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IchluchtemerMtung

Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jllustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg

M 53. Mittwoch, den 5. Juli 1893.

iftofbllltilAMt auf ^Schlüchterner Zeitung" jiH^lvUUllyl werden noch fortwährend von allen - -------~ Postanstal ien und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Das neue Wuchergesetz.

DerReichsauzeiger" veröffentlicht das unter dem 19. Juni vom Kaiser vollzogene Gesetz, betreffend Er­gänzung der Bestimmungen über den Wucher.

Artikel 1. In dem Strafgesetzbuch werden die §§. 302a und 302d folgendermaßen adgeändert, und werden hinter dem §. 302d folgender §. 302e und in dem §. 367 hinter Nr. 15 folgende No. 16 eingestellt:

§. 302a. Wer unter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen mit Bezug auf ein Darlehn oder auf die Stundung einer Geldforderung oder auf ein anderes zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches denselben wirthschaftlichen Zwecken dienen soll, sich oder einem Dritten Vermögensvortheile versprechen oder gewähren läßt, welche den üblichen Zinsfuß dergestalt überschreiten, daß nach den Um­ständen des Falls die Vermögensvortheile in auffälligem Mißverhältniß zu der Leistung stehen, wird wegen Wucher bis zu sechs Monaten und zugleich mit Geld­strafe bis zu dreitausend Mark bestraft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

§. 3021. Wer den Wucher (§§. 302a bis 302c) gewerbs- oder gewohnheitsmäßig betreibt, wird mit Ge­fängniß nicht unter drei Monaten und zugleich mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis zu fünfzehnlausend Mark bestraft. Auch ist auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen.

§. 302e. Dieselbe Strafe (Z. 302ck) trifft denjenigen, welcher mit Bezug auf ein Rechtsgeschäft anderer als der im §. 302a bezeichneten Art gewerbs- oder ge­wohnheitsmäßig unter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen sich oder einem Dritten Vermögensvortheile versprechen oder gewähren läßt, welche den Werth der Leistung dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falls die Vermögensvortheile in ausfälligem Mißverhältuiß zu der Leistung stehen.

§. 367. 16) Wer den über das Abhalten von öffent­lichen Versteigerungen und über das Verabfolgen geistigerGetränke vor und bei öffentlichen Versteigerungen erlassenen polizeilichen Anordnungen zuwiderhandelt.

Artikel 2. In dem Gesetze, betreffend den Wucher, vom 24. Mai 1880 (Reichs-Gesetzbl. S. 109) wird der Artikel 3 im ersten Absatz und im ersten Satz des zweiten Absatzes folgendermaßen abgeändert und wird folgender Artikel 4 eingestellt:

Artikel 3. Verträge, welche gegen die Vorschriften der §§. 302a, 302b, 302e des Strafgesetzbuches ver­stoßen, sind ungiltig.

Sämmtliche für den Schuldner oder für ihn ge­leistete Vermögensvortheile (302a, 302e) müssen zurück­gewährt und von dem Tage des Empfanges an verzinst werden.....

Artikel 4. Wer aus dem Betriebe von Geld- oder Kreditgeschäften ein Gewerbe macht, hat die Rechnung des Geschäftsjahres für Jeden, welcher ein Geschäft der bezeichneten Art mit ihm abgeschlossen hat und daraus sein Schuldner geworden ist, abzuschließen und dem Schuldner binnen drei Monaten nach Schluß des Jahres einen schriftlichen Auszug dieser Rechnung mit- zutheilen, der außer dem Ergebniß derselben auch an- erkennen läßt, wie solches erwachsen ist.

Wer sich dieser Verpflichtung vorsätzlich entzieht, wird mit Geldstrafe bis fünfhundert Mark oder mit Haft bestraft und verliert den Anspruch auf die Zinsen snr das verflossene Jahr hinsichtlich der Geschäfte, welche in den Rechnungsauszug aufzunehmen waren.

Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung:

1) wenn das Schuldverhältniß auf nur Einem während des abgelaufenen Geschäftsjahres abgeschlossenen Rechtsgeschäft beruht, über dessen Entstehung und Er­gebniß dem Schuldner eine schriftliche Mittheilung be- händigt ist;

-) auf öffentliche Banken, Notenbanken, Bodencredit- Jnstilute und Hypothekenbanken auf Aktien, auf ösfent- W Leihanstalten, auf Spar- und Darleihiustitute Rsemlicher Korporationen und auf eingetragene Ge- ävssenschaften, soweit es sich bei den eingetragenen Ge­

nossenschaften um den Geschäftsverkehr mit den Mit­gliedern handelt;

3) aus den Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten, deren Firma in das Handelsregister eingetragen ist.

Artikel 3. Der Absatz 3 Satz 1 des §. 35 der Gewerbeordnung erhält folgende veränderte Fassung: Dasselbe gilt von der gewerbmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten und bei Behörden wahrzunehmender Geschäfte, insbesondere der Abfassung der darauf be­züglichen schriftlichen Aufsätze, von dem gewerbs­mäßigen Betriebe der Viehverstellung (Vieh- pacht), des Viehhandels und des Handels mit ländlichen Grundstücken, von dem Geschäfte der gewerbsmäßigen Vermittelungsagenten für Jmmo- biliarverträge, Darlehen und Heirathen, von dem Ge­schäfte eines Gesindevermiethers und eines Stellen- vermittlers, sowie von dem Geschäfte eines Auktionators.

Deutsches Reich.

Der herrschenden Futternoth wegen sollen bei dem diesjährigen Kaisermanöver im Bezirk Trier alle Mannschaften ohne Verpflegung ernquartirt, und alles Fouragematerial und alle Lebensmittel täglich den Truppen zum Verbrauch zugeführt werden.

Alton«, 27. Juni. Die bereits früher ge­meldete neueste Anordnung der königlichen Regierung zu Schleswig, wonach die Gesundheitskommissionen in der Provinz Schleswig-Holstein sofort wieder ihre Thätigkeit aufzunehmcii haben, um Maßregeln zur Verhütung der Cholera zu treffen, ist eine sehr umfangreiche. U. A. sind alle Pumpen und Brunnen, die öffentlichen wie die privaten, durch Sachverständige zu prüfen und, wo nöthig, reinigen zu lassen oder zu schließen. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Brunnen in allen Milch- wirthschaften zu richten, weil neuerdings öfter Krankheits­übertragungen durch unreines Brunnenwasser in solchen nachgewiesen sind. Ferner soll die Wasserschau der zum Trink- und Gebrauchswasser dienenden Gewässer sofort vvrgcnommcn werden. Es hat eine regelmäßige Kontrole der Reinigung der Straßen- und Gossensiele wie der Sieleinlüsse stattzufinden, alle Privatgrundstücke ohne irgend welche Ausnahme sollen der Reihe nach und zwar eingehend besichtigt, die gefundenen Mängel notirt und dein Eigenthümer resp, dem Miether, falls sie diesem zur Last fallen, zur schleunigen Abstellung mitgetheilt werden. Wahrscheinlich wird Hamburg sehr bald eine ähnliche Verordnung erlassen.

Leipzig, 28. Juni. Gastwirlh Fohrcr aus Mesheim im Elsaß wurde vom Reichsgericht wegen versuchten Landesverraths zu 7 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurtheilt. Das bei ihm beschlagnahmte Notizbuch mit der Skizze eines Forts der Festung Neubreisach wird vernichtet. Die Begründung des Urtheils wurde wegen Gefährdung der Staatssicherheit unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verlesen.

In Oppeln werden die Bäcker bestraft, wenn sie das Brod zu schwer machen. Eine bisher noch nicht da­gewesene Anklage wurde vor dem Strafsenate des preußischen Kammergerichts verhandelt. Vier Bäcker zu Oppeln, wo eine obrigkeitliche Brodtaxe besteht, hatten gegen einen Strafbefehl der dortigen Polizeiverwaltung richterliche Entscheidung beantragt, da sie bestraft werden sollten, weil das von ihnen verkaufte Brod 150 bis 220 Gramm schwerer war, als die Taxe es fordert. Das Schöffengericht erkannte ohne Weiteres auf Frei­sprechung, da es nur eine Überschreitung zu Ungunsten des Publikums für strafbar erachte, die Strafkammer II. des Landgerichts zu Oppeln aber verurtheilte die vier Bäcker aus §. 148 8 der Gewerbeordnung, welcher lautet:Mit Geldstrafe bis 150 Mk. und im Un Vermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft: wer bei dem Betriebe seines Gewerbes die von der Obrigkeit vorgeschriebenen oder genehmigten Taxen überschreitet." Das Gericht warf für jeden der An­geklagten 3 Mk. Geldstrafe aus. Hiergegen legten die Angeklagten Berufung bei dem Kammergericht ein. Dieses erkannte auf Freisprechung und legte die Kosten der Staatskasse zur Last. §. 73 der Gewerbeordnung wolle, wie aus den Motiven klar hervorgehe, nurUeber- vortheilungen des Publikums verhindern. Strafbar sei darnach nur, wenn Bäcker, Gastwirthe u. s. w. über die Taxe zum Nachtheil des Publikums hinausgchen, keines­falls aber, wenn sie eine Ermäßigung zu Gunsten des lereren eintreten lassen,

München. Die Typhus-Erkrankungen im Jufanterie- Leib-Regiment werden jetzt amtlich auf die Beschaffenheit des Bodens unter der sogen. Hargarten-Kaserne zurück­geführt. Bis jetzt sind 637 Mann erkrankt, von denen 137 als geheilt oder als Reconvalescenten entlassen sind. Im Lazareth befinden sich noch 448. An 280 ist der Typhus unzweifelhaft festgestellt; gestorben sind bis Sonntag 16 Mann. Nach einer anderen Meldung liegen auch bei dem in Fürstenfeld-Bruck garnisonirenden Bataillon des 2. Infanterie-Regiments 50 Mann unter den in München hervorgetretenen KrankheitsErscheinungen im Lazareth. Die Lage der Brucker Kloster-Caserne gilt als eine in gesundheitlicher Beziehung ungemein günstige.

Nürnberg, 30. Juni. Zwei Unteroffiziere und ein Gemeiner des hiesigen Infanterieregiments, welche seit acht Tagen vermißt werden, wurden erschossen aufge­funden. Sie hatten ihre Dicnstgewehre mitgenommen.

In Bayreuth hatten verschiedene Frauen bei der Gen­darmerie einen Wirth angezeigt, der Hazardspiel ein seiner Wirthschaft duldete, wodurch ihre Ehemänner in Mitleidenschaft gezogen worden waren. Der Wirth er­härtete eidlich vor Gericht, daß er davon nichts wisse, wurde jedoch überführt und wegen Meineids zu fünf Monaten Gefängniß verurtheilt.

Bei den Ruhestörungen in Pirmasenz ist dem CafS Cordier am übelsten mitgespielt worden. In demselben ist alles zusammengeschlagen; der Inhaber war von der Menge an der Einschenke festgebunden worden, und das Bier hat man auslaufen lassen. In die Wohnung des Bäckers Lehnung war ein Trupp Sozialisten eingedrungen und hatte Brödchen verlangt, nachdem die Bäckerburschen gebunden worden waren. Vom Bezirksamtmann verlangte die Menge Geld für Bier. Das eingerückte Militär hat nunmehr die Ruhe wiederhergestellt. Im Ganzen sind bisher 60 Personen verhaftet worden.

Ausland.

Amerika. Die Maßregel der britisch-indischen Re­gierung hinsichtlich der Einführung und Prägung amerikanischen Silbers hat in den amerikanischen Minen eine wilde Panik erzeugt. Die meisten Minen werden geschlossen werden müssen, wodurch eine große Arbeiter- Kalamität entsteht. Im Staate Colorado allein sind mit einem Schlage 30,000 Minenarbeiter beschäftigungs­los geworden.

Lokales und Provinziealles.

* Schlächtern, 4. Juli.

* Der Distanzmarsch des Velociped-Klub Fulda von Fulda nach Frankfurt a. M. findet unvorhergesehener Umstände halber am 16. Juli statt. Das Arrangement wird zu diesem Zeitpunkt ganz in der projektirten Weise vor sich gehen.

* Vom 28. Juni ab bis Ende August werden auch die Tagesschnellzüge Frankfurt-Bebra (Nr. 5 und 6) in zwei Theilen gefahren und zwar derartig, daß der Leipziger Verkehr möglichst mit zwei Vorzügen (Nr. 5a und 6a) befördert wird, die wie folgt verkehren: Frankfurt -Elm Nm. 2.304,04, Elm-Bebra Nm. 4.105.33 (in 'N.-Sachsenhausen, Neu-Offenbach, Hanau, Gelnhausen, Fulda und Hersfeld hält dieser Zug nicht); Bebra-Elm Nm. 1.202.51, Elm-Frank- surt Nm. 2.274.14 (ohne in Hersfeld, Fulda, Geln­hausen, Hanau und Neu-Offenbach zu halten.

* Im Theater wurde am Freitag Abend der SchwankDie Großstadtluft" gegeben und vom Publikum mit jubelndem Beisall ausgenommen. Kein Auge blieb trocken vor Lachen, die Heiterkeit unter den Zuschauern wuchs von Minute zu Minute und machte sich öfters in stürmischer Weise Lust. Die Schauspieler und Schauspielerinnen brachten ihre bezüglichen Rollen in vollendeter Weise zum Ausdruck. Hervorragend war die Leistung des Herrn Direktor Thiede, nicht minder gut diejenige des Fräulein Mimi Gerold und des Herrn Franz Wilke. Wie uns mitgetheilt wird, finden die Vorstellungen auch in Steinau lebhaften Anklang.

* Aus der Strafkammersitzung vom 29. Juni. Die Anklage richtet sich gegen den kürzlich aus dem Hanauer Landgerichts - Gefängniß entsprungenen ver- heirathcten Korbmacher Steinbach von Oberzell und dessen Genossen, den Heizer Loßberger. Beide sind be­schuldigt, in der Nacht vom 17. auf den 18. Februar in Niederissigheim gemeinschaftlich 5 Gänse und 5