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Gesmrdheitslrhre.

Bei Eintritt der kälteren Witterung sei auf die Nachtheile einer zu starken Zimmerheizung aufmerksam gemacht. Wer nämlich die Zimmerwärme über 15 Grad Reaumur erhöht, wird bald merken, daß sein Wärmebedürfniß sich stets steigert und bald 17, ja 20 Grad nicht mehr genügen. Der Grund ist folgender: Beim andauernd starken Heizen trocknen die Wände sowie die im Zimmer befindlichen Gegenstände aus. Je mehr sie ihre Feuchtigkeit verlieren, um so mehr saugt die trockene Luft die Feuchtigkeit da auf, wo sie dieselbe fast allein noch findet: bei den Menschen. Die unmerkliche Ausdünstung der Haut und der Lunge wird gesteigert. Da nun diese Ver­dunstung von Feuchtigkeit uns viel Wärme entzieht, so wird durch die gesteigerte Ofenwärme allmählich auch das Wärme- bedürfniß gesteigert. In der erhöhten Zimmerwärme dünsten dann aber auch alle anderen Gegenstände mehr aus, und die Luft wird verschlechtert. In der warmen Luft athmen wir weniger Säuerst, ff unser nothwendigstes L.bensbedürfniß und der Stoffwechsel wird langsamer und geringer, der Appetit mindert sich, es tritt mürrische Stimmung ein, der Schlaf ist kurz und unruhig, alle Verrichtungen des Körpers lassen zu wünschen übrig. Da haben wir das treue und be­trübende Bild der meisten Stubenmenschen im Winter.

Fürs Karts.

Petroleumlampen. Eine weitverbreitete Gewohnheit ist das Niebrigschrauben der Petroleumlampen aus Gründen der Sparsamkeit, sobald man nicht das volle Licht der Lampe braucht. Man nimmt dabei den Uebelstand mit in den Kauf, daß man die Luft des Raumes, in dem bie Petroleumflamme brennt, ganz erheblich verschlechtert. Durch das Niedrigschrauben der Flamme findet nämlich eine unvollständige Verbrennung statt, und hierdurch steigen, ebenso wie bei der zu hoch gestellten Flamme, unverbrannte, unangenehm riechende Gase durch den Zylinder empor. Durch das Niedrigschrauben der Flamme wird nicht einmal eine wesentliche Erspärniß an Petroleum erzielt.

Kindererziehung.

Gleich strafen. Ohne Strafe läßt sich nicht durchkommen, nur muß sie immer gerecht sein und erziehend auf das Kind wirken. In heftigem Zorne strafe man lieber nicht, weil man da leicht zu hart wird und das Kind leicht das Gefühl bekommt, als strafe der Vater mehr um seines Zornes als um der Missethat des Kindes willen. Aber ebenso wenig darf man mit jener eisigen Kälte und Ruhe strafen, die dem Kinde leicht den Eindruck der Herzlosigkeit macht. Man verschiebe darum die Strafe nicht, weil das Kind ein Augenblicksmensch ist und morgen schon sein Vergehen halb vergessen hat; die Strafe muß als die nothwendige Folge des Vergehens erscheinen. Der strafende Vater darf wohl aufgeregt sein, nur niuß das Kind weniger den Zorn als den Schmerz aus dieser Aufregung herausfühlen.

Fragekasten.

H. A. in P. Wenden Sie sich unter Beifügung von

60 Pf. in Postmarken an dasEinwohner-Melde-Amt im Königlichen PolizeipräsidiumAuskunftssielle" in Berlin.

L. G. in G. Eine Klage ist in Ihrem Falle aussichtslos. Die Herrschaft ist im Gebiete des preußischen Landrechts zur Tragung der Kosten bei Erkrankung des Dienstboten nur verpflichtet, wenn die Krantheit durch den Dienst oder bei Gelegenheit desselben entstanden ist, nicht dagegen bei anderen Krankheitsfällen. Wenn Ihre Tochter krank war, durfte sich die Herrschaft nach einigen Wochen ein anderes Mädchen nehmen und brauchte die Stelle nicht für Ihre Tochter offen halten.

B. H. in M. Selbstständige Handwerksmeister sind nicht versicherungspflichtig gegen Alter und Invalidität, sondern können sich nach Bedürfniß auch bet Privatgesellschaften ver­sichern.

I. H. in W. Militärische Pensionen sind an die Person des Inhabers gebunden. Nach seinem Tode gehen sie also nicht auf Frau und Kinder über.

Joh. Sch. bei Wetzlar. 1. Sie haben sich bei Ihrem Landwehr-Bezirks-Kommando zu melden. 2. Größe nicht unter 1 m 70 cm. 3. Brustumfang nicht unter 85 cm. 4. Gewicht nicht vorgeschrieben.

RSthf-1.

Dreisilbig.

Die ersten Silben von dem Wort, Die sind bekannt an jedem Ort.

Sie spenden warme, rothe Gluth

Ach wie im Winter wohl das thut!

Und stürmt das Wasser wild daher,

Möcht' Schaden richten an gar schwer, So schützt mein Letztes gut alsdann

Daß nimmer es durchbrechen kann.

Doch bringt das Erste schwere Noth,

Wer hilft uns treu dann wohl, nächst Gott?

Es sind die tapferen, braven Leute, Die euch mein Ganzes nennet heute.

Auflösung des Räthsels in voriger Nummer: Schiffbruch.

Feldpastdeschwerde.

Von anno 14.

General-Feldmarschall Fürst Blücher von Wahlstatt erhielt im Jahre 1814 folgenden originellen Brief, der das kindliche Vertrauen des preußischen Volkes zu seinem alten Feldherrn treffend ausspricht. Derselbe lautet wört­lich folgendermaßen:

Allerunüberwindlichster Feldmarschall!

General, Herr General Vorwärts Excellenz!

Liebwerthester Herr Blücher!

Verzeihen Sie, Excellenz, liebwerthester Herr Blücher General Vorwärts, daß ich als unzeitige Geburt es wage, an Sie zu schreiben, aber sch kann mir nicht helfen, es ist wegen meinem Traugott, ich bitte Sie um Alles in der Welt, liebster Herr Blücher Excellenz General Vorwärts, was ist das für eine infame Konfusion mit dem Feld­postamt: ich habe meinen Traugott bei den Garde-Jägern, er kennt Ew. Excellenz Vorwärts genau und gut, schon zweimal habe ich ihm Zulage geschickt, aber er hat nichts bekommen. Ich bitte Ew. Excellenz demüthigst, corrigiren Sie die Kerls doch einmal, aber nach alter Preußischer Manier, Sie verstehen schon, wie ichs meine, das wird gewiß helfen, denn es ist um die Schwerenoth zu kriegen, wenn man den Kindern, die für's Vaterland streiten, was schickt und sie nichts kriegen. Ew. Excellenz werden den Kerls doch wohl ein Donnerwetter auf den Hals schicken, deshalb habe ich es Ihnen geschrieben, denn ich weiß schon, daß mit dem Alten nicht viel zu spaßen ist. Excellenz, unüberwindlichster Feldmarschall General Vor­wärts genannt, liebwerthester Herr Blücher, ich verbleibe Ihr unterthänigster Schornsteinfeger,

Mathias Keller, zu Schweidnitz 1814.

NB. Wenn Sie meinen Traugott sehen, so bitte ich, ihn unbeschwert zu grüßen, aber schenken Sie ihm nichts, denn ich habe ihn immer zur Ordnung angehalten. Na adieu!" G. R.

R ettungsmrdaille.

Die Verleihung des Rothen Adler-Ordens 4. Klasse am Bande der Rettungsmedaille an den Hauptmann und Batwrie-Chef Müller im Feld-Artillerie-Regiment Nr. 15, steht bicher vereinzelt da. Mit Verleihung dieser eigen­artigen Dekoration hat es folgende Bewandtniß. Der Dekorirte besaß bereits die Rettungsmedaille am Bande, als er abermals mit Einsetzung des eigenen Lebens das Leben eines Mitmenschen rettete. Da ihm nun die Rettungs­medaille nicht noch einmal verliehen werden konnte, so suchte der Kaiser die That auf eine andere Weise zu be­lohnen und verlieh dem Hauptmann Müller den Rothen Adler-Orden am Bande der Rettungsmedaille