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Erscheint Mittwoch n. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jltustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg

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Mittwoch, den 25. Januar

Deutsches Reich.

Berlin. Die Trauung der Prinzessin Margarethe und des Prinzen Friedrich Karl von Hessen wird am 26. d. Bits. 4:0s Uhr Nachmittags, in der Kapelle des königlichen Schlosses General-Superintendent Dr. DryanM vollziehen, der das Brautpaar mit den Hof- und Domgeistlichen in der Kapelle empfängt. In dem Augenblick, wo man die Ringe wechselt, werden von der Leib-Batterie des ersten Garde-Feld-Attillerie-Regimeuts 36 Schüsse abgefeuert. An die Trauung schließt sich ein Festmahl im Rittersaal, bei dem der Kaiser ein Hoch auf die Gesundheit des Brautpaares ausbringen wird. Nach Aufhebung der Tafel findet ein Fackeltanz im Weißen Saal statt. Nach Beendigung des Fackel- tanzes geleiten die Majestäten, Prinzen und Prinzessinnen das Brautpaar unter Vortritt von Fackeln tragender Pagen in die für dasselbe eingerichteten Gemächer. Hier wird die Krone, mit der das Haupt der Prinzessin vor der Trauung geschmückt worden ist, den Beamten des Hansschatzes wieder überliefert, und es erfolgt die Ver- theiluyg des Strumpfbandes der Prinzessin Braut durch deren Obcrhöfmeistcrin. Dann entläßt der Kaiser den Hof.

* Der Bundesrath hat sich damit einverstanden erklärt, daß bei den nächsten Goldprägungen bis zur Höhe von dreißig Millionen Mark Kronen für Rechnung der Reichsbank ausgeprägt werden. Ferner sollen für etwa eine halbe Million Einpfennigstücke ausgeprägt werden.

* Zum Kapitel Sparkasfenwesen hat der Minister des Innern dieser Tage an dir OoerprWeuten einen bemerkenswerthen Erlaß gerichtet. Derselbe macht auf einen Erlaß des damaligen Minister des Innern vom 6. Juni 1.886 aufmerksam, in welchem die Ober- präsidenten ersucht werden, darauf hinzuwirken, daß In den Sparkassen Einrichtungen ins Leben gerufen werden, welche eine Befriedigung des gesunden Kreditverhält- j nisses der kleinen Grundbesitzer ermöglichen. In dieser Beziehung wird besonders auf die bei einer Anzahl von Sparkassen eingeführten Amortisationshypotheken auf­merksam gemacht, namentlich auch in Bezug auf die Umwandlung bestehender Hypotheken in AmortifatiouS- Hypotheken, und die Ausdehnung dieser Einrichtung da­hin, daß dem Schuldner die freie Verfügung über das angesammelte Amortisationsguthaben unter gewissen Be­dingungen eingeräumt wird. Eine derartige Gestaltung des Realkredits werde sich als ein bequemes Mittel für die Grundbesitzer erweisen, in Fällen vorübergehenden Bedürfnisses ohne Weiterungen und ohne Aufnahme einer neuen Hypothek Geld zu erlangen. Nähere Er­wägung bedürfe es jedoch, unter welchen Umständen es ausführbar scheine, dem Schuldner einer Amortisations­hypothek ein Verfügungsrecht über den Amortisations­bestand einzuräumen, insbesondere, ob die Sparkassen in dieser Hinsicht ähnlich zu stellen sein würden, wie die Landschaften, bei denen im Interesse der Pfandbrief- besitzer die Verfügung über den Amortisationsbestand statutarisch mehr oder weniger beschränkt sei, oder ob den Sparkassen in diesem Punkte größere Freiheit ein­zuräumen sein werde. Als ein Grund gegen die all­gemeine Einführung der Amortisationshypothek könne die den Sparkassen erwachsende Erschwerung des Rechnungswesens in Betracht kommen, doch dürfe dies Bedenken nicht ausschlaggebend sein. Es werde sich aber weiter fragen, in welchem Umfange eine Geneigtheit der Kricdit suchenden Grundbesitzer zur Aufnahme von künd­baren Amortisationsdarlehen aus Sparkassenbeständen vorhanden ist, das heißt, ob sie zur gleichzeitigen Zahlung von Zinsen und Tilgungsbeiträgen bereit sein werden, oder ob anzunehmen sei, daß die Darlehnssucher den gewöhnlichen kündbaren Hypotheken vor den kündbaren Amortisationshypotheken den Vorzug geben. Erhebungen nach dieser Richtung sind im Gange. Dabei kommen naturgemäß in erster Linien diejenigen Sparkassen in Betracht, bei denen die Einrichtung der Amoltisations- Hypotheken bereits besteht.

* In einer kürzlich erschienenen SchriftScharfe Taktik und Revueetaktik im 18. und 19. Jahrhundert" spricht der preußische Oberstlieutenant v. Malächowski von militärischer Jugenderziehung und empfiehlt bei dieser Gelegenheit,gut gedienten Unie rossiz i eren nach Ablegung eines Examens die Anstellung als Volksschullehrer, insbesondere auf dem Lande, zu gewähren." DasMilitär-Wochenblatt" empfiehlt diesen

Zweifel. An Pflichttreue, Gewissenhaftigkeit und innerer Reife stehen sie dem Durchschnitte der von den Seminaren entlassenen jungen Leute gewiß voran. Diepraktische Pädagogik, die sie Jahre hindurch geübt haben, sei zweifellos mehr werth, als ein theoretischer Kursus darüber." Die Gewöhnung an Gehorsam, Zucht, Ord­nung könne auch die Kirche allein nicht mehr leisten, das vermögen nur Lehrer, die zunächst selber zu gehorchen und dann in richtiger Weise zu befehlen gelernt haben. Auch das Maß der Kenntnisse dürfte bei den Unter­offizieren in den meisten Fällen genügen. Die Leistungen der Regiments- und Kupitulantenschuleu sind höchst bedeutend und werden in Civilkreisen wohl vielfach nuter-chätzt oder kaum gekannt." Schon Friedrich der Große hat ja seine ausgedienten Unteroffiziere zu Schul- tehrern gemacht.

Der Streik im Saarrevier ist beendet. Ueber die Kosten des frevelhaften Unternehmens belehrt uns dieSaarbrücker Ztg.", die berechnet hat, daß 242,209 Schichten versäumt worden sind, was 925,000 Mk. Lohn entspricht. Der nach Unterschlagung von 2245 Mk. Vereiusgelderu flüchtig gewordene ehemalige Bergmann Berwanger ist verhaftet worden. Aus Rheinland- Westfalen lauten die Nachrichten vom Donnerstag gleichfalls günstig. Im Essener Revier waren insge­samt 2000 Mann nicht abgefahren. Im Hörnet Revier ist die Bewegung ebenfalls zurückgegangen, in Dortmund arbeitet wieder alles.

Halle ü. S.. 23. Jan. Wie die . Saale-Zeitung" meldet, hat die Epidemie in der Irrenanstalt zu Niet- leben zugenommen; es wurden 26 Neuerkrankungen und 9 Todesfälle konstatirt. Bis jetzt sind in Nietleben 94 Erkrankungen und 30 Todesfälle vorgekommen. Anfangs waren nur Pfleglinge der Anstalt erkrankt. Gestern sind auch die Frau eines Beamten der Anstalt, zwei Kinder und zwei Aerzte erkrankt. Nach den bisherigen Erhebungen ist die Vermuthung nicht ausgeschlossen, daß unmittelbare Einschleppung des Krankheitskeims von auswärts und zwar von Hamburg vorliegt. Es ist nämlich vor drei Monaten ein von Hamburg kommender Wärter in Nietleben angestellt. Doch trifft diesen wohl kaum die Schuld, weil die Krankheit gleich in 4 Baracken ausgetreten ist. Vom Wärterpersonal liegen ebenfalls mehrere Personen krank darnieder. Die erste Erkrankung in der etwa 700 Geisteskranke beherbergen­den Provinzial-Jrrenanstalt erfolgte am Sonnabend, den 14. d. Mts. Am Montag kamen bereits drei Todesfälle zur Kenntniß, am Dienstag wieder drei, am Mittwoch sechs und am Donnerstag drei. In allen diesen Fällen wurde im Hygienischen Institut der Koch'sche Kommabazillus im Darminhalt der Ver storbeuen nachgewiesen und am Mittwoch Abend mit Sicherheit die Diagnose auf asiatische Cholera gestellt. Die Zahl der Cholera-Erkrankungen ist etwa doppelt so groß als die der Verstorbenen. Die Anstalt ist jetzt für jeden Verkehr geschlossen. Professor Dr. Koch, der im Auftrag des Kultusministers Dr. Bosse mit mehreren Assistenzärzten in Halle eingetroffen ist, wird jedenfalls so lange dort bleiben, bis es feststeht, daß die Epidemie auf die Irrenanstalt in Nietleben beschränkt geblieben ist. Die von Geheimrath Koch in der Irrenanstalt zu Nietleben vorgenommenen Untersuchungen haben den Verdacht bestärkt, daß das schlechte Wasser der Anstalt den Grund für die Erkrankungen abgegeben habe. Es ist angeordnet worden, daß das Wasser zu Koch- und Trinkzwecken nicht mehr benutzt werden darf. Der Anstalt wird Wasser aus der städtischen Wasserleitung zu Halle zugeführt werden. DaS hiesige Regimenrs- kommaudo hat sofort umfassende Vorsichtsmaßnahmen zur Verhütung der Uebcrtraguug der Cholera auf Mannschaften der Garnison getroffen. So ist den Mannschaften bis auf Weiteres der Besuch von Gast- wirthschaften völlig untersagt. Ferner sind die im ver­gangenen Sommer vomRcichsgesundheitsamte erlassenen Verhaltungsmaßregeln von Neuem eingeschärft, und namentlich ist vor dem Genusse gewisser Nahrungs­

Bor-chlag mit vollem Ernste zur Verwirklichung. Vom' und Genußmittel, besonders solcher in rohem Zustande, militärischen Standpunkte aus betrachtet, würde damit gewarnt worden. Für den Fall des Auftretens der dem fühlbaren Mangel an Unteroffizieren abgeholfe». Cholera in Halle ist, wie bereits berichtet, der Ab- werden können, da manchem Unteroffizier eine Stelle als marsch nach der Garnison in ein Barackenlager in Pvlksschuitehrer begehrenswerther sein werde als die ihm Jüterbog vorgesehen. Das plötzliche Auftreten der jetzt offen stehenden Stellen als Schutzmann, Steuer- Cholera in der benachbarten Provinzial-Jrrenanstalt aufscher u. s. w. Die Tauglichkeit der meisten Unter­offiziere für den Vvlksfchnllehrerposten stehe außer allem

Nietleben ist für Halle um so unerwarteter gekommen, als wir int vergangenen Sommer während der großen i Cholera Epidemie hier auch nicht einen einzigen Cholera- kranken hatten und in Hinsicht auf unsere guten sanitären Verhältnisse, insbesondere das vorzügliche Wasser unseres städtischen Wasserwerkes, uns gefeit gegen jede Gefahr wähnten. Die Anstalt Niedleben hat aber kein städtisches Leitungswasser, vielmehr dürfte gerade in der Beschaffen­heit des Wassers der Anstalt der Keim der Epidemie zu suchen sein.

Hamburg. Ein Prozeß wegen 20 Jahre hindurch geübter Portohinterziehung stand vor Kurzem vor dem hiesigen Landgerichte zur Verhandlung. Angeklagte waren die beiden Inhaber der Hamburg-Harburger Gummi- und Gnttaperchafabrik von H. Rost u. Co., die Kaufleute Soltau und Lampert, sowie zwei Komtoir- boten der Firma. Klägerin war die kaiserliche Ober- Postdirektion in Hamburg. Die Firma hat in Hamburg ihr Komptoir, während die Fabrik tn Harburg (Hannover- jenseits der Elbe sich befindet. Es handelt sich nun um die Beförderung einer verschlossenen Ledermappe zwischen Harburg und Hamburg, den beiden Geschäfts­stellen der Firma; eS geschah dies meistens mittels der zwischen, Hamburg und Harburg fahrenden Passagier- dampfer. Die Ledermappe soll bei ihrer täglichen Hin- Kd Rückbeförderung durch die Boten außer einem Ordresbuche auch Proben, offene Briefe, Postkarten, Telegramme enthalten haben. Die Angeklagten geben pen täglichen Verkehr der Mappe seit dem Jahre 1867 I zu, beftreiten aber, die Absicht einer Portohinterzichung gehabt zu haben. Während die Postbehörde nur Straf- antrag für die drei letzten Jahre gestellt und für jeden der Firmeninhaber eine Strafe von 1594 Mark und für den einen Boten eine Strafe von 797 Mark bean­tragt hatte, dehnte die Staatsanwaltschaft das Vergehen auf die Zeit bis 1872 aus und beantragte eine Porto- ersetzung von 11,024 Mark für jeden der Firmen- inhaber und für die Boten eine solche von 1211 und 1070 Mark. Die Veröffentlichung des Erkenntnisses wurde vertagt.

Köln, 16. Januar. Eine unbeliebsame HochzeitS- Überraschung wurde dieser Tage einem Bewohner des benachbarten Nippes zu Theil. Derselbe hatte sich vom Militär frei reklamirt unter der Angabe, er müsse seine Mutter unterftnpn. Der junge Mann aber ging hin und nahm sich eine Frau. Ein mißgünstiger Bekannter dcnunzirte denselben, und zu seinem Hochzeitstage er­hielt er als Ueberraschung einen Gestellungsbefehl.

Mannheim, 21. Januar. Die in den letzten Tagen herrschende Kälte hat in den Weinbergen der Pfalz und Badens großen Schaden angerichtet. Die Weinstöcke sind größtentheils erfroren.

Mannheim. 19. Januar. Das Schwurgericht ver­handelte heute gegen den 21jährigen Dienstknecht Alois Reichet aus Dörlesbach, welcher am 26. September aus Rache das Wohnhaus seines Dienstherrn anzündete, wobei sechs Wohnhäuser und acht Scheunen abbrannten, sowie weitere drei Wohnhäuser stark beschädigt wurden. Das Urtheil lautete auf sechs Jahre Zuchthaus.

In Bayreuth konnte eine für Mittwoch angesagte B-erdignug nicht stattfinden, da erst mit Anwendung von Sprengpulver ein Grab hergestellt werden mußte, Aus dem Mittelgebirge wird mitgeteilt, daß bis jetzt 5 Personen erfroren aufgefunden worden sind; im Frankenwald ist ein Täufling auf dem Weg zur Kirche gestorben. "

Nürnberg. Wie vorsichtig man bei der Verein­barung von Gcschüstsabfchlüssen sein muß, beweist folgender Fall. Eine jüngere Gasmotorenfabrik in Norddeutschland offerierte und verkaufte einen Motor unter der ausdrüA,ticken Bedingung, daß derselbe die gleiche Leistungsfähigkeit und den gleichgeringen Gas- konsum aufwciseu werde wie der Motor einer anderen renommierten Fabrik. Der Motor wurde abgeliefert und entsprach auch anscheinend den an ihn gestellten Anforderungen. Vor Ende der Garantiezeit ließ jedoch der vorsichtige Besitzer den Motor durch Sachverständige prüfen, wobei festgestellt wurde, daß derselbe mehr Gas