Freiheit.
Die Freiheit läßt sich nicht gewinnen, Sie wird von außen nicht erstrebt, Wenn nicht zuerst sie selbst tief innen Im eignen Busen dich belebt. Willst du den Kampf, den großen, wagen, So setz zuerst dich selber ein: Wer fremde Fesseln will zerschlagen, Darf nicht sein eignet Sklave sein.
Nur reinen Herzen, reinen Händen Gebührt der Dienst im Heitigthum; Der Freiheit Werk rein zu vollenden, Dies, deutsches Volk, dies sei dein Ruhm. Die Lüge winkt, die Schmeichler locken, Mit seiner Kette spielt der Knecht: Du aber wandle unerschrocken, Und deine Waffe sei das Recht! R. P.
Hegen den Wucher.
Borgen macht Sorgen, aber beim besten Willen ist es nicht immer zu vermeiden. Der kleine Hand- werker und der kleine Geschäftsmann brauchen Geld zum Aukauf des Materials, der Landwirth hat auch nicht immer zur rechten Zeit im Kasten liegen, was er gerade für größere Einkäufe braucht; der Beamte mit geringem Gehalt und starker Familie kann durch Krankheiten in Verlegenheit kommen. Da ist dem Wucher in allerlei Form ein weites Feld geöffnet. Unerfahrenheit und Leichtsinn erweitern es noch. Nun ist schon im Jahre 1888 ein Gesetz gegen den Wucher erlassen worden, durch welches das Nehmen zu hoher Zinsen verboten wurde.
Aber die Wucherer sind findige Köpfe und wußten seither einen Seitenweg nach dem anderen zu entdecken, wo sich das Gesetz von 1888 umgehen ließ. Unverschämt hohe Zinsen bürsten nicht mehr vereinbart werden, also bedang man sich anderweitige Vortheile von dem Opfer und hatte fchließlich doch wieder so viel gewonnen, als wenn man Wucherzinsen ausbedungen hätte. Meistens schlug man so und so viel gleich auf das Darlehen, und brauchte dann natürlich von diesem nur billige Zinsen zu nehmen, um dennoch Wucherzinsen zu haben.
Darum herrscht überall — außer bei denWucherern selbst — nur eine Meinung darüber, daß noch etwas geschehen muß, um die Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns und der Unerfahrenheit auch gesetzlich zu bekämpfen. Die Reichsregierung will jetzt den Wucherern auch diese Hinterthürchen zuschließen. Das Gericht soll befugt sein, zu untersuchen, ob zwischen dem, was der Wucherer dargeliehen und dem, was er wiederbekommen hat, ein unbillig großer Unterschied ist; auf die Form kommt es dabei gar nicht mehr an. Wenn sich dann ergiebt, daß der Wucherer sich einen zu großen Vermögensvortheil verschafft hat, soll das Gericht auf Bestrafung des Wucherers erkennen und ihn außerdem zur Erstattung des un- billigen Gewinnes verurtheilen dürfen.
Damit ist den Gerichten eine weite Befugniß gegeben, und es fehlt auch nicht an Bedenken dagegen. Man fürchtet für den Richterstand, daß es ihm beim besten Willen nicht möglich sein werde, fehlerhafte Entscheidungen zu vermeiden. Man fürchtet für das ehrliche Geld-Geschäft, daß es erschwert werde, wenn bei allen möglichen Verträgen die Da- zwischenkunft der Polizei und des Staatsanwalts
zu besorgen wäre. Aber kein Geldvermittler, der auf reinliche Geschäfte hält, braucht davor Angst zu haben. Ferner behauptet man gar, daß nur der Gewerbetreibende und der Bauer den Schaden haben würden, weil ihnen kein Geldmann mehr borgen, kein Großhändler mehr auf Borg verkaufen möchte 2c.
Das wäre aber eine sehr willkommene Wirkung des beabsichtigten Gesetzes, wenn sich jene Leute, die kein ganz reines Gewissen haben, mehr zurückzögen und das Feld den soliden Darlehnsgenossenschaften, Raiffeisenschen Kassen und ähnlichen Verbänden überlassen würden. Das würde nur Gesundung des ganzen ländlichen Kreditwesens bedeuten. Und es wird auch meist vortheilhafter sein, statt beim Großhändler das Material zu borgen, es lieber mit dem vom Verein geliehenen Gelde baar zu bezahlen.
Betrügerische Borger freilich sollten auch unter Strafe gestellt werden, damit sie nicht das ehrliche Geschäft schädigen. Man könnte sie für eine Reihe von Jahren zum Verlust der Wechselfähigkeit verurtheilen; dann macht kein ordentlicher Kaufmann mehr ein Geldgeschäft mit ihnen, sei es auf Wechsel, Darlehen oder Kaufvertrag. Dann ist das ehrliche Geschäft hinreichend geschützt und das unehrliche mag so hart getroffen werden, wie es verdient. N.
Der Zug zur MroSstadt.
In den ländlichen Gegenden in Holstein, Mecklenburg und Hannover klagt man mit Recht darüber, daß der Zuzug nach den benachbarten Großstädten in den letzten Jahren dergestalt zugenommen habe, daß die Jahreslöhne für Dienstboten und Arbeitskräfte auf dem Lande außergewöhnlich in die Höhe gegangen sind. Die lüneburger Handelskammer widmete in ihrem Jahresbericht dieser bedauerlichen Erscheinung einen besonderen Artikel, und wies darauf hin, daß trotz aller Warnungen, in der jugendlichen Bevölkerung das Streben vorhanden sei, „es einmal zu versuchen," in der Großstadt einen besonderen Verdienst zu erzielen und ein freieres Leben zu ermöglichen, als das unter den patriarchalischen Verhältnissen auf dem Lande möglich sei. In den überwiegend meisten Fällen kehrten die jungen Leute wieder — nachdem sie vielfach Schiffbruch in der Großstadt gelitten hatten — zu den heimathlichen Fluren zurück, während die Uebrigen meistens ein kümmerliches Dasein in den Großstädten führten. Am meisten sind hierbei die Dienstmädchen zu bedauern, welche sich „goldene Berge" versprechen, und nicht selten im Getriebe des verlockenden Lebens der Stadt untergehen. Ein Volksfreund hat vor einer Reihe von Jahren in einem kleinen plattdeutschen Gedicht die Warnung an die Eltern ertheilt, es zweimal zu prüfen, ob sie ihr Kind vom Lande nach der Stadt überführen sollten, mit den Worten: „Wenn de Mutter nur wüßt', wo de Dochter wär', — Se wünscht sick wohl klasterdeep unner de Erd'." —
Erzürnte Kienen.
In einem Dorfe in der Rheinpfalz starb die Frau eines Bienenzüchters. Der abergläubischen Sitte gemäß ward ein Mann bestellt, welcher den Bienen durch Klopfen an den Stöcken den Tod der Hausfrau in der Zeit an- kündigte, als sich vom Hause aus der Leichenzug in Bewegung setzte. Die darob erzürnten Bienen stürzten aus ihren Wohnungen hervor und warfen sich in Schwärmen auf die letzten Trauergäste, welche den Schluß des Trauer- zuges bildeten und Frauen waren. Dieselben konnten sich nur dadurch retten, daß sie die Röcke über dem Kopfe zusammenschlugen und ihr Heil im nahen Bache suchten.