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SchlüchternerMtung

Erschein» Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u. .Jllnstrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen tollen die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf

^ 80. Mittwoch, den 5. Oktober 1802.

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liMpllmtrtOit auf b!C «Schlüchterner Zeitung" UUHym werden noch fortwährend von allen

-......- Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Die Vermögenssteuer.

Nach dem Plane der Steuerreform wird für Preußen die Einführung einer Vermögenssteuer beabsichtigt. Wenn der Staat auf die Real- oder Ertragssteuern d. h. auf die Steuern, die von den Erträgen wirthschaftlicher Unternehmungen erhoben werden - , also auf die Grund- und Gebäude-, Gewerbe- und Bergwerkssteuer, die ins­gesammt auf etwa 100 Millionen Mark zu veranschlagen sind, verzichtet und dies geschieht hauptsächlich, um das Kommunalsteuerwesen auf sichere Füße zu stellen, so muß er einen Ersatz in gleicher Höhe sich verschaffen; denn ohne Ersatz würde der Staat auf eine solche Summe nicht verzichten können. An Ersatz sind vor­handen 40 Millionen Mark Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer, sowie etwa 2025 Millionen Mark, die ihm durch die Aufhebung des Gesetzes Huene wegen Ueberweisung landwirthschaftlicher Zölle an die Kreise zufließen werden; den Rest soll die geplante Bermögens- steuer decken. Diese Steuer wird aber nicht nur deshalb eingeführt, um die Summe voll zu machen und das Exempel zum Stimmen zu bringen, sondern sie ist auch in sich begründet, gerecht und nothwendig; denn sie ist das beste Mittel, um die nun schon so lange versuchte höhere Besteuerung des fundirten Einkommens zu lösen.

Darüber kann ein Zweifel wohl nicht obwalten,, daß es der Gerechtigkeit nicht entspricht, wenn ein Einkommen aus persönlicher Thätigkeit und Arbeit (unfundirtes Einkommen) nach demselben Maßstabe besteuert wird wie ein Einkommen aus Vermögen (Grundbesitz, ge­werbliches Unternehmen, Kapital), welches manfun- dirtes Einkommen" nennt. Diese beiden Arten von Einkommen, das erste niedriger, das zweite höher zu besteuern, konnte im Rahmen ds Einkommensteuergesetzes nicht durchgeführt werden. Wenn nur das reine Renten- kapital dem reinen Arbeitseinkommen gegenüber stünde, wäre dies möglich gewesen; bei dem gemischten Ein­kommen des Gewerbes, des Handels und des Grund­besitzes aber ist eine zutreffende und für die Besteuerung zu verwerthende genaue Unterscheidung des fundirten Einkommens unausführbar und wenn ausführbar, doch für die Neuveranlazung ungenügend, weil eine gerechte Verrechnung der Schulden aus die verschiedenen Theile des Einkommens nicht möglich ist. Nun haben wir in Preußen auch schon den Versuch gemacht, das fundirte Kapital durch eine K-pitalrentevsteuer zu besteuern, er ist aber mißlungen. Ihn jetzt wieder aufzunehmen, also das Renteneinkommen für sich zu besteuern, dürfte sich aber schwerlich empwhlen, nachdem durch die scharfe Veranlagung der Einkommensteuer mit ihrer Steigerung bis zu 4 pCt. neben der Besteuerung des Aktienkapitals auch das bewegliche Kapital erheblich stärker herangezogen ist.

Mit einer Vermögenssteuer fallen alle die Schwierigkeiten für die stärkere Heranziehung des fundirten Einkommens fort. Die Vermögenssteuer läßt das Einkommen aus dem Vermögen unberücksichtigt und trifft nur das Vermögen selbst nach Abzug der Schulden; sie hält sich an das nutzbare Vermögen, b. h. an das­jenige, welches seiner Natur nach nutzbar ist ober nutzbar gemacht werden kann. Hierzu gehören Grund und Boden, bebaut oder nicht bebaut, gewerbliches Anlage- und Betriebskapital sowie das Rentenkapital. Indem dies alles gleichmäßig besteuert wird, ist man der Schwierigkeit überhoben, eine genaue Unterscheidung zwischen der Besteuerung des Einkommens aus den ver­schiedenen Vermözensarten zu treffen.

Das Vermögen soll nach dem Plane nicht nur dann besteuert werden, wenn es Ertrag liefert, sondern auch dann, wenn es augenblicklich ungenutzt daliegt. Dies ist durchaus gerecht. Wenn Jemand einen großen Park besitzt, der nichts einbringt, sondern nur kostet, so ist es nicht mehr wie recht und billig, daß er von diesem Vermögensobject eine Abgabe zahlt. Denn geschähe dies nicht, dann würde reichen Leuten die Möglichkeit gegeben, bestimmte Vermögenstheile, zum Beispiel zum Zweck der Speculation, zeitweilig ertraglos zu machen und dadurch steuerkräftige Objekte der staatlichen Be­steuerung zu entziehen. So könnte leicht zinstragendes Kapital in Bauplätze, Waldungen rc. verwandelt werden.

Die Besteuerung solcher Vermögenstheile kann um

I so weniger unterlassen werden, als sie auch bisher zur Grundsteuer veranlagt sind. Ist Jem mb mit der Be steuerung seines Parks, seiner Bill', seines Bauplatzes :e. unzufrieden, so ist er jeder Ze t in der Lage, diese ungenutzt daliegenden Vermögenscheile in ertragsfähig - zu verwandeln.

Die Vermögenssteuer ist aber nur als eine Er- gänzungssteuer zur Einkommensteuer gedacht, und deshalb soll sie auch nur eine sehr mäßige sein. Nach statistisch-» Berechnungen beträgt das Vermögen in Preußen etwa 100 Milliarden Mark. Da zum Ersatz für den Verzicht des Staates auf die Ertragssteuern nur 3540 Millionen Mark nöthig sind, so genügt eine Besteuerung des Vermögens mit ha vom Tausend. Wenn man sich das Zinserträgniß jener 100 Milliarden berechnet, und dieses als Emkommen bezeichnet, so würden die 3540 Millionen Vermögenssteuer nur 1,025 pCt. vom Ein­kommen ausmachen. Somit würde das fundirte Ein­kommen also nur um 1,025 pCt. höher besteuert werden, als es jetzt dem übrigen Einkommen gleich von der Einkommensteuer betroffen wird und nur um so viel würde es verhä tnißmäßig höher besteuert werden als das unfunbirte Einkommen!

Dieser Zuschlag wir wollen ihn einmal so nennen ist aber keine unerträgliche Last. Man bedeute nur, daß zwei von den vermögenden Klassen, nämlich der Grund­besitz durch den Verzicht auf die staatliche Grund- und Gebäudesteuer um 75 Millionen Mark, das Gewerbe und der Handel durch den Verzicht auf die staatliche Gewerbesteuer um 20 Millionen entlastet werden. Nimmt man an, daß die drei Vermögensarten (Grund­besitz; Gewerbe uad Handel; Rentenkapital) zu gleichen Theilen an den 100 Milliarden Mark Vermögen be- theiligt sind, so würden durch die Vermögenssteuer jede dieser drei Arten mit etwa 15 Millionen Mark neu belastet werden. Dieser Neubelastung des Grundbesitzes von 15 Millionen Mark steht also eine Entlastung von 75 Millionen Mark, der Neubelastung des Gewerbes und des Handels von 15 Millionen Mark eine Ent­lastung von 20 Millionen Mark gegenüber, und dabei werden bei der Neubelastung des Grundbesitzes die Schulden berücksichtigt! Nur das Rentenkapital wird ohne Entlastung mit 15 Millionen Mark neubelastet, aber dieses war ja bisher auch nicht wie Grund­besitz und Gewerbe vorbelastet, und diese neue Belastung wird es ertragen können, nachdem es so lange bevorzugt war; die Belastung wird j tzl bei allen drei Vermögensarten eine völlig gleichmäßige sein.

Deutsches Sketch.

Berlin, I.Okt. Wie es heißt, beabsichtigt der Kaiser, persönlich die bevorstehende ReichStagsfession zu eröffnen, um deren große Bedeutung zum Ausdruck zu bringen. Dem preußischen Staatsministerium ist soeben die neue MiliiMvorlage zugegangen. In ihr nsird, ber Nat-Ztg." zufolge, für die Zeit bis zum 3l. März 1899 eine Jahresdurchschnittsstäike der Friedenspräsenz an Gemeinen und Gefreiten nicht, wie bisher, eine Maximal­stärke fest gestellt, während die Zahl der Unteroffiziere wie jetzt schon die der Offiziere alljährlich im Etat normirt werden soll. Die zweijährige Dienstzeit der Infanterie ist als Regel angenommen, für bestrafte Mannschaften braucht die Verkürzung der Dienstzeit auf zwei Jahre aber nicht einzutreten. In der Begründung wird die volle Ausnutzung der Wehrkraft des Volkes als Ziel der Vorlage bezeichnet. DieKöln. Volksztg." bringt thatsächliche Angaben über die Militärvorlage, welche, wenn sie authentisch sind, abgesehen von der Infanterie, so ziemlich den ganzen Umfang und Inhalt der geplanten Heeresverstärkung erkennen lassen. 53 Füldarlilliv e-Batterien, 6 Bataillone Fußartillerie, Kadres für !0 Kavallerieregimenter sollen danach, abgesehen von kleinen Verstärkungen der technischen Truppen, neu formirt werden. Hieraus erklärt sich der hohe Mehr­bedarf von 65 Mill. Mk. dauernder und 80 Mill. Mk. außerordentlicher Ausgaben.

Laut der neuesten, soeben veröffentlichten Statistik sind thatsächlich seit Mitte August in Hamburg und Alton» zusammen rund 10,000 Personen an Cholera, Cholerine und an Brechdurchfall verstorben.

Hamburg, 1. O't. Für den Transport der Cholera- leichrn, die bisher in Hamburg unentgeltlich abgeholt wurden, berechnet der Hamburgische Staat jetzt 14 Mark pro Leiche. Die ärmere Bevölkerung wird dadurch sehr

bedrückt Diesekaufmännische" Handhabung erregt allgemeines Aufsehen.

Hamburg. Von einem Vater, der sein Kind sucht, wird verrichtet: Dem Maschinenbauer Hübner wurde am 2. September sein an der Cholera erkrankte? 2 '/s Jahre altes Söhnchen vermittels eines Krankentransportwagens abgeholt und in das Alte Allgemeine K ankenhaus an der Lohmühlenstraße gebracht. Der Vater des Kindes gab dem Transporteur aus Vorsicht noch seine Karte mit dem Namen des kleinen Kranken und erhielt die tröstliche Versicherung, daß, da sie nur das eine Kind zu trans- portiren hätten, eine spätere Verwechselung ganz aus­geschlossen fei. Da bald darauf die Frau H.'s schwer erkrankte, erkundigte sich H. unter Beifügung einer Marke mehrere Male schriftlich nach dem Befinden seines Kindes. Endlich erhielt er vor einigen Tagen die frohe Botschaft, daß sein Kind wieder gesund sei und er dasselbe vom Krankenhaus abholen könne. H. machte sich guten Muthes auf den Weg, aber wer beschreibt seine Enttäuschung, als man ihm im Krankenhause anstatt seines 2'/ajährigen Knaben ein ganz fremdes Kind von 5 Jahren vorstellte. Natürlich recsamirte er energisch sein eigenes Kind. Da verfiel man darauf, daß ein Knabe, auf welchen die Beschreibung des Vaters zutraf, auf der Herrenweide in St. Pauli in Kost abgegeben sei. H. eilt spornstreichs von der Lohmühlenstraße nach der Herreuwiide. Doch auch hier wurde ihm ein ganz fremdes Kind vorgestellt. Dann machte H. noch die Runde in allen provisorischen Waisenhäusern Brookthor Nr. 2, Friedrichsberger Kinder­heim , Beethovenstraße, u. s. w., jedoch unter all' den Kindern suchte er vergebens sein eigenes. Man kann sich die Gunüihsvcrfassung des bedaucrnswerthen Vaters denken, umsomehr als die Trauerbotschaft auf seine kaum n bergenefene Frau den schlimmsten Eindruck machte. Die tiefgebeugten Eltern wissen heute noch nicht, wo ihr Kind geblieben und müssen sich nun wohl an den Ge­danken gewöhnen, daß dasselbe der Seuche zum Opfer gefallen und in den Massengräbern eingescharrt ist.

Der Wechselfälschuugsprozeß Büsing vor der Straf­kammer in Oldenburg hat wieder einmal ein lehrreiches Bild von der Vertrauensseligkeit vieler Landleute gegeben. Der 33 Jahre alte Maschinenlabrikant Büsing lieferte an Landleute landwirthschaftliche Maschinen. Als er merkte, daß sein Geschäft zu Grunde gehe, fing er an zu betrügen. Er ließ Landleute, denen er Maschinen verkauft hatte, dafür Wechsel unterschreiben, auf denen nur die Zahl in Ziffern stand. Die Leute gaben un­bedenklich ihre Unterschrift. B. machte h-nterher aus einer Zahl 150 durch eine Einschiebung 1750 und füllte dann die Summe in Worten aus. Den Wechsel gab er dann au Bankiers weiter. Im Ganzen fälschte er 75 Wechsel im Ursprungswerth von Mk. 11244 auf Beträge von Mk. 84 982. In manchen Fällen gebrauchte Büsing noch allerhand strafbare Vorspiegelungen, um Niemanden hinter seine Schliche kommen zu lassen. Einige der Geschädigten, welche vorher eine gute Existenz besaßen, sind durch den Betrüger vollkommen ruinirt worden. Die Strafe von 8 Jahren Zuchthaus ist darum gewiß nicht zu hoch bemessen worden.

Eine empfindliche Strafe wurde einem Hofbesitzer in Rugbrrg durch das Schöffengericht in Äpenrnde zu Theil. Derselbe hatte dem 70jähngcn Arbeiter Friis bescheinigt, daß er im Jahre 1890 achtzehn Wochen auf seinem Hofe in Arbeit gestanden habe. Die Zeugen­vernehmung ergab indeß, das Friis während des ganzen Jahres keinen einzigen Tag gearbeitet habe. Der Hofbesitzer hatte dem Arbeiter Friis durch Ausstellung des Scheines zur Erlangung der Altersrente behilflich sein wollen. Wegen Betruges wurde er zu 300 Mark, der Arbeiter Friis zu 30 Mark Geldstrafe verurtheilt.

Nordhausen, 27. Scpt. Vier Burschen im Alter von 12-16 Jahren wurden beim Eintreffen des Halleschen Zuges verhaftet. Sie hatten in Halle 250 Mk. entwendet. Man fand bei ihnen fünf geladene Revolver und Terzerole, sechs Dolche 11 Taschenmesser, Pulverhörner und Schießmunition. Sie wollten nach Amerika auswandern und gaben an, zu dem Vor­haben durch Lesen von Schauerromanen, die ein löjähriger Buchhändlerlehrling geliefert hatte, verleitet worden zu sein.

Nudolstadt. Unter Lokalem berichtet dieRudolstädter Zeitung" vom 25. Seplbr.:Die städtische Sanitäts­kommission hielt gestern abermals eine längere Sitzung ab, in welcher zumeist der Vorsitzende, Oberbürgermeister