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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u. ..Jllustrirtcm Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf 64. Mittwoch, den 10. August 1892.

Zur Choleragefahr. (Schluß.)

II. D i e A n w e i s u n g z u r A u s f ü h r u n g der Desinfektion

bei Cholera empfiehlt als Desinfektionsmittel: Kalkmilch, Chlorkalk, Lösung von Kaliseise, Lösung von Karbol­säure, Dampfapparate und Siedehitze. Zur Herstellung der Kalkmilch wird ein Liter zerkleinerten, reinen, ce« brannten Kalks, sogen. Fetikalks, mit 4 Liter Wasser derart gemischt, daß von dem Wasser etwa 3M Liter in das zum Mischen bestimmte Gefäß gegossen und dann der Kalk hineingelegt wird. Nachdem der Kalk das Wasser aufgesogen hat und dabei zu Pulver zerfallen ist, wird er mit dem übrigen Wasser zu Kalkmilch ver­rührt. Dieselbe ist, wenn sie nicht bald Verwendung findet, in einem gut geschlossenen Gefäße aufzubewahren und vor dem Gebrauch umzuschütt«ln. Der Chlorkalk hat nur dann eine ausreichende desinfizirende Wi-kung, wenn er frisch bereitet und in wohlverschlossenen Ge­fäßen aufbewahrt ist. Die gute Beschaffenheit des Chlor­kalks ist an dem starken, dem Chlorkalk eigenthümlichen Geruch zu erkennen. Zur Herstellung von Kaliseife (sogen. Schmierseife oder grüner oder schwarzer Seife) werden 3 Theile Seife in 100 Theilen heißen Wafsers gelöst (z. B. '/- Kilogramm Seife in 17 Liter Wasser).

Ueber die Anwendung der Desinfektionsmittel wird Folgendes bemerkt: Die flüssigen Abgänge der Cholera­kranken (Erbrochenes, Stuhlgang) werden möglichst in Gefäßen aufgefangen und mit ungefähr gleichen Theilen Kalkmilch gemischt. Diese Mischung muß mindestens eine Stunde stehen bleiben, ehe sie als unschädlich be­seitigt werden darf. Zur Desinfektion der flüssigen Abgänge kann auch Chlorkalk benutzt werden. Von demselben sind mindestens zwei gehäufte Eßlöffel voll in Pulverform auf '/s Liter der Abgänge hinzuzusetzen und gut damit zu mischen. Die so behandelte Flüssig­keit kann bereits nach 15 Minuten beseitigt werden. Hände und sonstige Körpertheile müssen jedesmal, wenn sie durch die Berührung mit infizirten Dingen (Aus­leerungen des Kranken, beschmutzter Wäsche u. s. w) in Berührung gekommen sind, durch gründliches Waschen mit Chlorakalk-Lösung oder mit Karbolsäure-Lösung des- infizirt werden. Bett- und Leibwäsche, sowie andere Kleidungsstücke, welche gewaschen werden können, sind sofort, nachdem sie beschmutzt sind, in ein Gefäß mit Desinfektions-Flüssigkeit zu stecken. Die Desinfektions­Flüssigkeit besteht aus einer Lösung von Kaliseife oder Karbolsäure. In dieser Flüssigkeit bleiben die Gegen­stände, und zwar in der ersteren mindestens 24 Stunden, in der letzteren mindesten 12 Stunden, ehe sie mit Wasser gespült und weiter gereinigt werden. Wäsche u. s. w. kann auch in Dampf Apparaten, sowie durch Auskochen desinfizirt werden. Aber auch in diesem Falle muß sie zunächst mit Kaliseife oder Karbol-Lösung stark angefeuchtet und in gut schließenden Gefäßen oder Beuteln verwahrt, oder in Tücher, welche ebenfalls mit Desinfektions-Flüssigkeit angefeuchtet sind, eingeschlagen werden, damit die mit dem Hantiren der Gegenstände vor der eigentlichen Desinfektion verbundene Gefahr verringert wird. Auf jeden Fall muß Derjenige, welcher solche Wäsche rc. berührt hat, seine Hände desinfiziren. Kleidungsstücke, welche nicht gewaschen werden können, sind in Dampf-Apparaten zu desinfiziren. Gegenstände aus Leder sind mit Karbolsäure-Lösung oder Chlorkalk- Lösung abzureibcn. Holz- und Metalltheile der Möbel, sowie ähnliche Gegenstände werden mit Lappen sorg­fältig und wiederholt abgerieben, die mit Karbolsäure oder Kaliseife-Lösung befeuchtet sind. Ebenso wird mit dem Fußboden von Krankenhäusern verfahren. Die ge­brauchten Lappen sind zu verbrennen. Der Fußboden kann auch durch B-streichen mit Kalkmilch desinfizirt werden, welche frühesten nach zwei Stunden durch Ab­waschen wieder entfernt wird. Die Wände der Kranken­räume, sowie Holztheile, welche diese Behandlung ver­tragen, werden mit Kalkmilch getüncht. Nach geschehener Desinfektion sind die Krankenräume, wenn irgend möglich 24 Stunden lang unbenutzt zu lassen und reichlich zu lüften- Durch Cholera-Ausleerungen beschmutzter Erd­boden, Pflaster, sowie Rinnsteine, in welche verdächtige Abgänge gelangen, werden durch reichliches Uebergießeu mit Kalkmilch desinfizirt. In Abtritte wird täglich in jede Sitzösfnung ein Liter Kalkmilch gegossen. Tonnen, Kübel und dergleichen, welche zum Auffangen des Kothes in den Abtritten dienen, sind nach dem Entleeren reichlich

mit Kalkmilch außen und innen zu bestreichen. Die Sitzbrettcr werden durch Abwaschen mit Kaliseifen- Lösung gereinigt. Wo eine genügende Desinfektion in der bisher angegebenen Weise nicht ausführbar ist (z. B. bei Polstermöbeln, Federbetten in Ermangelung eines Dampf-Apparates, auch bei anderen Gegenständen, wenn ein Mangel an Desinfektionsmittel eintreten sollte), sind die zu desinfizirenden Gegenstände mindestens 6 Tage lang außer Gebrauch zu setzen und an einem warmen, trockenen, vor Regen geschützten, aber womöglich dem Sonnenlichte ausgesetzten Orte gründlich zu lüften. Gegenstände von geringerem Werthe, namentlich Bett­stroh, sind zu verbrennen.

III. Die Rathschläge an praktische Aerzte wegen Mitwirkung an sanitären Maßnahmen gegen Verbreitung der Cholera bestehen vor allem darin, daß der Arzt jeden choleraverdächtigen Fall unverzüglich (eventuell telegraphisch, Kosten für Porto und Telegramme werden von dem Physikus ersetzt), dem zuständigen Kreis- Medizinalbeamten und der Ortspolizeibehörde meldet. Bis zur Feststellung der Natur der Erkrankungen sind di selben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden in Bezug auf Desinfektion, Jsolirung u. s. w., wie bei einem wirklichen Cholerafall. Der Kranke ist möglichst zu isoliren und mit geeigneter Wartung zu versehen. Läßt sich dies in der eigenen Behausung nicht durchführen, dann ist darauf hinzuwirken, daß er in einem Kranken­haus oder in einem anderweitigen, womöglich schon vor her für Verpflegung von Cholerakrank-n bereit gestellten und mit Desinfektionsmitteln ausgerüsteten Raum ge­schafft wird. Es ist darauf zu halten, daß der Jn- fektionsstoss nicht durch Wegschütten der nicht desinfizirten Ausleerungen, durch Waschen der beschmutzten Bekleidungs stücke, Gefäße u. s. w. in die Nähe von Brunnen, oder Wasserläufe gebracht wird. Liegt der Verdacht einer schon geschehenen Infektion von Wasserentnahme­stellen vor, dann ist die Ortsbehörde zu benachrichtigen und es ist zu beantragen, daß verdächtige Brunnen ge­schlossen resp, die Anwohner infizirter Gewässer vor Benutzung derselben gewarnt werden. Ist bei der An­kunft des Arztes bereits der Tod eingetreten, dann sind die Leiche und die Effekten derselben unter Aufsicht und Verschluß zu halten bis zum Eintreffen des Medizinal- Beamten oder bis Seitens der Ortspolizeibehörde weitere Bestimmungen getroffen werden. Ueber die Art und Weise, wie die Infektion im vorliegenden Falle möglicherweise zu Stande gekommen ist, ob dieselbe zu einer Weiter schleppung der Krankheit bereits Veranlassung gegeben hat (Verbleib von infizirten Effekten u. s. w.) und über weitere verdächtige Vorkommnisse am Orte der Erkrank­ungen sind Nachforschungen anzustellen. Bei den ersten verdächtigen Fällen an einem Orte, bei welchen die Sicherung der Diagnose von größtem Werth ist, wird von den Dejektionen des Kranken eine nicht zu geringe Menge behufs der späteren bakteriologischen Untersuchung in ein reines Glas zu füllen sein. Im Nothfall ge­nügen für diesen Zweck wenige Tropfen; auch ein Stück der beschmutzten Wäsche kann Verwendung finden. Aerzte, welche in bakteriologischen Untersuchungen be­wandert sind, können die Entscheidung über den Fall sehr fördern und abkürzen, wenn sie sofort die bakterio- lo.ische Untersuchung (nicht nur mittels des Mikroskops, sondern auch mit Hilfe des Plattenkulturverfahrens) vornehmen und gegebenen Falls dem Medizinalbeamten von dem Ergebniß ihrer Untersuchung, womöglich unter Beifügung von Präparaten, Mittheilung machen.

Deutsches Reich.

Berlin, 8. August. Der Kaiser trifft morgen früh aus England kommend, wieder in Potsdam ein.

* DiePost" betont in einer der kommenden Militärvorlage geltenden Erörterung, daß ungeachtet der Herabsetzung der aktiven, bisher dreijährigen Dienstzeit für die Infanterie die persönlichen Leistungen im Ganzen sich wesentlich steigern würden, da sehr viele junge Leute, die bisher der Ersatzreserve, ja selbst dem Landsturm ersten Aufgebots überwiesen wurden, später zwei Jahre würden dienen müssen. Auch das Institut der Einjährig- Freiwilligen wird prinzipiell beseitigt werden. Wer nach Ablauf eines Jahres sich nicht für den Reserveoffizier qualisizirt zeigt, soll zwei Jahre dienen, wie es heute bereits in Oesterreich-Ungarn der Fall ist.

Es ist kein Zweifel mehr, daß in wenigen Tagen der definitive Verzicht der Reichsregierung auf die

Veranstaltung einer Weltausstellung in Berlin publizirt werden wird. Die Stimmung in den deutschen industriellen Kreisen ist gar zu flau. Der Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen befragte 370 Mitglieder, von welchen 163 antworteten. Für die Ausstellung erklärten sich 30, dagegen 133 Vereinsmitglieder. 65 der Letzteren wollen allenfalls die Ausstellung beschicken, wenn dieselbe doch veranstaltet werden sollte.

* Thermometer nach Celsius. Das Königliche Staatsministerium hat die Einführung des für wissen­schaftliche Zwecke seit längerer Zeit allein angewendeten lOOtheiligen Thermometers nach Celsius an Stelle des noch gebräuchlichen 8Otheiligen nach Räaumur beschlossen. Künftig werden also von den Behörden im Bedarfsfälle nur noch lOOtheilige Thermometer beschafft und im amt­lichen Verkehre Temperaturangaben ausschließlich nach diesem Thermometer gemacht werden.

Aus Anlaß der neuerdings erfolgten Besetzung einer Rathsstelle im Reichsgericht dürfte es interessiren, Einiges über die Größe und Bedeutung dieses obersten Gerichtshofes von Deutschland zu erfahren. Derselbe besteht aus 62 Räthen, 7 Senatspräsidenten und einem Chef-Präsidenten. Die Senate werden gebildet durch je 7 Mitglieder, einschließlich des Vorsitzenden. Die Gehaltsverhältnisse sind entsprechend der hohen Stellung dieser Behörde geordnet. Es beziehen einschließlich des Wohnungsgeldzuschusses die Räthe ca. 13,0u0 Mk., die Senatspräsidenten ca. 15,000 Mark jährlich; der Chef- Präsident erhält 18,000 Mark und hat daneben einen Zuschuß für die Repräsentation sowie freie Dienstwohnung.

Was das schlechte Jahr gemacht hat. Bei der städtischen Sparkasse in Berlin sind im Vorjahre nur 2/a Mill. Mk. mehr eingezahlt, als zurückgenommen. 1860 betrugen die Mehreinzahlungen über 6 Mill. Mk. Der Rückgang ist also bedeutend.

Dieser Tage hat eine amtliche Auszählung der Viehhaltungen" in Berlin (mit Ausnahme der Pferde) Folgendes ergeben: 4,990 Kühe, 2 Bullen, 726 Schweine (einschl. Ferkel) 101 Schafe, 632 Ziegen (einschl. Böcke).

Rostock, 5. August. Der Schuhmacher Träger in Mirow (Mecklenburg) wurde heute nebst Frau und 3 Kindern todt aufgefunden. Ein flüchtig gewordener Tischler soll sich als Mörder bekannt haben.

Stade, 5. August. Banquier Georg Knüppel in Oster wurde wegen Unterschlagung von 200,000 Mark frem .er Gelder (Werthpapiere) in 50 Fällen zu vier Jahren Gefängniß veruriheilt.

Coblenz, 4. August. Der Mensch, der in Lützel- Codlenz seit Anfang October 14 Brände angestiftet hat, ist ermittelt und hat in verflossener Nacht ein Geständ- niß abgelegt. Er ist 23 Jahre alt, der Sohn eines Aufsehers der Holzfirma Lambrecht.

Aus dem Großherzogthum Hessen, 2. Aug. Von einem gleich merkwürdigen wie tragischen Geschick wurde gestern die in der Provinz Oberhessen gelegene Gemeinde Stumpertenrod betroffen. Kurz nach einer Uebung der dortigen Feuerwehr zog über den Ort ein heftiges Ge­witter; ein Blitzstrahl fuhr in eine Scheune und zündete. Es gelang der noch versammelten Feuerwehr, die um­stehenden Gebäude zu erhalten, sodaß bald jede Gefahr beseitigt schien. Kaum war man des Feuers Herr, als einige entfernt liegenden Gebäude in Folge eines zweiten Blitzstrahls in Flammen geriethen. Den durch den ersten Brand aus den Nachbarorten herbeigerufenen Feuerwehren gelang es, auch dieses Feuer zu löschen, ehe es weitere Gebäude ergreifen konnte. Plötzlich fuhr ein dritter Blitzstrahl aus dem Gewölk hernieder in ein an der entgegengesetzten Seite der zweiten Brandstelle stehendes Gebäude und nun entstand eine Fcuersbrunst, die für den Ort unheilvoll wurde. Fünf Wohnhäuser, 7 gefüllte Scheunen und 10 Stallungen u. s. w. brannten in kurzer Zeit vollständig nieder. Nur mit Noth konnte das Vieh aus den erst vor wenigen Jahren neu errichteten Gebäulichkeiten gerettet werden.

Aus Bayern, 2. August. Am Sonntag schlug in Kleiuweisach der Blitz in die Kirche während der Ab­schiedspredigt des nach Leinburg versetzten Pfarrers. Der Strahl fuhr am Thurme herab und sprang dann durchs Fenster in den Pfarrstand. Die Insassen wurden, mit Ausnahme der Kinder des Pfarrers betäubt; eine zu Besuch anw.sende Verwandte besam erst nach Stunden Besinnung und Sprache wieder. Das Dienstmädchen der Familie wurde getödtet. Ein zweiter Blitzstrahl