für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.
|t 1. Samstag, den 6, Januar
1894.
Verzeichnis der Preise und des Gewichts der Backwaaren für den Monat Januar 1894.
§
GV
Namen der Bäcker bezw.
Backwaarenhändler.
Milch- Backwaare
Wasser- weck.
2 g A — ® M
5|
5
S-
I. Stadt S cklüchtern
gr
Pf.
gr
Pfg.
Pfg.
Pfg.
1.
Adam Freund, Bäcker
50
3
23
_
2.
Ferdinand Rüffer, Bäcker
50
3
23
—
3.
Ph. Meißel, Bäcker
40
3
—
4.
H. Bolender, Bäcker
30
3
—
40
—
5.
Gorg Meißel, Bäcker
50
3
—
24
6.
Leonhard Baist, Bäcker
50
3
—
23
21 ’/a
7.
Johs. Meißel, Bäcker
40
3
—
—
24
8.
Johannes Denhard
40
—
—
23
9.
W. Urbach
50
3
— •
24
—
10.
L. Bolender, Bäcker
45
3
—
24
_
11.
Benedikt Strauß
50
3
—
36
25
12.
Philipp Rüffer
40
3
—
23
—
13.
Johannes Fuß, Ehefrau
40
3
2.
Stadt Steinau.
1.
M.Euler, amBellingerth.
40
3
45
3
--
22
2.
W. Euler, Georgs Sohn
40
3
—
. —
—
25
3.
Friedr. Euler
40
3
—
—
—
25
4.
Jvhs.W eißel,J ohs. Sohn
45
3
—
—
20
5.
Johs. Meißel, W. Sohn
40
3
—
—
—
6.
Friedrich Buß
45
3
—
—
——
7.
Konrad Euler
40
3
—
— -
26
8.
Konrad Buß
35
3
45
3
24
—
9.
Peter Fink
42
g
—-
22
10.
Dietrich Müller) -- Bernhard Fink) 2""^
35
3
—
24
11.
35
3
— 1
—
23
8.
Stadt Sülmürrfier.
1.
Simon Mols
40
3
40
3
35
24
2.
Ant. Weisbecker
90
6
100
6
—
22
3.
Chr. Hinkelbein Wittwe
80
6
100
6
35
27
4.
Adam Roll
90
6
100
6
—
26
5.
H. Harnischseger
—
—
—
—
—
22
6.
Joh. Jffert
—
—.
—
—
—
26
-1.
Stadt Soden.
1.
Eduard Betz, Bäcker
40
3
50
3
—
24
2.
Urban Beß, Bäcker
40
3
50
3
—
25
3.
Johannes Hild, Bäcker
33
3
43
3
—
28
4.
MartinKirchner) - . ..
BvminikusHildjHE"
—
—
—
_
—
28
5.
30
3
40
3
—
28
5.
Romsthal.
1.
Karl Fink Wt«.
40
3
100
6
24
—
2.
Joseh Roll
40
3
100
6
24
—
3.
Karl Noü Händler
45
3
100
6
24
—-
4.
Leonard Bos „
40
3
9)
6
—
«
Eckardrvth.
22
1.
Th. Weber
80
8
100
6 1
2
Bb,. Rothschild, Krämer.
40
3
100
6
—
26
Schlüchtern, den 1. Januar 1894.
Der Königliche Landrath: Roth.
Entwurf für die Anstellung und Thätigkeit von Gemeindc-Obstbanm- wärtern im Regierungsbezirk Cassel. (Schluß.) Beaufsichtigung des Gemeindc-Obstbaumwärters.
§ . 12. Der Bürgermeister und das Feldgericht, sowie der Königl. Laudrath zu.......führen die Aufsicht über den Gcmcindc-Obstbaumwärter.
§ . 13. In technischer Hinsicht untersteht der Ge- meindcbaumwärter dcmMbstbautcchuiker des Regierungsbezirks oder, wenn vorhanden, dem Kreisbaumwärter.
Zur Belebung des Interesses am Obstbau und zur Verminderung von Mißgriffen aller Art in der Baumpflege ist ohne Frage eine solche technische Beaufsichtigung gerechtfertigt. Die Durchführung derselben sollte seitens der Kreise durch Anstellung von Kreisbaumwärtern angestrebt werden.
§ . 14. Vorstehender Vertrag ist von.....an auf die Dauer von . . Jahren (5 Jahren) mit gegenseitigem, Zmonatlichcm Kündigungsrechte abgeschlossen. § . 15. Die erforderlichen Stempclkostcn trägt die Gemeinde. ........den . . . tcn......18 . .
........Bürgermeister. | Vorsteher.
Der Obstbaumwärter:
Statuten über die Ausbildung von Baumwärtern im pomologischen Institut in Cassel.
Zweck des Ausbildungskursus.
§ 1. Derselbe soll jungen, strebsamen Landwirthen oder sonstigen Interessenten Gelegenheit geben, sich gründlich im Obstbau, besonders aber in der Baumpflanzung und Baumpflege auszubilden.
Art der Ausbildung.
§ 2. Der Kursus ist besonders auf praktische Ausbildung der Theilnehmer in allen den Obstbau betreffenden Arbeiten berechnet, doch wird in demselben auch theoretischer Unterricht, soweit derselbe zur Begründung der Art der Ausführung der Arbeit nothwendig ist, ertheilt. Auch erhält der Theilnehmer Anleitung zur Gemüse- und Blumenzucht, soweit solche bei Bewirthschaftung von Hausgärten erforderlich sind.
Aufnahme-Bedingung und Dauer des Kursus.
§ 3. Die Theilnehmer der Kurse müssen gut beleumundet sein und ausreichende Elcmentarschulkennt- nisse — Lesen, Rechnen, Schreiben — besitzen. Kör-