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Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. .Jllustrirtcm Familienfreund" vicrteljührl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf
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, M 73. Samstag, den 10. September 1892.
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Das Rentengut.
Es will scheinen, als ob unter dem plötzlichen Auf blühen der Industrie unsere Landwirthschaft zu leiden hätte. Nun muß man aber auch heute noch die Landwirthschaft als die Beschäftigung bezeichnen, die dem Menschen am natürlichsten und gesundesten ist, ganz abgesehen davon, daß sie, weil sie Nahrungsmittel schafft, die Grundlage und Borbedingung aller unserer Thätigkeiten sein und bleiben muß. Hieraus ergiebt sich, daß wir unsere Politik darauf einzurichten haben, daß ein großer Bruchtheil des Golfes bei der landwirch- schaftlichen Beschäftigung bleibt oder wieder zu ihr ^—^zurückkehrt. Wir müssen täglich in unsern Blättern lesen, daß sich das platte Land immer mehr entvölkere, daß die Grundbesitzer, namentlich im Osten, aber auch schon in anderen Gegenden unseres Vaterlandes nicht mehr genügende Arbeitskräfte zu finden vermögen und daß, um nur den nothwendigsten Bedarf zu decken, polnische und russische Arbeiter herangezogen werden müssen, eine Erscheinung, die aus nationalen Rücksichten entschieden zu beklagen ist. Als Gegenstück dazu muß
► man beobachten, daß sich in den Großstädten ein theil- weise völlig beschäftigungsloses Proletariat ansammelt, das nicht auf das Land zurückkehren kann und will. Preußen hat von den deutschen Bundesstaaten zuerst, um diesen Uebelständen einigermaßen zu steuern, den Weg betreten, den Arbeiter auf dem Lande seßhaft zu machen. Diese gesetzgeberische Tthätigkeit hat bereits erfreulicherweise in den anderen Bundesstamen Beachtung gefunden, und man konnte jüngst in den Blättern lesen, daß sich auch die ungarische Regierung mit dem Plane trägt, den Pfaden Preußens zu folgen. Zunächst müssen wir hier das Ansiedelnngsgesetz erwähnen, das zwar nur in beschränktem Maße der Seßbaftmachn" her Arbeiter dienen kann, weil in Posen und Westpreußen deutsche Bauern angesiedelt werden sollen, aber doch vorbildlich geworden ist für die Rentengutszesetzgebung, die allem Anscheine nach berufen ist, eine Besserung auf dem Gebiete der ländlichen Arbeiterverhältnisse herbeizuführen. Die beiden preußischen Gesetze vom 27. Juni 1890 und 7. Juli 1891 bilden, wie noch viel zu wenig gewürdigt wird, einen Markstein in unserer sozialen Entwickelung, insofern als sie bestimmt sind und aller Voraussicht nach diese ihre Bestimmung ‘ erfüllen werden, einen erheblichen Theil der ländlicher! Arbeiter in kleine Grundbesitzer zu verwandeln und so ihre soziale Stellung bedeutend zu verbessern.
Die ländlichen Sachverständigen werden uns, so schreibt der „Harm. Cour.", darin znstiinmeu, daß große Güter, namentlich in Berücksichtigung der jetzt vielfach ' mangelnden Arbeitskräfte, nur schwer in wirklich intensiver Weise bewirthschaftet werden können, besonders tragen die Außenschläge oft zu wenig ein. So liegt es denn gar nicht selten im eigensten Interesse des Besitzers, sich solcher Schläge zu entäußern, die, in kleine Nahrungsstellen zerlegt, bei gründlicher Bewirthschaftung einen viel höheren Werth erlangen und außerdem zahlreiche Familien zu ernähren im Stande sind, ohne daß der Ertrag des Hauptgutes deshalb niedriger zu sein braucht, weil die demselben nunmehr zu Theil werdende intensivere Bewirthschaftung sich besser bezahlt macht. Unserer Ueberzeugung nach liegt in be: geeigneten Anwendung der preußischen Rentengutsgesesgebung der Schlüssel zur Lösung der ländlichen Arbeiterstage, namentlich im Osten und theilweise auch in Mittädeutschland, soweit dort größere Besitzungen vorhanden sind. Der Arbeiter verwandelt sich in einen Rentengutsbesitzer und behält noch so viel Zeit übrig, daß er eben Theil seiner Arbeitskraft aus Gütern verwerthen kann, ohne indessen, da er freier Eigenthümer ist und nicht in einem dauernden Dienstverhältniß steht, dazu gezwungen zu sein. Die Rentengüter können entweder nit oder sogar ohne Anzahlung gegen die Uebernahme fester Renten erworben werden; jedem R-ntengutscrverber ist volle Freiheit von den Schulden des Haustguts zu gewähren. An Stelle der sonst erforderlicher Uebernahme eines, meist jederzeit kündbaren Restkaufg'ldcs, das oft genug die Quelle von pekuniären Verlegenheiten bildet, tritt hier die dingliche Verpflichtung zw Zahlung einer jährlichen Rente. Diese Rente wird gleich bei der Uebernahme des Renten^utes größtemheis in eine unkündbare, an die staatliche Rentenbank zu zahlende vieiprocentige Amorlisationsrente umgewardelt, die nach öO'/zjährigrr Zahlung erlischt. Der Rettengutsbesitzer würde also
dann vollkommen unverschuldeter Eigenthümer sein. Es kann feiner gegen eine ganz geringe Erhöhung der Rente das erste Jahr als Freijahr und schließlich ebenfalls gegen 4 pCt. Zinsen und Amort sation sogar ein Bau- darlehen gewährt werden. Die Generalkommjssionen und Rentenbanken sind die amtlichen Vermittler für die Zerlegung in Rentengüter, wobei der Rentengutgeber Paar für die Kaufsumme bezahlt wird.
Das öefentiirfje des in seinen Einzelheiten hier nicht zu schildernden Geschäfts liegt also in der staatlichen Vermittelung. Das Geschäft kann dadurch in einer für bei. e Theile sonst unerreichbar vortheilhaften Weise erledigt werden. Wir wollen hier gleich erwähnen, daß! in Schlesien, Brandenburg, Pommern, Ost- und West- Preußen die grossem Besitzer erhebliche Areale zur Gründung von Rentengüteru zur Verfügung gestellt haben. So macht die Generalkommission für Brandenburg und Pommern in Frankfurt a. d. Oder bekannt, daß in ihrem Bezirk über hundert größere und kleinere Güter mit einer Gesammtfläche von mehr als 35,000 Hectar zur Vermittelung der Bildung von Rentengütern vorhanden sind und daß sie bereit ist, Anträge wegen Ueberlasftmg von Rentengütern entgegenzunehmen.
Eine frühere scharfe Gegnerin der Gesetze, die freisinnige „Danziger Zeitung" erkennt jetzt an, daß nachdem das letzte Gesetz erst ein Jahr in Geltung sei, sein Zweck, die Ansiedelung auf kleineren Besitzungen zu fördern, zweifellos erreicht sei, und zwar in viel höherem Grade, als es früher angenommen und für möglich gehalten sei. In fast allen Kreisen der Provinz Westpreußen, in Ostpreußen, Posen und Schlesien sei eine große Zahl von kleinern und größern Parzellen zum Verkauf gekommen. Auch erkennt man bereitwilligst die Vortheile, der ftaatlidjen Vermittelung vor der privaten Güterausschlachtung an und schließlich wird das früher für so bedenklich erachtete Verwerthen der Arbeitskraft der Rentengulsbesitzer auf den größern Gütern als ein Vortheil für beide Theile er klärt.
Die preußische Regierung setzt alle Hebel an, um eine ausgiebige Anwendung der Gesetze zu sichern, und hat auch die westlichen Theile der Monarchie dabei ins Auge gefaßt. So darf man sich der Hoffnung hingeben, daß die deutsche Landwirthschaft, trotz des Aufblühens der Industrie und trotzdem, daß diese viele Arbeitskräfte an sich zi ht, an ihrer gedeihlichen Zukunft nicht zu verzweifeln braucht.
Deutsches Reich.
— Der Kaiser hat mit Rücksicht auf die Cholera- gefahr den Ausfall der Kaisermanöver beim 8. (rheinischen) und 16. (elsaß lothringischen) Armeekorps angeordnet. Die Manöver des 13. (württembergischen) und 14. (badischen) Armeekorps ausfallen zu lassen, ist den be- .heiligten Regierungen anheimgestellt.
* — Es bestätigt sich, daß eine Militärvorlage auf der Grundlage der Entlassung des ganzen dritten Jahrgangs der Infanterie, also der thatsächlich zweijährigen Dienstzeir für die Infanterie, ferner ber Erhöhung der Friedenspräsenzstärke und dauernder Mehr- ausgaben, die großentheils und anerkanntermaßen zur Durchführung der Verkürzung ber Ausbildungsperioden für neue Cadres, Schießplätze, Ausbildungspersonal, Friedensübungen re. erforderlich sind, in Vorbereitung ist.
Mainz, 6. Sept. Nach einer vom Hofmalschallamt soeben hierher gelangten Depesche, sind alle Kaiser festlich- keiten wegen der Cholera aufgegeben.
In Mainz ist der diesjährige Katholikentag abgehalten worden. Trotz Cholera war er sehr zahlreich besucht. Volksschulgesetz, Jesuitenantrag und das Verlangen nach Wiedereinsetzung des Papstes in die weltliche Herrschaft spielten eine große Rolle. Es fiel wohl auch manch schroffes Wort; im Ganzen dürfte aber kein Grund zu starken politischen Erregungen wegen des Tages vorliegen.
Hamburg, 5. Septber. Das Hamburger „Fremden- blatl" behauptet, rund 2000 Leichen seien in den amtlichen Cholerastatistiken nicht verzeichnet; die Choleralisten seien also werthlos und trügerisch und verdunkelten dene wahren Stand. Die Beerdigung der Leichen aus den Leichenhäusern wird fortan innerhalb 24 Stunden durch die Behörde ausgeführt. Gestern Abend lagen in den Krankenhäusern 2283 Cholerakranke. Es soll nach den Ohlsdorfer Kirchhofslisten die Gesammtzahl der bisherigen Choleratodesfälle in Hamburg die fast unglaubliche Höhe > Don 6200 erreichen. Es ist eine allgemeine Abnahm
der Epidemie, besonders am Hafen wie in Hamburg selbst zu verzeichnen. Der „T. R." wird geschrieben: Je mehr Einzelheiten über die der Epidemie vorherge gaugenen Vorgänge in die Oeffentlichkeit dringen, desto höher steigt die Erregung gegen die Behörden, besonders auch im Kreise der Bessersituirten, wo man nicht so leicht wie im niederen Volke geneigt ist, anecdotenhaftes Geschwätz zu colpotireu, sondern seine Nachrichten aus sicherer Quelle schöpft. Ein Arzt, Dr. med. L., hatte unter seinen Patienten schon am 16. August einen an asiatischer Cholera Erkrankten, welcher starb. Dr. L. ging persönlich zur Polizeibehörde, um sofort den Fall zu melden, und wurde von dem Vertreter der Behörde mit den Worten abgewiesen: „Aber mein lieber Herr Doctor. Sie sind doch wohl ein bischen gar zu ängstlich!" Was soll man dazu sagen?
Vierzehn Choleraepidemien hat Hamburg in diesem Jahrhundert überftanben. Keine aber hat so viele Opfer gefordert, als die Seuche diesmal schon trotz ihrer kurzen Dauer dahingerafft hat. In der neuesten Nummer der „Berl. Klin. Wochenschrift" werden über die früheren Epidemien und den bisherigen Gang der jetzigen Epidemie u. a. folgende Angaben gemacht: Im Jahre 1831 starken in Hamburg 476 Personen, 1832 1495. Die meisten Menschenleben vernichtete die Seuche von 1848, nämlich 1674, 1819 fielen ihr 573 und 1850 400 Personen zum Opfer. Von 1853 an trat die Cholera bis 1859 jedes Jahr mit Ausnahme von 1858 in Ham- bürg auf und es kamen 1853 244, 1854 281, 1855 175, 1856 67, 1857 463, 1859 l l09 Sterbefälle vor. Bei der Epidemie von 1866, der in Berlin 6174 Menschen zum Opfer fielen, kamen in Hamburg nur 1043 Sterbefälle vor, 1871 stürben 141 und seit 187.3, wo sei wieder 1001 Opfer forderte, blich Hamburg von der Cholera verschont. Soweit die Erinnerung älterer Leute reicht und soweit Nachrichten vorliegen, so heißt es in der „Berl. Klin. Wochenschrift", verliefen diese sämmtlichen Epidemien durchaus anders, als die gegenwärtige. Sie ist ein selten charakteristisches Verspiel eines sogenannten „explosionsartigen" Ausbruches der Cholera, das dadurch vervollständigt wird, daß sofort aus allen Gebietstheilen der Stadt die Meldungen eingingen.
— Wie aus den bisherigen Meldungen zu erkennen, handelt es sich in allen Fällen asiatischer Cholera nur um Hamburger oder um Personen, die mit Hamburgern in Berührung gekommen waren. Die Gefahr einer Verschleppung der Seuche durch die zu Tausenden flüchtenden Hamburger ist somit klar nachgewiesen. In den weitesten Kreisen des Publikums erhebt sich deshalb der Ruf nach Absperrung der Hamburger Grenzen. Ein Berliner Blatt bemerkt mit Recht: In der That ist es unklar, weshalb man nicht an den Hamburger Grenzen Quarantäne-Stationen errichtet und Jeden, der von Hamburg kommt, genügende Zeit unter Quarantäne stellt, anstatt jetzt die Seuche ungehindert nach dem ganzen 'Reiche verschleppen zu lassen. Die Hinderung des Verkehrs kann demgegenüber nicht ins Gewicht fallen. Wir können deshalb, dem Vorgehen des Magistrats von Hannover, welcher vom Reichsgesundheitsamt eine Quarantäne gegen Hamburg erbeten hat, nur allgemeine Nachahmung wünschen. Ohne einen Massensturm aller Städte ist auf Erfolg nicht zu hoffen.
— Eine erschütternde Scene uns dem gegenwärtigen Leben in Hamburg wird von einem Augenzeugen folgendermaßen geschildert. Die Gerichtsstuben werden nicht leer von Personen, die Testamente aufsetzen ober Erbverträge abschließen wollen. So war auch vor einigen Tagen das Gerichtsgebäude wieder einmal förmlich belagert, in den Stuben, auf Treppen und Fluren drängten sich Männer und Frauen meist in Aufregung und Angst. Die Beamten wußten sich kaum noch zu helfen, da jeder zuerst abgefertig sein wollte. Einem Gerichtsschreiber riß schließlich begreiflicherweise die Geduld und er mahnte die Leute zur Vernunft. Daß er dabei heftig wurde, erklärt sich um so eher, als sein Bemühen wenig Erfolg hatte. Da plötzlich brach der Beamte vor der aufgeregten Menge zusammen und wand sich in Krämpfen: ein neues Opfer der unheimlichen Krankheit. Entsetzt stob Alles auseinander.
— Wir berichteten kürzlich, daß ein norwegischer Kapitän sich mit seiner Braut an Bord eines Cuxhavener Seeschleppers außerhalb des letzten Feuerschiffes auf offener See trauen ließ. Das Glück des jungen Paares ist ein sehr kurzes gewesen. Der Kapitän nahm seine