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Amtlicher Li-eil.

Das Rcichsgesctz vom 12. März d. Js., betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung, wird am 1. April d. Js. in Kraft treten. Besondere Aus- sührungSvorschriflen zum Zwecke der Einführung der neuen Zeitbestimmung in das bürgerliche Leben sind nicht erforderlich, ihre Annahme wird sich von selbst voll­ziehen, wenn nicht nur die öffentlichen Berkehrsanstalten, sondern auch die Behörden sich bei der Ordnung ihres Dienstes und bei allen Zeitangaben künftig ausschließlich der mitteleuropäischen Zeit bedienen. Bon Nutzen wird es in dieser Beziehung sein, wenn am 1. April d. Js. alle öffentlichen Uhren übereinstimmend nach der neuen Zeit eingestellt werden. Zuverlässige Angaben über diese zu erhalten wird nirgends auf Schwierigkeiten stoßen, da bei allen Eisenbahnstationen und Telegraphen- anstalten die Abweichung der neuen Zeit von der Orts­zeit bekannt ist.

Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, gefälligst die Ihnen unterstellten Behörden und Beamten der dies­seitigen Verwalung entsprechend zu verständigen und namentlich wegen rechtzeitiger Umstellung der öffentlichen Uhren innerhalb Ihres Geschäftsbereiches das Erforder­liche anzuordnen.

Berlin, den 17. März 1893.

Der Minister des Innern: gez.: Graf zu Eulenburg.'

An den Königlichen Regierungs-Präsidenten

1. A. 2571. Herrn Roth e, Hochwohlgeboren, Casset.

Abschrift zur gefälligen Beachtung und schleunigen weiteren Veranlassung.

Es empfiehlt sich, die Uhren »ach Benehmen mit der Eisenbahn- oder Telcgraphcn-Verwaltuug am I. April d. Js. morgens 8 Uhr umzustellen.

Cassel, den 24. März 1893.

Der Regierungs-Präsident: i. V.: Pawel.

An die Herren Lnndräihe des Regierungsbezirks, den Herrn Polireipiäsibcntcn hier und die Herren Oberbürger­meister zu CasstI, Hanau, Marburg und Fulda, an sammt- liche Herren Kreis- und Wafferbauinspektoren des Rr. gierungsbezirkS einschließlich des Herrn Vauraws Volkmann, die Direclion der Zeichen-Akademie in Hanau und die gewerbliche Zeichen- und Kunstgewerbeschule hier, die Ver- Wallungen der Strafanstalten zu Weblheiden, Ziegenhain und hier und an die Direction der Erziehungs- und BefferungSanstalt zu Wabern. 1. A. 2132.

, Indem ich vorstehenden Erlaß hiermit veröffentliche, ersuche ich die Herrn Bürgermeister des Kreises, für das Stellen aller öffentlichen Uhren nach Maßgabe der am 1. k. Mts. zur Einführung gelangenden mitteleuropäischen Zeit die erforderlichen Anordnungen treffen zu wollen.

Für diejenigen Herrn Bürgermeister, denen es wegen der Entfernung zur Post rc. an Gelegenheit zu Er­kundigungen mangeln sollte, bemerke ich, daß, um eine Uebereinstimmung der Uhren des hiesigen Kreises mit der mitteleuropäischen Zeit herbeizuführen, dieselben um etwa 22 bis 24 Minuten vorzustellcn sind.

Schlüchteru, den 28. März 1893.

Der Königliche Landrath: i. B.: Goerz.

Die Acnderutig des Wahlverfahrens.

Alle nüchtern denkenden und besonnenen Politiker sind darüber einig, daß es sich bei der durch die Steuerreform nothwendig gewordenen Aenderung des Wahlverfahrens für die Landtagswahlen nicht um eine Beseitigung des Drciklassenwahlsystcms, sondern nur um solche Aende­rungen handeln kann, welche geeignet sind, die durch die Steuerreform etwa eintretende Benachtheiligung des Wahlrechts der Minderbemitelten auszugleichen. Bei den Berathungen des Gesetzentwurfes im Abgeordneten­hause ist zwar von freisinniger Seite der Versuch ge­macht worden, das Dreiklassensystem zu beseitigen und für die Einführung des gleichen und direkten Wahlrechts und der geheimen Abstimmung, also für die Einführung des Reichstagswahlsystems eine Lanze zu brechen; aber die Antragsteller selbst werden sich von vorn herein darüber klar gewesen sein, daß es hiermit für sie nur darauf ankam, ihre prinzipielle Stellung zu be-1

künden. Das Centrum hat zwar aus Grundsatz hierfür gestimmt, aber bei der Aussichtslosigkeit dieser Absicht sich des Weiteren bemüht, sich auf den Boden der Bor­lage zu stellen und nur solche Aenderungen mit den Konservativen zu vereinbaren, welche nach seiner Auf­fassung noch geeigneter sind, die Wirkungen der Steuer- reform auf das Stimmverhältniß auszugleichen.

Die wesentlichen Bestimmungen der Regierungs­vorlage sind gutgeheißen worden, und zwar: 1. Be­rechnung sämmtlicher direkten Staats- und Kommunal- abgaben als Maßstab für die Abtheilungsbildnug; 2. Eintheilung der Abtheilungen nicht mehr nach je einem Drittel der Steuerbeträge, sondern Berechnung des Steuersolls nach fünf Zwölftel für die erste, nach vier Zwölftel für die zweite und nach drei Zwölftel der Stenerbeitiäge für die dritte Abtheilung. Diese Be- ftimmungen werden die Zahl der Wühler der ersten Ab­theilung vergrößern, das Stimmgewicht deS einzelnen Wählers in dieser Abtheilung also verringern, während die Zahl der Wähler der dritten Abtheilung entsprechend etwas verringert, der Werth ihres Stimmrechis also vergrößert wird. Centrum und Konservative aber haben nun noch weitere Bürgschaft für die Verringerung des Stimmgewichts in der ersten Abtheilung verlangt, indem sie beantragten, durchsetzten, daß die den Betrag von 2000 Mark übersteigende Staatseinkommensteuer sowie die auf den Mehrbetrag dieser Steuer entfallenden Ge- meindcstcuerzuschlüge bei der Berechnung des Steucrsolls nicht zur Anrechnung gelangen. Auf der anderen Seite aber haben sie auch eine Einschränkung für nöthig be­funden. Wenn nämlich die dritte Abtheilung allein aus Personen besteht, die keine Staatssteuer bezahlen und für die demgemäß schon nach dem Wahlgesetz vom 24. Juni 1891 je 3 Mark ungerechnet werden, dann sollen der Bildung der ersten und zweiten Abtheilung von dem übrig bleibenden Steuersoll fünf und vier Neuntel zu Grunde gelegt werden.

Daß die bezeichneten Anträge eine sehr wesentliche Wirkung nach der beabsichtigten Richtung haben werden, ist freilich kaum zu erwarten und das ist auch der Grund, weshalb die Regierung sich ihnen nicht wider­setzt hat, zumal dadurch die Hnuptgrnndingcn des Ent­wurfs gesichert wurden. Von gegnerischer Seite wurde nicht nur die Steuergrenze von 2000 Mark, sondern auch die Aufrechterhaltung der 3 Mark für die von der Einkommensteuer Befreiten angefochten und überdies die gleichzeitig schon vom Wahlgesetz vom 24. Juni 1891 «.angeführte Bestimmung bekämpft, wonach in jedem einzelnen Urwahldezirk (also auch in solchen Gemeinden, wo mehrere Urwahlbezirke bestehen) das Steuersoll für sich berechnet und hiernach die Abtheilungen gebildet werden sollen.

Was zunächst der Steuergrenze von 2000 Mark anbetrifft, so sind von im Ganzen 5'/- Millionen Ur Wühlern nur 4117 Personen mit einem höheren Stener- betrag vorhanden und von dem im Ganzen 200 000 Urwählern der ersten Abtheilung entfallen nur zwei Personen mit einer höheren Steuer auf das Tausend dieser Urwähler. Wenn nun dieser höhere Steuerbetrug bei der Berechnung ausscheiden soll, so wird die Folge die sein, daß einzelne Wähler der zweiten Abtheilung dadurch in die erste hinaufrücken werden; aber dies wird doch nur mit verhältnißmäßig wenigen der Fall sein. Was ferner der Ansatz von 3 Mark für die von der Einkommensteuer Befreiten anbetrifft, so kann dieser nicht gut aufgegeben werden, da er verhindert, daß in Folge der Steuerreform eine Beeinträchtigung des Wahlrechts für die untersten Klassen eintritt. Nun wird freilich durch die erwähnte Einschränkung, wonach die von der Einkommensteuer Befreiten nur in der dritten Abtheilung wählen sollen, die Wirkung des An­satzes von 3 Mark, die manche Wühler in die zweite Abtheilung gebracht haben würde, wieder rückgängig ge­macht; allein in Wirklichkeit wird es sich hierbei doch nur um wenige Fülle handeln, so daß die Bestimmung nicht von prakt. Bedeutung ist. Die für diesen Fall vorgeschlagene neue Berechnung von fünf Neuntel für die erste und von vier Neuntel für die zweite Abtheilung erscheint gerechtfertigt. Die Aufstellung von Abtheilungs- tiften für jeden Urwahlbezirk wird freilich in den großen Städten eine große Ungleichmäßigkeit zur Folge haben, aber wie der Ministerpräsident treffend sagte es wird schwerlich eine Bestimmung gefunden werden, welche das Nebenwegen des Einflusses großer Steuerbeträge-

in den Städten in gleichen! Maße verhindert wie diese. Sie entspricht also vollkommen dem mit der Wahlreform verfolgten Ziel und sie wird dazu beitragen, den Boden des bestehenden Wahlrechts befestigen zu helfen.

Deutsches Reich.

Berlin, 3. April. Se. Majestät der Kaiser er­ledigte am ersten Osterfeiertage in den Morgenstunden Regierungs - Angelegenheiten und wohnte darauf mit Ihrer Majestät der Kaiserin dem Gottesdienste in der Dom-Juterimskirche bei. Am Nachmittage begaben sich Ihre Majestäten nach dem Schlosse Bellevue im Thier­garten, wo bald darauf auch die Kaiserlichen Kinder, sowie die Kinder des Prinzen Albert von Sachsen- Altenburg und einiger anderer dem Hofe nahestehender Personen zu dem alljährlich bei schönem Wetter in den Gartenanlagen stattfindenden Ostereiersuchen eintrafen.

Wiederholt ist in letzter Zeit in der Presse darauf hingewiesen worden, daß ein Wechsel im Kriegsministerium demnächst zu erwarten sei. Die M. P. C. erfährt hierzu, daß ein Gesuch des Kriegs-Ministers, General der Infanterie von Kaltenborn-Stachau, um Entlassung aus dem Amte als Kriegsminister, dessen Veranlassung übrigens mit der Militär-Vorlage in keinem Zusammen­hänge stand, nunmehr vom Kaiser abgelehnt ist.

Dem Vernehmen nach hat der bekannte Deutsch- Amerikaner Hilgard dem Reichskanzler die Summe von 50 000 Mk. zukommen lassen, um deutschen Interessenten, denen die Mittel dazu fehlen, die Reise zur bevor­stehenden Weltausstellung in Chicago zu ermöglichen. 30 000 Mk. sollen Handwerkern, Kleinindustriellen und Technikern und 20000 Mk. anderen Berufsarten zugute kommen und in Einzelbeträgen von 1800 bis 2000 Mk. Zur Auswahl geeigneter Persönlichkeiten, die mit diesen Reisestipendien bedacht werden können, hat der Reichs­kanzler Vorschläge seitens der technischen Hoch- und Industrieschulen des Reiches sowie anderer Körperschaften erbeten. Das Reichskanzleramt stellt den aus dieser hochherzigen Stiftung bedachten Ausstellungsreisenden überdies Fahrpreisermäßigungen sowie werthvolle Em­pfehlungen an die deutschen Reichskommissare in Chicago in Aussicht.

In Koblenz ist eine Kabinetsordre eingetroffen, wonach die Verlegung des Königin-Augusta-Garde- Regiments nach Spanbau am 1. Oktober d. Js. zur Ausführung kommt.

München, 1. April. Der des vierfachen Raub­mordes in Dietkirchen schon verdächtig gewesene Bader Guttenberger von hier hat heute Vormittag die That eingestanden.

In Leipzig starb kürzlich eine unverheirathete alte Dame, die zwar noch einige Neffen und Nichten besaß, mit ihnen aber gar keine Beziehungen unterhielt, weil sie von ihnen früher beleidigt worden war. Ihr Haus­arzt redete ihr oft ins Gewissen, daß sie sich mit ihren Verwandten versöhnen solle, aber sie war nicht dazu zu bewegen. Auch bei seinem letzten Krankenbesuch hatte er wieder die Sache berührt; aber das alte Fräulein blieb gegen seine Vorstellung taub. Wenige Minuten nachdem der Arzt die Kranke verlassen hatte, kam ihm ein Bote nachgelaufen, der ihn aufforderte, die Kranke noch einmal zu besuchen. Als er hinkam, war sie bereits tot. Nach der Eröffnung des Testaments stellte es sich heraus, daß sie den Arzt als ihren Universal- erben eingesetzt hatte. Dieser aber verzichtete auf das ansehnliche Vermögen zu Gunsten der armen Verwandten der Verstorbenen, die oft Versuche gemacht hatten, sich der Tante zu nähern, damit aber stets abgewiesen worden waren. Alle Achtung!

Weimar, 26, März. Der Junggesellenvcrcitt hat sich in seiner zweiten Hauptversammlung konstituier und wählte als Vorstand: den städtischen Tiefbaumeister Zimmermann, Schriftsteller Dr. Steiner und Bürger- schullehrer Palz. Alsabmittirte Mitglieder" können fortan auch Schwiegermütter in den Verein ausgenommen werden. Dem Vorstand wird es nach §. 13 zur Pflicht gemacht, die Mitglieder praktisch wie theoretisch für den Ehestand vorzubereiten. Unter den eingegangenen Brief­schaften befand sich . auch das Gesuch einer reichen Bremenscrin, die mit einem Klub-Mitgliede vermählt zu werden begehrt. Des weiteren wurde auch Mit­theilung gemacht von der Fertigstellung der Listen zur Einzeichnung von Vätern heirathsfähiger Töchter, in denen erklärlicherweise die RubrikMitgift und wie