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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jllustrirtcm Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf

Samstag, den 2. Jn!i

1892.

"Uf dieSchlüchterner Zeitung" U H werden noch fortwährend von allen * ~ Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Der Kouteaktbrnch der ländlichen Arbeiter-

Am letzten Sitzungstagc der vorletzten Session des preußischen Landtages lagen dem Abgeordnetenhause Petitionen aus Hannover und Hessen-Nassau vor, welche staatlichen Schutz legen den um sich greifenden Kontrakt­bruch der ländlichen Arbeiter erbaten. Die Petitionen wurden nicht eingehend behandelt, einmal weil vor Thoresschluß dem Hause die nöthige Sammlung und Geduld fehlte, hauptsächlich aber, weil man das Ergebniß der Untersuchungen abwaiten wollte, welche die Regierung über den Kontraklbnich auf dem Lande damals auzustclleu begonnen hatte. Inzwischen ist eine weitere Session ver­flogen, ohne daß die Regierung ihr Material beigebracht hätte; in der abgelaufeneu Tagung ist unseres Wissens die Frage gar nicht berührt worden. Es wäre indessen irrig, wollte man daraus schließen, daß sie an Wichtigkeit verlo rn hat. Das Interesse der Laudwirthschaft an der Vertragstreue der Arbeiter bedarf keines weiteren Beweises. Beim Ackerbau läßt sich keine Arbeit hinausschieben, wie es in der Industrie oft ohne Schaden geschehen kann. Dort ist Alles von Wind und Meter, von der Jahres­zeit abhängig. Gerade aber in der Zeit der dringendsten Arbeit brechen die meisten Arbeiter die Bortuige, um anderweitig zu höheren Löhnen zu arbeiten.

Zur Abhilfe werden verschiedene Mittel vorgeschlagen; die Landwirthschaft ist selbst über ihre Zweckmäßigkeit noch nicht einig. Die Großgrundbesitzer des Ostens und Andere empfehlen die Bestrafung des Koutraktbruches. Unrecht geschehe dadurch den Arbeitern gewiß nicht. Wer den Arbeilsvertrag bricht, fügt seinem Arbeitgeber wissentlich und absichtlich Schaden zu. Da nun der Arbeiter auf Schadenersatz nicht verklagt werden kann aus dem einfachen Grunde, weil er nichts besitzt, so wäre es nicht ungerecht, wenn er für seinen Vertragsbruch mit einer Freiheitsstrafe belegt würde. Es fragt sich nun, ob die Bestrafung des Koutraktbruches dem Landwirthe etwas nutzen würde. Viele sind gegenteiliger Ansicht. So heißt es z B. in einer Petition von Bauern aus­drücklich, daß die verschärften Strafen gegen den Kontraktbruch auf das Gesinde für das Gesinde, im Gegensatz zu den sogenannten freien Arbeiter, bestehen schon Strafen wenig Eindruck machen würde und deßhalb in dieser Richtung nichts geschehen solle. Andere wiederum erwarten von der Bestrafung eine Besserung. Für Handwerk und Jndustlie hat der Reichstag die von der Regierung vorgeschlagene Bestrafung des Kontrakt­bruches bekanntlich abgelehnt. Ein anderer Vorschlag geht dahin, die Verlockung zum Konkraklbruch, welche mit der Unfähigkeit, Schadenersatz zu leisten, verbunden ist, durch Einbehalten eines Theiles des Lohnes zu be­seitigen. Es wäre mit dem Arbeiter ein Vertrag zu schließen, wonach ihm wöchentlich nur drei Viertel seines Lohnes ansgezahlt werde; das vierte Viertel behält der Arbeitgeber und zwar wenigstens solange, bis ein ganzer Monatslohn des Arbeiters in der Hand des Arbeitgebers ist. Dieser Theil des Lohnes verfällt, wenn der Arbeiter vor Ablauf des Arbeitsvertrages die Arbeit verläßt. Aus diese Weise hätte der Arbeiter etwas zu verlieren und er werde sich hüten, wegen einer kleinen Lohnerhöhung, die ihm ein anderer Arbeitgeber bietet, sein schon ver­dientes Geld im Stiche zu lassen. Ein großer hessischer Verein hat die Regierung gebeten, die gesetzliche Zulüssig- keit solcher Verträge herbeizuführen. Der Verein ist der Ansicht, daß sie zur Stunde ungesetzlich seien und stützt sich dabei auf mehrere gerichtliche Urtheile, welche solche Verträge für ungültig erklärt haben, weil sie dem Gesetz zuwiderliefen.

Ein dritter Vorschlag bezweckt die Bestrafung der Arbeitgeber, welche kontraktbrüchige Arbeiter in Dienst nehmen. Es sollen danach Arbeitsbescheinigungen nach Art der Arbeitsbücher bei den jüngeren gewerblichen Arbeitern eingeführt werden. In Diesen Papieren wäre vom Arbeitgeber und der Ortspolizeibehörde zu bescheinigen, daß der bellessende Arbeiter keinen Kontraktbruch begangen hat. Nimmt der Arbeitgeber ihn ohne eine solche Be scheinigung au, so soll er mit einer empfindlichen Geld­strafe belegt werden. Dieser Vorschlag will also den Arbeitgeber zwingen, das zu thun, was er in

Interesse freiwillig thun sollte. Als weiteres Mittel gegen den Kontraktbruch wird die Zahlung von Prämien vor- geschlagen. Jeder Arbeiter, der bis zum Schluß der Arbeiten im Herbst ausgehalten hat, soll eine Prämie außer dem Lohn, etwa 20 bis 30 Mark erhalten. Dieses Mittel wird oft da helfen, wo man es anwenden kaun, sehr viele Landwirthe sind aber dazu nicht im Stande.

Deutsches Reich.

Kiel, 29. Juni. Bei der heute Bormittag abge- haltenen Segelregatta, die bei stürmischem Wetter und sehr hohem Seegang stattfand, erlitten mehrere Jachten Havarie. Die JachtArgo" schlug voll Wasser und sank. Der Kaiser und Prinz Heinrich kehrten um 1 Uhr an Bord derIrene" hierher zurück. Nach­mittags 6 Uhr reifte der Kaiser an Bord desKaiser­adlers" in Begleitung des PanzersSiegfried" nach Drontheim ab. Bei der Abfahrt salutirte die Flotte. Nachdem der am 27. d. Bits. in Stettin vom Stapel gelassene neue Aviso den NamenHohenzollern" erhalten hat, und die früher diesen Namen führende kaiserliche Jacht inKaiseradler" umgetanft wurde, er gab sich die Nothwendigkeit, dem im Februar in Danzig vom Stapel gelassenen KreuzerKaiseradler" einen anderen Namen zu geben; er ist nunmehrSeeadler" benannt worden.

Berlin, 29. Juni. Der Kampf, welcher zwischen den leitenden Männern des Reiches und dein Fürsten Bismarck mit einem Male in so ungeahnter Heftigkeit entbrannt ist, hat die größte Bewegung hervorgerufen. Alle sachlich denkenden Organe sind in der Hauptsache einig, daß eine Fortdauer dieses Zwistes das Ansehen Deutschlands vor dein Auslande in der denkbar schwersten Weise gefährden müsse. Es wird betont, daß der Fürst die ReichSregierung schwer gereift und diese ein Recht und die Pflicht zur Antwort gehabt habe. Den harten Angriffen des Fürsten seien herbe Erwiderungen gefolgt. Eine Katastrophe herbeigeführt zu sehen, wird nirgends gewünscht, wo man es mit dem Wohle des Reiches ehrlich meint. Selbstverständliche Voraussetzung ist, daß Fürst Bismark seinen Angriffen Einhalt gebieten muß. Wie die Dinge liegen, ist er es, welcher nachzugeben hat, und zwar, weil er während seiner ganzen Amtirnng auf das Entschiedenste ein solches Auftreten bekämpfte, wie es ihm heute zugeschrieben wird.

Im Gesundheitsamte finden jetzt täglich Con- ferenzen statt, behufs Beschlußfassung über die zur Verhinderung der Ei^schleppung der Cholera aus Ruß­land. Die Nachrichten, welche heute aus Südrußland hier eingetroffen sind, lauten überaus besorgnißecregend.

Tausend Millionen Mark werden jährlich ver­trunken. Auf dem 7. deutschen Brauertag in Hamburg wurde erklärt, der Verbrauch an Bier in Deutichland habe im letzten Jahre gegen 52 Millionen Hektoliter be­tragen , was gegen 1887/88 eine Vermehrung von über 7 Millionen Hektoliter oder 17 Prozent bedeute, während die Bevölkerung des Reiches in dieser Zeit nur um etwa 4 Prozent gewachsen sei. Dazu kommen noch etwa 200,000 Hektoliter fremde Biere, insbesondere österreichischen Ursprungs. Die Ausfuhr an Bier dagegen hat abgenommen; sie ist von ungefähr 1 Mill. Hektoliter auf 600,000 zurückgegangen, vornehmlich weil man sich in Frankreich und Belgien von deutschem Biere unabhängig zu machen anfange u. s. w. Mithin trinken etwa 50 Millionen Deutsche in einem Jahre 52 Millionen Hektoliter Bier, das heißt mehr als 5000 Mill. Liter. Dazu kommen etwa 300 Mill. Liter Wein und eine entsprechende Menge Schnaps, alle zusammen im Werthe von sicher weit über 1 Milliarde Maik. Wenn nur der Dritte Theil von demjenigen getrunken würde, was leider durch die Gurgel gejagt wird, Deutschland stände in jeder Weise besser dabei. In Berlin kommt auf je 150 Personen eine Schenke. DasTrinken" war eben seit jeher das deuische Nationallaster, weil derDurst" eine Nationalkrankheit der Deutschen ist.

Magdeburg, 29. Juni. Zu dem Prozeß gegen die Dienstbotenmörder Bundrock-Erbe wurden die beiden An­geklagten zwei Mal zum Tode und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurtheilt.

Ein Jubiläum eigener Art kann ein Muhlhiiuser Bäckermeister in diesem Jahr feiern. Derselbe hat noch täglich ein Kuchenblech in Benutzung, daß im Jahr 1792

feinem | an gefertigt, also seit IbO Jahren im Gebrauch ist. Ob

wohl unsere modernen Erzeugnisse dieser Art noch ebensolche Dauerhaftigkeit beptzen?

Kissingen, 27. Juni. Fürst Bismarck ist mit seiner Gemahlin gestern Abend hier eingetroffen und hat sich alsbald nach seinem Absteigequartier in der Saline begehen.

Aus dem Reichslaude, 24. Juni. Die beiden Reisenden Oppenheim aus Bebra und Abbesheim aus Soest unternahmen gestern von Rodangc aus einen Ausflug nach der französischen Grenzstadt Longwy. Die beiden sahen sich ganz wohlgemuth den freundlichen Ort an und wollten sich eben in einem Gasthof zu einem kleinen Imbiß niedersetzen. Aber da hatten sie die Rechnung ohne die französische Spionenricchcrci ge­macht. Ein Geheimpolizist erschien und beschuldigte die beiden Deutschen auf Grund eines ihm zugegaugeucn Briefes der Spionage. Ein hochnothpeinliches Verhör und eine eingehende Untersuchung schaffte jedoch nichts Verdächtiges zu Tage, und da die beiden Reisenden sich überdies genügend legitimiren konnten, so wurden sie bald wieder freigelassen.

Ausland

Biclitz, 23. Juni. Ein entsetzliches Unglück, dem vier Menschenleben zum Opfer fielen, ereignete sich gestern in einer der hiesigen Tuchfabriken. Während sich sieben Arbeiter in einem Dampfkessel befanden, um ihn zu putzen, öffnete ein Unberufener ein Hauptventil, wodurch Der unter einer Spannung von sechs Atmosphären in Betrieb stehende zweite Kessel seinen Jahalt auf die Unglücklichen mit fürchterlicher Gewalt ergoß. Zweien der Arbeiter, die glücklicher Weise in der Nähe des Mannloches beschäftigt waren, gelang es, sich fast unver­sehrt zu reiten, einen Dritten konnte man noch lebend herauszuzich-n, während die vier Zurückbleibenden von dem einströmenden Dampfe und Wasser buchstäblich zerrissen wurden, so daß die Leichen der Unglücklichen stückweise im Kessel zusammengesucht werden mußten. Auch an dem Aufkommen des geretteten Arbeiters wird gezweifelt. Ob Böswilligkeit oder ein Versehen das Un­glück verschuldet hat, wird die Untersuchung ergeben.

Paris. DerFigaro" regt die Veranstaltung einer Weltausstellung in Paris im Jahre 1900 an, damit das Berliner Weltausstellungsprojekt durchkreuzt werde; ein Komitee zur Zeichnung eines Garantiefonds sei bereits vorbereitet.

Ein Kabeltelegramm des Reuter'schen Büreaus meldet unter dem 27. d. Mts. aus New Park Folgendes: Die hiesigen Agenten der Empresa Insulam de Neve- gaco glauben, daß der der Gesellschaft gehörige Dampfer Vega" untergegangen ist. Das Schiff ist am 6. Mai mit 500 Fahrgästen von Lissabon nach New-Iork ab- gesegelt und hätte schon vor Wochen in Amerika ein- treffen sollen. Das in New-Iork nngckommene Dampf- schiffOcean" berichtet, daß es Trümmer uom Schiffe Fred. B. Taylor" von Jarmouth, Neuschottland, mitten im Ocean gesunden habe. Man glaubt, daß dieVega" mit demTaylor" zusammengestoßen und in Folge dessen auch untergangen ist.

Lokales und Provinzielles.

Schlüchtern, 1. Juli.

* Am nächsten Sonntag wird sich in unserem Geschäftsleben eine große Veränderung zeigen: Die Ver­ordnung betreffend dieSonntagsruhe" tritt mit diesem Tage in Kraft. Man steht der neuen Einrichtung im Allgemeinen sympathisch gegenüber, wenn auch einige Zeit vergehen wird, bevor sich Publikum und Geschäfts­leute an die neuen Einrichtungen gewöhnt haben werden. Unsere Hausfrauen werden sich darauf einrichten müssen, daß sie an den Sonntag Nachmittagen und Abenden Nichts mehr eintaufen können. Wünschenswerth wäre es, daß auch die Post ihre Geschäftsstunden gemäß den Bestimmungen der neuen Verordnung einrichtet; die Oesfnung der Postschalter Nachmittags von 56 Uhr erscheint überflüssig. Die Post sollte am Sonntag von 79 und 122 Uhr geöffnet sein, w.e es das Gesetz für die übrigen Geschäfte vorschreibt. Fabrik- und Engrosgeschäfte werden in ilp er Mehrzahl fast im ganzen deutschen Reiche fortab gänzlich geschlossen sein. Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß auf eine vomConfect." gestellte Anfrage der Bescheid geworden ist, daß daS Offenhalten der Schaufenster auch nur