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Grfund I) eltEh ve.

Gestandenes Wasser. Gerne läßt man Wasser im Schlaf- oder Krankenzimmer stehen, damit es ein wenigüber- schlägt". Aber solches Wasser nimmt die in der Lust befind­lichen Stoffe, insbesondere die fauligen und Ansteckungsstoffe aus und wird dadurch schädlich, besonders wenn es in einem ungedeckten Gefäß steht. Man kann es selbst merken, wenn man einen Schluck solchen Wassers prüfend in den Mund nimmt, daß es fade und unangenehm schmeckt. Bon Aerzten sind mehrere Fälle veröffentlicht, in welchem nachgewiesener- maßen durch solches Wasser, das in Krankenzimmern stehen geblieben war, Krankheiten weiter verbreitet worden sind. Darum an jedem Morgen zum Waschen, Spülen, Gurgeln und Trinken: frisches Wasser!

Fürs Kairs.

Verschiedene Mittel, um Kragen und Kleider von Tuch zu reinigen. 1. Man überbnrstct die schmutzigen Stellen mit einer Mischung von acht Theilen Wasser und einem Theil Salmiakgeist. Statt der Bürste kann man auch Flanell oder Leinenzeug verwenden, nur muß dieses stets er­neuert werden. 2. Man wendet eine Mischu! g von Wein­geist, Ochsengalle und spanischer Kreide an und bürstet oder reibt mit einem Wolllappen den Rock damit rein. 3. Man wendet Oleinseifenlösung, Quillaharindenwasser oder Gall- seifenlauge an. 4. Man befeuchtet und reibt den Stoff mit Schwefeläther oder Benzin. 5. Man kocht vom Billigsten Tabak 60 Gramm in IV2 Liter Wasser gut aus und bürstet mit der noch heißen Brühe den Stoff mit einer harten Bürste tüchtig durch. Ist der Stoff völlig durchzogen, so bürstet man ihn nochmals nach dem Strich aus und hängt ihn zum Trocknen an die Luft. Der Geruch entfernt sich vollständig bei dem Trocknen, und die Farben leiden nicht bei diesem Verfahren.

Kindrrerxrehrrttg.

Werth des Gehorsams. Ein beständiger und bereit­williger Gehorsam ist das größte Hilfsmittel der Erziehung und sichert uns am meisten das künftige Glück und die Zu­friedenheit. Diese kindliche Grundtugend bewahrt vor Lebens­gefahren, verhindert bieten Schaden für die Kinder, ihre Eltern und ihre Umgebung, sie erleichtert Unterricht und Erhebung, sie wirkt und erhält ein angenehmes Verhältniß der Kinder zu den Eltern und Lehrern, und ist die beste Vor­bereitung des Gemüthes zur Zufriedenheit im Leben des Er­wachsenen, der ja doch nach allen Seiten abhängig wird. Das ist der beste Erzieher, der es dahin bringt, daß seine Kinder rasch und gern gehorchen. Eigentliche Befehle müssen selten sein, aber ihre Ausführung muß überwacht werden, und auf Ungehorsam muß unbedingt die richtige Strafe folgen, von der weder Bitten noch Versprechen der Besserung befreien.

Fragekaste«.

B. P., Striesen bei Dresden. 1. Ein Schiffsjunge muß an Größe mindestens 1 Meter 54 Centtmeter, an Brust­umfang 77 Centtmeter haben. 2. Zum Eintritt bei den Ulanen ist eine Größe von mindestens 1 Meter 75 Ceuti- meter, Brustumfang 8087 Centtmeter und ein Gewicht nicht über 70 Kilogramm erforderlich.

F. S. in W. Ihre Frage nach der gesetzlichen Kündigungs­frist der Wohnungen sönnen wir nicht beantworten, da Sie entgegen unserer wiederholt ausgesprochenen Bitte nicht den Staat bezw. die Provinz, in der Sie molmcn, angebm. Wenn Sie übrigens vierteljährliche Kündigung ausdrücklich verabredet haben, so hat es dabei sein Bewenden, imb kommt es auf die gesetzliche Frist lticht weiter an. Da der Bicewirw, mit dem Sie verhandelt haben, gestorben ist, können Sie sich ja auf das Zeugniß des damaligen Eigenthumers berufen, dem sein Verwalter von den Vermiethungen Mittheilung ge­macht haben muß.

F. F. B. in I. Wenn das Gericht Sie mit Ihrem An- sptuche gegen Ihre Frau auf Herausgabe der Ihnen ge­hörigen Sachen abgewiesen hat, so wird bie, Sache wahr­scheinlich in der vom Gericht entschiedenen Weste in Ordnung sein. Im übrigen ist aus Ihrem Schreiben nidjt ersichtlich, worauf die richterliche Entscheidung sich gründet. Gegen das amtsgerichtliche Urtheil können Sie innerhalb eines Monats durch einen Rechtsanwalt Berufung einlegen.

RAHss!. Zweisilbig.

Das Erste, so flüchtig, so bunt und so böse, Das Zweite, so wichtig' als EwigkeitSlehr', Zu fesseln das eilig verhallende Wort Für späte Geschlechter an sicherem Ort. Das Ganze laß' in seinen Spalten Allzeit den Geist des Guten walten.

Auflösung des Räthsels in voriger Nummer: Rathhaus.

Der Weg einer Feldpostanmeisung.

Ein sonderbares Rennen mit Hindernissen vollführte im Jahre 1866 eine Postanweisung auf fünf Thaler. Dieselbe wurde im Juni in Hausberge, Regierungsbezirk Minden, an den Gefreiten Kellermeher der vierten Kompagnie Magdeburgischen Füsilier-Regiments Nr. 36 in Flensburg aufgegeben und natürlich das Geld bei der Post-Expedition eingezahlt. Das Regiment hatte sich aber eben in Marsch gesetzt, um der österreichischen Brigade Kalik bei ihrem Abmarsch aus Holstein behülflich zu sein. Die Anweisung wanderte daher nach Rendsburg, wo das Regiment unter­dessen aber auch schon fort war, ging darauf nach Altona, wo sie zwar richtig an den Adressaten abgegeben, aber wegen abermaligen Abmarsches nicht erhoben wurde. So nahm sie der Empfänger mit; da er aber keine Brief­tasche besaß, um das geldwerthe Stückchen Papier ge­bührend zu verwahren, so gab er es einem guten Kameraden; dieser legte es zusammengefaltet in seine Brieftasche, welche er auf der Brust zu tragen pflegte. Im Gefechte bei Uettingen wurde dieser Kamerad erschossen und zwar drang die feindliche Kugel durch die betreffende Brieftasche ins Herz, so daß die Postanweisung derartig durchlöchert ward, daß der Name des Adressaten verschwand. Ge­freiter Kellermeyer erhielt nun zwar aus dem Nachlaß seines gefallen Freundes die durchschossene Anweisung zurück, da eine Notiz über Zugehörigkeit derselben im Buche sich vorfand, von einem Erheben des Geldes war nun aber erstrecht keine Rede, weil erstens Feldpost­anstalten auf solche Zahlungen nicht eingerichtet waren, zweitens das Regiment nicht lange aus einer Stelle stand und drittens der Name fehlte. Unterdeß hatte das Kontroll- Büreau der Postanweisungen in Berlin entdeckt, daß eine in Haasberge eingezahlte Summe von fünf Thalern noch nicht abgehoben sei und ließ dort ansragen, wie das zu- sammenhing. Die dortige Post-Expedition wußte zufällig, von wem sie das Geld empfangen hatte, obgleich es nicht auf der Anweisung vermerkt war und hörte nach weiterer Erkundigung, daß der Absender die durchlöcherte Post­anweisung vom Gefreiten Kellermeyer zurückerhalten halte, weil dieser nicht gewußt, was er damit anfangen solle. Nun endlich konnte die Post im September die Sache in d e richngen Bahnen lenken und dem in Rüdesheim kan- tnnnierenden Gefreiten der Betrag ausgezahlt werden. Also nicht nur Bücher und Büchlein, sondern auch Post­anweisungen haben ihre Schicksalei G. R.

Mud"-Fahrer.

Ein kühnerBlind"-Fahrer soll kürzlich auf der Station Amsee (Posen) fest galten worden sein. Es war ein Knabe von etwa acht Jahren aus einem Dorfe bei Memel, der aus Furcht vor Schlägen seiner Mutter ent­laufen war. Er hat die weite Reise zurückgelegt, indem er unter der Maschine sich festhielt. Wenn der Hunger ihn quälte, verließ er sein fahrendes Versteck und erbettelte sich in den an der Eisenbahn gelegenen Ortschaften Brot. Zuletzt war er von Graudenz mitgefahren. In Amsee wurde er von einem Beamten bemerkt, als er eben seinen Platz unter der Lokomotive wieder einnehmen wollte.