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Gesimdheitslehre.

Frühaufstehen der Schulkinder. Morgenstunde hat nur dann Gold im Munde, wenn man frühe genug schlafen gegangen ist. Bei Kindern, welche zu wenig schlafen, zeigt sich bald Schwäche, Schlaffheit, Unlust, Erschöpfung; häufig ist die Folge Blutarmuth, Bleichsucht, Skrophulose, Nervosität. Man halte darauf, daß sie abends frühzeitig zu Bette kommen und möglichst wenig im Schlaf gestört werden. Am besten ist es, wenn das Kind gar nicht gewaltsam aus dem Schlaf geweckt zu werden braucht, sondern von selbst aufwacht, dann aber auch sofort aufsteht.

Für« Haus.

Schimmeln des Brotes. Als erprobtes Mittel gegen diesen UeLelstand stecke man das frisch gebackene Brot, sobald es aus dem Ofen kommt, in einen Mehlsack, dessen Wänden noch etwas Mehl anhaftet, in der Weise, daß die Oberrinden gegen einander zu liegen kommen. Danach binde man den Sack zu und hänge ihn an einem luftigen Orte freischwebend auf. In dieser Weise läßt sich Brot wochenlang aufbewahren.

Kindererziehung.

Das erste Sprechen. Das Kind spricht nur, was es hört; unter tausend Fällen ist 990 mal das Stammeln und Stottern des Kindes eine Anklage gegen die Mutter. Die Mutter mache nie das lallende und stammelnde Sprechen des Kindes nach, indem sie z. B. statt Zucker sagt „Tuttu" oder statt Otto „Okko." Dadurch wird das Gehör des Kindes verdorben und der Grund zu einer fehlerhaften Artikulation gelegt, welche oft für das ganze Leben nachwirkt. Man spreche ihm die Worte immer in guter, reiner Aussprache vor und gebe das Verlangte nicht eher, als bis es richtig benannt wird. Zeigt ein Kind Neigung zum Stottern, so hilft es nichts, zu sagen: „Sprich langsam!" denn das Kind kann es eben nicht. Sondern man verlange: „Ich will von jedem Worte die End­buchstaben deutlich Bören", dann muß sie das Kind deutlich aussprechen und hält sich so selbst von der Uebereilung zu­rück. Das ist sas sicherste Mittel, um dem Stottern vorzu- beugen. ______________

Fragekasten.

X. in U. 1. Ihre Anfrage, ob Sie zur Zahlung von Stolgebühren bei einer Taufe mit vier Taufzeugen verpflichtet seien, vermögen wir nicht zu beantworten, da Sie den Staat und die Provinz Ihres Wohnsitzes nicht angeben und gerade in bezug auf Stolgebühren die Gesetzgebung eine sehr ver­schiedenartige ist. 2. Sie fragen ferner, ob der Hausetgen- thümer Sie zu Neujahr aus Ihrer Wohnung weisen kann. Abgesehen davon, daß sich auch diese Frage ohne Angabe des Landestheils, in dem Sie wohnen, nicht beantworten läßt, müssen Sie uns den ganzen Sachverhalt schildern, z. B. was Sie beim Mieten verabredet haben, weshalb der Hauseigen­thümer Sie aus der Wohnung weisen will u. s. to/

P. I. in W. Wenn der Lehrling sich einem anderen Berufe widmen will, darf ihn der Prinzipal nicht daran hindern, um so weniger, wenn, wie Sie sagen, der Lehrling gar nicht kontraktlich gebunden ist.

I. W. in B. bei C. Sollte der Vater zum Unterhalte seines Kindes nicht im stande sein, so ist dessen zweite Frau, also die Stiefmutter des Kindes, dazu nicht verpflichtet, noch weniger natürlich deren Eltern. Wenn Sie als Pflegevater des Kindes von dessen Vater kein Kostgeld bekommen können, so müssen Sie sich an den zuständigen Armenverband wenden. Der Unterstützungswohnsitz des Vaters, der auch für das Kiitd maßgebend ist, wird nur durch zweijährigen Aufenthalt an einem Orte begründet. Nach Ihren Mittheilungen scheint der Vater sich nun die letzten zwei Jahre an verschiedenen Orten aufgehalten zu haben, dann hat er überhaupt keinen Unterstützungswohnsitz mehr und ist landarm geworden. Sie haben daher die Wahl, sich an den Landarmenverband der Rheinprovinz zu Düsseldorf oder an Ihre eigene Gemeinde zu wenden, welcher letzteren eine vorläufige Fürsorgepflicht für das Kind obliegt.

E. F. in Fe. Der Letteverein wird Ihnen auf Ihre Bitte wohl gerne einen Prospekt zuschicken, aus welchem Sie Bescheid erhalten.

Räthsel.

Zweisilbig.

Die erste grüßt der Seemann mit frohem Blick, Kehrt er aus weitem Meere dahin zurück. Die zweite dient dem Krieger zum Schutz und Schmuck Und hemmt des Wassers Fluthen mit festem Druck. Das ganze soll dem ersten, wenn Feinde dräun, Mit starkem Arm und Herzen das zweite sein.

Auflösung des Räthsels in voriger Nummer: Schuldschein.

Umschau.

Die Heeres-Verstärkung wird in Zukunft an ordent­lichen Ausgaben den Betrag von jährlich 64 Millionen Mark nicht übersteigen, doch sind dabei noch zu addieren 5 Millionen, um welche die Militärpensionen sich im Laufe der Zeit steigern und 4 Millionen Zinsen für die Kasernen- und Barackenbauten, die zur Unterbringung der vermehrten Truppen demnächst erforderlich werden.

Der Reichstag hatte eine viertägige Socialisten- Debatte, in welcher das Spiel mit dem Zukunftsstaat oder der Zukunftsgesellschaft aufs gründlichste beleuchtet und den Socialdemokraten nachgewiesen wurde, daß sie ihren Anhängern das Unmögliche versprechen und deren Unzufriedenheit mit Agitaüon aufzureizen suchen. So nützlich eine solche Beleuchtung auch ist, so wird man doch den Werth dieser Verhandlungen nicht überschätzen dürfen.

Staatssekretär v. Bötticher erklärte im Reichstage, daß die Bestimmungen für die Sonntagsruhe der in­dustriellen Arbeiter zum 1. April d. I. noch nicht in Kraft treten würden, die Angelegenheit vielmehr erst im Laufe des Jahres erledigt werden könne. Die weitere Debatte drehte sich namentlich um die Berichte der Fabrik­inspektoren.

Im Preußischen Landtage wurde über die Bauver­waltung berathen. Auf eine Beschwerde über die saum­selige Zahlung von Forderungen, welche Handwerker an die Staatskasse hätten, erwiderte Minister Thielen, er habe durch eine Verfügung den Uebelstand beseitigt.

Das heftige Auftreten der Cholera in der Irren- anstalt Nietleben bei Halle hat von Neuem Besorgnisse über die Ausbreitung der Seuche in der für sie günstigeren Zeit des Frühjahrs und Sommers wachrufen müssen. Das Elend wäre groß, wenn die Heimsuchung, die Ham­burg durchzumachen hatte, sich über das ganze Reich oder doch größere Bezirke desselben erstrecken sollte.

In Paris ist in dem Prozeß gegen die Leiter und Angestellten des Panama-Unternehmens das Urtheil gefällt worden. Es lautet gegen Ferdinand und Charles v. Lesseps auf je 5 Jahre Gefängniß, gegen Fontäne, Cottu und den Unternehmer Eiffel auf 2 Jahre Ge­fängniß und 20000 Francs. Auch der „große Franzose" F. v. Lesseps muß also in seinem hohen Alter noch die Nichtigkeit menschlicher Ehren erkennen. Vielfache Ver­wunderung hat die Milde des Urtheils gegen Eiffel erregt, der Millionen unterschlagen haben soll.

Italien erlebte ein „Panamino" d. h. einen kleinen Panama-Krach. Die „Römische Bank" hat Banknoten für 65 Millionen im Umlauf, für die sie keine Deckung an Werth hat. Etliche Zeitungen behaupten, hochgestellte politische Persönlichkeiten hätten übermäßige Ansprüche an die Bank gemacht. Dieser Vorwurf hat sich als unbegründet erwiesen.

In Holland wie anderwärts wird hoffentlich jetzt infolge der milderen Witterung die Noth der sogenannten „Arbeitslosen" etwas abgenommen haben. In Amster- dam waren Bäcker- und Fleischergeschäfte angegriffen worden.