Einzelbild herunterladen
 

für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.

|t 1. Samstag, den 6, Januar

1894.

Verzeichnis der Preise und des Gewichts der Backwaaren für den Monat Januar 1894.

§

GV

Namen der Bäcker bezw.

Backwaarenhändler.

Milch- Backwaare

Wasser- weck.

2 g A ® M

5|

5

S-

I. Stadt S cklüchtern

gr

Pf.

gr

Pfg.

Pfg.

Pfg.

1.

Adam Freund, Bäcker

50

3

23

_

2.

Ferdinand Rüffer, Bäcker

50

3

23

3.

Ph. Meißel, Bäcker

40

3

4.

H. Bolender, Bäcker

30

3

40

5.

Gorg Meißel, Bäcker

50

3

24

6.

Leonhard Baist, Bäcker

50

3

23

21/a

7.

Johs. Meißel, Bäcker

40

3

24

8.

Johannes Denhard

40

23

9.

W. Urbach

50

3

24

10.

L. Bolender, Bäcker

45

3

24

_

11.

Benedikt Strauß

50

3

36

25

12.

Philipp Rüffer

40

3

23

13.

Johannes Fuß, Ehefrau

40

3

2.

Stadt Steinau.

1.

M.Euler, amBellingerth.

40

3

45

3

--

22

2.

W. Euler, Georgs Sohn

40

3

.

25

3.

Friedr. Euler

40

3

25

4.

Jvhs.W eißel,J ohs. Sohn

45

3

20

5.

Johs. Meißel, W. Sohn

40

3

6.

Friedrich Buß

45

3

7.

Konrad Euler

40

3

-

26

8.

Konrad Buß

35

3

45

3

24

9.

Peter Fink

42

g

-

22

10.

Dietrich Müller) -- Bernhard Fink) 2""^

35

3

24

11.

35

3

1

23

8.

Stadt Sülmürrfier.

1.

Simon Mols

40

3

40

3

35

24

2.

Ant. Weisbecker

90

6

100

6

22

3.

Chr. Hinkelbein Wittwe

80

6

100

6

35

27

4.

Adam Roll

90

6

100

6

26

5.

H. Harnischseger

22

6.

Joh. Jffert

.

26

-1.

Stadt Soden.

1.

Eduard Betz, Bäcker

40

3

50

3

24

2.

Urban Beß, Bäcker

40

3

50

3

25

3.

Johannes Hild, Bäcker

33

3

43

3

28

4.

MartinKirchner) - . ..

BvminikusHildjHE"

_

28

5.

30

3

40

3

28

5.

Romsthal.

1.

Karl Fink Wt«.

40

3

100

6

24

2.

Joseh Roll

40

3

100

6

24

3.

Karl Noü Händler

45

3

100

6

24

-

4.

Leonard Bos

40

3

9)

6

«

Eckardrvth.

22

1.

Th. Weber

80

8

100

6 1

2

Bb,. Rothschild, Krämer.

40

3

100

6

26

Schlüchtern, den 1. Januar 1894.

Der Königliche Landrath: Roth.

Entwurf für die Anstellung und Thätigkeit von Gemeindc-Obstbanm- wärtern im Regierungsbezirk Cassel. (Schluß.) Beaufsichtigung des Gemeindc-Obstbaumwärters.

§ . 12. Der Bürgermeister und das Feldgericht, sowie der Königl. Laudrath zu.......führen die Aufsicht über den Gcmcindc-Obstbaumwärter.

§ . 13. In technischer Hinsicht untersteht der Ge- meindcbaumwärter dcmMbstbautcchuiker des Regierungs­bezirks oder, wenn vorhanden, dem Kreisbaumwärter.

Zur Belebung des Interesses am Obstbau und zur Ver­minderung von Mißgriffen aller Art in der Baumpflege ist ohne Frage eine solche technische Beaufsichtigung gerechtfertigt. Die Durchführung derselben sollte seitens der Kreise durch Anstellung von Kreisbaumwärtern angestrebt werden.

§ . 14. Vorstehender Vertrag ist von.....an auf die Dauer von . . Jahren (5 Jahren) mit gegen­seitigem, Zmonatlichcm Kündigungsrechte abgeschlossen. § . 15. Die erforderlichen Stempclkostcn trägt die Gemeinde. ........den . . . tcn......18 . .

........Bürgermeister. | Vorsteher.

Der Obstbaumwärter:

Statuten über die Ausbildung von Baum­wärtern im pomologischen Institut in Cassel.

Zweck des Ausbildungskursus.

§ 1. Derselbe soll jungen, strebsamen Landwirthen oder sonstigen Interessenten Gelegenheit geben, sich gründlich im Obstbau, besonders aber in der Baum­pflanzung und Baumpflege auszubilden.

Art der Ausbildung.

§ 2. Der Kursus ist besonders auf praktische Ausbildung der Theilnehmer in allen den Obstbau be­treffenden Arbeiten berechnet, doch wird in demselben auch theoretischer Unterricht, soweit derselbe zur Be­gründung der Art der Ausführung der Arbeit noth­wendig ist, ertheilt. Auch erhält der Theilnehmer An­leitung zur Gemüse- und Blumenzucht, soweit solche bei Bewirthschaftung von Hausgärten erforderlich sind.

Aufnahme-Bedingung und Dauer des Kursus.

§ 3. Die Theilnehmer der Kurse müssen gut beleumundet sein und ausreichende Elcmentarschulkennt- nisse Lesen, Rechnen, Schreiben besitzen. Kör-