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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreWlatt" 11.Jllustrirtem Familienfreund" vicrteljährl. 1 Mk.Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf

,M 32. ©öinsfng, den 22. April 1893.

Deutsches Reich.

Berlin, 18. April. Das Kaiserpaar ist mit Gefolge Abends 10 Uhr 50 Min. nach Rom abgereist. Der Besuch des deutschen Kaiserpaares im Vatikan ist für den 23. April in Aussicht genommen. Nach einem Früh­stück in der preußischen Gesandtschaft, an dem auch einige Kardinäle theilnehmen, werden sich die Majestäten in dem Hofwagen, der nebst Pferden dieser Tage nach Rom abgcgaugcu ist, nach dem Vatikan begeben. Der Sonderzug mit dem Kaiserpaar und ihrem Gefolge sollte am Dienstag Berlin verlassen. Die Reise des Kaiserpaares dauert 38 Stunden Die Reise geht von Berlin über Leipzig, Hof, Regensburg, München. Von Innsbruck ab wird der aus 10 Salonwagen bestehende Kaiserliche Zug zum Zwecke des Ucberganges über den Brenner getheilt, um in Bozen wieder vereinigt zu werden. Die Reise von Berlin bis an die italienische Grenze bis Ala wird in 24 Stunden zurück- gelegt. In Chiusi meldet sich der italienische Ehren­dienst. Die Ankunft in Rom erfolgt am Donnerstag Mittag gegen 1 Uhr. Für die Reise ist der neue Kaiserzug (dunkelblau-elfenbeinsarbig) eingestellt, der im ganzen 76 Personen führt.

Unter des Knisers Kommando gerettet. Die Fahrt des Kaisers auf dem neuen Aviso .Hohenzollern" von Swincmünde nach Kiel brächte eine Gelegenheit zur Rettung eines auf offener See in Noth befindlichen Dampfers. Am Sonnabend Nachmittag gegen 4 Uhr wurde die Fahrt derHohenzollern" plötzlich durch Halten des Schiffes unterbrochen. Bon der Commando- drücke, auf der sich der Kaiser befand, war in der Richtung nach der meklenburgischen Küste ein Dampfer bemerkt worden, welcher durch drei schwarze Bälle im Großmast das Zeichen:Befinde mich in Noth" gegeben hatte. Der Kaiser befahl, sofort einen Kutter klar zu wachen, der mit einem Lieutenant, einem Arzt und 10 Mann besetzt wurde und in beschleunigter Fahrt dem Dampfer zueilte. Es war der DampferElectra" aus Flensburg, der durch Platzen von Röhren eine schwere Havarie erlitten hatte. Der demHohenzollern" nach­folgende AvisoWacht" erhielt durch Flaggensignale den Befehl, den Dampfer ins Schlepptau zu nehmet: und nach Kiel zu bringen. Nachdem durch diesen Borfall die Fahrt derHohenzollern" etwa 15' Minuten unter­brochen gewesen, wurde dieselbe in verschärfter Weise wieder aufgenommen, so daß die holsteinische Küste bald in Sicht kam.

Ueber ein Geschenk des Königs, von Italien an sein preußisches Husaren-Regiment berichten französische Blätter, daß König Humbert für dieses in Bockenheim garnisonirende Husaren-Regiment (Hessisches, Nr. 13) eine Gruppe aus massivem Silber habe eilfertigen lassen, die darstellt, wie ein 13. Husar und ein italienischer Lnnciero einander militärisch begrüßen.

Verbürgten Nachrichten zufolge beabsichtigt die Regierung, dem Reichstage in der nächsten Session durch den Bundesrath einen Gesetzentwurf auf Wieder­einführung der Berufung gegen Urtheile der Straf­kammer in erster Instanz vorzulegen. Ob das neue Rechtsmittel den Strafsenaten an den Landgerichten zu bildenden Berufungkammern zu überweisen, beziehnngs- weise was in dieser Hinsicht veranschlagen sei, darüber scheint man sich an maßgebender Stelle noch nicht schlüssig gemacht zu haben, da vielmehr über diese wichtige Frage nach Gutachten der Oberlandesgerichte eingezogen werden sollen.

Thierschutz. DieVolks-Zeitung" schreibt: Dieser Tage brachten Berliner Blätter eine Correspon- denz von der belgisch-niederländischen Grenze, wonach im Publikum mie in der Presse ein Sturm der Ent­rüstung sich gegen zwei Franzosen erhoben hat, die dort auf die Froschjagd gegangen sind und die Frösche, nach­dem sie ihnen die Schenkel auSgeriffen, lebend weg­geworfen haben. Nun, für uns liegt das Außerordent- Uche dieser Nachricht nicht in der That der Franzosen, sondern in der Empörung der Presse und des Publikums über diese That. Was hier von ein paarUnmenschen", wie der Bericht sie nennt, erzählt wird, geschieht ja in Deutschland von Tausenden! Die Gewinnung der Froschschenkel wird hier zu Lande auf gar keine andere Weise betrieben. Die Millionen Frösche, denen der Hinterleib abgeschnitten wird, werden alle lebend weg- geworfen, obgleich es doch so leicht wäre, sie durch Ein­drücken des Kopfes zu todten. Meist geschieht das

Zerschneiden gleich am Fangort, in manchen Gegenden aber erst aus dem Markt, weil die Käufer der Frosch schenket die Frösche lebendig sehen wollen. Hier kommt die Onal des Transportes in vollgepsorpften Säcken und Äöibcn noch zur übrigen Marter hinzu. An unseren Weihern kann man die verstümmelten zappelnden Frösche haufenweise liegen sehen. Man findet die Thierchen häufig lebend einen, ja selbst zwei Tage, nachdem ihnen der Hinterleib abgesGnitteu worden. Dieses Geschäft besorgen häufig Kinder, was unsere Sittenwächter, Gesetzmacher und Behörden doch ein wenig zum Nach­denken bringen sollte, wenn sie an der Sache selbst auch weiter kein Aergerniß nehmen. Da alle Bemühungen der Thicrschntzvereine, diese Scheußlichkeit zu verhüten, bisher vergeblich waren, so hat, veranlaßt durch den Thierschutzverein in München, die dortige Presse das Publikum aufgefordert, die zumeist in der Fastenzeit genossenen und massenhaft auf den Markt gebrachten Froschschenkel nicht zu kaufen, welcher Aufforderung auch Folge geleistet wurde, denn der größte Theil der seilgebotenen Froschschcnkcl blieb Heuer unverkauft. Möchte doch das Publikum in allen Städten sich nicht eines kurzen Gaumenkitzels wegen zum Mitschuldigen einer so schändlichen Grausamkeit machen. So lange solche Dinge allgemein tolcrirt werden, kann auf Ein­schreiten der Behörden leider nicht gerechnet werden und leider! leider! versagen auch jene beiden Fac- toren, die am meisten thun könnten gegen derlei Grauet und die dazu verpflichtet wären, Kirche und Schule, ihre Mitwirkung, so lange die öffentliche Meinung nicht energisch an diese Pflicht mahnt.

Die internationale Sanitätskonferenz in Dresden ist mit der 'Unterzeichnung der Konvention, der sich fast alle Staaten Europas anschlossen, beendet worden. Die Ratifikation erfolgt innerhalb sechs Monaten in Berlin. Die Konvention zerfällt in zwei Hauptabschnitte. Der erste enthält internationale Abwehrmaßregeln gegen die Cholera in Bezug auf den Reise- und Waarenverkehr, sowie Maßregeln, wodurch in Zukunft allen unnützen Erschwerungen des Verkehrs und Handels vorgebeugt werden soll. Der zweite Abschnitt betrifft die Behand­lung des Gesundheitswesens an der Donaumündung.

LrcZlau, 16. April. Ein merkwürdiger Schlaugen- kampf hat sich in dem hiesigen zoologischen Garten ab­gespielt. Bier große Riesenschlangen bewohnten gemein­sam einen Käfig. Eine von ihnen, eine sehr große Hieroglyphenschlange (Python Sei ac) gerieth mit einer erheblich kleineren südamerikanischen Abgottschlange (Boa constrietor) bei der Fütterung in Streit, in der Art, daß die Hieroglyphenschlange ein ihr verabreichtes Kaninchen bei dem Kopfe faßte, während die Boa die Beute an den Hinterbeinen packte und der Gegnerin zu entreißen suchte. Das erste Mal gab die schwächere Boa nach. Etwa zwei Stunden später traf der Wärter die beiden nämlichen Schlangen, bei voller Dunkelheit, in derselben Weise im Kampfe um ein zweites bisher noch verschontes Kaninchen. Der Wärter glaubte, die Sache würde auch diesmal harmlos verlaufen und ent­fernte sich. Am anderen Morgen aber stellte sich die Thatsache heraus, daß die über fünf Meter lange Hieroglyphenschlange die zwei Meter lange Boa ver­schlungen hatte. Der Vorgang ist um so wunderbarer, als die Boa auch bereits gefüttert worden war und ihr Umfang für den größten Theil ihrer Länge 60 bis 72 Zentimeter betrug, etwa das Doppelte ihrer gewöhnlichen Dicke. Man fürchtete, daß die Hieroglyphenschlange, die ein sehr werthvolles Exemplar darstellt, an den Folgen des unnatürlichen Fraßes zu Grunde gehen und dem zoologischen Garten dadurch ein weiterer empfind­licher Verlust verursacht werden würde. Diese Be­fürchtung scheint aber unbegründet gewesen zu sein: die Hieroglyphenschlange verdaut die Boa anscheinend vor­trefflich, wenn auch die Verdauung langsamer vor sich geht, als dies sonst der Fall zu sein pflegte.

Halle a. S., 11. April. In vergangener Nacht wurde ein Dieb in einem Tnchmagazin auf frischer That betroffen, da der Inhaber sich mit Mehreren Freunden auf die Lauer gelegt hatte, um den seit längerer Zeit bemerkten Diebereien auf die Spur zu kommen. Als die Männer dem Diebe eutgegeulraten, feuerte dieser aus einem Revolver mehrere Schüsse auf sie ab, die Aufpasser feuerten ebenfalls, so daß sich ein ganz lebhaftes Kleingewehrfeuer entwickelte. Der Dieb ergriff dann die Flucht und entkam über den Hof in

ein Nachbargehöft, wo er von einem Dache herabstürzte, worauf er ergriffen und verhaftet wurde. Es war der schon vielfach vorbestrafte Arbeiter Koch von hier. Als er gegen Mittag von einem Verhör im Polizeigebäude in das im 4. Stock befindliche Polizeigefängniß zurück- gebracht werden sollte, entlief er dem Beamten und sprang durch ein Giebelfenster auf den gepflasterten Rathshof hinab, wo er todt liegen blieb.

Kulmbach (Württemberg), 17. April. Ueber das schieckliche Brandunglück, welches in der Nacht vom 15. Hier sich zutrug, ist in Ergänzung der früheren Meldung noch Folgendes mirzutheilen: Das Feuer brach kurz nach Mitternacht in einem von sieben Familien bewohnten Doppelhause aus und griff mit solcher furcht­baren Schnelligkeit um sich, daß in wenigen Augenblicken der ganze Dachraunm-u Flammen stand. Die meisten Bewohner konnten noch mit knapper Noly das nackte Leben retten, während Mechaniker Haußmann, der seine vier in Dachkammern schlafenden Kindern wecken wollte, mit drei derselben jämmerlich in den Flammen umtam. Der älteste zwölfjährige Knabe hatte noch so viel Geistes­gegenwart, sich zum Giebclfcnster hinauszuschwingcu und sich dort so lange festzuhalten, bis er vom untern Stockwerk aus Hilfe ei hielt. ^Der arme Junge ver­brannte sich dabei derart, daß ihm beide Hände ab­genommen werden mußte, wobei er eine rührende Stand- Haftigkeit an den Tag legte.

Äschaffenburß, 18. April. Der Oberpacker Stürmer vom hiesigen Bahnpostamt hat sich mit 6600 Mark ihm amtlich anvertrauten Postgeldern und mit mehreren tausend Mark Privatgeldern aus dem Staube gemacht.

Gießen, 16. April. Der aus der hiesigen Station der Main-Weserbahn bedienstete Billeteur Krug wurde, wie dieFr. Ztg." meldet, gestern verhaftet, weil in der ihm auvertrauten Kasse einFehlbetrag vouca,1<M>Mk. entdeckt worden war.

Ausland.

RoA, 20. April. Das deutsche Kaiserpaar ist wohlbehalten hier ein getroffen. Es wurde auf dem Bahnhof vom König und der Königin von Italien und den Prinzen empfangen und von der Bevölkerung jubelnd begrüßt.

Liverpool, 18. April. Der neue 13,000 Tons große CnnarddampferCampania" entwickelte auf einer Probefahrt die bisher unerreichte Geschwindigkeit von 23 ha Knoten. Der Dampfer wird voraussichtlich in 5 Tagen 10 Stunden die Reise über den Ozean znrücklegen.

Ans Athen wird gemeldet, daß am Montag Vor­mittag ein Erdbeben die meisten der noch erhalten gebliebenen Häuser der Stadt Zanke zerstört hat. Es sind dabei 20 Personen gelüstet und viele ver­wundet worden.

Lokales und Provinzielles.

Schtuchtern, 21. April.

Am 27. April werden Reserve und Landwehr der Fußarlilleric aus dem Bereiche des 11. Armeekorps zu einer vicrzehntügigeu Uebung auf dem Schießplätze der Mahner H"de und die Reserve der reitendeu Ar­tillerie zum Feldartillerie-Regiment Nr. 11 nach Cassel, ferner am 8. Mai die Reserve und am 27. Juni die Landwehr zum Feldartillerie-Regiment Nr. 27 ciugezogeu.

* Angesichts der alljährlich im Frühjahr er­folgenden Einziehung von Reservisten uno Landwehr­leuten zu Friedensübungen ist es wohl am Platze, darauf hinzuweisen, daß die Familien dieser Mauu- schaften gesetzlich einen Anspruch auf Unterstützung haben. Der Anspruch ist von der Frage der Bedürfng- keit ganz unabhängig. Derselbe ist bet der Gemeinde- behörde anzubringen unb erlischt, wenn solches nicht binnen 4 Wochen nach Beendigung der Uebung ge­schieht. Aus Unterstützung haben Anspruch: aj Die Ehefrau des Einberufenen uno dessen eheliche Kinder unter 15 Jahren sowie b) dessen Kinder über 15 Jahren, Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern) und Geschwister, diese jedoch nur dann, wenn der Einberufene ihr Ernährer ist. Die täglichen Unterstützungen sollen für die Ehefrau 30 Prozent und jede andere unter« stützungsderechligte Person 10 Prozent des ortsüblichen Tagelohnes für erwachsene männliche Arbeiter am Aufenthaltsorte der Einberufenen betragen.

Es treibt sich wieder ein mit Bildern handelnder Colporteur herum, der unter der falschen Angabe, er