SchlüchternerMung
Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. „Jllustrirtcm Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg
M 30. Samstag, den 15. April 1893.
ISoftfrlhwflMt auf blc "Schlüchterner Zeitung" ^(|llUUI)yiH werden noch fortwährend von allen -——r???^^ Postanftalteu undLaudbeiefträgern
sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin, 12. April. Der Kaiser nahm gestern im Gafino des Garde-Füsilier-Regiments an dem Abschieds- effen für den Major v. Goldbeck und den Hanptmann v. Claer Theil. Am Abend wohnten der Kaster und die Kaiserin der Vorstellung im Opernhanse bei. Am königlichen Hofe wurde heute der Geburtstag der Schwester des Kaisers, Prinzessin Adolf von Schaumburg-Lippe, festlich begangen. Die Prinzessin weilt gegenwärtig mit ihrem Gemahl in Bonn.
— Die Zeichnungen auf die am Dienstag aufgelegten Anleihen des Königreichs Preußen und des Deutschen Reichs im Betrag von zusammen 300 Millionen Mk. haben einen großen Erfolg ergeben. Voraussichtlich werden die Zeichnungen das 4 bis 4'/sfache des aufgelegten Betrags ergeben, und zwar dürften auf die Reichsanleihe das 4'/s-, auf die Preußischen Konsols das 4fache der aufgelegten Summe entfallen. Berlin allein dürfte in der Liste der Zeichnungen mit mehr als eine halbe Milliarde figurieren. Wie verlautet, hat die Subskription auf die 3proz. Reichsanleihe und die 3proz. Preußischen Konsols ein sehr günstiges Resultat ergeben. Es sind die aufgelegten 160 Millionen 3prozentiger Reichsanleihe annähernd 4fach und die 140 Millionen dreiprozentiger Preußischer Konsols 3fad), mithin beide Anleihen im Durchschnitt 3'/sfach gezeichnet worden. Die definitive Zusammenstellung der Ziffern wird in den nächsten Tagen erfolgen.
— Zur Abwehr der Einschleppung von Viehseuchen aus dem Auslande hat der Landwirthschaftsminister an- geordnet, daß — soweit die Einfuhr überhaupt gestattet ist — hinfort Pferde, Wiederkäuer unb Schweine nur dann über die Landesgrenze eingelassen oder zur Ausschiffung in einem Hafenorte zügelnsten werden sollen, wenn sie zuvor von einem preußischen beamteten Thier- arzt untersucht und frei von ansteckenden Krankheiten gefunden worden sind. Zur Deckung der erheblichen Kosten, welche aus den thierärztlichen Untersuchungen erwachsen, wird von den Importeuren an der Grenz- zollstette eine mäßige Gebühr für jedes zur Einfuhr kommende Thier für Rechnung der Staatskasse erhoben werden. Aus dieser erhalten die Thierärzte die ihnen für die Untersuchung zustehenden Vergütungen, wogegen sie an die Importeure keinerlei Ansprüche zu erheben haben.
— In diesem und im nächsten Jahre hat nach den gesetzlichen Vorschriften eine Revision der Gebäudesteuer- veranlagnng zu erfolgen. Da die letzte Revision in den Jahren 1878 und 1879 erfolgte und die Veranlagung alle 15 Jahre einer Revision zu unterwerfen ist, so läuft die gegenwärtige Veranlagungsperiode mit dem 1. Januar 1895 ab. Mit der Revision der Veranlagung wird jetzt begonnen. Dazu bedarf es einer neuen Aufnahme der Gebäude, sowie der Ermittelung der Miethen und der Abschätzung der von den Eigenthümern rc. benutzten Räume. Dies geschieht in den Städten durch Gcbäudestcuer-Veranlagungskommissionen unter Leitung von Ausführungskommissaren, die mit Genehmigung des Finanzministers bestellt sind, auf dem Lande durch die Gemeindevorstände oder durch von den Ausführungskommissaren bestellte Personen. Behörden, Gemeinde- vorstände und Privatpersonen sind verpflichtet, die in ihrem Besitze befindlichen Zeichnungen, Pläne, Taxen, Kauf- und Mietsverträge, Feuerkaffenscheinc u. s. w. den Kommissaren auf Verlangen vorznlcgcn. Der bei der Revision ermittelte neue Nutzungswerth wird in die Grundbücher eingetragen. Die Ermittelung des Nutzungs- Werthes geschieht durch die Veranlagungskommissionen, in denen der Ausführungskommistar den Vorsitz führt und stimmberechtigt, wie auch befugt ist, gegen die Beschlüsse der Commission Berufung einzulegen. Nach Beendigung der Einschätzungen wird das Material der Bezirksregierung eingesandt, die es nach erfolgtet Prüfung dem Kommissar zurückseudet. Alsdann werden die Gebäudebeschreibungen rc. und für jeden Eigenthümer ein Auszug den Gcmeindcvvrständen übermittelt, welche die Gebüudcbcschreibuugen rc. während eines Zeitraumes von 14 Tagen öffentlich auszulegen und die Auszüge den Eigenthümern zuzustellen haben. Diesen steht inner
Ansland.
London, 12. April. Aus Pontypridd (Wales) wird gemeldet, daß gestern Nachmittag in der Maschinenhalle des benachbarten Kohlenbergwerks „Grcatwcstern" Feuer ausgebrochen ist. 300 Bergarbeiter, die in den Schächten arbeiteten, konnten nicht heraufbefördert werden. Später ergriff das Feuer die Schächte. B.s-
halb vier Wochen das Recht der Reklamation zu. Es ist worauf die Norddd. AUg. Z. hinweist, zu bemerken, daß durch die den Landtag beschäftigenden Steuergesetze hierin keine Aenderung erfolgt, indem, sofern auch nach denselben die lieber Weisung der Gebäudesteuer an die Gemeinden erfolgt, doch deren Veranlagung unverändert nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen auch ferner vorzunehMen ist.
— Auf Anordnung des Papstes wird im Ein- vernehmen mit den Bischöfen fortan in allen preußischen Provinzen der katholische Festtag Maria Opferung auf den neuen Laudesbuß- und Bettag entfallen. Es ist dadurch für die Katholiken ein Marientag festgesetzt, der in den altländischen Provinzen vormals als öffentlicher gesetzlicher Feiertag galt.
— Eine nationale Studienfahrt nach Chicago vcr- anstältet der Turnlehrer Weidner in Cöln für unsere lerufähige und lernbegierige Jugend. Die Fahrt ist auf 45 ins 43 Tage berechnet. Gedacht ist sie für die gebildeten Söhne des deutschen Mittelstandes aus allen praktischen und wissenschaftlichen Berufsarten, sowie für selbstständige Gewerbetreibende, Kleinfabrikauten, Kaufleute, Landwirthe, Beamte, Lehrer, Aerzte, Officiere usw. Wissenschaftliche Instrukteure und ein Gefellschaftsarzt sollen die Reise mitmachen. Der Rheinländerbund in Chicago und andere deutsche Vereine sind erbötig, mit Rath und That bcizustchen. Herr Weidner hofft, daß jeder Vaterlandsfrenud, dessen Mittel es gestatten, das Unternehmen finanziell unterstütze durch Errichtung von ganzen, halben und viertel Freistellen für weniger Bemittelte. Anspruchslose Theilnehmer sollen mit 1000 Mk. auszukommen vermögen; mit 1500 Mk. kann man die in Aussicht genommene Rundreise mitmachen.
Wie vorsichtig man auch bei kleinen Verletzungen sein soll, zeigt wieber folgender Fall. Vor einigen Tagen hatte sich der Fleischermcister Haupt in Weimar eine leichte Schnittwunde an der Hand zugezogen. Er beachtete die Verletzung kaum. Plötzlich aber stellten sich eigenthümliche Schmerzen ein und die Hand begann sich zu entzünden und zu schwellen. Bald gingen die Erscheinungen auch auf den Arm über. Der jetzt hcrbci- gerufene Arzt versuchte der Weiterverbreitung entgegen« zuwirken und die bereits ergriffenen Theile zu heilen. Umsonst. Er mußte dem Patienten schließlich rathen, schleunigst sich in Jena den Arm abnehmen zu lassen. Auch dies hat nichts mehr genützt. Der bcdauwnswerlhe, in den besten Jahren stehende Mann ist an Blutvergiftung gestorben.
Frcidurg i. Br., 11. April. Um acht Pfennige erhielt vom hiesigen Schöffengericht ein 64jähriger Mann aus Breifach ein Jahr Gefängniß. Er hatte aus des Klefderkasten eines Mitinsassen des Spitals in Breisach diese Geldsumme entwendet, nachdem er den Schränk vermittelst eines Werkzeuges erbrochen hatte. Die ausgesprochene Gefängnißstrafe ist die geringste, die auf schweren Diebstahl steht.
Herford, 8. April. Eine Augen-Operation wurde in der vorigen Woche von Herrn Dr. Dahrenstaed au einem aus dem lippischen Lande stammenden Mädchen ausgeführt, die von ganz besonderem Interesse war. Die Patientin litt seit Jahren an einer Erkrankung des linken Auges, dessen Sehkraft bereits erloschen war. Der Arzt stellte fest, daß sich im Auge eine B a n d- w u r m f i n n e eingeniftet habe. Da das Vorkommen eines solchen Parasiten im Auge selten ist, reiste der Arzt mit seiner Patientin nach Berlin, wo er in Anwesenheit des Professors Hirschberg den schädlichen Eindringling entfernte, Das Mädchen, welches nunmehr von der Gefahr befreit ist, auch das andere Augenlicht zu verlieren, wird, nachdem die Operation glücklich verlaufen ist, ein künstliches Auge nicht nöthig haben, da an dem Auge kaum etwas wahrzunehmen sein wird. Es ist festgestellt, daß die Person Fleisch von einem sinnigen Schweine genossen hatte. Das zeigt wieder einmal, wie nothwendig die strenge Durchführung der Fleischbeschau ist.
her sind 5 Tote aufgefunden; 70 Bergarbeitern ist es gelungen, im Zustand äußerster Erschöpfung an's Tageslicht zu kommen. Wenigstens 70 sind noch verschüttet.
— 12. April. In Cardiff hat ein großes Grubenunglück stattgcfuudcn, 200 Bergleute sind bis jetzt als Leichen aufgefunden. Durch die Geistesgegenwart eines Aufsehers sind 80 Bergleute mit leichten Brandwunden davongekommen.
Rußiaud. In Folge strikter Weisung aus Petersburg wurden sämmtliche in den Grenzortschaften Congreß- polens wohnhafte Juden strengstens aufgefordert, binnen 14 Tagen ihre Wohnörter zu verlassen und sich in den innerrussischen Gouvernements anzusiedeln. Der Befehl, durch welchen zahllose Existenzen vernichtet werden, hat die größte Bestürzung hervorgerufen. — Der neue Generalgouverneur in Wilna, Orzewski, empfing bei der Vorstellung der Deputation des römisch-katholischen Klerus unter Führung der Bischöfe Zdanowicz und Audiewicz dieselben höchst ungnädig. Die katholische Kirche sei in Rußland nur geduldet, er werde Geistliche, welche das vergessen sollten, strengstens bestrafen. Kurze Zeit nach Empfang wurde Pater Zejworouek zu fünf Jahren nach Astrachan, Pater Eudryk zu sechs Jahren nach Sibirien verbannt.
Zum Tode verurtheilt wurden, einem in Lissabon eingetroffenen Kabelberichte aus Buenos-Ährcs zufolge, sämmtliche Offiziere des untergegangenen argentinischen Panzerschiffes „Rosales". Die Offiziere hatten, als sie sahen, daß der Untergang des Schisses unvermeidlich sei, die Mannschaft vollständig betrunken gemacht und sie dann ihrem Schicksal überlassen, um sich selbst auf den kleinen Rettungsbooten in Sicherheit bringen zu können.
Lokales und Provinzielles.
Schlüchtern, 14. April.
* — Das diesjährige Aushebungsgeschäft findet für den Kreis Schlüchtern am 17. und 18. Mai in Schlüchtern statt.
* — Die zahlreichen Waldbrände an allen Ecken und Enden veranlassen die Polizeibehörden, zur besonderen Vorsicht beim Gebrauch von Feuerzeug (namentlich solchem mit Zündschnur, von welcher orennende Theile abfallen können) in Waldungen aufzufordern und vor dem Wegwerfen von brennenden Cigarrentheilen oder von Streichhölzern dringend zu warnen.
* — Die Naturalverpflegungsstationen werden in vielen Kreisen des Regierungsbezirks Cassel in ganz außergewöhnlicher Weise von durchreisenden, meist arbeitsscheuen Wanderern in Anspruch genommen. Beispielsweise sind in den beiden Stationen Witzenhausen und Hessisch-Lichtenau im Jahre 1892 allein 5299 Personen gegen 3067 im Jahre 1891 verpflegt worden. Dem Kreise Witzenhausen sind hierdurch im Jahre 1892 2400 Mark Kosten erwachsen. Der Zulauf zu den Verpflegungsstationen dieses Kreises scheint hauptsächlich deshalb ein größerer zu sein, weil in den benachbarten sächsischen und hannoverschen Kreisen anscheinend ungenügende Stationen bestehen. Dem Kreise Wolfhagen hat die Verpflegung der durchziehenden Wanderer sogar ein Kostenaufwand von 2718 Mk. verursacht.
* — Versetzt wurde der etatsmäßige Gerichtsschreiber- gchülfe, Assistent Müller von Schwarzenfels an das Amtsgericht in Meerholz.
Auseuan, 8. April. Von einem schweren Schicksalsschlag wurde kürzlich die Max Krämer'sche Familie da- hier ereilt. Max Krämer, ein 70jähriger, aber noch sehr rüstiger Mann, begab sich in den Fürstlich Jsenb. Wächtersbacher Wald bei Schlierbach, um Bauholz zu holen, gerieth aber bei dem Herausschleifen von Bau- stämmen zwischen zwei Bauhölzer und erhielt hierbei einen doppelten Beinbruch. Auch seinen Sohn, Ewald Krämer, ereilte zwei Tage später ebenfalls ein Unglücksfall, indem derselbe an dem Sägewerk zu Soden beinahe eine Hand verloren hätte. Nur der ärztlichen Kunst ist es zu verdanken, daß eine Amputation verhütet wurde.
Der Vogelhändler Paul Grösch von Talherda in der Rhön, welcher durch seinen Bruder alle Vogel- und Geflügel-Ausstellungen weit und breit bereisen läßt, hatte Blutfinkeu verkauft, die angeblich Lieder singen sollten, in Wirklichkeit aber kaum einen Ton von sich gaben. Wegen Betrugs zu 50 Mk. Geldstrafe verurtheilt, erhielt er am 10. b. MtS„ wie aus Darmstadt