen den produktiven Ständen und den übrigen Ständen und sodann, ob sie innerhalb der produktiven Stände richtig abgewogen ist.
Diejenige Belastung, welche äußerlich am meisten in die Augen springt, da sie eine unmittelbare ist und um welche sich daher der Hauptkampf dreht, ist die Steuer. Es wird nöthig sein, das Maß der Steuern zu finden, wie sie auf den verschiedenen Klassen lasten, um hieraus Schlüsse für eine etwaige Stellungnahme zu ziehen.
Erleichtert wird diese Aufgabe in Preußen ungemein durch die neueren Steuergesetzentwürfe, welche zu. Zeit die Volksvertretung beschäftigen und welche trotz mancher Bedenken im einzelnen doch zweifellos im ganzen einen Fortschritt bedeuten. Wenn Grundsteuer, Gebüudestcuer und Gewerbesteuer den einzelnen Gemeinden überwiesen werden, aus welchen die Steuern erwachsen, so können sich die Gemeinden nicht mehr über Vorbesteuerung be- jchwercn, welche der Staat ihnen auferlegt, denn die Erträge dieser Steuern fließen an sie selbst zurück.
Erscheint hiernach Landwirthschaft und Gewerbe gleichmäßig besteuert, so finden wir Handel und Börse diesen beiden gegenüber wieder bevorzugt. Handel, Banken und Börse, welche mit wenig Grund- und Gc- bäudcbesitz und mit relativ geringeren Kapitalien (das heißt Kapitalien, welche im Verhältniß zum Gewinn gering sind) ausgestattet sind, leisten nach dieser Hinsicht wie früher beim Staat in Zukunft an die Gemeinden zu wenig.
Als einzelnes direktes Besteuerungsobjekt für den Staat bleibt konkret genommen die Leistungsfähigkeit einer Person, welche sich in seinem Einkommen aus- drückt. Es läßt sich theoretisch streiten, ob die Besteuerung nach den vom Staat empfangenen Vorteilen öder die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit die richtige ist; praktischer und jedenfalls allein durchführbar ist die letztere; sie dient den neuen preußischen Steuer- gesctzentwürfe» als Grundlage. Wird sie streng durchgeführt, so dürfte sich daher niemand beklagen.
Diese Grundlage ist aber zunächst durchbrochen worden durch die Besteuerung der juristischen Personen. Durch sie werden die Besitzer oder Thcilbefitzer der juristischen Personen doppelt besteuert. Es trifft dies hauptsächlich die Industrie, sie wird mit jenen Millionen, welche von den juristischen Personen 1892 gezahlt worden sind, zu gunften des gesummten Staates vor- besteuert. Dieses Unrecht verdoppelt sich dadurch, daß nunmehr nach den neuen Steuergesetzentwürfen auch die Gemeinden zum mindesten einen Theil des Einkommens aus Aktienbesitz doppelt besteuern dürfen.
350 Millionen werden etwa im deutschen Reich durch indirekte Steuern aufgebracht. Man ist daher in der Lage, die auf den Kopf entfallende Steuer zu berechnen, die aber auf die einzelnen Erwerbslassen entfallende Steuer ist unberechenbar.
Im Großen und Ganzen liegt auf der Industrie ein steuerliches Mehrgewicht, aber diese Mehrbelastung der Industrie wird reichlich ausgewogen durch die Verteilung der Militärlasten.
Es betrug 1891 die Anzahl
im Bezirk er
der Aus- gehobenen
der Ge- stcUuiigs« Pflichtigen
SS
5»
1. Armeekorps (Ostpreußen) .
6 834
12671
54
2. „ (Pommern)
7 275
15 455
47
3. „ (Brandenburg
mit Berlin) .
12 864
36 597
33
4. „ (Sachsen) . .
10 341
24 768
40
5. „ (Posen) . . .
8 021
14 653
57
6. „ (Schlesien) . .
11 197
24 145 45
7. „ (Westfalen) . .
12 325
33 943
36
8. „ * (Rheinprovinz)
11736
25 858
44
9. „ (Schleswig-Hol
stein u. f. w.)
10 501
27 266
37
10. „ (Hannover) . .
8 871
21 316
38
11. „ (Hessen-Nassau)
10 220
22109
45
dazu: hessische (25.) Division . . .
3 709
8 509
37
12. „ (Sachsen) . .
11 733
29 369 '38
13. „ (Württemberg)
7 449
15 957
46
14. „ (Baden) . . .
8113
17 244
47
17. „ (Westpreußen) .
6 461
13 043
46
1. Bayerisches Armeekorps
9 206
20 405
45
2.
12 009
27 740 44
Insgesamt:
168865
391 528’43
Man sieht schon aus dieser 5
Statistik,
daß in i
>en
Provinzen Ostpreußen, Pommern, Posen und Schlesien
ganz unverhältnißmäßig stärker ausgehoben wird, wie
in
Westfalen, Brandenburg (wo Berlin die
Entscheidung
giebt), Rheinprovinz, Hannover, Sachsen u. s. w.
Wir wollen nicht vergessen hinzuzufügen, daß
ein
ungemein viel stärkerer Prozentsatz der Berufssoldaten,
Offiziere und Unteroffiziere der Linie und der Land-
wehr aus der Laudwirthschaft gezogen wird, als aus
irgend einer anderen Klasse. Es liegt dies zum Theil daran, daß die Tradition der Armee im Landadel, in Preußen speziell im landwirthschaftlichen Osten liegt. Der industrielle Osten hat daher erst in den letzten Jahrzehnten im steigenden Maßstabe begonnen, die Vorliebe für den Soldatenstaud zu theilen.
Die Ziffern über die Prozentsätze der ausgehobenen Soldaten würden noch eine deutlichere Sprache reden, wenn man eine Statistik nach der Rekrulirnng in den Landgemeinden, industriellen Gemeinden und Städten aufstellen würde. Eine solche Aufstellung würde das Bild, welches unsere Statistik ergeben hat, noch deutlicher hervortreten lassen; das deutsche Heer ist noch heute vorwiegend ein Bauernheer. Den langsamen llcbergang des Reiches vom reinen Ackerbaustaat in einen gemischten landwirthschaftlich-industriellen Staat hat das Heer nur in einem noch viel langsameren zögernden Schritte mitgemacht.
Der Grund zur stärkeren Aushebung in der Land- wirthschaft liegt zum Theil daran, daß die stark bevölkerten industriellen Provinzen mit einem geringeren Rekrnliruugs-Prozculsatz auskommcu, zum Theil aber auch jedenfalls daran, daß die laudwirthschaftliche Bevölkerung zum Militärdienste und dessen Anstrengungen tauglicher ist. Auf jeden Fall bleibt die Thatsache bestehen, daß die Laudwirthschaft eine erheblich stärkere Militärlast trügt, als die Industrie.
Welcher Ucberfluß von Kraft der Landwirthschaft durch die Militärlasten entzogen worden ist seit jenen Tagen, an welchen Friedrich der Große und die Feldherren der Befreiungskriege mit ihren Bauernheeren die Schlachten schlugen, welche Millionen der Landwirthschaft dadurch verloren gingen, das entzieht sich jeder Berechnung ; eines ist zweifellos, wenn heute in den ländlichen Gemeinden in demselben Verhältniß der Köpfe die Bevölkerung ausgehoben würde, wie in den industriellen, wenn die in den industriellen Provinzen Zn- rückgestellten Hcrangczogen würden, um die landwirth- schaftlichen Gemeinden zu entlasten, so wäre mit einem Schlage eine Hauptklage der Landwirthschaft beseitigt: der Arbeitermangel und die Sachsengängerei; die Land- wirthschaft würde einen Ueberfluß an Arbeitskräften besitzen.
Handel und Börse haben nicht allein der Landwirthschaft, sondern auch dem Gewerbe gegenüber wieder eine erheblich geringere Militärlast; sie möge relativ nach ihren Köpfen vielleicht in ähnlichen Verhältnissen belastet sein wie die Industrie, ihre absolute Leistung ist
aber so gering, daß sich die Unbegründetheit ihres Anspruches, als gleichwerthige wirthschaftliche und politische Faktoren zu gelten, wie Landwirthschaft und Industrie, wiederum gekennzeichnet.
Die Anstrengungen, um den inneren sozialen Frieden zu sichern, bestehen zum Theil in geistigen, moralischen Leistungen. Soweit sie sich jedoch in finanziellen Lasten ausdrücken, sind sie entweder einzelnen Ständen oder dem Gesammtstaat auferlegt worden. Insofern das erstere der Fall ist, haben lediglich die produktiven Stände bislang eine Belastung auf sich genommen.
Es erscheint uns dies ungerecht. Dieser sozialpolitischen Belastung, sowie dem ganzen sozialpolitischen Feldzuge gegen die gewerblichen und landwirthschaftlichen Unternehmer überhaupt, liegt der falsche Gesichtspunkt zu Grunde, den wir bereits mehrmals bemängelt haben, daß allein zwischen Arbeiter und Unternehmer der Pro- duktionsgewinn vertheilt und demzufolge der Lohnkampf allein zwischen diesen ausgefochten wird. Wir haben bereits bemerkt, daß auch die anderen Stände gleicherweise am Produktionsgewinn mit interessirt und mit betheiligt sind. Der Ertrag eines Morgens Getreide theilt sich zwischen Landarbeiter, Landbesitzer, Händler, Börsenspekulant, Müller, Bäcker und dem Verbraucher, mag dieser nun ein industrieller Unternehmer, ein Industriearbeiter, Landarbeiter oder sonst etwas sein; diese ganze Kette, durch welche der Ertrag oder Bruchstücke des Ertrages wandern, nimmt an der Preisfestsetzung theil, weder der Landarbeiter noch sein Herr setzen den Preis einseitig fest, sondern alle oben genannten Faktoren wirken in dem Angebot und in der Nachfrage mit. Ebenso verhält es sich mit allen anderen, auch den gewerblichen Erzeugnissen. Demzufolge muß, wenn nach finanziellen Gesichtspunkten verfahren und wenn dem A>heiler eine größere Quote des Produktionsertrages zugebilligt werden soll, um ihn wirthschaftlich zu unterstützen, diese Quote nicht dem Unternehmer allein, sondern dem gesummten Verbände, welcher an der Produktion theilnimmt, entzogen werden, das heißt mit anderen Worten, die Lasten der sozialpolitischen Gesetze müssen nicht von einzelnen Klassen, sondern von der Gesammtheit des Staates getragen werden.
Es führt hierzu noch der weitere Umstand, daß auch die Vortheile des sozialen Friedens nicht allein dem Unternehmer, sondern dem gesummten Staate zuguie kommen. Die innere Zerrüttung fällt auf das ganze Leben des Staates. Anerkannt ist dieser Anspruch bereits in den Zuschüssen, welche das Reich bei der Jn- validitäts- und Altersversicherung zahlt. Es handelt sich nur noch darum, ihn folgerichtig durchzuführen.
Wir haben, um unseren raschen Blick über die Belastung der verschiedenen Stände im Reiche zu beschließen, noch der bedeutenden Leistungen in der Selbstverwaltung zu gedenken.
Die Arbeiter scheiden hier wesentlich aus, da sie der Zeit, vielfach auch der Vorkenntnisse ermangeln, um er e umfangreiche Verwallungsthütigkeil ausüben zu können. Börse und Handel, in der Regel in engem Rahmen zusammengedrängt, bieten der Kommunatver- verwattung mehr Schultern. Das Schwergewicht fällt auf die Landgemeinden und die Industrien, welche, wie in Oberschlesicu und Westfalen, sich über das Land zerstreuen; die Vertretung in der Gemeindeverwaltung, Schulverwaltung, Kirchenverwaltung, in den Kreistagen, Provinziallandlagen, Eisenbahnräthen u. s. w. nimmt einen Umfang ein, der bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltung geht.
Hinzu tritt seit einigen Jahren in geradezu beängstigendem Maße besonders für die Industrie die Verwaltung der durch die neuen sozialpolitischen Gesetze gc- schaffeuen Körper: Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Gewerbegerichte u. s. w. Die Gutsbesitzer, Fabrikbesitzer und Direktoren drohen unter dieser Last, welche ihre wirthschaftliche Thätigkeit des Hauptamtes in Frage stellt, zu erliegen, und in den großindustriellen Werken bildet sich allmählich eine neue Beamtenschaft für diese Zwecke der Selbstverwaltung heraus.
Der Wunsch, uns kurz zu fassen, mag uns entschuldigen, wenn wir mit dieser kurzen Skizze diesen Abschnitt beschließen. Er hat wiederum gezeigt, wie Laudwirthschaft und Gewerbe die wirthschaftlichen und politischen Träger des Staates sind und, wenn auch in vielen Einzclhe ten verschieden, so doch im Großen und Ganzen gemeinsame Interessen haben, (Schluß folgt.)