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Samstag, den 6. August
Z«r Cholerageführ.
Die Bekanntmachung des „Reichsanzeigers" über die Cholerapefahr hat folgenden Inhalt:
I. Die Belehrung über das Wesen der Cholera und das während der Cholera zeit zu beobachtende Verhalten erstreckt sich auf 18 Punkte. Vor allem wird darauf aufmerksam gemacht, daß sich der Ansteckungsstoff der Cholera in den Ausleerungen der Kranken befindet und mit diesem auf und in andere Personen und die mannig- fachstcu Gegenstände, wie Wäsche, Kleider, Speisen, Wasser, Milch und andere Getränke gerathen und mit denselben verschleppt werden kann, auch wenn an oder in ihnen nur die aeringsten Spuren der Ausleerungen vorhanden sind. Die Ausbreitungen nach anderen Orten geschieht daher leicht zunächst dadurch, daß Cholerakranke oder krank gewesene Personen, oder solche, welche mit denselben in Berührung gekommen sind, den bisherigen Aufenthaltsort verlassen, um vermeintlich der an ihm her,schenken Gefahr zu entgehen. Hiervor ist um so mehr zu warnen, als man bei dem Verlassen bereits angesteckl sein kann und man andererseits durch eine geeignete Lebensweise und Befolgung der nachstehenden Vorsichtsmaßregeln besser in der gewohnten Häuslichkeit, als in der Fremde und zumal auf der Reise, sich zu schützen vermag. Jeder, der sich nicht der Gefahr aus- sctzen will, daß die Krankheit in sein Haus eingeschleppt wird, hüte sich, Menschen, die aus Choleraorten kommen, bei sich aufzunehmen. Schon nach den, Auftreten der ersten Cholerafälle in einem Ort sind die von daher kommenden Personen als solche anzusehen, welche möglicherweise den Krankheitskeim mit sich führen. In Cholerazeiten soll man eine möglichst geregelte Lebensweise führen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß all? Störungen der Verdauung die Erkrankung an Cholera vorzugweise begünstigen. Man hüte sich deswegen vor allem, was Verdauungsstörungen hervorrufen kann, wie Uebermaß von Essen und Trinken, Genuß von schwerverdaulichen Speisen. Ganz besonders ist alles zu meiden, was Durchfall verursacht oder den Magen verdirbt. Tritt bem och Durchfall ein, dann ist so früh wie möglich ärztlicher Rath einzuholen. Man genieße keine Nahrungsmittel, welche aus einem Hause stammen, in welchem Cholera herrscht. Solche Nahrungsmittel, durch welche die Krankheit leicht übertragen werden kann, z. B Obst, Gemüse, Milch, Butter, frischer Käse, sind zu vermeiden oder nur in gekochtem Zustande zu genießen. Insbesondere wird vor dem Gebrauch unge- kochter Milch gewarnt. Alles Wasser, welches durch Koth, Urin, Küchenabgänge oder sonstige Schmutzstoffe verunreinigt sein könnte, ist strengstens zu vermeiden. Verdächtig ist Wasser, welches aus dem Untergründe bewohnter Orte entnommen wird, ferner aus Sümpfen, Teichen, Wasserläufen, Flüssen, weil sie in der Regel unreine Zuflüsse haben. Als besonders gefährlich gilt Wasser, das durch Auswurfsstoffe von Cholerakrauken in irgend einer Weise verunreinigt ist. In Bezug hierauf ist die Aufmerksamkeit vorzugsweise dahin zu richten, daß die vom Reinigen der Gefäße und beschmutzter Wäsche herrührenden Spülwasser nicht in die Brunnen Und Gewässer, auch nicht einmal in deren Nähe gelangen. Den besten Schutz gegen Verunreinigung des Brunnenwassers gewähren eiserne Rohrbrunneu, welche direkt in den Erdboden und in nicht zu geringe Tiefe desselben getrieben sind (abessinische Brunnen). Ist es nicht möglich, sich ein unverdächtiges Wasser zu beschaffen, dann ist es erforderlich, das Wasser zu kochen und nur gekochtes Wasser zu genießen. Was hier vom Wasser gesagt ist, gilt aber nicht allein vom Trinkwasser, sondern auch von allem zum Hausgebrauch dienenden Wasser, weil im Wasser befindliche Krankheitsstoffe auch durch das zum Spülen der Küchengeräthe, zum Reinigen und Kochen der Speisen, zum Waschen, Baden u. s. w dienende Wasser dem menschlichen Körper zugeführt werden können. Ueberhaupt ist dringend vor dem Glauben zu warnen, daß das Trinkwasser allein als der Träger des Krankheitsstoffes anzusehen sei und daß man schon vollkommen geschützt fei, wenn man nur untadelhaftes Wasser oder nur gekochtes Wasser trinkt. Jeder Cholerakranke kann der Ausgangspunkt für die weitere Ausbreitung der Krankheit weide», und es ist deswegen raihsam, die Kranken, soweit es irgend angängig ist, nicht im Hause zu pflegen, sondern einem Krankenhause zu »'vergeben- Ist dies nicht ausführbar, dann halte
man wenigstens jeden unnötigen Verkehr von dem Kranken fern. Es besuche Niemand, den nicht seine Pflicht dahin führt, ein Cholerahaus. Ebenso besuche man zur Cholerazeit Mne Orte, wo größere Anhäufungen von Menschen stattfinden (Jahrmärkte, größere Lust barfetten u. s. w) In Räumlichkeiten, in welchen sich Cholerakranke befinden, soll man keine Speisen und Getränke zu sich nehmen, auch im eigenen Interesse nicht taufen. Da die Ausleerungen der Cholecakranken besonders gefährlich sind, so sind die damit beschmutzten Kleider und Wäsche entweder sofort zu verbrennen, oder in der Weise, wie es in der gleichzeitig veröffentlichten Desimeklions-Anweisung (II, 3 und 4) angegeben ist, zu desinzfiiren. Man wache auch auf das Sorgfältigste darüber, daß Cholera Ausleerungen nicht in die Nähe der Brunnen oder der zur Wasserentnahme dienenden Fluß- läufe u. s w. gelangen. Alle mit dem Kranken in Berührung gekommenen Gegenstände, welche nicht vernichtet oder desinfizirt werden können, müssen in besonderen Desinfektionsanstalten vermittelst heißer Dämpfe unschädlich gemacht oder mindestens sechs Tage lang außer Gebrauch gesetzt und an einem trockenen, möglichst sonnigen, luftigen Orte aufbewahrt werden. Diejenigen, welche mit dem Cholerakranken oder dessen Bett und Bekleidung in Berührung gekommen sind, sollen die Hände alsbald deSinsiziren. Ganz besonders ist dies erforderlich, wenn eine Verunreinigung mit den Ausleerungen des Kranken siattgefimden hat. Ausdrücklich wird noch gewarnt, mit ungereinigten Händen Speisen zu berühren oder Gegenstände in den Mund zu bringen, welche im Krankenraume verunreinigt sein können, z. B. Eß- und Trinkaeschirr, Cigarren. Wenn ein Todesfall eintritt, ist die Leiche so bald als irgend möglich aus der Behausung zu entfernen und in ein Leichenhaus zu bringen. Kann das Waschen der Leiche nicht im Leichenhause vorgenommen werden, dann soll es überhaupt unterbleiben. Das Leichenbegängniß ist so einfach als möglich einzurichten. Das Gefolge betrete das Sterbehaus nicht und man betheilige sich nicht an Leichenfcstlichkciten. Kleidungsstücke, Wäsche und sonstige Gebrauchsgegenstände von Cholerakranken oder Leichen dürfen unter keinen Umständen in Benutzung genommen oder an Andere abgegeben werden, ehe sie desinfizirt sind. Namentlich dürfen sie nicht undesinfizirt nach anderen Orten verschickt werden. Den Empfängern von Sendungen, welche derartige Gegenstände aus Choleraorten erhalten, wird dringend gerathen, dieselben sofort womöglich einer Desinfektionsanstalt zu übergeben oder unter den nöthigen Vorsichtsmaßregeln selbst zu desinsiziren. Cholerawäsche soll nur dann zur Reinigung angenommen werden, wenn dieselbe zuvor desinfizirt ist. Andere Schutzmittel gegen Cholera, als die hier genannten, kennt man nicht und es wird vom Gebrauche der in Cholerazeiten regelmäßig angepriesenen medikamentösen Schutzmittel (Choleraschnaps) abzerathen.
(Fortsetzung folgt )
Deutsches Reich.
Berlin, 2 August. Die Rückkehr Sr. Maj. des Kaisers nach dem Marmorpalais ist für den 6. August zu erwarten.
— 1. August. Der Kaiser ist wohlbehalten mit der Aacht „Kaiseradler" in Cowes auf der Insel Wight unter dem Donner der Geschütze eingetroffen, in dessen Hafen das Kaiserschiff vor Anker gegangen ist. Der Prinz von Wales, der Herzog von Connaught und der Prinz Christian von Schleswig-Holstein waren dem Monarchen entgegengefahren. Am Montag Nachmittag statteten der Kaiser und Prinz Heinrich ihrer Großmutter, der Königin Viktoria, im Osborne-Schlosse einen Besuch ab und wurden auf dem Wege dorthin von der Bevölkerung lebhaft begrüßt.
— Die Inschrift, die der Kaiser auf der Klinge des Säbels hat eingrauiren lassen, den er dem Kronprinzen bei dessen Eintritt in die Armee zum Geschenk gemacht hat, ist einer der sieben Standarten des alten Regiments Hennigs v. Treffenfeld entnommen, die kürzlich in der Kirche zu Könnigde gefunden wurden und der Fahnen- sammlung des Zeughauses einverleibt sind. Die Inschrift lautet: „Vertraue Gott, Dich tapfer wehr, darin besteht Dein Ruhm und Ehr. Denn wer's auff Gott herzhaftig wagt, wird »immer aus dem Feldt gejagt."
Wege dahin wurden ihm in Erfurt, Weimar, Eisenach, Jena und Magdeburg jubelnder Empfang und große Ehrungen zu theil.
* — Betreffs der diesjährigen Ernteaussichten treffen von allen Seiten recht erfreulich lautende Berichte ein. Wenn auch kein Ergebniß allerersten Ranges zu erhoffen ist, so dürfte doch die diesjährige Ernte so wohl quantitativ wie namentlich auch qualitativ den Ertrag ihrer letzljährigen Vorgängerinnen nicht unwesentlich über- treffen. Im Osten der Monarchie werden Winterwaizen, Roggen, Raps und Rübsen, sowie Kartoffeln mehr als eine Durchschnittsernte ergeben.
Essen a. d. Ruhr, 3. August. In dem Stempel« fälsckungsprozeß gegen den Bochumer Verein wurden sämmtliche Angeklagten freigesprochen. — R -A. Dr. Sello führte aus, daß selten ein Strafprozeß so bedeutendes Aufsehen erregt, selten die Leidenschaften so fur-btbar getobt hätten, wie während der Voruntersuchung in diesem Prozesse. Ein Werk, das zu den ersten in Deutschland gehöre, sollte den Staat seit 17 Jahren systematisch betrogen und die Sicherheit des reisenden Publikums in ärgster Weise gefährdet haben. Der sachlich geführten Verhandlung gebühre das Verdienst, vor der Oeffentlichkeit bewiesen zu haben, daß die Ehrlichkeit und die Güte der Arbeit unseres Vaterlandes noch immer in erster Reihe dastehe. Argwohn, Mißtrauen, Thorheit und Lüge hätten diesen Prozeß veranlaßt. Die Verhandlung habe ergeben, daß das Material des Bochumer Vereins das beste gewesen fei, und daß die Leitung Alles gethan habe, um die Eisenbahnverwaltungen in jeder Beziehung zufrieden zu stellen und die Betriebssicherheit auf den Eisenbahnen nicht zu gefährden. R-A. Kohn betonte, daß bei der gegen den Bochumer Verein gerichteten Denunziation politischer Haß und Partei- gegensätze die Hauptrolle gespielt hätten.
Die Ausstellung der Firma Krupp in Essen auf der Weltausstellung in Chicago wird einen Kostenaufwand von 1.500,000 Dollars erheischen. In der Abtheilung wird das größte bisher fabrizirte Geschütz im Gewichte von 122 Tons, sowie Kriegsmaterial im Gewichte von mehreren 100 Tons zu sehen sein.
Aus Münden wird der Pol. Corr. geschrieben: Die Forstakademie Münden steht vor der Auflösung. Trotz des neuen Akademiedirektors Weise, trotz der Komman- dirung von vier Feldjägern zur Akademie u. s. w. ist der Besuch ein derartig geringer, wie er unter angebrachten Verhältnissen noch nie war. Es sind 2 Kursusse, davon hat der eine nur 3 Mann (früher bis 60), darunter ein Staatsanwärter. In den Vorlesungen sind in der Regel nur 2—3 Akademiker, sehr oft erscheint Niemand und die Professoren müssen nach Hause gehen. Die vier Verbindungen, welche aus 1—3 Mann bestehen, feiern mit ihren „alten Herren", die sich dort aufhalten und sich als „Hospitanten" eintragen lassen fortwährend Feste, denken aber nicht an die Vorlesungen. Dabei kostet die Akademie jährlich über 60,000 Mk. Es bleibt unter solchen Umständen gar nichts weiter übrig, als die Akademie aufzulösen und an der Universität Göttingen oder Marburg eine Forstabtheilung zu gründen, eine Errichtung, die schon jetzt in Baiern, Hessen und Württemberg besteht. Es könnte dann die Vorlehre Wegfällen und an der Universität könnten die Grund- wissenschaften gelehnt werden, während die praktische Ausbildung an die Forstakademie Eberswalde verlegt wird. Alsdann ließe sich auch wieder die Verwendung des Oberforstmeisters Prof. Borggreve in dem Lehrfach ermöglichen. Dessen Versetzung soll ja angeblich nicht wegen seiner reformatorischen Lehren, sondern nur deshalb erfolgt sein, weil er die Akademiker zu fleißigerem Studium anhalten wollte.
Weimar. Daß ein wachsendes Vermögen auch zunehmende Sorgen mit sich bringt, ist in einem Passus des Verwaltungsberichts für Weimar zart angebeutet. Es lautet folgendermaßen: „Eine nicht unerhebliche Arbeit verursacht zu den verschiedenen Zinsterminen das Abschneiden und die Einlieferung von Zinskoupons von den Werthpapieren der städtischen Kasse und der zahlreichen Stiftungen." Es muß eben über jede Arbeit geklagt werden. Andere Städte schnitten gern Koupons ab, wenn sie nur welche zum Abschneiden hätten.
Eine unliebsame Geschichte ist am Sonnabend in Meiningen einem Jünger der Hermandad passiert. Ein
* — Fürst Bismark hat seine Kiffinger Badekur« Polizeisergeant hatte einen des Diebstahls oder eines beendet und sich nach Schönhausen begeben. Auf dem anderen Vergehens Verdächtigen in polizeilichen Gewahr-