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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jllustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk.Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg

78. Samstag, den 30. September 1893.

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Die bevorstehenden Landtagswahlen.

Nachdem soeben für die Landtagswahlen ein neues Reglement erlassen worden ist und da die Urwahlen am 31. Oktober stattfinden werden, ist es an der Zeit, sich darüber klar zu werden, welche Pflichten und Auf­gaben hiermit an das preußische Volk herantreten.

Die hinter uns liegende fünfjährige Gesetzgebungs- periode ist von seltener Fruchtbarkeit gewesen. Wir brauchen nur hinzuweisen auf das Zustandekommen der Landgemeindeordnung in den sieben östlichen Pro­vinzen und ihre Einführung in Schleswig - Holstein, sowie auf die durchgreifende Umgestaltung der staatlichen und kommunalen Besteuerung, Ziele, die lange ver­gebens erstrebt wurden und nunmehr glücklich erreicht worden sind.

Nach solchen Leistungen der gesetzgeberischen Thä­tigkeit ist es natürlich, daß nicht sofort neue große organische Gesetze in Angriff genommen werden können. Die Aufgabe der nächsten Jahre wird zuvörderst darin bestehen, die neuen Gcfetze völlig aus- und durchzuführen, ihre Wirksamkeit zu erproben und etwa hervortretenden Mängeln abzuhelfen. Mit der Durchführung dieser Gesetze erwächst den Verwaltungsbehörden eine Arbeit, welche die Beschäftigung mit neuen eben so großen Auf­gaben vor der Hand nicht zuläßt. Insbesondere aber wird der Bevölkerung Zeit zu lassen sein, sich in die neuen Gesetze, namentlich in die Reform der staatlichen und kommunalen Besteuerung, einzuleben.

Wenn hiernach auch fürs Erste der Landesvertretung so große Aufgaben wie in den letzten Jahren nicht gestellt werden dürften, so verlieren damit die Wahlen, aus denen sie hervorgchen soll, nicht an Wichtigkeit. Um dies zu erkennen, bedarf es nicht erst des Hin­weises auf Dinge, die Niemand vorausschen kann, die aber in einem Zeitraum von fünf Jahren möglicher Weise eintreten und Beschlüsse des Landtages von weit­tragender Bedeutung erfordern können. Gewiß ist, daß auch in den nächsten Jahren die Gesetzgebung vielfach in Anspruch genommen werden wird, um Begonnenes fortzuentwickeln, Mangelhaftes zu verbessern, Neues zu schaffen. Es kann nicht ausbleiben, daß die Fragen, welche auf politischem, socialem und wirthschaftlichem Gebiet das Volk bewegen, auch den Landtag beschäftigen und zu wichtigen Berathungen und Beschlüssen führen werden.

Ergiebt sich hieraus die Bedeutnng der bevorstehenden Wahlen zum Hause der Abgeordneten, so darf weder der Meinung, daß es auf diese weniger ankomme, als auf die Reichstagswahlen, noch der Ermüdung und Abspannung von den erst vor wenigen Monaten statt- gehabtcn Wahlkämpfen Raum gegeben werden.

Die Wähler haben dafür zu sorgen, daß das neue Abgeordnetenhaus gleich dem bisherigen ben ihm ge­stellten Aufgaben gewachsen und Willens sei, sie im Einvernehmen mit der Staatsregierung j« erfüllen. An Anstrengungen, andere Bahnen der Politik einzu- schlagen, wird es nicht fehlen. Um so größer ist die Pflicht Derjenigen, welche die bisher errungenen Erfolge zu würdigen wissen, darauf hinzuarbeiten, daß durch die Zusammensetzung des neuen Abgeordnetenhauses eine gedeihliche Fortentwickelung unseres Staatswesens ge­sichert bleibe.

Deutsches Reich.

Berlin, 27. Sept. Der Kaiser ist mittelst sonder- zuges heute früh 7 >/a Uhr wohlbehalten auf der Wildpark­station eingetroffen und am Bahnhöfe von der Kaiserin empfangen worden. Die Herrschaften begaben sich sofort im offenen Wagen nach dem neuen Palais.

Der Kaiser ist Donnerstag Abend um llhr in Swinemünde eingetroffen. Das Bollwerk wcu glänzend illuminirt. Eine große Menschenmenge, sowie

die Krieger» und Marinevereine empfingen Se, Majestät j auf den Markt kommt.

Aie Expedition.

mit lebhaften Ovationen. Nach der Begrüßung des zum Empfang erschienenen Landraths Grafen Schwerin begab sich Sc. Majestät an Bord derHohenzollcru", welche unter brausenden Hochrufen des Publikums um l 1 Uhr zur Fahrt nach Schweden in See stach, begleitet von dem AvisoWacht".

25. September.

Kaiser Wilhelm und Fürst

Bismarck.

Gegenüber anders lautenden Nachrichten

Heißt es jetzt, daß eine Zusammenkunft zwischen dem Kaiser und dem Fürsten Bismarck vor der Hand noch nicht in Aussicht genommen ist. Dagegen gilt es für wahrscheinlich, daß entweder Graf Herbert Bismarck oder Graf Rantzau, der Schwiegersohn des Fürsten, zum deutschen Botschafter in Madrid an Stelle des Herrn von Radowitz ernannt werden wird, welcher vor­aussichtlich deutscher Vertreter in Paris werden wird, da der zeitige Botschafter Graf Münster seines hohen Alters wegen zu demissioniren gedenkt.

Am vorigen Sonntag Nachmittag hat ein 26jähriger Sergeant des Garde-Füsilier-Regiments in Berlin in der Kaserne seinen Vorgesetzten 23 jährigen Feldwebel Kanikowski erschossen und ffch sodann selbst entleibt. Der Mörder, Sergeant Wagemann, war total berauscht in die Kaserne zurückgekehrt, dort als Stuben- arrcstant erklärt und von dem nachher ermordeten Feld­webel bewacht worden. Wagemann ist übrigens wegen Urlaubsüberschreitung und wegen Trunkenheit bereits bestraft gewesen.

Stettin, 23. September. Eines Tages zu Anfang dieses Jahres betrat eine Frau den Laden des Gärtners Ziebell hier, um einen Kranz zu kaufen. Sie ließ sich Kränze verlegen, von denen ihr aber keiner gefiel, und stand deshalb von dem Ankäufe ab. Hiermit war Z. aber nicht einverstanden, forderte vielmehr für die Be­sichtigung der Kränze 1 Mark und verschloß die Aus­gangsthür, um seiner Forderung mehr Nachdruck zu geben. Die Frau sah sich wohl oder übel gezwungen, sich durch Zahlung der einen Mark aus der Gefangen- ichaft zu befreien. Gegen Ziebell wurde aber Straf­anzeige erstattet und Anklage wegen Freiheitsberaubung und Nöthigung erhoben. Im gestrigen Verhandlungs­termin wurde der Angeklagte zu drei Monaten Gefäng­niß verurtheilt.

Zeitz, 24. Sept. Wegen Nichtabnehmens der Mütze verurtheilte das hiesige Schöffengericht einen Arbeiter zu 20 Mark Geldstrafe. Derselbe war bei der letzten Reichstagswahl in das Wahllokal gegangen, um seinen Zettel abzugeben. Da er sich auf dem Wege dorthin überhastet hatte, so behielt er im Lokal seine Mütze auf und nahm sie auf Einspruch des Wahlvorstandes nicht ab, weshalb sich der Letztere beleidigt fühlte und Straf- antrag stellte. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von nur 1OMk. verlangt.

Aus Mainz wird geschrieben: Seit Jahren machten die hiesigen Schlächtermeister die Wahrnehmung, daß von den beim Einpöckeln verwendeten Fleischstücken einzelne, besonders Schinken, in Verwesung übergingen, während andere Schinken aus derselben Lacke von ganz guter Qualität waren. Lange Untersuchungen haben endlich zur Aufklärung dieser sonderbaren Erscheinung geführt; es wurde nämlich konstatirt, daß nur solche Fleischstücke in der Salzlacke dem Verderben anheim- fielen, die von Schweinen herrührten, die mit Fleisch- futtermehl gemästet worden waren. Durch diese Fütterung erhalten die Thiere allerdings ein prächtiges Aussehen, das Fleisch hat aber eine so geringe Wider­standsfähigkeit, daß es die 3- bis ckwöchige Prozedur des Durchsalzens nicht auszuhalten vermag; bevor das Salz in das Innere eindringt, ist die Zerstörung ein- getreten. Die Fleischer werden nun energische Schritte thun, um zu verhüten, daß derartig gemästetes Vieh

Ausland.

Barcelona, 25. September. Während der Truppen­schau wurden zwei mit Dynamit gefüllte Bomben gegen den Marschall Martinez Campos geworfen, welcher an der rechten Schuster und am Schenkel verwundet wurde. Außerdem wurden noch der Flügel-Adjutant, zwei Polizisten und der General Molins verwundet, sowie ein vorübergehender Gensdarm und ein Spaziergänger getödtet. Nach dem Verband wohnte Martinez Campos der Eröffnung des artistischen literarischen Congresses bei. Das Kriegsgericht wird den Attentäter, welcher Arbeiter ist, aburtheilen.

Sehr charakteristisch für die Strikebewegung im nördlichen Frankreich ist die telegraphisch signalisirte Meldung der Pariser Blätter, daß der Kriegminister angesichts der Unmöglichkeit, in anderer Weise für die Unterkunft und den Unterhalt der nach dem Strikegebiet e tsandten Truppen zu sorgen, diesen das Recht zu Requisitionen zuerkannt habe. Es muß an die be­zeichnenden Schilderungen Emil Zola's in dessen Roman Germinal" erinnert werden, um verständlich zu machen, daß französische Truppen auf französischem Boden mit Befugnissen ausgestattet werden, als ob sie sich in Feindesland befänden. ImGerminal" werden solche Grubendistricte geschildert, in denen fast ausschließlich Grubenarbeiter wohnen, im Vergleich mit denen die Inhaber der Schenken, ehemalige Grubenarbeiter, noch weit entwichener an der Aufrechterhaltung des Strikes festhalten, weil ihnen daran gelegen sein muß, die Ar­beiter lieber als ihre Gäste, als in den Gruben arbeiten zu sehen. Immerhin gestattet die Verordnung des französischen Kriegsministers den Schluß, daß die Ar bciterbcwegnng weite Schichten der Bevölkerung erfaßt - hat, so daß es Den i^pen unmöglich oder doch sehr erschwert ist, auf gÜllichem Wege auch nur die erforderlichsten Lebensmittel zu erlangen.

In den Vereinigten Staaten von Amerika sollen ungefähr 70 Millionen Dollars in Zweirädern und deren Fabriken angelegt sein. So toll betreiben wir's in Deutschland doch noch nicht.

San Francisco, 24. September. Anläßlich eines Streites zwischen zum Seemannsverein gehörigen See­leuten und solchen, die nicht dem Verein angehören, brachten erstere eine Dynamitbombe vor dem Hause zur Explosion, das von nicht zum Verein gehörigen See­leuten bewohnt war. Sechs der letzteren wurden zer­rissen, außerdem wurden zwei getödtet und mehrere andere schwer verwundet.

Lokales und Provinzielles.

* Schluchtcrn, 29. Sept.

* Termin der Landtagswahlen. Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, hat die Wahl der Wahlmänner (Urwahl) auf Dienstag, den 31. October d. Js., die der Abgeordneten auf Dienstag, den 7. November er. festgesetzt.

Der allgemeine Buß- und Bettag in Deutsch­land findet am Mittwoch vor dem Todtenfest, also in diesem Jahre am 22. November, statt. Der Tag wird in ganz Deutschland gleichzeitig gefeiert, mit Ausnahme von einigen kleinen Fürstenthümern, wenn diese sich nicht inzwischen auch noch der allgemeinen Feier an- schließen sollten.

Nach einem Abkommen des Deutschen Reichs mit Oesterreich-Ungarn ist der Bundesrath befugt, vom l. April 1894 ab die Einziehung der österreichischen Thaler anzuordnen. Es ist daher rathsam, bereits jetzt Thaler österreichischen Gepräges nur zur Ausgabe an Staatskassen zu verwenden, da, wenn die Einziehung dieser Thaler am 1. April 1894 angeordnet wird, eine Annahme derselben bei den Staatskassen voraussichtlich nicht mehr stattfindet.

* Zur Warnung! Bietet Jemand einem anderen eine größere Menge Branntwein an zum sofortigen Austrinken und stirbt dieser durch den übermäßigen Genuß des vom ersteren herbeigeschasiten Branntweins, so ist der Anbietende nach einem Urtheil des Reichs­gerichts vom 1. Mai 1893 wegen fahrlässiger Tödtung zu bestrafen.

* Krankenhauszwang und Behandlungszwang in Berufungsgcnoffcnschaften. Das Reichs-Versicherungsamt hat in letzter Zeit eine Reihe höchst beachtenswerther Entscheidungen getroffen, die sämmtlich den Berufs­genossenschaften den Weg zeigen, inwieweit sie den Ver-