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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jllustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf

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Mittwoch, den 31. August

Die Abschaffung der Armuth.

Mancher wird den Kopf schütteln, wenn er diese Ueberschrift liest. Läßt sich die Armuth aus der Welt schaffen? So lange es Menschen gibt, hat es den Begriff der Armuth gegeben; sie erscheint als ein vom Grundbegriff der menschlichen Gesellschaft untrennbares Uebel, eben so gut, oder sagen wir, eben so fdjlimm wie Krieg und Dummheit. Unsere Welt ist eben eine Welt der Gegensätze und so wenig ein Menschengeschlecht denkbar oder auch nur wünschenswerth wäre, das aus lauter Weisen bestände, eben so wenig ist es ein Staat von lauter Reichen.

Aber gleichwohl zieht sich durch die ganze Cultur- und Sozialgeschichte der ungestüme Drang der Einzelnen, wie ganzer Volksschichten, daß dies Ziel erreicht wird von vielen Individuen, die sich durch Fleiß, Talent oder persönliches Glück auszeichnen; ja sogar von ganzen Erwerbsklassen, wenn sie von volkswirthschaftlichen oder nationalen Strömungen begünstigt werden. Es ist unleugbar, daß die Aufhebung so vieler Zwangsbcstimm- ungen im Handwerkerstände vielen tüchtigen Kräften, die bis dahin durch den Zufall der Geburt ehern und lebenslang an den beengenden Kreis der Armuth und des Elends gebannt waren, das Emporkommen erleichtert hat, es ist unleugbar, daß der sittlich und materiell blühende Bauernstand erst nach Aufhebung der Leibeigen­schaft möglich wurde. Angesichts dieser Thatsachen, daß einzelne Gesetzesvorschriften schon immer einen glück lichen Einfluß auf die soziale Krankheit der Armuth geübt haben, kommt man selbst zu der kühnen Frage: Läßt sich die Armuth nicht ganz und gar aus der Welt schaffen.

Ich will nur gleich vornweg sagen, daß ich an die Möglichkeit nicht glaube. Aus der Welt kann man sie nicht schaffen, wohl aber vielleicht aus einem be­grenzten Gemeinwesen, aus einem durch einheitliche Ge­setze geleiteten Culturstaat. Die Volkswirthschafts- theoretiker bestreiten auch dies, während die radikalen Sozialisten es entschieden bejahen, ja sogar die Lösung dieser Frage an die Spitze ihres Programmes stellen.

Betrachten wir aber den Begriff der Armuth näher, so werden wir finden, daß er den verschiedensten Deutungen unterliegt. Der Börsenmann, der eine Million verloren hat, nennt sich arm, weil ihm nur noch vielleicht 500,000 übrig bleiben, während der Arbeiter sich für einen Crösus hält, wenn er einmal 1000 Mk. in der Lotterie gewinnt. Der Beamte, der von Haus an kein Vermögen hat, ist ein armer Teufel im Kreise seiner wohlhabenden Freunde, während der Straßenkehrer es als Gipfel der Wohlhabenheit betrachtet, auch einmal so gekleidet zu gehen, wie jener Beamte. Denkt man sich unter Armuth den Gegensatz des Reich­thums, so ist allerdings jede weitere Erörterung über­flüssig, denn dann ist er unausrottbar. Wir aber ver­stehen unter Armuth denjenigen Zustand, wo der Mensch bei normaler Arbeitsleistung seine normalen Bedürfnisse zu befriedigen außer Stande ist. Und diesen Zustand abzuschaffen, denn er existirt, das ist das wichtigste Ziel der Reformbestrebungen. Nach Lassalles ehernem Lohn- gesetze verdient jeder Arbeiter genau das, was er zum Leben braucht, und nicht mehr. Ja, mehr bedarf er auch nicht, um sich vor Armuth zu schützen, das heißt, wenn wir diesen Satz so auslegen, wie er ausgelgt werden kann. Ein Arbeiter, der bei einer seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsleistung genügend verdient, um sich und die Seinen ordentlich zu ernähren und zu kleiden, ein angemessenes Heim sich zu erhalten und für Alter und Krankheit einen Nothpfennig zurück- zulegen, der ist nicht wohlhabend, aber noch weniger ist er arm. Und so viel muß jeder Arbeiter verdienen. (Ganz gewiß! Aber wo ist hier eine Norm zu finden? Ein Arbeiter mit einer tüchtigen Frau und nicht allzu- großem Kindersegen kommt verhältnißmäßig gut aus und legt zurück, ein anderer, der jung heirathet und zahlreiche Kinder hat, kann bei gleichem guten Lohne nicht existiren. Für die gleiche Arbeitsleistung kann aber doch nicht verschiedener Lohn bezahlt werden ! Und wie steht es mit den Zahllosen, die ihren Lohn zum Theil vertrinken und deren Frauen nicht zu wirthschaften ve, stehen? D. R.) Ein Industriezweig, der nur floriren kann, wenn er wahre Hungerlöhne zahlt, ist in volks- wirthschaftlicher Beziehung schon bankerott und sollte von Staatswegen verboten werden. Die Berliner Mäntel- konfection hat einen großen Aufschwung erfahren, wahre

Paläste voll Glanz und Schimmer stehen am Haus- vogleiplatz, und Berlin ist stolz auf die blühende Industrie, aber daneben hören wir die Nothrufe der Mäutel- näherinnen über ihre jämmerliche Bezahlung. Ein Kontrast, der zu denken gibt! Märe es möglich, hier und überall zu helfen, dadurch, daß Sachverständige für jedes Gebiet unter Berücksichtigung der localen Ver­hältnisse einen Maximallohntarif einführten, welcher jedem Arbeiter das gewährt, was er nach unserer obigen Erklärung braucht!?

Wir müssen anerkennen, daß von unserer Regierung schon wichtige Schritte zur Bekämpfung der ärgsten Folgen der Armuth gethan worden sind und noch weiter in Aussicht stehen. Das Unfallversicherungsgesetz und das Altersversorgungsgesetz sind davon die wichtigsten, sie schützen den Arbeiter da, wo er sonst unrettbar der Armuth, dem Elende preisgegeben wäre, sie schützen ihn, wenn er nicht mehr die hinreichenden Kräfte besitzt, für sich zu sorgen. Nun fehlt eben noch, daß das vielumworbene und vielumstritteneRecht auf Arbeit" in die Wirklichkeit tritt, und daß jedem, der arbeitet, ein Minimallohn garantirt wird, der für seine Bedürfnisse ausreicht, so ist thatsächlich die Armuth nicht aus der Welt, aber aus unserem Staate geschafft.

Kann aber das Recht auf Arbeit durchgeführt werden? Nach dem ersten Grundsatz der Nationalökonomie hat eine Menge Individuen genau so viel Bedürfnisse, wie von der gleichen Menge durch Arbeitsleistung gedeckt werden können. Ein Staatswesen, wo dieses Verhältniß durch Einfuhr- oder Eingangszölle und dergl. verschoben ist, muß für ein ungesundes, zum sozialen und wirth- schaftlichen Ruin führendes angesehen werden. Es ist auch von Keinem noch bestri ten worden, daß es ge­nügend Arbeit gibt für alle, die arbeiten wollen und können. Der einzelne Arbeiter erschaut nur die Ge­legenheit häufig nicht. Es fehlt ihm an Geld und Geschäftskenntnissen, um durch Zeitungen, Vermittelungs­bureaus sich gleiche Arbeit in fremden Bezirken zu suchen. Hier müßte der Staat eben eintreten, da die Selbst­hilfe nicht ausreicht. Selbsthilfe ist ein schönes Wort, aber seine Consequenzen negiren die ganze gegenwärtige Staats- und Weltordnung. Und hier wäre Staatshilfe sehr wohl durchführbar. Hat der Staat das Postwesen monoplisirt und nicht nur dadurch den gesammten Ver­kehr zu nie geahnter Höhe erhoben, sondern sich selbst auch eine reiche Einnahmequelle verschafft, weshalb sollte er das Arbeitsvermittelungswesen nicht mit gleichem Er­folge monvpolisiren können. Ist aber die Möglichkeit geboten, daß jeder nach seinen Kräften Arbeit findet, so wird es keine Bettler mehr geben (aber noch genug Arbeitsscheue. D. R.), hohe und niedere, verschämte und unverschämte, bei allen fällt der Grund weg, weshalb sie unser Mitleid in Anspruch nehmen. Wenn man jetzt die Bettler bestraft, so hält das Publikum dies oft für eine Härte und ist nur zu sehr geneigt, den Unglück­lichen, den zu seinem Elend noch die Schmach einer Haftstrafe betrifft, von Herzen zu bedauern. Später wird das Gesetz jeden Bettler mit demselben Recht und ohne mit dem Volksgefühl in Widerspruch zu gerathen, bestrafen können, wie ein Spitzbube rc. bestraft wird.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser tritt am 4. September seine Reise nach Gothenburg zu den schwedischen Elennthierjagden an und begiebt sich dann direkt zu den Manövern nach Koblenz und in die Reichslande. Im Gefolge des Kaisers werden sich die Kriegsminister von Preußen, Bayern und Sachsen, sowie zehn fremdländische Offiziere befinden. Zur Begrüßung wird der kaiserliche Statthalter Fürst von Hohenlohe in Metz erscheinen.

Der Kaiser gedenkt der im nächsten Jahr in Chicago abzuhaltenden Weltausstellung einen Besuch ab- zustatten. Diese überraschende Nachricht bringt ein Berliner Telegramm derFrankfurter Zeitung", dem zufolge der Monarch eine diesbezügliche Aeußerung bei einem Besuch der von den Berliner Tischlern veranstalteten Möbelausstellung gethan hat.

In der Umgebung des Kaisers verlautet, wie Berliner Abendblätter melden, daß mit Rücksicht auf die Cholera eine erhebliche Einschränkung der Manöver geplant wird. Auch dürfte es von der ferneren Entwicke­lung der Epidemie abhängen, ob die für den kaiserlichen Besuch im Elsaß getroffenen Dispositionen doch nicht noch anderweitige Aenderungen erfahren dürften. Der

Kaiser ließ sich über die Lage in Hamburg und über den Verlauf der Epidemie überhaupt Bericht erstatten.

Dem Befähigungsnachweis im Handwerk scheint die Reichsregierung näher treten zu wollen. Bisher hat sich bekanntlich der Bundesrath den betreffenden Beschlüssen des Reichstags gegenüber durchaus ablehnend verhalten. Auf dem Verbandstag deutscher Perrückenmacher soll nun der Jnnungs- Obermeister Geh. Rath Sieffert vom Handelsministerium die Eiklärug abgegeben haben, die Regierung sei für den Befähigungsnachweis eingetreten, jedoch in der Form, daß derselbe durch eine gute und tüchtige Lehrlingsausbildung von selbst sich vollziehe. Es dürften daher nicht mehr Lehrlinge ausgebildet werden, als der Umfang des Geschäftes erlaube. Die ausbildenden Meister müßten ihre Befähigung durch einen Lehrbrief ausweisen. Die Innungen müßten überall für Errichtung von Fachschulen sorgen und die Meister nur Gehülfen anstellen, die einen Lehrbrief besitzen.

Die Kriegsinvaliden aus den Jahren 1864, 66, 70 und 71 haben bereits seit einiger Zeit in mehreren Städten Deutschlands Schritte gethan, um durch Eingabe an den Reichstag eine Erhöhung ihrer Juvalidenbezüge, Verwundungs- und Verstümmelungszulagen zu erstreben. Sie berufen sich dabei darauf, daß bei allen sonstigen Erhöhungen und Verbesserungen aller Berufsklassen und dem Steigen der Lebensmittelpreise an die Invaliden Niemand gedacht habe, auch die vorhandenen Fonds bei dem Ableben vieler Kameraden eine Verbesserung zulußen. Im März d. Js. hat in der Budgetkommission des Reichstags der Vertreter des Kriegsministers den Vor­schlag gemacht, Gelder für Prämien der Unteroffiziere aus dem Jnvalidenfonds zu nehmen. Es sei also die höchste Zeit, daß sich die Kriegsinvaliden allerwärts regen.

Die Veteranen aus der Zeit der Befreiuungskriege sind noch nicht alle gestorben, wie eine vom Vorstände des deutschen Kriegerbundes zusammengestellte und im Jahrbuch für 1892 veröffentlichte Liste ausweist. Die Liste umfaßt 43 Namen von Veteranen, welche alle an den Befreiungskriegen theilgenommen haben. Der älteste Veteran ist der Uhrmacher Göring aus Ottensen in Schleswig-Holstein, geb. im Jahre 1786, der jüngste ist der 1799 in Hittfeld (Rheinland) geborene Rechnungs- rath a. D. Heidemann.

Das Kaiserliche Gesundheitsamt hat folgende amt­liche Mittheilungen über Cholera-Erkrankungen erhalten: Bis zum 26. August kamen in Hamburg 1028 Cholera Erkrankungen mit 358 Todesfällen vor. In Altona erkrankten vom 23. bis 26. d. Mts. 64, und es starben 22 Personen an Cholera. Am 26. d. Mts. erkrankten außerdem in Pinneberg 2, in Wandsbeck 4 (mit 1 Todesfall), in Altenwerder 1, am 27. d. Mts. starb in Witteuberge ein Reisender, welcher auf der Reise erkrankt war.

Die Polizei in Berlin hat weitere Schutzmaß­regeln ungeordnet. Die Hofräume der Häuser Berlins, insbesondere derjenigen, in welchen sich Stallungen bes finden, müssen gewaschen, gescheuert und desinfizirt werden; durch Schutzmannspatrouillen wird strengste Kontrole über die pünktliche Befolgung dieser Maßregel geführt. Außerdem müssen sämmtliche Stallungen ge­waschen und ebenso, wie auch Senkgruben, Müllauf­bewahrungsstätten gehörig desinfiz'rt worden.

Das Polizei-Präsidium hat die Verfügung ge­troffen, daß der Handel mit alten Sachen nicht mehr gestattet sei. Sämmtliche Trödler sind davon verständigt worden, daß bis auf Weiteres der Einkauf alter Garderobenstücke verboten ist. Der Verkauf ist, soweit er im Laden stattfindct, gestattet, unter der Hand jedoch, etwa im Hausilhandel ist er ebenfalls untersagt. Die Läden selbst und die in denselben befindlichen Vorräthe sind desinfizirt worden, und diese Desinfektion ist so fleißig zu wiederholen, daß der Geruch ein scharfer bleibt. Die Reviere sind angewiesen, nach dieser Rich­tung hin durch ihre Beamte tägliche Nachforschungen anstellen zu lassen. Das gleiche Verbot des Einkaufs ist an dieProduktenhäudicr" ergangen, deren Artikel, Lumpen, Knochen, Papier," freilich auch die vorzüg­lichsten Ernährer und Verbreiter der Bacillen sind. Außer diesem Verbot ist gleich den Kleiderhändlern auch diesen Geschäftsleuten das strenge Gebot zugegangen, für eine ausreichende und beständige Desinfektion ihrer Räum­lichkeiten Sorge zu tragen.

Zur Choleragefahr. Aus den verschiedensten Städten im Reich gehen fortgesetzt Meldungen zu, nach