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Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. ^lluftrirtem Famitienfreund" vierteljährl. 1 ®». — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf gaaaa^aiaM«~~a-'=s»^ —t-s»-^^
J£ 54. Mittwoch, den 6. Juli 1892.
nuf blc »Schlüchterner Zeitung" werden noch fortwährend von allen . —-^~- . ------^ Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser hat auf seiner Nordlandfahrt bereits Christiansund passirt. Hier hatte er sich mit seinem Gefolge zu einem längeren Spaziergang aus Land begeben.
* — Mit Beziehung auf die Meldung deutscher Blätter, daß der deutsche Botschafter in Madrid, Freiherr von Stumm, aus Gesundheitsrücksichten seinen Posten aufgeben würde, veröffentlicht das Madrider Blatt „Epoca" einen Artikel in dem die Verdienste dieses Diplomaten um die Erhaltung guter Beziehungen zwischen Deutschland und Spanien hervorgehoben werden. „Der Verlust des so ausgezeichneten Diplomaten, schreibt das Madrider Blatt, würde nicht nur in den osfieiellen Kreisen lief empfunden werden, wo seine hervorragenden Gaben sehr gewürdigt werden, sondern auch in der Madrider Gesellschaft, wo der Baron und die Baronin von Stumm eine so ausgezeichnete Stellung einnehmen." Die „Epoca" weist zugleich darauf hin, daß nach ihren Mittheilungen Freiherr von Stumm bereits die Gelegen- Heit erwartete, weil er im Hinblick darauf, daß das Madrider Klima seinen Kindern nicht zuträglich ist, sich in der Nothwendigkeit befand, von diesen während des ganzen Winters getrennt zu leben. Unlängst ist der Botschafter nun auch von einer Augenkrankheit befallen worden, die eine Kur erforderlich erscheinen läßt. Mit der „Epoca" stimmen auch die übrigen Madrider Blätter in der Anerkennung seiner großen Verdienste als Bermittler guter Beziehungen zwischen den beiden Ländern überein.
— Damit nicht die Nachrichten über sanitäre Maßregeln gegen die Einschleppung der Cholera aus Rußland beunruhigend wirken, wird darauf aufmerksam gemacht, daß zwischen unseren Grenzen und dem Choleraschauplatze nicht nur gewaltige räumliche Entfernungen liegen, sondern auch eine Tendenz der Seuche, in der Richtung auf Mitteleuropa vorzurücken, durchaus nicht erkennbar ist. Ferner wird bemerkt, daß die in Rede stehenden sanitären Maßregeln keineswegs erst neu ins Werk ge setzt zu werden nöthig waren, sondern schon vor langer Hand m b zwar derart augeordnet und vorbereitet sind, uni, wenn ihre Voraussetzungen ja eines Tages aktuell werden sollten, sofort in vollem Umfange in Kraft treten zu können.
* — Die Kaution für Ahlwardt — 50,000 Mark — ist nach einer Nachricht der „Münch. Allg. Ztg" aus Berlin besonders durch Beiträge von Rudolf Hertzog und vom Fabrikanten Heckmann aufgebracht worden.
— Der Buchdruckerstrike, welcher bekanntlich in ganz Deutschland mit einer 'Niederlage der Ausständigen endete und noch jetzt anbauen be Arbeitslosigkeit mit ihren traurigen Folgen über manche Familie brächte, hat neben diesen Opfern auch noch ganz enorme Geldopfer erfordert. Allein der Berliner Buchdruckerausstand hat die Summe von 384 901,31 Mk. verschlungen.
— In dem Berliner Prozeß gegen das Ehepaar Heinze wegen Ermordung des Nachtwächters Braun ist Heinze wegen schwerer Körpei Verletzung mit tödtlichem Ausgang zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrenverlust, Frau Heinze wegen Beihülfe zu 10 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrenverlust verurtheilt worden.
Stuttgart. Die Königin von Württemberg schwebte dieser Tage in großer Lebensgefahr. Auf einer Ausfahrt brach die Hinteraxe des Wagens und der Kutscher fiel herab, worauf die Pferde durchgingen. Die Königin, welche sich knieend im Wagen befand, setzte einen Fuß auf den Wagentritt, erhäschte die am Boden schleifenden Zügel und brächte die Pferde zum Stehen. Königin Charlotte blieb völlig unversehrt. Der Kutscher und die Diener sind leicht verletzt.
Darmstadt Die Zivilliste des jungen Großherzogs von Hessen ist von der zweiten Kammer in Darmstadt in wiederholter Verhandlung nach der von der ersten Kammer bereits genehmigten Regierungsvorlage in der Höhe von 1265 000 M- angenommen worden.
Hamburg, 1. Juli. In Helgoland werden gegenwärtig 5 Panzernhürme errichtet, darunter einer auf der Südspitze. Die Kasematten für Gamisch werden bei
Lapskuhl errichtet, das Pulvermagazin beim früheren Gouvernementsgcbüiide.
Celle. Ein Statut für die wandernden Handwerks- burschen Der Kreisausschuß des Landkreises Celle hat soeben eine „Wander- und Arbeitsordnung" für die Berpflegungsstationen im Landkreise Celle erlassen. Nach § 1 ist als mittellos jeder Wanderer anzusehen, welcher nicht mehr als höchstens 3 Mark an baarem Gelde be sitzt und an Ort und Stelle keine Arbeit finden kann. Jeder mittellose Wanderer muß einen Wanderschein führen, der auf den Stationen abgestempelt wird und ben Stationsort und die Stunde der Abreise eingetragen erhält. 8 5 sagt: „Hauptregel ist: Vormittags arbeiten, Nachmittags wandern." An Sonntagen wird weder gearbeitet, noch gewandert. Wanderscheine werden ausgefertigt auf den Verpflegungsstationen Eschede, Bergen, Zinsen a. Aller, Müden a. Oertze, Höhne b. Lachendorf.
Eleve, 2. Juli. Zu der Verhandlung der Sache Buschoff am 4. Juli d. I. vor dem hiesigen Schwurgerichte wird der Oberstaatsanwalt Hamm aus Köln erscheinen, um die Anklage neben dem hiesigen Ersten Staatsanwalt selbst zu vertreten und durchzuführen. Auch wird ein vortragender Rath aus dem Justizministerium erwartet, durch dessen Anwesenheit der Justizminister der Wichtigkeit der Sache neuen Ausdruck verleihen würde. Die Verhandlungen dülften eine ganze Woche in Anspruch nehmen. Bereits haben sich viele Vertreter großer Zeitungen, darunter solche aus Wien und Paris, bei dem Vorsitzenden des Schwurgerichts angemeldet. Den Vorsitz am Schwurgericht führt der Landgerichtsdirektor Kluth. Professor Dr. Küster aus Bonn ist als Sachverständiger geladen.
Düren, 28. Juni. Ein glücklicherweise gut verlaufener Fall von Massenvergiflung hat sich gestern im nahen Orte Birkesdorf ereignet. Die aus sechs Personen bestehende Familie des Wirthes Fr. Küpper erkrankte kurze Zeit nach dem Mittagessen plötzlich heftig; sie stürzten Alle bewußtlos zu Boden. Der Arzt stellte eine Vergiftung durch Schirlingskraut fest, das die Familie mit Petersilie vermischt genossen hatte. Durch sofort angeordnete Gegenmittel konnte die Lebensgefahr bei sämmtlichen Erkrankten beseitigt werden.
Mannheim, 1. Juli. In der vergangenen Nacht bräunte die große zur Aufbewahrung fertiger Maschinen dienende Halle der Lanzschen Maschinenfabrik ab. Eine große Anzahl werthvoller Maschinen wurde zerstört. Der Schaden beträgt dicimalhunderttausend Mark. Der Betrieb wird nicht unterbrochen.
Beverungen, 26. Juni. Gar oft schon hat man ge hört oder gelesen, daß unsere größten Hausfeinde, die bösen Ratten, wiederholt kleineren Kindern lebensgefährliche Wunden verursacht haben. Daß die Ratten aber auch an größere Kinder gehen, bezeugt ein Vor- kommniß am hiesigen Ort. Als kürzlich der Nachtwächter im Vorbeigehen in einem Hause ein unaufhörliches Wimmern eines Knaben hörte, veranlaßte das ihn sogleich, die Eltern des Kindes zu wecken. Die Eltern eilten sofort in die Schlafkammer ihres Kindes und fanden Arm, Rücken und Hals an verschiedenen Stellen furchtbar zernagt, und daß solches eine Ratte gethan haben mußte, konnte um so mehr bestätigt werden, weil man in demselben Augenblicke, als die Eltern in der Schlafkammer erschienen waren, die Ratte auch schon vom Gesichte des Knaben verschwinden sah. Die Eltern hatten den Jungen allerdings nicht sofort vom Arzt behandeln lassen und hiermit bis zum andern Morgen gewartet. Länger aber durfte nach Aussage des Arztes auch nicht gezögert werden, sonst war das Leben des schon elfjährigen Knaben sehr gefährdet. Der Knabe trug den Arm einige Tage in der Binde und ist auch soweit wieder hergestellt, daß er wieder regelmäßig die hiesige Schule besuchen kann.
Frankreich. Wie der „Voss. Ztg." aus Paris gemeldet wird, ist man entschlossen, in Paris im Jahre 1900 eine Weltausstellung abzuhalten, obwohl jetzt von mehreren Seiten bestätigt wird, daß Graf Münster am letzten Montag dem Minister Ribot mitgetheilt hat, die Rcichsrcgierung bereite für jenes Jahr in Berlin eine Weltausstellung vor.
Daß Rußland der Cholera-Gefahr nicht gleichgiltig gegenübersteht, haben wir bereits erwähnt; nun liegen noch weitere Meldung vor: An der persischen Landesgrenze sind Kosaken ausgestellt, welche alle Nebergänge auf das Schärfste fontroKiren, ebenso wird die Eisenbahnlinie auf das Genaueste überwacht. An die Studenten der Universität Kasan ist das Ersuchen gerichtet, an dem Feldzuge gegen die Cholera sich zu betheiligen, sobald diese auf das russische Gebiet hinübergreift. Jeder Student soll 1t)0 Rubel Reise-Entschädigung und 100 Rubel monatlich Gehalt für die Zeit seiner Thätigkeit erhalten. (Es sollen hierauf bereits zahlreiche Meldungen eingegangen sein.) Im klebrigen kann die russische Regierung nicht mehr leugnen, daß die Cholera thatsächlich sich bereits auf russischem Gebiete befindet. So veröffentlichen die Blätter nachstehendes Telegramm des General-Gouverneurs Grafen RostafSlew's: „Ich mache hiermit bekannt, daß die Cholera in der Region von Samarkand ausgebrochen ist und warne alle Reisenden." — Hat nun aber die Cholera einmal Samarkand, den gesundesten Distrikt zwischen dem Kaspischen Meere und Taschkend, ergriffen, dann ist es nach alter Erfahrung zweiffellos, daß sie auch auf Buchara und von dort auf das ganze russische Central-Asien überspringt. — Von Professoren wird jetzt behauptet, daß die Cholera denselben Weg nehmen werde, wie seiner Zeit die Influenza, die auch von Buchara aus über das russische Reich und — weiter sich verbreitet hatte.
Ausland.
Kostenhagen. Einer erheblichen Gefahr sind der Kaiser von Rußland und der König von Dänemark in Kopenhagen entgangen. Ein paar scheue Pferde kamen direkt dem fürstlichen Wagen entgegen, der auf das Höchste bedroht erschien, als zum Glück der Spitzreiter den daherstürmenden Pferden in die Zügel fiel. Der Mann wurde zu Boden geschleudert und ziemlich erheblich verletzt, infolge seiner Unerschrockenheit war aber die Gefahr glücklich abgewendet.
Lokales nud Provinzielles.
Schlüchtern, 5. Juli.
* — Herr Gerichts-Assessor Unverzag ist zum Amtsrichter in Schwarzenfels ernannt worden.
* — Eine Warnung für solche, die sich ihrer Militär- pflicht durch Auswanderung entziehen wollen, dürfte folgender Fall sein, den man aus Ahlbeck berichtet. Ein aus dem Dorfe Ulrichshorst bei Ahlbeck gebürtiger Zimmermann war 1882, bevor seine Stellungspflicht beendet, nach Australien ausgewandert und erst im letzten Winter von dort zurückgekehrt. Nachdem er sich nun hier wieder längere Zeit aufgehalten, wurde er auf Grund eines alten Steckbriefes von dem in Ahlbeck stationirten Gendarm verhaftet und dem Gerichte über- wiesen. Er dürste einer empfindlichen Bestrafung entgcgensehcn.
* — Für Jagdfreunde dürfte Folgendes von Interesse sein: Soweit durch Polizeiverordnung die Ausübung der Jagd während des Sonntagsgottesdienstes untersagt ist, ist nach einer Entscheidung des Kammergerichts vom 5. Mai 1892 schon derjenige straffällig, welcher behufs Ausübung ver Jagd jagdmäßig ausgerüstet sich zur verbotenen Zeit im Jagdrevier befindet. Der besonderen Feststellung, daß auch Wild geschossen oder solches erlegt worden sei, bedarf es zur Anwendung einer derartigen Polizeiverordnung nicht.
* — Die Rebhühnerjagd wird in diesem Jahre, wie Waidmänner versichern, eine ziemlich ergiebige werden. Das Brutgeschäft ist gut vorübergegangen, so daß der Bestand ein recht zahlreicher ist.
* — Es interessirt zu wissen, auf welche Geschäfte die Bestimmungen der Sonntagsruhe Anwendung finden und welche Kaufleute und Handeltreibende diese Vorschriften beachten müssen.. Wir entnehmen hierüber dem von Polizeirath Fey in Darmstadt verfassten Buche über „die Sonn- und FestlagSruhe nach dem Arbeiterschutzgesetze" (Verlag von J. Diemer in Mainz, 2. Auflage 1892) einige Ausführungen. Der Begriff des Handelsgewerbes umfaßt nach den Motiven des Gesetzes den Groß- und Kleinhandel einschließlich des Hausierhandels (letzterer ist im Paragraph 55 a des Gesetzes an Sonn- und Festtagen überhaupt verboten), den Geld- und Kredit-Handel, die Leih-Anstalten, die sogenannten Hilfsgewerbe des Handels, Zpedition und Kommission und die Handelslager. Auch die in den Komptviren der Fabrcken rc. beschäftigten Gehilfen gehören hierher, ebenso der Sieg- und Marktverkehr, soweit bei demselben Handelsgewerbe betrieben werden.