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Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. „Jllustrirtem Familienfreund" viertcljührl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Rau m 10 Pf
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^ 52. < Mittwoch, den 29. 3nm 1892.
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Bestellungen auf das 3. Quartal 1892 (Juli, August, September) der
AW^ „Kt^luchterner Zeitung ^^W^ bitten wir durch die Post (auch Landbriefträger) oder Boten gefl. aufgeben zu wollen, und zwar möglichst bald, da die Nachlieferung bereits erschienener Nummern nicht immer möglich ist. Neu zutretende Abonnenten erhalten die Zeitung vom Tage der Bestellung an bis Ende d. Mts. gratis. Alt Expedition.
* Die „ersten Soldaten der Welt".
Die „Post" bemerkt zu einem angeblichen Gruß des Zaren an die Zuaven — als „an die ersten Soldaten der Welt" Folgendes: „Das Wolfs'sche Bureau versandte gestern ein Telegramm, welches an Albernheit wohl Alles übertrifft, was bis jetzt in dem russisch französischen Verbrüderungsschwindel geleistet worden ist. Der Präsident einer Gesellschaft zur gegenseitigen Unterstützung ehemaliger Soldaten, die in Afrika gedient haben, soll bei einem Bankett in Bordeaux ein Begrüßungstelegramm des Kaisers von Rußland verlesen haben, worin dieser die Zuaven für die ersten Soldaten der Welt erklärt. Das Telegramm ist selbstverständlich eine Mystification, auf welche eben nur ein französisches Publikum hineinfallen kann. Eben darum dürfte die Vermuthung nicht fehl gehen, welche deren Quelle in der russischen Botschaft in Paris sucht. Baron Mohrenheim weiß sehr genau, was er den Franzosen bieten darf und kann. Nachdem er den Besuch des Großfürsten Konstantin in Nancy zu Stande gebracht hatte, welchen der Präsident Karnot mit der charakteristichen Phrase kennzeichnete: II aurait bien pu nous laisser en repos1 (Er b^tte uns wohl in Ruhe lassen können), besorgt er jetzt Telegramme für französische Krieger Versorgungsvereine zur Erhöhung der Stimmung bei den Banketten. Nun haben die Zuaven allerdings an der Alma und am Malakoff — auf dessen erstürmten Trümmern ein echt Pariser Gamin in Zuaven-Uniform den kaiserlichen Adler aufpflanzte — sich hohen Ruhm erworben. Die Russen waren ihrem wilden Angriff in keiner Weise gewachsen. Dieser Ruhm soll ihnen immerdar bleiben! In Napoleons italienischem Feldzuge vermochten Zuaven und Turcos den österreichischen Jägern keinen Eindruck zu machen. Diese stutzten anfangs über den Angriff der raublhierartig springenden und brüllenden Bestien, standen aber fest und machten sie wie solche nieder. Als bei Weißenburg und Wörth „diese ersten Soldaten der Welt" auf die preußischen und bayerischen Regimenter stießen, da fanden sie einen Widerstand und eine so gewaltige Ueberlegenheit, daß sie nicht nur die Flucht ergriffen, sondern sich massenhaft fangen ließen und bald die deutschen Festungen zu Tausenden bevölkerten. Wenn es jetzt §errn v. Mohrenheim für angezeigt erscheint, seinen heimischen Regimentern Schimpf anzuthun, indem er ihre Besieger verhimmelt, welche gerade an ihnen sich Ruhm verdienten, so zeigt dies nur, wie weit die gegenseitige Kriecherei der Russen vor den Franzosen und umgekehrt gediehen ist."
Die neue Postordnung»
Auf Grund des §. 50 des Gesetzes über das ^Post- wesen des deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871 ist unter dem 11. Juni eine neue Postordnung erlassen worden, welche vom 1. Juli ab in Kraft tritt. Die bisherige Postordnung vom 8. März 18 <9 verliert mit demselben Tage ihre Giltigkeit. Durch die neue Post Grimmig vom 11. Juni sind im Wesentlichen folgende Bestimmungen getroffen: 1. Unfrankute Postkarten und solche Postkarten, welche den äußeren Anforderungen nicht entsprechen, unterliegen dem Porto für unfrankirte Briefe. Für unzureichend frankirte Postkarten wird dem Empfänger der doppelte Betrag des fehlenden Portotheils in Ansatz gebracht, wobei Bruchtheile einer Mark auf eine durch 5 teilbare Pfennigsnmme aufwärts ab- gei nndet werden. 2. Bei der Beförderung von Sen- durgen gegen die ermäßigten Taxe von Drucksachen ist es zulässig: auf gedruckten Visitenkarten die Anfangsbuchstaben üblicher Formeln zur Erläuterung des Zwecks der Uebersendung der Karte handschriftlich anzugeben, z. B.: U. G. z. w.. p. f. u. s. w.; gewisse Stellen des Textes zu durchstreichen, um dieselben unleserlich zu machen: in Handelszirkularen auch den Tag der Durch- xeise des Reisenden handschriftlich u. s, w. einzutragen
oder abznändern; in den Anzeigen über die Abfahrt von Schiffen den Tag der Abfahrt handschriftlich anzugeben. 3. Außer Flüssigkeiten dürfen Oele, fette Stoffe, trockene, abfärbende oder nicht abfärbende Pulver, sowie lebende Bienen als Waarenproben versandt werden, sofern ihre Verpackung den von der Postverwaltung vorgeschriebenen Bedingungen entspricht. 4. Postnachnahmen sind fortan auf Briefen, Drucksachen und Waarenproben bis zum Gewicht von 250 Gramm, sowie bei Postkarten und Packeten zulässig. 5. Für Postaufträge zur Einholung von Wechselaccepten • wird künftig weder eine Borzeigegebühr, noch, im Fall der vergeblichen Vorzeigung, Porto für die Rücksendung des Postauftrages erhoben. 6. Werden Briefsendungen, auf welchen das Verlangen der Eilbestellung ausgedrückt ist, im Briefkasten vorgefunden und reichen die etwa darauf vorhandenen Freimarken zur Deckung des Portos und der Eilbestell- gebühr nicht aus, so kommt die Eilbestellgebühr nach den Sätzen für unfrankirte Sendungen, jedoch nach Abzug des durch Freimarken vorausbezahlten Theiles der Gebühr, zur Erhebung. 7. Den Landbriefträgern dürfen zur Ablieferung an die Postanstalt Sendungen mit Werthangabe im Einzelnen bis zum Werthvetrage von 400 Mark vom Publikum übergeben werden. 8. Das Verlangen der Beschaffung eines Rückscheines ist nicht nur bei Einschreibsendungen, sondern auch bei Packeten ohne Werthangabe und bei Sendungen mit Werthangabe gegen Entrichtung einerGebühr von 20 Pfennig zulässig. Sendungen gegen Rückschein müssen vom Absender frankirt werden. 9. Der Absender kann auch bei Postanweisungen nachträglich das Verlangen der Abänderung der Aufschrift stellen. 10. Für Einschreibpackete ist dasselbe Bestellgeld im Ortsbestellbezirk zu erheben wie für gewöhnliche Packete. 11. Postanweisungen, telegraphische Postanweisungen und Sendungen mit Werthangabe bis 400 Mark dürfen bei Behinderung des Empfängers u. s. w. an ein erwachsenes Familienmitglied des Empfängers oder des Bevollmächtigten desselben bestellt werden. 12. Sendungen gegen Rückschein dürfen nur an den Empfänger selbst oder dessen Bevollmächtigten bestellt werden. 13. Die Meldung zur Reise mit den ordentlichen Posten kann frühesten am Wochentage vorder Abreise stattfinden. 14. Erblindete Personen dürfen auch ohne Begleiter zur Reise mit der Post zugelassen werden. 15. Für die Freibeförderung von Kindern mit den Posten ist das Alter von 3 Jahren auf 4 Jahre erhöht worden. 16. Eine Beförderung von Estafsetten- sendungen und Kurierreisenden durch die Post findet nicht mehr statt. 17. Zur Anbringung von Beschwerden der Postreisenden kommen besondere Beschwerdebücher nicht mehr zur Anwendung.
Deutsches Reich.
Berlin, 25. Juni. Der Kaiser ist heute früh 8 Uhr in Kiel eingetroffen und hat sich in Begleitung des Prinzen Heinrich an Bord der „Hohenzollern" begeben. Später wohnte der Kaiser an Bord der Segel-Nacht „Irene" der internen Regatte des kaiserlichen Nachtklubs bei, an welcher 62 Boote der Marine theilnahmen.
— Ueber die Subvention der Hoftheater zu Hannover, Kassel und Wiesbaden wird berichtet: „Es ist von großem Interesse, die Zuschüsse zu vergleichen, welche im Jahre 1868 für die drei Theater zu leisten waren, mit denen, welche gegenwärtig erforderlich sind. Die Zuschüsse betrugen: für Wiesbaden 1868 42,000 Mk., jetzt 241,000 Mk., für Kassel 1868 23,000 Mk., jetzt 205,000 Mk., für Hannover 1868 363,000 Mk., jetzt 521,000 Mark."
— Die Niederlage des deutschen Expeditionskorps des Frhr. von Bülow bei Moschi am Kilimandscharo ist als Thatsache anzusehen. Die Kolonne ist im Kampfe mit dem Eingeborenen zersprengt, deshalb kann nicht sofort
die genaue Verlustziffer angegeben werden, immerhin werden 60 bis 75 Mann an Todten und Verwundeten zu zählen sein. v. Bülow ist 1864 geboren und seit 1885 fast ununterbrochen in Ostafrika.
— Der Rektor Ahlwardt ist in Berlin von neuem verhaftet und in die Untersuchungshaft abgeführt worden, da das Kammergericht den Beschluß der Strafkammer auf Entlassung gegen Kaution aufgehoben hat. Eine nochmalige Haftentlassung soll, wie es heißt, von einer Erhöhung der Kaution auf 50,000 Mk. abhängig gemacht werden.
— Zu Ende dieses Jahres soll eine allgemeine Viehzählung vor sich gehen und Seitens des Reichs die dazu gehörenden Bestimmungen bereits in Vorbereitung sein. Die letzte Viehzählung fand im Januar des Jahres 1883 statt, also vor nicht ganz zehn Jahren, die vorletzte im selben Monat des Jahres 1873. Es soll nunmehr, mit Rücksicht auf die besonders für Mastvieh ungünstige Zeit des Zühlens im Monat Januar, die Zeit des Dezembers in Aussicht genommen sein ; man hofft dadurch zu einem besseren Ergebniß zu kommen.
* — Die Saaten stehen nach den vorliegenden Berichten fast allerwärts recht befriedigend, Im Regierungsbezirk Danzig ist die Wintersaat bis auf die bergigen Theile des Kreises Karthaus, wo der erste Schnee im November v. I. auf »»gefroren Boden gefallen und lange liegen geblieben war, überall befriedigend, stellenweise sogar recht gut durch den Winter gekommen. In Marienwerder glaubt man, daß eine gute Ernte gemacht werde. In Köslin stehen die Wintersaaten üppig. Aus Gumbinnen wird gemeldet, daß der Stand zu den besten Hoffnungen berechtige. Aehnlich lauten die Berichte aus Stralsund. Im Regierungsbezirk Oppeln steht die Wintern-")befriedigend: namentlich verspricht die Roggenernte auf den leichteren Böden der rechts von der Oder belegenen Kreise sehr gut zu werden. Die Wintersaaten haben im Regierungsbezirk Trier im Allgemeinen gut überwintert; Roggen und Weizen haben sich kräftig bestockt, und die damit bestellten Felder zeigen nur in verhältnißmäßig geringem Umfange Frostschäden, namentlich aus den höher gelegenen Feldern der Thalgegenden. Wiesen und Kleefelder sind hier in der Entwickelung durch lange Kälte aufgehalten worden. Im Hannöverschen wird eine gute Ernte erwartet, Roggen steht fast durchweg gut, Weizen mußte nur vereinzelt umgeackert werden. — Die Frühjahrsbestellung ist fast allerwärts in den genannten Bezirken gut von Stätten gegangen. Der Landwirth sieht in diesem Jahre wieder hoffnungsvoller in die Zukunft.
— Von dem nordischen Meere werden zahlreiche Schiffsunfälle in Folge des furchtbaren Sturmes vom Freitag gemeldet. Der Schaden dürfte nicht gering sein.
— Einen besonderen Erwerbszweig, der seit langer Zeit im Gebiet der Reichshauptstadt in großem Umfang betrieben wird, bilden die Diebstähle an Thürklinken, Thürknöpfen tc. In manchem Monat sind über 100 solcher Diebstahlsfälle zur Anzeige gekommen, ohne daß es möglich gewesen wäre, der Thäter habhaft zu werden. Jetzt endlich aber ist es gelungen, eine ganze Bande solcher Burschen, die wahrscheinlich bei allen diesen Fällen betheiligt gewesen sind, zu ermitteln und festzunehmen.
Aachen Ein Meineid wegen zweier Heringe kam dieser Tage vor dem Schwurgericht in Aachen zur Verhandlung. Ein Knecht auf einem Bauerngut in Langer- wehe entwandte von dem Schiebkarren eines umherziehenden Händlers zwei Heringe und verzehrte sie. Er wurde zur Rechenschaft gezogen und vor der Strafkammer in Düren beschwor ein zweiter Knecht, um seinen Genossen zu entlasten, er habe einen Hering gekauft und ein Stück davon dem Angeklagten gegeben. Vor dem Aachener Schwurgericht gestand der Betreffende feine damalige wissentlich falsche Aussage und wurde wegen Meineides zu drei Jahren Zuchihaus verurtheilt.
Oldenburg (Holstein), 23. Juni. Zum siebenhundert- jährigen Jubiläum der hiesigen Johannis-Schützcngilde überreichte der Oberpräsident b Steinmann heute Namens des Kaisers, der die alte Gilde vrehre, eine prachtvolle Fahne. Die Stadt ist großartig geschmückt. Es fand ein historischer Festzug statt.
Aus Thüringen Ueber unerhörte Grausam!.ite» bei Viehtransporten ist schon oft berechtigte Beschwerde geführt worden. Einen neuen Beweis dafür, daß noch immer nicht überall Avhülse geschaffen ist, liefert folgende