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Eischeint Mittwoch 11. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. „Jllustrirtcm Familienfrennd" vierteljührl. 1 Mk. ■— Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg
Die bevorstehende Aufnahme des Viehstandes nimmt die Ortsanwesenhut zur Grundlage. Alles in einem Gehöfte (Hause oder Anwesen) in Fütterung stehende Vieh wird dort eingetragen, wo es sich zur Zühlungs- zcit befindet, ohne Rücksicht darauf, wer Eigenthümer der Viehstücke ist oder zu welcher Haushaltung sie gehören. In Uebereinstimmung hiermit sind Schafherden stets in der Gemeinde- oder der Gutsflur zu zählen, wo sie sich, wenn auch nur vorübergehend, auf Weide oder in Fütterung befinden. Desgleichen haben Schlächter (Metzger) und Händler die bei ihnen stehenden, zum Schlachten oder Verkaufe bestimmten Thiere, sofern sie nicht etwa erst am 1. Dezember d. J. gesaust sind, aufzuführen. Am Tage dee Zahlung nur vorübergehend auf Reisen, Fuhren u. s. w. abwesendes Vieh ist bei dem Gehöfte (Hanse), zu welchem es gehört, zu verzeichnen, da aber, wo es vorübergehend anwesend ist, z. B. in Wirthshäusern, Ausspannungen, unberücksichtigt zu lassen.
Endlich müssen wir einem noch immer nicht ganz geschwundenen Irrthume entgegentreten, der dahin geht, daß die Viehzählung irgend welchen Maßnahmen der Besteuerung zur dienen bestimmt fei. Dies ist keineswegs der Fall. Die durch die Viehzählung erlangten Einzelangaben auf den Zählkarten werden weder seitens der Steuerverwaltung noch sonst zu fiskalischen Zwecken verwerthet, sondern lediglich zu Uebersichten zusammen gestellt und veröffentlicht, aus welchen zwar der Viehstand der Gemeinde- und Gntsbezirke, nicht aber derjenige des einzelnen Gehöftes, erkennbar ist. Das Ergebniß der Viehzählungen ist, wie eingangs schon angedeutet, an erster Stelle dazu bestimmt, die wirthschystlich nothwendige Frage zu beantworten, ob das vorhandene Vieh den verschiedenartigen Bedürfnissen des Volkes genüge. Es soll u. A. Fingerzeige dafür bieten, in welchen Landcsthcilen dem Viehstande aufzuhelfen sein wird, wie die von auswärts an die Reichgrenzen heranrückende Seuchengefahr abzuwehren oder ein derartiger im Innern auftretender verderbenbringender Feind erfolgreich zu bekämpfen, welche Viehgattung oder -Art für die verschiedenen Landestheile und Gebiete zu empfehlen ist u. a. m.
Der weit über die Interessen der Landwirthschaft hinausreichende Nutzen der Viehzählung beschränkt sich nicht auf Reich und Staat, erstreckt sich vielmehr bis auf die Gemeinde und bereit einzelne Glieder. Jede ZählungSkommission aber sonst beteiligte Behörde ist durch sorgfältig und rechtzeitig zu tregende Anordnungen, jeder Zähler durch genaue Beachtung der erlassenen Vorschriften, jeder Besitzer durch vollständige und richtige Eintragung des auf seinem Gehöfte ober in seinem Hause gehaltenen Viehes in die Zählkarte dazu berufen, zum i Gelingen des gemeinnützigen Werkes beizutragen. Mögen • sie Alle erfolgreich zusammenwirken, damit wir am 1. Dezember 1892 ein wahrheitsgetreues Bild vom Viehstande unseres Vaterlandes gewinnen!
Berlin, den 15. November 1892.
Königliches statistisches Bureau: Blenck.
Ansprache an die Bevölkerung über die Bedeutung und Ausführung der Viehzählung am 1. Dezember 1892.
Am 1. Dezember d. I. wird die dritte Viehzählung im Deutschen Reiche stattfinden. Dieselbe ist ebenso wie die von Zeit zu Zeit wiedcrkchrcnde Aufnahme der Bodcnbenutznng und die sich alljährlich wiederholenden Erhebungen der Erteerträge dazu bestimmt, über die landwirthschaftlicheN Verhältnisse unseres Vaterlandes und die in ihnen eingetretenen Aenderungen Aufschluß zu geben. Eines solchen ist man namentlich in Betreff des Viehstandes aus mancherlei Gründen benöthigt.
Der Viehstand bildet einen hervorragenden Bestand- theil des gegenwärtigen und ist eine Quelle des künftigen Volksreichthumes. Ohne einen genügenden Bestand an Spannvieh kann die Landwirthschaft nicht gedeihen, wurde auch mancher Gewerbebetrieb kranken. Eine noch wichtigere Rolle spielen die meisten Viehgattungen bei der Ernährung des Menschen, dessen Wohlbefinden und ganze Lebenshaltung wesentlich von einer leichten und ausgiebigen Versorgung mit Fleisch, Fett, Schmalz, Milch, Butter und Käse abhängen, während Wolle, Leder n. s. w. unentbehrliche Stoffe für die Herstellung seiner Bekleidung sind. Ohne eine zureichende Aufzucht kriegs- brauchbarer Pferde vermag auch die Landcsvcrtheidigung ihre Aufgabe nicht erfolgreich zu erfüllen.
Gleich den bisherigen Aufnahmen des Viehstandes soll auch die bevorstehende unter Mitwirkung der Bewohner unseres Staates ausgeführt werden. Wer das Ehrenamt eines Zählers übernimmt, in besten Ausübung ihm die Eigenschaft eines öffentlichen Beamten beiwohnt, erwirbt sich durch diese freiwillige Mühwaltung Verdienste um die Gesammtheit. Möchten sich recht viele gemeinnützige und befähigte Männer für hicfeS Amt melden; mögen sie als Anerkennung für das von ihnen an Zeit und Arbeit gebrachte Opfer überall freundliches Entgegenkommen finden! Aber auch die Viehbesitzer können sehr viel zum Gelingen der Zahlung beitragen, indem sie bemüht sind, die ihnen bis zum Abend des 30. November d. I. behändigten Zählkarten mit zuverlässigen, deutlich geschriebenen Zahlen anSzu- füllen. Sollte Jemand bis znm Morgen des 1. Dezembers d. I. ohne Zählkarte geblieben fein, so steht zu befürchten, daß sein Haus überfein worden, und er verlange daher sogleich eine solche Karte vom Zähler- oder vom Gemeindevorstande. Desgleichen würde er seine Zählkarte, wenn sie bis zum Abende des 3. Dezembers noch nicht abgeholt sein sollte, am 4. dem Zähler zu überbringen haben. Wegen etwa aiiffteigenbcr Zweifel bei Ausfüllung der Karte wende er sich an den Zähler und dieser, wofern auch er keine sichere Auskunft zu ertheilen weiß, an die ZählungSkommission des Ortes.
Das- Aufnahmeverfahren, welches sich an dasjenige bei der letzten Viehzählung vom 10. Januar 1883 anschließt, verlangt die Zahlung nicht nach Haushaltungen oder Häusern, sondern nach Gehöften. Wir lenken auf diesen Punkt ganz besonders die Aufmerksamkeit der Behörden und der Zähler. Das auch bei dieser Ermittelung des Viehstandes als Zähleinhcit geltende Gehöft (Anwesen) kann aus einem einzigen Hause bestehen, häufig jedoch Nebengebäude und sonstige Räumlichkeiten mitumfassen. Nicht so einfach gestaltet sich die Sache bei den Gutsbezirken und manchen Landgemeinden. Dort ist einerseits der Gutshof nebst sämmtlichen zugehörigen Baulichkeiten, anderseits jedes Vorwerk und jedes außerhalb des Hofes sowie der Vorwerke gelegene Jnsthaus (Knechts- oder Tagelöhnerhans) u. dergl. als ein besonderesGehöftzn betrachten. Für jede Gebäudcgrnppe bczw. für jedes derartige Gebäude ist, gleichwie für jedes in einer Stadt oder einem Dorfe befindliche ^au§ mit oder ohne Nebengebäude, eine Zählkarte auszufullen. In diese Karte soll der gesummte auf dem Gehöfte (im Hause) vorhandene Viehstand und die Zahl aller in ihm wohnenden viehbcsitzendcn Haushaltungen (Hans- Wirthschaften) gemeinsam verzeichnet werden. Auch Häuser ohne Vieh erhalten eine Karte, auf welcher die Fehlanzeige durch Querstriche in der Spalte für die Anzahl Stücke der einzelnen Viehgattungen erstattet wird. Kein Vieh besitzende Haushaltungen werden überhaupt nicht verzeichnet. Dahingegen ist darauf zu achten, daß innerhalb der Städte zerstreut in den Häusern vorhandene vereinzelte Stücke Vieh sowie Pferde in Bergwerken nicht Übergängen werden.
für den äußern Dienst in nahe Aussicht genommen hat, ein einheitlicher Zustand bezüglich der amtlichen Zeitrechnung für ganz Deutschland geschaffen.
* — Eine Beschränkung der Auswanderung enthält das dem Reichstage zugegangene neue Auswanderungs- gesetz. Danach soll eine Familie nicht auswandern dürfen, wie es ihr beliebt, sondern nur, wenn sie von der Ortspolizeibehörde einen Auswanderungsschein erhalten hat. Um diesen Schein muß sie viele Wochen vor der Auswanderung nachsuchen. Auf das Ansuchen wird die Absicht der Auswanderer öffentlich bekannt gemacht. Die Bescheinigung wird nur ertheilt, falls kein Grund zu der Annahme vorliegt, daß der Auswandernde sich durch die Auswanderung bestehenden Verpflichtungen entziehen will.
— Minister Dr. Bosse hat den Erlaß einer neuen ärztlichen Taxe, die als Norm für streitige Fülle beim Mangel einer Vereinbarung gelten soll, in Aussicht genommen, indem er anerkennt, daß die alte Taxe vom Jahre 1815 den jetzigen Verhältnissen nicht mehr entspricht. Die Oberpräsidenten sind veranlaßt worden, in dieser Angelegenheit die Acrzteknmmcrn über eine Reihe von Fragen gutachtlich zu hören.
* — Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht die neue Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, die am 1. Januar 1893 in Kraft tritt. Gleichzeitig tritt das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahn- frachtverkehr in Wirksamkeit. Für den Verkehr auf den Eisenbahnen in Oesterreich-Ungarn treten vom 1. Januar ab nahezu gleiche Festsetzungen in Kraft, wie die Verkehrsordnung sie für die Eisenbahnen Deutschlands enthält. Die Verwendung der bisherigen Frachtbriefformulare ist vom 1. Januar ab nicht mehr gestattet.
- - Ein ungetreuer Briefträger. Seit einiger Zeit sind mehrfach Briefe, die Checks enthielten, abhanden gekommen. Am Donnerstag wurde die Frau des Briefträgers W. angehalten, als sie einen auf 117 Mark lautenden Check bei der deutschen Bank zur Einlösung präsentirte. Es ist festgestellt, daß ihr Ehemann fett langer als zwei Jahren gewöhnliche Briefe, die er zu fortiren hatte, geöffnet und ihnen nach und nach neunzehn Checks über zusammen etwa 10,000 Mark entnommen hat. Die Unterschriften wurden gefälscht und die Papiere bei Banken versilbert. Mit dem Gelde ; hat die Frau ein Posamentirgeschäft eingerichtet.
— Der 25 Jahre alte Barbier G., ein jung- verheiratheter Mann, sprach dieser Tage seiner Frau gegenüber den Wunsch aus, mit seinen Freunden einen Ausflug zu machen. Als die junge Frau hiergegen Einwendungen erhob, ging G. ins Nebenzimmer mit den Worten: „Jetzt hänge ich mich auf I" Natürlich glaubte die Frau, das sei nur im Scherz gesagt; als sie aber nach einiger Zeit nach ihrem Manne sah, fand sie ihn tobt; er hatte sich am Fensterkreuz erhängt! infolge des ersten Disputs, der überhaupt in ihrer Ehe vorgekommen war.
Hamburg. Die vielen Hinterlassenschaften der in Hamburg an der Cholera Verstorbenen setzen das dortige Erbschaftsamt in große Thätigkeit. Bei den Massen der zunächst herrenlosen Güter haben ganze Böden von Speichern angemiethet werden müssen, um die Sachen zunächst unterzubringen. In den meisten Fällen handelt es sich um unverheirathete Personen, von denen man, wie dies bei der fluktuierenden Bevölkerung leicht erklärlich ist, nicht einmal weiß, woher sie gekommen sind. Bekannt lich haben Anfangs September etwa 60 Leichen beerdigt werden müssen, deren Namen man in der damaligen Aufregung übenhaupt nicht ermitteln konnte. Von diesen Leichen sind immerhin noch etwa 30 Personen ber äußeren Beschreibung nach nicht reklamiert worden, da sich unter denselben Seeleute und Elbschiffer befunden haben, die im Augenblick der Noth schleunigst an Land geschafft werden mußten, während die Schiffe selbst in den nächsten Tagen den Hafen verlassen haben. Es sind auch Stcrbcurknnden über Personen ausgefertigt worden, welche sich hinterher wieder als geheilt bei ihren An- geHrigen ein stellten. Es soll nun ein öffentlicher Aufruf auf eventuelle Todeserklärung erfolgen.
Köln, 25. Nov. Augenblicklich weilt ein Herr aus Amerika hier, um eine Erbschaft zu ordnen, die angeblich 86 Millionen Mark betrügt. Wenn das umlaufenbe Gerücht sich als richtig erweist, sind au derselben siebzehn theilweise hier ansässige Familien beth eiligst n, a. ein am hiesigen städtischen Fuhrpark
Deutsches Reich.
Berlin, 27. Nov. Die Präsidenten des deutschen Reichstags sind am Sonntag Nachmittag von den Kaiserlichen Majestäten im Neuen Palais bei Potsdam empfangen. Der Kaiser unterhielt sich mit den Herren sehr freundschaftlich und ließ durchblicken, daß ihm sehr viel am Zustandekommen der neuen Militärvorlage gelegen sei. Von seiner Erkältung ist der Monarch so weit wiederhergestellt, daß er am Sonnabend und Sonntag schon Spaziergänge unternahm. Heute Montag Vormittag gedenkt der Kaiser der Einladung des Fürsten von Plcß zur Jagd zu entsprechen und sich nach Ober- schlesien zu begeben, von wo die Heimkehr nach Potsdam am Mittwoch erfolgen soll.
* — Der Gesetzentwurf über die Einheitszeit, den der Reichstag bereits einer Kommission zur Vorberathung überwiesen hat, wird unzweifelhaft angenommen werden. Nach demselben soll am 1. April 1893 in Deutschtand als gesetzliche Zeit die mittlere Sonnenzelt des 15. Längen grades östlich von Greenwich (die mitteleuropäische Zeit) eingeführt werden. Es wird durch dieses Gesetz, nachdem mehrere Staaten, wie Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen, die mitteleuropäische Zeit bereits für den gesummten behördlichen Dienst eingeführt haben unb • die preußische Eisenbahnverwallung die Einführung auch