Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt
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" u. „Jllustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk.—
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60,
Mittwoch, den 27. Juli
1892.
Branntwein vor 5 Uhren Nachmittag verschencket oder verkausfet werden sollen, ausgenommen, was reisende Leute, oder auch sonsten die Kranken zu ihrer Erquickung oder andere Einwohner und Soldaten zu ihrer unentbehrlichen LcbensMothdurfft bedürffcu, welches ihnen doch solchenfalls zu keiner anderen Zeit als zwischen 11. und 12. Uhren Mittags abzuholen erlaubet und hernach die Schenken bey Vermeidung ohnausbleiblicher Straffe bis 5 Uhr Abends wieder geschloffen seyn sollen; Wie dann auch zwar nach dieser Zeit an Männiglichen dergleichen Geträncke kan verlassen werden, aber nur zum nöthigen Gebrauch und nickt zur Saufferey oder anderen üppigen Gelagen, wofür die Scheucken selber, wann sie darwider gehandelt, nachdrücklich angesehen werden sollen.
Ferner sollen am Sonntage keine Lust- oder Spazierfahrten, es sey von Unseren Bedienten, Offizieren oder Bürgern angestellt, auch die Thore zu dem Ende von Morgen Frühe bis Abends umb 5 Uhr verschlossen gepalten und niemanden außer denen Posten und Reisenden geöffnet, diejenige auch, welche sich an denen Thoren melden, genau examiniret, und wenn sich findet, daß sie nur zur Lust hinaus fahren wollen, angehalten, dem Magistrat angezeiget und mit einer Strafe von 20 Thalern belegt werden, welche auch statt hat und zu exigiren ist, wann sie die Wacht etwann hintergangen und nach ihrer Zurückkunfft cenvinciret werden tönten, daß sie spatzieren und zur Lust ausgefahren gewesen; Jedoch können die Einwohner in den Vorstädten zu Fuß ein- oder ausgehen, nur daß es nicht unter denen Predigten geschehe; Und diejenigen, welche im Frühling oder Sommer vor den Thoren sich der Garten Lust bedienen, sollen gleichfalls des Sonntags ehe nicht als umb 5 Uhr herauSgelassen werden, auch hernach bey guter Zeit sich nach Hause wieder verfügen."
Aber auch den profanen Zeitvertrieb durch Spiele irgend welcher Art hatte der Monarch auf das Strengste verboten, worüber er sich wie folgt vernehmen ließ:
Des Sonntags soll durchgehends alles Spielen, so von dem Glück dependiret, es habe Nahmen wie es wolle, gäntzlich verboten, abgeschaffet und eingestellet, diejenige Spiele aber, so in einem exercitio corporis und Leibes-Bewegung bestehen, auch sonsten erlaubet seund, nicht ehe, als nach der in dem am 18. Januarii L703 pub'icirten ©onntagS-Edict gesetzten Zeit der 5 Uhren verstattet und daneben mäßig und zwischen wenig Personen, auch nicht bis in die späte Nacht hinein gebrauchet, fürnehmlich aber dabey alle verdächtige Gesellschaft von liederlichem Frauen-Volck und anderen Personen, vermieden, und absonderlich keine Zusammen- kunfft zum Spielen, es habe Nahmen wie es wolle, in einer Schenke, Kruge oder Wirths-Hause, als welches zum Trunk und anderen Ueppigkeiten nur Anlaß geben würde, verstattet werden.
Diese Vorschriften standen übrigens nicht blos auf dem Papier, sie wurden vielmehr in der Ausführung streng überwacht, und zwar durch Personen, „welche die Häuser verordnetcrmaßcn §u vicitiren bestellt waren".... Das war die „gute alte Zeit"; die Erinnerung an dieselbe dürfte wohl geeignet fein, auch die hartnäckigsten Gegner der gegenwärtigen Vorschriften für die Sonntagsruhe mit denselben zu versöhnen. Und wenn dies geschieht, so ist der Zweck dieser Zeilen erreicht.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser wird am 28. d. M. von seiner Nordlandreise in Potsdam wieder eintreffen. Am folgenden wird er den Reichskanzler empfangen und wahrscheinlich die Entscheidung in der Weltausstellungsfrage treffen. — Für den September sind noch keine ganz festen Bestimmungen getroffen; wie jedoch in mehreren Blättern mitgetheilt wurde, soll sich das Reiseprogramm für September ungefähr wie folgt gestalten: Nach der großen Parade am Sedantage gedenke der Kaiser einer Einladung nach Schweden zu folgen und in Götalano einige Tage auf Eiche zu jagen. Alsdann Reise nach Koblenz, wo Parade stattfindet und zu den reichländischen Manövern nach Metz. Von hier aus sei ein Ausflug nach der neuen kaiserlichen Besitzung Urville in Aussicht genommen, auf den die Besichtigung des XIV. und VIII. Armeekorps mit Besuchen in Karlsruhe und Stuttgart folgen soll Das XIV. Korps werde bei Pforzheim vor dem 'Kaiser manövriren.
Die Raiffeiseu schen Darlehnskassen-Bereine.
Die ländlichen Darlehuskasseuvereiue des Raiffeisen'schen Verbandes schreiten in ihrer Entwickelung immer weiter vorwärts. Allein das letzte Jahr hat dem Verbände bedeutende Zunahme gebracht. Während demselben bei Beginn des Jahres 1891 725 Vereine angehörten, beträgt die Zahl der letzteren heute 1033. Diese 1033 Vereine »ertheilen sich wie folgt: Rheinpreußen 236, Reg.-Bezirk Cass el 103, Wiesbaden 27, Sachsen 29, Brandenburg 9, Ostpreußen 15, Westpreußen 3, Schlesien 30, Posen 2, Königreich Sachsen 4, Sachsen- Weimar 29, Sachsen - Coburg 20, Meiningen 20, Rudolstadt 1, Unterfranken 21, Oberfranken 32, Mittelfranken 36, Oberpfalz 3, Oberbayern 39, Schwaben 101, Rheinpfalz 50, Hohenzollern 3, Baden 2, Hessen 23, Mecklenburg 2, Oberelsaß 54, Unterelsaß 79. Hiervon sind 1000 Darlehenskassenvereine, 15 Winzervereine, 2 Konsumvereine, 1 Obstbauverein. Auch im Auslande ist eine zunehmende Verbreitung der Raiffeisen'schen Vereine zu konstatiren. Die günstigen Erfahrungen, welche man mit denselben in Oesterreich-Ungarn und Italien gemacht hat, haben Anregung gegeben, auch in Frankreich der Gründung von Raiffeisen'schen Darlehns- kassenvereinen näher zu treten und bereits ist dort in Laug6 der erste Verein dort ins Leben gerufen; ferner hat man den Raiffeisen'schen Vereinen auf dem land- wirthschaftlichen Kongreß zu Lyon durch Verleihung des Verdienstordens fürLandwilthschaft an ihren italienischen Vertreter Contini, sowie des Offizierkreuzes desselben Ordens an den deutschen Vertreter, Generalanwalt Raiffeisen eine außergewöhnliche Auszeichnung zu Theil werden lassen. In England steht die Einführung der Raiffeisen-Vereine gleichfalls bevor und sogar in Indien ist man bemüht, die Raiffeisensache zu fördern.
Diese günstige Entwickelung der Raiffeisen Vereine ist eine sehr erfreuliche, denn ihre große segensreiche Wirkung hat sich in den dreißig Jahren, seit sie bestehen, zur Genüge erwiesen. Frei von jeder religiösen und politischen Tendenz, dienen sie der Erhaltung und Kräftigung des Bauernstandes und damit erfüllen sie eine wichtige wirthschaftliche und soziale Aufgabe, in der sie von allen Seiten unterstützt werden sollten. Am blühendsten ist das Wachsthum der Raiffeisen-Vereine in Süd- und Westdeutschland, wohingegen sie im übrigen Deutschland und namentlich in Norddeutschland nur vereinzelt erst Boden gefaßt haben. Dort müßte daher^für ihre Einführung noch mehr geschehen, damit der Schutz, den sie den wirthschaftlich Schwachen bieten, inbem sie dieselben vor Ausbeutung bewahren, allen Landestheilen zu Gute kommt. Anzuerkennen ist übrigens, daß die Regierungsbehörden den Raiffeisen Vereinen wohlwollend gegenüber- stehen und die Bestrebungen derselben thatkräftig fördern.
Sonntagsruhe in der guten alten Zeit.
Zum Trost für alle Diejenigen, welche sich durch die am 1. Juli in Kraft getretenen Verordnungen bezüglich der Sonntagsruhe beeinträchtigt oder beschwert fühlen, giebt das „Berliner Tageblatt" eine kleine Auslese aus einer vom ersten preußischen Könige unter dem 28. Oktober 1711 erlassenen Verordnung über die Sonntageheiligung, die uns vor Augen führt, welche Beschränkungen damals der Bevölkerung nach dieser Richtung hin auferlegt gewesen sind In der Einleitung zu dieser Verordnung beklagt König Friedrich I. von Preußen auf das Tiefste, daß das Edict wider die Profanation und Entheiligung des Sabbathtages vom 28. Juli 1405 von Jahr zu Jahr mehr und mehr außer Acht gelassen werde. Er bestimmt daher, „daß alle Gewerbe und Hantirungen eingestellet, die Krambuden geschlossen, keine Märkte gehalten, noch auch sonsten einige Eß- und Trinkwaaren, ehe und bevor Nachmittag die Glocke fünff geschlagen, verkausfet werden sollen." Am schlimmsten sollte es aber denen ergehen, welche am Sonntage Schmausereien und Lustgelage ab- Hallen oder Vergnügungs-Ausflüge unternehmen wollten. Hierüber äußerte sich der Königliche Erlaß folgendermaßen:
Fürnehmlich ist Unser allergnädigster und ernstlicher Wille, daß aufs dem Sonntag keine Banqette oder Gastereyen des Mittags, auch des Abends keine weit- läufftige Gastmähle und Lustbarkeiten gehalten, weniger Hochzeiten an dem Tage angestellet, fürnehmlich aber in denen Wein-Bier Zunfft Häusern und anderen Orten, wo geschenkt wird, keine Gäste gesetzet, noch Wein-Bier-
*— Für den nächsten Winter kündigt die „B. B.-Z." auch eine Vorlage über Neubewaffnung der deutschen Fußtruppen mit einem Gewehr von nur 6 ’/a Millimeter Kaliber an, mit dem in Belgien und Italien erfolgreiche Versuche angestellt worden sind. Wie das „B. T." zu wissen glaubt, denkt indessen die Armee- verwaltung nicht daran, unser jetziges Acht-Millimeter- Gewehr schon wieder mit einem neuern Gewehr mit noch kleinerm Kaliber zu vertauschen. Die Kriegsbrauchbarkeit des 6'/2-Millimeter- oder gar des 5-Millimeter- Gewehres ist denn doch nicht genügend genug gethan, um die enorme Ausgabe für die Neubeschaffung eines andern Gewehrs zu rechtfertigen. Außerdem stehen, wie das genannte Blatt meint, der Anfertigung solch' kleiner Kaliber technische Schwierigkeiten gegenüber, die hauptsächlich in der Bohrung der Läufe bei genügender Stärke derselben liegen.
Hamburg, 20. Juli. Das Aussteigen der Zwischen- decks-Auswanverer auf den hiesigen Bahnhöfen ist zur Verhütung der Einschleppung von Epidemien polizeilich verboten worden. Die Auswanderer werden direct in die Nähe der Auswandererschiffe gefahren und bleiben bis zur Einschiffung in besonders eingerichteten Baracken am Amerikaquat.
Hamburg. Eine traurige Verhandlung spielte sich vor dem Landgericht ab. Der Hauptlehrer einer Volksschule in Hamburg, Wolters, 63 Jahre alt, stand unter der Anklage, ca. 200,000 Mark von kleinen Leuten, Wittwen und früheren Schülern zusammengeliehen und an der Börse durch Speculationen verloren zu haben. Einen widerlichen Eindruck machte es, daß der Biedermann den Unzurechnungsfähigen zu spielen suchte. Der Angeklagte gestand meist seinebetrügerischen Manöver zuletzt ein und wurde zu 7 Jahren Gefängniß verurtheilt.
Breslau, 22. Juli. Die Regierung wies die Landräthe an, umfassende Vorsichtsmaßregeln gegen die Einschleppung der Cholera zu treffen und alle aus Rußland kommenden Reisenden der strengsten Revision zu unterwerfen.
Halle, 20. Juli. Die schon bejahrte aber noch heirathslustige Wittwe eines hiesigen Magistratssekretärs ist einem Schwindler zum Opfer gefallen, der sie um ihr Vermögen von ca, 40,000 Mk. betrogen und bestohlen hat. Der „Verlobte" der Frau war ein französischer Sprachlehrer, „Professor" Davenold, angeblich Sohn eines französischen Generals, seit längerer Zeit in Erfurt wohnhaft. Die Frau ließ sich von dem Manne trotz wohlgemeinter Warnungen so umgarnen, daß sie Alles, Hypotheken 2C., zu baarem Geld machte, und ihm nach Antwerpen nachreiste. In Aachen hat dann der Gauner der vertrauensseligen Frau die ganze Geldsumme gestohlen und das Weite gesucht.
In Apolda alamierte kürzlich nachts ein heimkehrender Hausbesitzer die Nachtpolizei, da eine menschliche Gestalt auf dem Dach seines zweistöckigen Hinterhauses herum- kletterte. Der vermeintliche Einbrecher entpuppte sich bald als das eigene Dienstmädchen des Besitzers, das, zu spät nach Hause gekommen, über die Dächer hinweg in die Schlafstube gelangen wollte.
Wittenberg, 21. Juli. Daß es auch gefälschte Tuberkulose giebt, dürfte manchem unbekannt sein. Der Landwirth Iahn in Danna hatte dieser Tage an den Fleischermeister K. in Luckenwalde einen anderthalbjährigen Bullen verkauft. Nachdem K. das Thier geschlachtet hatte, theilte er Iahn mit, daß sich der Bulle als tuberkulös (perlsüchtig) erwiesen habe. Da dies dem Verkäufer nicht einleuchten wollte, so reiste er mit dem Kreisthierarzt Pirl nach Luckenwalde und ließ im K.schen Schlachthnuse unter Zuziehung des dortigen Thierarztes Kaufmann das geschlachtete Vieh untersuchen, wobei sich, zeigte, daß der noch an der Haut kenntliche Bulle in der That mit einer flächenartig ausgebreiteten Bauchfelltuberkulose im geringen Grad behaftet war, die auch die Hintere Seite des Zwerchfelles, die Leber und die Milz bedeckte. Nur fiel beiden Fachmännern auf, daß sich an den in Betracht kommenden inneren Organen nichts wahrnehmen ließ, was auf Tuberkulose hindeutete. Die mikroskopische Untersuchung ergab nun Folgendes: Die auf den Bauchwänden haftenden Tuberkeln waren nicht aus dem Gewebe heraus entstanden, sondern — auf- geklebt und ließen sich entfernen, ohne den geringsten Eindruck aus der Haut zu hinterlassen, Die abgelöfteq