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. N 97. Samstag, den 3. Dezember 1892.
Ganze Slrbeit für unsere Wehrkraft.
In dem großen Kriege 1870,71 hatte sich unser Heerwesen im Allgemeinen in ebenso viel Siegen als Kämpfen trefflich bewährt. Seitdem ist an der Ausbildung unseres Heeres mit Fleiß weiter gearbeitet worden. Allein der Besiegte von 1870.71 ging immer wieder mit neuen größeren Anstrengungen voran. Dieser Unterschied zwischen Sieger und Besiegten ist ganz natürlich; jener legt sich, wie der Reichskanzler im Reichstage treffend nusführte, die Frage vor: Mit welchem Mindestmaß von Leistungen kann ich mir die Früchte des Sieges erhalten, während der Besiegte fragt: Bis zu welcher Höhe kann ich mir Opfer und Leistungen auferlegen, um das Verlorene wicderzu- gewinnen? Daraus erklärt es sich, daß wir unsere Wehrkraft immer von Schritt zu Schritt nur grade so weit entwickelten, daß uns die Nachbarn nicht überholten. In der Erwartung, daß doch einmal die Schraube ein Ende nehme, sei es durch den Stillstand der fremden Rüstungen, sei es nach einem neuen Kriege, griffen wir zu einer Reihe von Nothbchelfen, die stets für den augenblicklichen Stand der Dinge praktisch und wirksam waren, denen aber kein bestimmtes System zu Grunde lag und eine dauernde Wirksamkeit ab ging. Wir sind so allmählich dahingckommeu, daß die Noth- bchelfe immer mehr als Mängel unserer Wehrkraft und Heeresverfassung empfunden werden mußten.
Zuerst wurde die Zahl der Disposttionsurlauber vermehrt. Früher kamen auf die Kompagnie fünf Königsurlauber. Um aber den Beurlaubtenstand so stark zu machen, wie es für den Kriegsfall nöthig erschien, war das billigste Mittel, allmählig immer mehr Leute nach dem zweiten Dienstjahre auf Urlaub zu schicken und dafür die Zahl der Rekruten zu erhöhen. Gegenwärtig dient die Mehrzahl der Infanteristen hatfächlich nur zwei Jahre und haben wir nur noch ine ganz verstümmelte dreijährige Dienstzeit.
Ein weiteres Auskunftsmittel, das ebenfalls die Ungleichheiten in der Dienstzeit vermehrte, war die Schöpfung der Ersatzreserve. Gegenwärtig üben jährlich ungefähr 32,000 Ersatzreservisten, aber nur 10, 6 und 4 Wochen lang. Auch die Ersatzreserve kostet wenig, liefert übernatürlich auch keine voll ausgebildeten Soldaten.
Ein drittes Mittel war die Wiedereinführung der Landwehr zweiten Aufgebots, der die gedienten Leute vom 32. bis 39. Lebensjahr «»gehören. Es war geeignet, auf die schnellste Weise die Zahl der Streiter um Hunderttausende zu vermehren, was damals (1888), als kriegerische Verwickelungen befürchtet wurden, sehr erwünscht war. Allein die Maßregel war unbillig und unzweckmäßig insofern und so lange, als die älteren Leute beim Kriegsausbruch zu erwarten haben, grössten» theils sofort in die Feldtruppen cingereiht zu werden, während alljährlich Tausende junger tauglicher Leute gar nicht eingestellt oder nur unvollkommen ausgebildet werden, also auch entweder hinter dem Ofen sitzen bleiben oder erst an den Feind kommen können, wenn die älteren, zumeist Familienväter, ihr Blut bereits vergossen haben.
Mit diesen Maßregeln waren — so führte der Reichskanzler am 23. November aus — Ucbetstände verbunden, Ucbclstünde nicht bloß militärischer Art, sondern Uebelstände, die auf die Nation im Ganzen zurückwirken mußten. Man hatte sich von der allgemeinen Wehrpflicht getrennt; es waren Ungleichheiten in Bezug auf die Pflichten eingetreten, nicht bloß Ungleichheiten, wie wir sie jetzt bestehen lassen wollen zwischen Menschen, die reiten und Menschen, die zu Fuß gehen, sondern Ungleichheiten in denselben Truppen- theilen. Man hatte in einem Infanterieregiment in einer Kompagnie Leute, die 3 Jahre dienten, dann kamen Leute, die 2 Jahre dienten, dann kamen Einjährige und dann kamen Ersatzreservisten mit 10 Wochen. Das war eine Einrichtung, die das Volksbewußtsein verletzte, und die nicht dahin führen konnte, den alten preußischen Grundsatz aufrecht und dem Volk lieb zu erhalten, daß die Vertheidigung des Vaterlandes mit der Waffe die höchste Ehre für den Mann ist.
Die Beseitigung dieser Uebelstäude wird in den weitesten Kreisen als gerecht und nothwendig anerkannt und der Gedanke, aus der Zeit der Nothbehelfe hcrnns- zukommen und ganze Arbeit zu machen, muß immer mehr populär werden. Die Militärvorlage will die zweijährige Dienstzeit bei den Fußtruppen allgemein
durchführen, sie will die Ersatzreserve beseitigen, sie will endlich die allgemeine Wehrpflicht verwirklichen. Sie enthält einerseits — eben in Folge der zweijährigen Dienstzeit und wegen der Schonung der Landwehr zweiten Aufgebots im Bewegungskriege — Erleichterungen der persönlichen Kriegslast, sie verlangt andererseits aber auch in Folge der Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht und für die Vermehrung der Fiicdcns- formationen neue persönliche und finanzielle Opfer. Die Generation, die die Einigkeit Deutschlands geschaffen, hat ihr Blut gegeben. Wir haben die Pflicht, das einige starke Deutschland der kommenden Generation zu erhalten. Es gibt keinen verständigen Menschen, der nicht dem Worte des Reichskanzlers beipflichtete: „Wir müssen der kommenden Generation das Werkzeug zurccht- stellen, mit dem sie das, was sie ererbt hat, noch einmal wird gewinnen können und gewinnen müssen, um es zu besitzen; wir würden bittere und berechtigte Vor- würfe des kommenden Geschlechts auf uns laden, wenn wir etwas versäumten, was im Stande wäre, das Glück zu erhalten, das wir zum ersten Male empfunden und kennen gelernt haben, das Glück: Bürger eines einigen Deutschlands zu sein."
Die Steuerreformgesetze.
4. Wie sollen die staatlich cn Ertragssteuern ersetzt werden?
Wenn der Staat auf die Ertragssteuern verzichtet, so entgeht ihm eine sichere Einnahme von 192 Millionen Mark; denn es haben ihm gebracht die Grundsteuer 39,9 Millionen, die Gebäudesteuer 35 Millionen, die Gewerbesteuer 19,8 Millionen, die Bergwerksabgaben 6,9 Millionen Mark. Daß der Staat eine so große Summe nicht einfach entbehren, daß er vielmehr vollen Ersatz dafür haben muß, versteht sich bei der Höhe seiner Ausgaben und der anerkannten Sparsamkeit der preußischen Verwaltung ganz von selbst. Bei Niemand, auch bei dem nicht, dem etwa die geplante Steuerreform im Ganzen oder im Einzelnen nicht gefällt, besteht darüber der geringste Zweifel. Die Ausgabe, Ersatz zu schaffen, ist auch nicht so schwer, da für den größten Theil des Ausfalls schon Deckung vorhanden ist, also auch weitaus nicht für die ganze entstehende Lücke in den Einnahmen neue Steuerquellen flüssig gemacht zu werden brauchen.
Zunächst stehen die ganzen Mehrerträge aus dem Einkommensteuergesetz, das am 1. April d. J. in Kraft getreten ist, zur Deckung des Ausfalles an den Ertragssteuern bereit. Für das laufende Jahr ist die Einkommensteuer mit 124,8 Millionen Mark veranlagt. Die Jsteinnahme, b. h. die Summe, die wirklich ein- geht, bleibt in der Regel hinter dem Veranlagssoll zurück und wird in diesem Jahre erst recht hinter den veranlagten 124,8 Millionen Mark zurückbleiben, da ungewöhnlich zahlreiche Berufungen der Steuerpflichtigen eingegangen sind. Immerhin ist auf eine Einnahme von 120 Millionen Mark sicher zu rechnen, das sind 40 Millionen Mark mehr, als die frühere Klassen- und klassificirte Einkommensteuer einbrachte. Dieser Ueber» schuß ist bereits in dem neuen Einkommensteuergesetze selbst für die Zwecke der weiteren Steuerreform fest» gelegt; das Gesetz schreibt in § 82 ausdrücklich vor, daß er zur Beseitigung der Grund- und Gebäudesteuer als Staatssteuer verwendet werden soll.
Bleiben also von den 102 Millionen Mark noch 62 Millionen Mark zu decken.
Ein Theil hiervon kann und soll dadurch ausgeglichen werden, daß die Beträge, welche nach dem Gesetze vom 14. Mai 1885 — der sogenannten lex Huene — jährlich den Kreisen aus dem Antheil Preußens an den landwirthschaftlichen Zöllen zu überweisen sind, bei der Staatskasse verbleiben. Die lex Huene, die aus einem Anträge von Mitgliedern des Abgeordneicu- Hauses hervorgegangen ist, war von ihren Urhebern selbst als vorübergehende Maßregel gedacht, welche bezweckte, den Uebergang der Grund- und Gebäudesteuer an die Gemeinden oder Kreise vorzubereiten. Wir wollen hier nicht weiter erörtern, was im Allgemeinen für und was gegen solche Ucbcrweisungcn spricht. Es kann anerkannt werden, daß die übcrwieseucn Summen vielfach sehr nützlich verwendet, daß manches lange zurückgedrängte Bedürfniß durch sie befriedigt worden ist. Allein die Ueberweisungssummen schwanken von Jahr zu Jahr je nach der verschiedenen Höhe der
Reichseinnahmen aus landwirthschaftlichen Zöllen, die von der Güte der heimischen Ernten, von dem größeren oder geringeren Bedarf an landwirthschaftlichen Erzeugnissen, von Zollmaßrcgelu, von fremden Verkehrs- oder Produktionsverhältnissen abhängt. Es würde sich nicht empfehlen, ein so unsicheres Element in den Kreishaus- Halten nach der Neuordnung des gefammten kommunalen Steucrwcscns fortbestehen zu lassen, auch wenn die Aufhebung der lex Huene zur Deckung des Ausfalles an Ertragssteuern nicht nothwendig wäre. Ueberdies erhalten die Gemeinden der meisten Greife. in den für sie freigegebenen Ertragssteuern das Doppelte und Dreifache dessen zugctheilt, was den Kreisen durch Aufhebung der Ucbenveifungcn entgeht, so daß, wo etwa danach neue Kreissteuern nothwendig werden sollten, in den neuen Steucrquellcn der Gemeinden mehr als ausreichende Deckung gegeben wäre.
In den Jahren 1889,90 und 1890/91 betrugen die Ueberweisungen rund 47 Millionen Mark. Damals bestand noch der hohe Roggen- und Weizenzoll von 5 Mark für den Doppelcentner; dieser ist durch die Handelsverträge für den Verkehr mit Vertragsstaatcu auf 3,50 herabgesetzt worden. Legt man die 1889,91 eingeführten Mengen einer Berechnung mit den neuen geringeren Zollsätzen zu Grunde, so würde auf Preußen ein Antheil von 44 Millionen Mark entfallen, von dem nach der lex Huene 15 Millionen Mark bei der Staatskasse verblieben und der Rest von 29 Millionen Mark an die Kreise zu überweisen wäre. Indessen hatten wir in jenen Jahren nur recht mäßige heimische Ernten und können unvorhergesehene Ereignisse die fremde Zufuhr jeder Zeit beschränken. In der Denkschrift über die Steuerreform wird daher vorsichtig nur mit einem Betrag von 24 Millionen Mark gerechnet, der nach Aufhebung der lex Huene mehr als bisher zur Staats lasse fließen würde.
Dem Ausfall von 102 Millionen Mark stünde also jetzt eine Mehreinnahme von 40 + 24 = 64 Millionen Mark gegenüber, so daß noch 38 Millionen Mark zu decken blieben.
Ein kleiner Theil hiervon wird durch Ersparnisse an Gebühren cingebracht, die zusaminen die Summe von etwa 3 Millionen Mark ergeben. Der dann noch bleibende Rest von rund 35 Millionen Mark soll durch eine neue Steuer gedeckt werden, die zugleich bestimmt ist, dem gerechten Grundsatz der höheren Besteuerung des Besitzeinkommens gegenüber dem Arbeitseinkommens im Staate durchzuführen. Hiervon das nächste Mal.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser ist Donnerstag früh 7 ’/2 Uhr von Plcß wieder hier eingetroffen. Um 10'/4 Uhr empfing der Monarch im hiesigen königlichen Schlosse die Kommandeure der Leib-Regimenter unb nahm aus den Händen derselben die Monatsrapporte entgegen. Hierauf begab sich der Kaiser zu Wagen nach dem Exerzierhause des II. Garde-Regiments zn Fuß in der Karlstraße und wohnte daselbst, umgeben von den königlichen Prinzen und vielen Generälen, der Vereidigung der »cucingcstellten Rekruten der Berliner, Spanbauer und Groß-Lichtcnfcldcr Garnison bei.
—■ S. M. der Kaiser ist bei der Jagd in Plcß am Dienstag von seltenem Jagdglück begünstigt gewesen. Er hat an diesem Tag erlegt: 1 Auerstier, 6 Hirsche, und zwar 2 Vierzehncndcr, 1 Zwölfender, 2 Zchnender, 1 Spießer, ferner 12 Stück Wild, 7 Schaufler, 7 Stück Damwild, 3 Sauen, im Ganzen 36 Stück. Wie aus Dresden gemeldet wird, wird der der Kaiser, von Potsdam kommend, am 2. Dezember zur Theilnahme an der am nächsten Tage stattfindenden Jagd in Streuen eintreffen.
— 29. November. Die Steuerkommission des Abgeordnetenhauses nahm heute mit 23 gegen 2 Stimmen die Aufhebung der staatlichen Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Bergwerkssteuer als Grundlage der Weiterberathung an.
— Nach dem „Reichsanzeiger" soll das neue Gesetz über die Einheitszeit derart eingeführt werden, daß in den Landestheilen östlich vom 15. Längengrade der 1. April 1893 noch nach der alten Zeitbestimmung anfängt und so lange weiterläuft, bis das neue Gesetz in Kraft tritt, also bis zu dem Augenblicke, wo der 1. April nach der mitteleuropäischen Zeit beginnt. Alsdann sind die Uhren auf Mitternacht zurückzustellen. Es besteht mithin keinerlei Unsicherheit: weder füllt ein