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WomrÄmüs-tzmlaöung.

S^cftetsiuigcn auf das 2. Quartal 1893 (April, Mai, Juni) der

^^^*Sclifiichknicr Zeitung" *^9^1 bitten wir durch die Post (auch Landbriefträger) ober Boten gefl. aufgeben zu Motten und zwar möglichst bald, da die Nachlieferung bereits erschienener Nummern nicht immer möglich ist. Neu zutretende Abonnenten erhalten die Zeitung vom Tage der Bestellung an bis Ende d. Alts, gratis. Die Expedition.

Deutsches Reich.

Berlin, 22. März. Wie in den Vorjahren, so wird auch in diesem Jahre, und zwar Mitte Mai, Se. M. Kaiser Wilhelm auf der Wartburg bei Eisenach zum Besuche seines Großoheims, des Großherzogs Karl Alexander von Sachsen-Wcimar-Eisennch, eintresfen, um von da mehrere Jagdausflüge in das Wasunger, bezichuugs-

weise Zillbacher Revier zu unternehmen und dem Waidwerke, der Auerhahnjagd, obzuliegen. Wie vernimmt, wird die Kaiserin in Begleitung Gemahls sein.

Die Allodialerben des letzten Kurfürsten

edlen man

von

Hessen klagen gegen den preußischen Fiskus ans Erstattung segnestrirter Revenudn. Bekanntlich verfiel das Ver­mögen des Kurfürsten gleichzeitig mit demjenigen des Königs von Hannover der gesetzlichen Beschlagnahme. Die Einnahmen, welche der Fiskus in Folge dessen aus dem kurfürstlichen Privatvermögen bezogen hat, beziffern sich auf circa 7 Millionen Mark. Die Klage, welche beim Berliner Landgericht anhängig war, wurde durch Erhebung des Kompeteuzkonfliktes beendet. Die Erben des Kurfürsten haben sich jetzt, nachdem mit dem Herzog von Eumberland eine befriedigende Auseinandersetzung stattgefunden hat, an des Kaisers Majestät gewendet, in der Hoffnung, daß auch ihnen gegenüber nunmehr ein billiger Ausgleich genehmigt werden wird. Der Antrag der Erben wird durch eine Petition sämmtlicher 13 in Hessen wohnenden kurhessischen Abgeordneten an das Gesammtstaatsministerium auf das Wärmste unterstützt.

31, März. Gegen Umgehungen der Vorschriften in Sachen der Branntweinsteuer geht neuerdings die preußische Regierung vor. Neuerdings so schreibt derR.- u. S.-Anz." sind in umfassendem Maße Ver­suche gemacht worden, die für alkoholhaltige Heilmittel und Parfümerien zugestandene Befreiung von der Branntweinsteuer für solche Fabrikate in Anspruch zu nehmen, zu deren Herstellung theils viel geringere als die in dem Arzneibuche für das deutsche Reich vor­geschriebenen Mengen von Zusatzstoffen und zwar unter Täuschung der Steuerbeamten, cheils nur ganz geringe Mengen möglichst billiger und die Genießbarkeit des Branuntweins wenig beeinflussender Zusatzstoffe verwendet waren. Diese Fabrikate werden mit Leichtigkeit von ihren Beimischungen befreit und alsdann zu Trink- zwecken mißbraucht. Der Finanzminister hat daher die Proviuzialsteuerdircklorcn mittels Verfügung vom 14. März ersucht, den Gegenstand der besondern Auf­merksamkeit der bethciligten Beamten zu empfehlen.

Nach einer Entscheidung des Königlichen Kammergerichts ist Jemand, welcher gegen ein poli­zeiliches Strafmandat Widerspruch erhebt und die gerichtliche Entscheidung beantragt, vor Gericht nicht Angeklagter" und kann nicht gezwungen werden, auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Ebenso kann bei einer Privatklage der Beklagte dazu nicht gezwungen werden, dort heißt es: Partei wider Partei-

16, März. Der wegen Raubmordes zum Tode verurtheilre Mörder Kühn wurde am Mittwoch nach Verkündigung des Urtheils durch den Präsidenten be­fragt:Angeklagter, haben Sie noch eine Erklärung abzugeben?" Der Verurtheilte sagte leise:Nein, aber meine Mutter möchte ich gern noch einmal sprechen!" Der Präsident ertheilte die Erlaubniß dazu, und die Begegnung zwischen Mutter und Sohn fand in einem dem Publikum unzugänglichen Corridor hinter bem Sitzungssaale statt. Diese Begegnung war charakteristisch:Mein armer, armer Sohn!" so schrie die Mutter so lange, als sie am Halse des Verurtheilten hing, bis sie endlich von den Gerichtsdienern entfernt wurde. Wie bei allen früheren Besuchen, so auch bei

diesem letzten: Nie hatte die Mutter ein Wort des ansprechenden Menschen einen Pfennig. Er wurde Tadels für die schwere That, nie ein Wort des Be-'darauf wegen dieser einem Bettler erwiesenen Wohlthat

diesem letzten: Nie hatte die Mutter ein Wort des

| dauerns für das Opfer oder dessen Familie, stets nur zeigte sich grenzenloser Schmerz darüber, daß die Menschen grausam genug sind, die Sühne für die Schuld zu fordern. Der Berichterstatter desBerliner Tageblatts", per Zeuge dieser Scene war, erinnerte sich dabei eines Vorfalls aus seiner Kindheit. Ein Mörder sollte hin- gerichtet werden. Kurz vorher erhielt er den Besuch seiner Mutter. Sie wollte ihm an den Hals fliegen, er aber wies sie zurück mit den Worten:Mutter, hättest Du mich geprügelt, als ich Dir das erste ge­stohlene Ei ins Haus brächte, würde ich jetzt nicht meinen Kopf verlieren!"

Durch die mit diesem Jahr im Fürstenthum Reich ä 8- gesetzlich eingeführte Sclbsteinschätzung sind nicht weniger als 56 Millionäre zum Vorschein ge­kommen. Bisher waren es nur 5 gewesen.

Ueber einen heiteren Vorfall im Krankenhause in Liegnitz berichtet derLiegnitzer Anzeiger": Eine hiesige Küchenfee hatte sich einen bösen Finger zugezogen und war infolge dessen gezwungen, Aufnahme im städtischen Krankenhause nachzusuchen. Hier ver- schlimmerte sich der Zustand des Fingers so sehr, daß sich der Krankenhausarzt zur Amputation desselben gc- zwungen sah. Unter Assistenz eines zweiten Arztes wurde die Amputation in voriger Woche vollzogen und das Mädchen chloroformirt. Die Dosis war vielleicht etwas zu stark gewesen, denn die Patientin erwachte nicht sobald aus ihrem todtähnlichen Zustande. Ver­schiedene Mittel waren schon probirt, und die Aerzte begannen bereits ängstlich zu werden, als sich einer derselben zu dem Ohre des Mädchens neigte und ihr Mief:Marie, die Soldaten kommen!" Und siehe da, das half. Die Beherrscherin des Kochlöffels schlug mit einem Male lhre Augen auf und schaute verwundert ihre Umgebung an.

Schleswig, 20. März. Einen schönen Zug deutscher Redlichkeit hat der frühere Kaufmann M. Salomon in Schleswig bekundet. Derselbe betrieb in früheren Jahren eine bedeutende Manufakturhandlung; in Folge un­günstiger Verhältnisse ging dieselbe zurück, und Salomon begab sich ins Ausland, worauf über das Vermögen der Konkurs erklärt wurde. S. war verschollen, und die Gläubiger hatten bereits einen Strich durch ihr Guthaben gemacht. In zwischen gelang es S., der sich in San Franciseo niedergelassen hatte, ein Ge­schäft zu gründen und in die Höhe zu bringen. Nach­dem er eine Summe erspart hatte, war er darauf bedacht, die Gläubiger in der Heimath zu befriedigen. Er hat bereits die erste Summe zur Abtragung seiner Schulden hierher gesandt und die Mittheilung gemacht, daß er sämmtliche Gläubiger völlig schadlos halten werde, sobald er die nöthigen Summen er­spart habe.

Laub a. Kh., 14. März. Ein Brautpaar, das vorgestern standesamtlich getraut worden war, stand gestern Vormittag im Begriff, den Gang zur Kirche anzutreten. Die Braut wurde plötzlich unwohl und fiel von einem Herzschlag betroffen, leblos zur Erde.

Eine eigentümliche Ucberraschung ist dieser Tage einem Wirth in Berga zu Theil geworden. Als er früh das Zimmer betrat, bemerkte er einen eigenthümlichen Geruch, auch zeigte das Zimmer verschiedene rußige Spuren. Bei dem Forschen nach der Ursache sah er eine große Eule auf dem Schränk sitzen, welche ihren Weg in das Zimmer durch die Esse, das Ofenrohr und die ziemlich engen Züge des Ofens und die Ofenthür genommen und dabei den Ofen gründlich von Ruß und Flugasche gereinigt hatte.

Svitgerhausen. (Bestrafung der Wohlthätigkeit.) Ein hiesiger Bürger verabfolgte einem um Almosen

Grund einer Polizei-Verordnung vom 10. August 1880 welche die Verabfolgung von Gaben an Bettler unter­sagt, angeklagt und vor einigen Tagen vom Schöffen­gericht zu 1 Mk. Geldstrafe oder einem Tag Haft verurtheilt.

Ausland.

Newygrk, 22. März. Die große Getreidemühle in der Ortschaft Litchfield im Staat Illinois ist gestern in Folge der Entzündung von Mehlstaub in die Luft ge­flogen, wodurch 40 Häuser in der Umgebung derselben zerstört worden, sowie zwei Elevatoren mit 200,000 Äushcl Getreide und zwölf Eisenbahnwaggons ver brannt sind. In der ganzen Umgegend sind die Fensterscheiben zertrümmert. Eine große Anzahl von Personen ist schwer verletzt, todt ist nur der Mutter. Der Schaden beträgt 1150 000 Dollars.

Lokales und Provinzielles.

Schlächtern, 24. März.

* Das neueste Regierungs-Amtsblatt Nr. 12 vom 22. März er. enthält eine neue Ausfertigung der Allgemeinen Bestimmungen, betreffend die Vergebung von Leistungen und Lieferungen an die königlichen Be­hörden", worauf wir die dabei interessirten Leser unseres Blattes aufmerksam machen. Auch können dieselben in der Redaktion eingesehen werden.

* Wir lesen in derFranks. Ztg.": Zur Be­wältigung des Verkehrs an den Osterfeiertagen ist es nöchig, daß die Reisenden sich frühzeitig an den Fahr­kartenschaltern einfinben, die 3 Minuten vor der pünkt- lichen Aösahrzeit jeden Zuges geschlossen werden. Am Samstag, 1. April, wird ein Vor-Zug zum Zuge Nr. 25 von Frankfurt bis Fulda (ab Frankfurt 3,00 Nm., M.-E. Z., an Fulda 6,30 Nm , M.-E. Z.) und ein Nach-Zug zum Zuge 22 von Fulda bis Frankfurt (ab Fulda 7,00 Nm., M.-E. Z., an Frankfurt 11,01 Nm., M.-E. Z.) gefahren werden. Außerdem kommt Donnerstag, 30. März, und Samstag, 1. April, der Samstag-Arbeiterzug Nr. 27 a von Sachsenhausen bis Salmünster zur Beförderung.

. Die Schnelligkeit der Blitzzüge Nr. 51 und 52 auf der Linie Berlin-Frankfurt a. M. soll auf der Route über Nordhausen-Bebra vom 1. Mai d. Js. ab noch vergrößert werden, indem unterwegs nur noch aus den Zwischenstationen Güsten, Nordhausen, Bebra und E l m angehalten wird. Auch wird zur Vermeidung des Aufenthalts in Frankfurt (für die nach Süden weiterreisenden Passagiere) der Zug Berlin-Frankfurt mehr als eine Stunde später abgehen. Hiernach geht der Blitzzug in Berlin Nachmittags 1 Uhr 15 Min. ab und kommt Abends 10 Uhr 25 Min. in Frankfurt an, während in umgekehrter Richtung die Abfahrt in Frankfurt Vormittags 8 Uhr 5 Min., die Ankunft in Berlin Nachmittags 5 Uhr 11 Min. erfolgt.

* Aus der Sitzung der Hanauer Strafkammer vom 20. März. Ein ÖZjährigcr seither unbestrafter Taglöhner aus Sterbfritz konnte sich mit seinen neu cingczogencn Miethern nicht vertragen und ließ sich nun im Mai v. Js. zu Drohungen mit Todtschlag zunächst gegen die Kinder, dann aber auch gegen die Frau Hin- reißen. Zugleich stieß er der in guter Hoffnung lebenden Frau mit dem unteren Ende einer Kartofsclhncke gegen die Hüfte, daß sie rücklings Hiutaumelte. Unter Annahme mildernder Umstände wurde der Taglöhner von dem Schöffengericht zu Schwarzcnfcls zu 8 Tagen Gefängniß verurtheilt. In dem von ihm veranlaßten Berufstermin leugnete er die That auf das Hartnäckigste. Das Gericht schenkte jedoch der Frau vollen Glauben und erkannte auf Verwerfung der Berufung.

* Gymnasium oder Realschule, welche von beiden höheren Schulen soll mein Sohn besuchen? Diese Frage wird sich um diese Zeit so mancher Vater vor* legen; darum wird ihm der Rath eines Schulmannes vielleicht willkommen sein. Höhere Schulen sind n u r für talentvolle Knaben da; daher gehören drei Viertel aller Knaben, die heute das Gymnasium zu besuchen ge­zwungen werden, nicht dahin. Von den begabten Knaben aber sollten die für die Außenwelt empfänglicheren in die Realschule, die mehr in sich gekehrten auf's Gymnasium geschickt werden. Wenn man diese Regel befolgt, wird manchem Mißsland vorgebeugt werden.