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MiNwech, dcn 14. Dezember

1892.

Oeffentliche Bekanntmachung betr.

Einkommtnsteucrveranlngung für das Stenerjohr 1893/94

Aus Grund des §. 24 des Einkommensteuergesetzes Dom 24. Juni 1891 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Schlüchtern aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. bis 20. Januar 1893 dem Unter­zeichneten schriftlich 'oder zu Protokoll unter der Ver­sicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sindi

Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn eine besondere Aufforderung oder ei» besonderes Formular nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vor- geschricbcncn Formulare und die für deren Ausfüllung maßgebenden Bestimmungen von heute ab an den zu be­zeichnenden Stellen kostenlos verabfolgt.

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Ab­senders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amtslokal (Landrathsamt) an jedem Freitag und Sonnabend während der Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu Protokoll entgegengcuommen.

Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß §. 30 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der ge­setzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung für das Steuerjahr zur Folge.

Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im §. 66 des Eiukommenste 'er gesetzes mit Strafe bedroht. *

Zur Vermeidung von Beanstandungen und Rück­fragen empfiehlt es sich, die den Angaben der Steuer­erklärung zu Grunde liegenden Berechnungen an der dafür bestimmten Stelle (Seite 3 und 4) des Steuer- crklürungsformulars oder auf einer besonderen Anlage mitzutheilen.

Schließlich werden noch folgende Aenderungen der zu dem Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 erlassenen Ausführungsanweisung vom 5. August 1892 zur allgemeinen Kenntniß gebracht:

1) In den Artikeln 11 Nr. HL und 18 Nr. IH ist statt der Worte:des Nutzungswerthes" zu setzendes Substanzwcrthes".

2) Artikel 16 Nr. I. 2d. hat zu lauten:d. ein angemessener Prozentsatz des Werthes des Gebäudes (Bauwerthes) für die Abnutzung desselben, wobei die Fcuerversichcrungstaxe als Werth des Gebäudes angenommen werden kann.

3) Im Artikel 16 Nr. II. treten im Absätze 1 an die Stelle der Worte:des bedungenen Jahres- mietbzinses" die Worte:des Werthes des Gebäudes (Feuerversi-cherungswerthes)" und als neuer Zusatz vier ist anzufügen: Stellen sich die Einnahmen des Vermiethers nach den Umständen des Falles nicht als feststehende, sondern als uube- ftimmte und schwankende dar, so sind sie in Gemäß Heil des Artikels 5 Nr. 2 also nach dem Durch­schnitt der letzten 3 Jahre- in Absatz zu bringen. Schlächtern, den 14. Dezember 1892.

Der Vorsitzende der Einkommcnsteuer-Vcranlagungscommission: Roth.

Die Steuerreformgesetze.

6. Das bestehende Ge mcindcabgab e »recht.

Das Kommunalabgabenwesen, wie es gegenwärtig besteht, hat sich sehr verschiedenartig und buntscheckig nach früheren wirthschaftlichen, historischen und sozialen Ver­hältnissen oder nach zufällig vorübergehend vorherrschenden Gesichtspunkten gestaltet. Für die Stadtgemeinden ist in den einschlägigen Gesetzen allgemein bestimmt, daß die Einwohner zur Theilnahme an den Gemeindelasten verpflichtet sind. Ferner ist insbesondere in den Städte- ordnungen der alten Provinzen allgemein bestimmt, daß die Steuern entweder in Zuschlägen zu den Staats­steuern oder in besonderen direkten oder indirekten, von der Aufsichtsbehörde bei Einführung oder Er- hvhuug zu genehmigenden Gemeindesteuer bestehen können) bei allen Zuschlägen zur Einkommensteuer

sowie bei Zuschlägen zu den übrigen direkten Staatssteucru, wenn der Zuschlag 50 pCt. der Staats­steuer» übersteigt, oder nicht nach gleiche» Sätzen auf diese Steuer vertheilt werden soll, sowie bei Zuschlägen zn indirekten Steuern, ist die Genehmigung der Re­gierung gleichfalls erforderlich. Ueber das Maß des Verhältnisses, in welches die Steuerarten zu einander zu treten haben, fehlt im klebrigen jede weitere Bestimmung. Dagegen sind durch das Gesetz wegen Ergänzung und Abänderungen einiger Bestimmungen über Erhebung der Kommunalabgabeu vom 27. Juli 1885 mehrere Bestimmungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vorgesehen worden. Bezüglich der indirekten Besteuerung sind die Vorschriften der Reichsgesetzgebung vorzugs­weise maßgebend; hiernach ist zu Gunsten der Kommunen die Besteuerung von Mahl- und anderen Mühlenfabri- katen, Backwaaren und Fleisch, sowie von Bier und Branntwein (seit 1885), ferner von Brennmaterialien, Marktviktualien, Fourage, Wein unter gewissen Voraus­setzungen gestattet. Die Gemeinden Kurhessens sind vorwiegend auf die Erhebung von Verbrauchsauflagen angewiesen. Bezüglich der Landgemeinden des Westens gelten im Allgemeinen die Bestimmungen für die dor­tigen Landgemeinden.

Die Anwendung des hier in den allgemeinsten Um­rissen skizzirte» Rechts des Kommunalabgabenwesens, welches den Gemeinden eine große Freiheit in der Ausführung ließ, hat nun ergeben, daß, was die Stadtgemeinden anbetrifft, der Bedari in weit höherem Maße durch Persoualstcuern als durch Ertrags­steuern aufgebracht wurde. Bezüglich der Land g e m e i n d e n wurden für Ermittelung der Steuer- verhältnisse 967 als typisch ausgewählt, und in diesen hat sich ergeben, daß von den im Ganzen 7,603,847 Mk. betragenden Gemeindeabgaben mir 35,09 pCt. durch Ertragssteuern und 61,88 pCt. durch Personalsteuern aufgebracht wurden. Hier stellt sich das Verhältniß beider Steuerarten also etwas günstiger. Durchschnittlich betrugen die Zuschläge zur Gewerbesteuer 43,80 pCt., zur Gebändesteuer 80,82 pCt., zur Grundsteuer 85,72 pCt., zur Klassen- und klassifizirten Einkommen- Steuer 93,86 pCt.

Was die indirekten Abgaben anbetrifft, so haben von den 626 vorerwähnten Städten nur 156 solche erhoben, und die erhobenen Abgaben machten nur einen sehr geringen Prozentsatz des Sollaufkommens von Gemeindeabgaben im Ganzen aus. Von den 967 Landgemeinden haben nur 188 indirekte Abgaben, mit einem noch geringeren Prozentsatz, erhoben. Gebühren und Beiträge fallen fast ganz außer Betracht.

Wir sehen, also, daß die Gemeinden den Schwer­punkt ihres Abgabenwesens in die Personal- besteuerung gelegt haben. Es kann dies auch nicht Wunder nehmen. Da der Staat die Ertrags- stcuern für sich in Beschlag genommen hatte, das Personaleinkommen aber bei der früheren milden Ver­anlagung nur zu einem Theil wirklich heranzog, wurden die Gemeinden mehr und mehr dazu gedrängt, vor­wiegend durch Zuschläge zur staatlichen Einkommensteuer ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Diese Art der Be­steuerung enthält aber eine unbillige Bevorzugung des Grundbesitzes und der Gewerbe, obwohl gerade diese nach ihrer Natur und nach dem Interesse, welches sie an dem Wohl und Wehe der Gemeinden haben, in erster Linie zur Gemeindebcstcncrung herangezogen werden müssen. Aber auch für die Gemeinde selbst ist es nicht rüthlich, ihren Haushalt vorzugsweise oder ausschließlich auf die Personalsteuer zu gründen. -Denn das Gleichgewicht des Haushalts wird gestört, sobald aus irgend einer Veranlassung das besteuerte Einkommen in der Gemeinde z. B. durch lokale wirthschaftliche Kreisen oder durch den Wegzug eines steuerkräftigen Einwohners sinkt. Die Folgen einer solchen Aenderung der wirthschaftlichen Lage gleichen sich für das große Gebiet des Staates aus, während sie für die Gemeinde aerderblich werden können. Somit erscheint eine Neu­regelung des Abgabeweseus für die Gemeinden ebenso geboten wie möglich, wenn letzteren die Ertragsquellen vom Staat zu selbstständiger Bewirthschaftung über­lassen werden.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser ist aus Hannover wieder zurückgekehrt. An der Jagd in Springe hat auch Graf

Wilhelm Bismark theilgcuommen. Der Kaiser konferirte am Sonntag Vormittag im Neuen Palais mit dem Reichskanzler Caprivi. Um 1 '5 Uhr fand in der Jaspis-Gallerie im Neuen Palais eine größere Frühstückstafel statt, zu der Prinz Ludwig von Bayern, Reichskanzler Caprivi, der bayerische Gesandte und die Kriegsminister von Bayern, Württemberg, Sachsen, sowie der württcmbcrgischc und bayerische Finanzminister geladen waren.

12. Dezember. Der Reichskanzler hat im Reichstag in Beantwortung der von den Abg. Buhl und Marquardsen eingebrachten Interpellation erklärt, daß die Waffe, mit der die deutsche Infanterie ausge­rüstet ist, in Modell und Ausführung durchaus gut und den Anforderungen des heutigen Standes der Kriegskunst voll entsprechend sei, und daß dies im ganzen Umfang auch für die von Loewe gelieferten Gewehre gelte.

Die Beerdigung Werner v. Siemens, des be­rühmten Elektrotechnikers, hat am Sonnabend in Berlin unter großartiger Betheiligung stattgefunden. In Ver­tretung deS Kaisers wohnte bei Reichskanzler dem Leichenbegängiiiß bei, ferner ein Vertreter der Kaiserin Friedrich, die Minister Boetticher, Berlepsch und Schelling, Vertreter der Kunst und Wissenschaft, Vertreter der Städte Berlin und Charlottenburg und zahlreiche Deputationen. Dem Leicheuzug folgten viele Tausende darunter 4000 Arbeiter der Siemens'schen Fabrik.

9. Dezember. Rektor Ahlwardt, der Verfasser der BroschüreJudenflinten" wurde zu fünf Monaten Gefängniß verurtheilt. Die Begründung des Urtheils erklärt: Die miltärische Prüfung der Loewe'schen Gewehre ergab ein glänzendes Resultat. Der Angeklagte verstand die Sache nicht. Widerlegt sei die Anschuldigung wider- rechtlichei Stempelung von 1500 Gewehren. Ferner strafba seien die mehrfachen, schwer kränkenden ! BKolgUngen der Privatkläger, sowie des- Büchsen machers Kirch.

Die Influenza ist wieder in Sicht. DieVer­öffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamtes" machen folgende Mittheilung: Während der diesjährigen Epidemie war es in Deutschland der Regierungsbezirk Düsseldorf, wo sich die Krankheit zuletzt, und zwar bis Anfang Juni, gezeigt hat. In Deutschland hörte man seitdem nichts von einem epidemischen Auftreten der Influenza, in England, Nordamerika und auch in Italien hielt sich die Epidemie etwas länger, doch auch von hier hat seit geraumer Zeit nichts darüber verlautet. In den beiden letzten Wochen nun sind in Kopenhagen je 106 Er­krankungen, in London 6 und 2, in New-Aork 3 Todes­fälle an Influenza beobachtet.

Breslan, 7. Dezember. Zwischen Deutsch-Nettkow und Fürstenberg liegen auf der Oder 500 befrachtete Schiffe, die von dem Frost überrascht worden sind, fest und sind, da auf den baldigen Eintritt von Thauwetter nicht zu rechnen ist, auf's Aeußerstc gefährdet.

Weimar, 9. Dczbcr. Das erste deutsche Mädchen- gymnasium. Hier wird Ostern 1893 ein Privat- gymnasium für Mädchen eröffnet das erste in Deutschland. Es bezweckt die vollständige Vorbildung junger Mädchen bis zum Gymnasialmaturitäts-Examen und zumBesuche der Universität". Das Institut ist vom VereinFrauenbildungsreform" begründet worden, der sich zum Ziele gesetzt hat, den Frauen die Zulassung zum Universitätsstudium zu erringen. Der Verein ver­tritt die Ansicht, daß gleiche Rechte auch gleiche Pflichten voraussetzen und daher die heute für die Knaben ge­forderte Vorbildung zum Hochschulbesuch mir absolut derselben Strenge auch für jene Mädchen zu fordern sei, welche studiren wollen.

Würzburg, 6. Dezember. Einen recht angenehmen Fund machte nach denM. N. N." der Bauer Schnabel in Bergtheim. Er fand in dem von ihm er- erkauften Hause des ermordeten Schimmel einen Centner und sieben Pfund alte Kronenthaler und verkaufte das Pfund zu 48 Mark!

Darmstadt, 10. Dez. Nach mehrtägiger Verhand­lung wurde das Urtheil im Prozeß gegen die Mörfelder Raubmörder gefällt. Georg Schreck und Philipp Kramm wurden zum Tode verurtheilt.

Arolsen, 6. Dezember. In dem Dorfe Wega bei Wildlingen ist ein zurückgekommener Candidat der Theo­logie unter dem Verdacht der Betheiligung au dem bei dem Juwelier Scheel in Kassel verübten Einbruchs-