Einzelbild herunterladen
 

IchlWernerMung

Erscheint Alittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jlluftrirten Familienfreund" vicrteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Ps.

ihn^IhflMMI auf dieSchlüchterner Zeitung" m-UUlly^ll werden noch fortwährend von allen ..... ............- Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Die wirthschaftliche Gemeinschaft.

Auszug aus einer Broschüre von einem westdeutschen industriellen Kreise. (Fortsetzung.)

IX Die Begleichung des Waaren Austausches im Inland e und Auslande.

(Währungsfrage.)

Die vielverschriene Währungsfrage, dieses Kreuz aller überbürdeten oder arbeitsunlustigen Politiker, Par­lamentarier und Journalisten, ist in ein neues und, wie wir hoffen, der endlichen Entscheidung nahes Stadium getreten.

Es erscheint deßhalb wohl angebracht, für alle, welchen das Verständniß für die kolossale materielle Tragweite dieser Frage zwar aufgegangen ist, die aber nicht Zeit und Gelegenheit finden, den Einzelheiten ihres Entwickelungsganges zu folgen, einen kurzen Ueberblick über das derzeitige Schlachtfeld des Kampfes um die Währung zu erleichtern.

Jetzt wie vorher dreht sich der Streit vorwiegend um zwei in sich zusammenhängende Fragen: um die Art der Währung und um die Höhe des Münz- umlaufs.

Währung nennt man die in einem jeden Lande vorhandenen gesetzlichen Zahlungsmittel, die jeder Schuldner bei Bezahlung seiner Schuld zu liefern hat und jeder Gläubiger bei Abtragung einer solchen voll anzunehmen verpflichtet ist. Wohl zu unterscheiden von der Währung ist die Valuta, der Rechnungswerth eines Landes. Aus der Vermengung dieser beiden, einander allerdings sehr nahestehenden Begriffe leiten sich eine große Menge von Fehlschlüssen her, die selbst von solchen Männern gemacht worden sind und werden, die sich ernstlich und gewissenhaft mit dieser Frage be­schäftigt haben. Frankreich hat Doppelwährung und Goldvaluta, es rechnet nach Goldfranken, aber man kann dort sowohl in goldenen 10- und 20-Francs-Slücken als auch in silbernen b-Francs-Stücken jede beliebige Summe mit gesetzlicher Zahlkraft bezahlen. Deutschland rechnet ebenfalls nach Goldvaluta, der Goldmark, von der 1395 aus dem Pfund fein in 10- und 20-Markstücken ge­schlagen werden, seine Währung sollte unprünglich reine Goldwährung werden, wurde aber nicht durchgeführt, sondern blieb in ihrer Entwickelung 1879 stecken. Seit­dem haben wir nur die sogenannteReichswährung", eine hinkende, eine begrenzte Doppelwährung, indem man nicht nur mit goldenen Kronen und halben Kronen, sondern auch mit silbernen Thalern jede Schuldsumme tilgen kann. Die Reichsdank ist infolge dessen nicht verpflichtet, ihre Noten in Gold umzulauschen, sondern sie kann ebenfalls Silber-Thaler dazu verwenden, Daß sie das im Interesse des internationalen Verkehrs nicht gethan hat, ist lediglich eine Erwägung der Zweckmäßig­keit, und wenn der Reichsvertreter auf dem Brüsseler Kongreß mit so großer Entrüstung sich gegen den Vor- wurf vertheidigte, daß die deutsche Bank gelegentlich Schwierigleiten wegen der Zahlung in Gold mache, so hatte er dazu eigentlich gar keine Veranlassung. Das thun alle. Die Engländer haben gegen die Ausfuhr ihrer einheimischen Goldmünzen einen sehr bedeutenden Schutz in der durch den Verschleiß bewirkten Minder- Werthigkeit eines sehr großen Theiles derselben, und die Franzosen lassen sich bei Zahlungen, die in Gold effektiv verlangt werden, sowie der Verdacht vorliegt, daß das­selbe zur Ausfuhr bestimmt ist, ebenfalls auf alle mög­lichen kleinen Schwierigkeiten ein, um die Ausfuhr zu erschweren. Und alle drei thun das mit vollem Recht, denn die Münzen eines Staates sind nicht dazu da, im Interesse der Agiotage, des Edelmetallhandels und der Emissionsbanken exportirt und hin- und hergeworfen zu werden, sondern sie sollen im Lande bleiben und da die Garantie schaffen für das Gleichgewicht zwischen Währung und Valuta, zwischen Geld­werth und Rechnungswerth, zwischen Münzmark und Rechnungsmark. Der monetäre Metallschatz eines jeden Landes ist die Bürgschaft (Währung) für die Sicherheit des Werthverkehrs in Zeiten von Krieg und Krisen, ihn zu sichern, zu ergänzen, ihn entsprechend dem Wachsen per Bevölkerung und deren Verkehrsbedürfnisse zu steigern,

ist eine wichtige Aufgabe der Staaten- und der National­banken. Daß das Silber um ein Drittel im Preise gesunken ist gegen das alte Pari von 1: lö1^, ist eine große Schädigung, aber selbst wenn es noch weiter sinken sollte, werden in schweren Krisen 100 Silberthaler immer noch mehr Liebhaber finden nnd mehr Werth i n sich haben als 300 Mark Papier in Zwangskurs. Es ist auch nichts falscher als der im Bank-Jargon übliche Ausdruck: Zahlung in Gold, Zahlung in Silber rc. Gold und Silber ist in keinem Kulturstaatc legales Zahlungsmittel, in keinem Staate Währung, niemand i)t verpflichtet, Gold- oder Silberbarren oder fremde Goldmünzen al marco (nach Gewicht) anzunehmen. Legale Zahlungsmittel sind nur die vom Staat geprägten Münzen oder in insolventen Staaten das vom Staat gedruckte Papiergeld. Daß die Neichsbank durch §. 14 des Bankgesetzes verpflichtet ist, Barrengold zum Satz von 1395 Mark per Pfund fein gegen Banknoten zu kaufen, macht von dieser Regel keine Ausnahme, hier wird Gold als Waare verkauft und zwar drei Mark billiger per Pfund, als die aus ihm zu schlagende Münze, die Zahlung erfolgt in Noten.

Aus diesen Ungenauigkeiten fließen, wie gesagt, sehr erhebliche Irrthümer, so zum Beispiel derjenige, mit dem im Währungsstreit von jeher so viel gekrebst worden ist und noch gekrebst wird, die Behauptung, daß wir in Deutschland Goldwährung haben. Dies ist absolut falsch, weil etwa 360 Millionen Mark in Silber-Thalern, die bei uns noch im Umlauf sind, nach der Bestimmung des Gesetzes vom 9. Juli 1873 Ar­tikel 15 Kurantgeld, Währungsgeld sind und überall zu 3 Mark Gold angenommen werden müssen, gleichvie wie hoch ihr Silberwerth ist, der zur Zeit nur etwa zwei Mark beträgt. Zwar bestimmt das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 wie folgt:

Artikel 1.

An die Stelle der in Deutschland geltenden Landes­währungen tritt die Reichsgoldwährung. Ihre Rech- nungseinheit bildet die Mark, wie solche durch §. 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 1871, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen (Reichsgesetzblatt S. 404), festgestellt worden ist.

Der Zeitpunkt, an welchem die Reichswährung im gesamten Reichsgebiet in Kraft treten soll, wird durch eine mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassende, mindestens drei Monate vor dem Eintritt dieses Zeit­punktes zu verkündende Verordnung des Kaisers be­stimmt. Die Landesregierungen find ermächtigt, auch vor diesem Zeitpunkte für ihr Gebiet die Reichsmark- rechnung im Veordnungswege einzuführen."

Aber dieses Gesetz sagt im Artikel 15 wie folgt:

An Stelle der Reichsmünzen sind bei allen Zah­lungen bis zur Außerkurssetzung anzunehmen: 1. im gesamten Bundesgebiete an Stelle aller Reichs­münzen die Ein- und Zweithalerstücke deutschen Ge­präges unter Berechnung des Thalers zu 3 Mark."

Da bis jetzt der Bundesrath von der demselben im letzten Abänderungsgesetz gegebenen Befugniß, die Thaler außer Kurs zu setzen, keinen Gebrauch gemacht hat, so haben wir, wie bereits oben bemerkt, in Deutschland thatsächlich Doppelwährung und es ist dringend nöthig, auf diese Thatsache bei jeder Gelegenheit auf­merksam zu machen, wenn man sieht, daß in amtlichen und parlamentarischen Erörterungen Redewendungen wie unsere bewährte Goldwährung,"unsere vortrefflichen Münz- und Währungsverhältnisse" rc. sehr oft nicht nur mit dem Erfolg, sondern sogar mit der Absicht gebraucht werden, bet den leider Gottes so zahlreichen Unkundigen, denen die Entscheidung dieser Frage dereinst zusteht, die Idee zu erwecken, als ob wir Goldwährung hätten, oder als ob es sich bei der von der bimelallistischen Seite ausgehenden Bewegung um eine Abänderung der bestehenden Währungs- oder Valutaverhältnisse handelte. Nichts ist falscher als das. Der gemäßigte Bimetallismus in Deutschland hat nicht den geringsten Grund, mit den bestehenden Währungsverhältnissen un­zufrieden zu sein. Gerade die Anhänger der Gold­währung sind es, die gegen die bestehenden Verhältnisse eifern, indem sie auf den Verkauf der Silberthaler drängen, die jener erhalten, ja eher sogar vermehrt wissen will. Der gemäßigte Bi­metallismus ist grundsätzlich einverstanden mit dem, was wir in Deutschland thatsächlich haben; er verlangt nur, daß diese thatsächlichen Verhältnisse auch endlich, nachdem

sie bald 20 Jahre in der Lust geschwebt haben, gesetzlich festgelegt werden. eeit 1879 sind die gesamten Wäh­rungsverhältnisse Deutschlands vollständig der Verfügung des Bundesrathes anheimgegeben, der das Thalersilber außer Kurs setzen und damit die strikte Goldwährung einführen kann. Angesichts gewisser Erfahrungen bet den Handelsverträgen ist das eine nicht zu unterschätzende Gefahr, und von dieser Gefahr haben mehr als 50 Pro­zent derer, die heutzutage mitsprechen, keine Ahnung. So gut wie uns die Bestimmungen der Handelsverträge, vermöge deren im Sinne des bedingungslosesten Frei­handels die Klausel der Meistbegünstigung bis zu einem Radikalismus ausgedehnt ist, der für 12 Jahre jede Zollpolitik unmöglich macht und die deutsche Regierung mit dem Ohr an ihre eigene Thür nagelt, so gut wir bei derselben Gelegenheit dem Ausland für 12 Jahre das Recht geschenkt haben, auf unseren Eisenbahnen in Konkurrenz mit der einheimischen Produktion so billig und sogar noch billiger zu fahren, als wir selbst, eben­sogut können wir eines schönen Morgens aufwachen und in der Zeitung lesen, daß wir zu Nutz und Frommen derer, die davon großen Profit haben, zur strikten Gold- Währung übergegangen sind, daß die Thaler nach drei Monaten nur noch Scheidemünze sind oder verkauft werden und damit der gesetzliche Geldumlauf um 360 bis 400 Millionen Mark geringer, der Wechseldiskont dagegen 1 Prozent höher sein werde als bisher.

(Fortsetzung folgt.)

Deutsches Reich.

Berlin. Der Besuch, den der Kaiser am Neujahrs- tag dem Reichskanzler gemacht hat, ist unter den gegen­wärtigen Umständen nicht ohne politisches Interesse, zumal keine, der übrigen Minister, auch nicht der preußische Ministerpräsident Graf Eulenburg, sich einer gleichen Auszeichnung zu erfreuen gehabt hat. Wenn man die Krisengerüchte am Vorabend des Jahreswechsels erwägt, und wenn man sich erinnert, daß ant vorigen Neujahrs- tag von Besuchen des Kaisers nichts gemeldet worden ist, so ergiebt sich von selbst die Deutung, daß durch diese Auszeichnung des Grafen Caprivi allen Ver­muthungen über eine etwaige Erschütterung der Stellung des Reichskanzlers ein Ende gemacht werden sollte.

* In einer aus landwirthschaftlichen Kreisen her- rührenden Zuschrift an dieNat.-Ztg." wird bestritten, daß der Rückgang der Maul- und Klauenseuche auf die getroffenen strengen Vorsichtsmaßregeln bei der Ein­fuhr zurückzuführen sei. Die Seuche wachse immer nur bis zu einem gewissen Zeitpunkte an und lasse dann wieder nach. Die jetzige Zeit der Stille sollte nur dazu benutzt werden, die Seuche ganz auszurotten, und zwar durch vollständige Sperrung der Grenzen gegen die Einfuhr von lebendem Vieh und rohen Häuten, sowie durch energisches Vorgehen gegen die Seuche im Jnlande-

AuS Sachsen, 29. Dez. Grobe Unregelmäßigkeiten sind unlängst bet der Vorschußkasse in Mittelsaida i. E, nach dem Tode des Kassirers Schmieder entdeckt worden. Nachdem bereits der gesammte Nachlaß dieses ungetreuen Beamten zur Deckung herangezogen worden, hat sich er­geben, daß noch ein Fehlbetrag von 40 000 Mark vor­handen ist, für welchen nunmehr die Genossenschafts­mitglieder aufzukommen haben. Von den letzteren sind aber die meisten nicht in der Lage, irgend welche Zahlung zu leisten, und es sind deshalb 40 Mitglieder, von denen man annimmt, daß sie zahlungsfähig find, aufgefordert worden, je 1200 iUiarf zu hinterlegen. Ob von diesen Vierzig Alle zahlen werden und ob dieser Betrag genügt, eine Katastrophe aufzuhalten, bleibt abzuwarten.

Pforzheim. Bei Durchsuchung eines reisenden Hand- werksbur,chen sind kürzlich hier 6000 Mark in Werth­papieren, ein Sparkassenbuch über 6000 Mk., 47 Mk. M, sowie eine goldene und silberne Uhr, 8 goldene Ringe und eine goldene Vorstecknadel vorgesunden worden. Der Verhaftete behauptet, alles geerbt zu haben, doch wird seine Angabe vor der Hand bezweifelt.

In Naschhausen bei Orlamünde hatte in einem Haus wegen des Transports eines Kleiderschranks das Treppengeländer abgenommen werden müssen; der Haus- besitzet, der im Dunkeln nach Hause gekommen war, ist in Folge des Fehlens des Geländers kopfüber in eine im Hausflur stehende gefüllte Wasserbutte gestürzt, und zwar mit solcher Gewalt, daß zu feiner Befreiung die Butte zerschlagen werden mußte. Der Mann hat sonst keinen Schaden erlitten-