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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.JUustrirtem Familienfreund" Vierteljahr!. 1 Mt. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf

S 49.

Samstag, den 18. Jmn

1892.

Deutsches Reich.

Berlin- Der gestrige Todestag Kaiser Friedrichs ist von der kaiserlichen Familie in Potsdam in stiller Zn- rückgezogenheit begangen worden. Der Kaiser und die Kaiserin hatten sich am Mittwoch Bormittag mit den kaiserlichen Prinzen nach dem Mausoleum in der Friedenskirche begeben, um dort Kränze auf dem Sarg des Entschlafenen niederzulegen. Auch die Kaiserin Friedrich hat Kränze dort niederlegen lassen.

14. Juni. Der König und die Königin von Italien treffen hier am Montag Abend ein.

Der König von Schweden ist am Montag Abend in Berlin eingetroffen und alsbald mittels Sonder- zug nach Potsdam weitergefahren, wo er auf Station Wildpark vom Kaiser Wilhelm empfangen wurde. König Oskar ist im Potsdamer Stadtschloß abgestiegen. Der Kaiser, die Kaiserin, der König von Schweden und andere hohe Herrschaften haben Dienstag Vormittag einer Truppe' Übung der beiden in Potsdam garnisonirenden Garde-Ulanen-Regimenter beigewohnt.

Bon der russischen Grenze. Die Auswanderung aus Rußland vertriebener Personen wird immer stärker. Am letzten Sonnabend langten in Thorn 20 deutsche Familien auf 13 Planwagen an und machten kurze Rast. Die­selben haben 30 Jahre in der Gegend von Kiew ge­wohnt, sich während dieser Zeit ihr Deutschthum rein erhalten und mußten, weil sie ihre Religion nicht wechseln wollten, schnell zum Lande hinaus. Die ihnen gewährte Frist war so kurz, daß sie nicht einmal ihre Habe ganz verkaufen konnten, sondern die besten Ver­mögensobjekte, so auch ihre Waldungen, im Stiche lassen mußten. Sie wollen nach ihrer früheren Heimath an der hinterpommerschen Grenze ziehen.

Die Fleischhauer in Löbau haben sich das Wort gegeben, nach den Feiertagen, also jetzt, nicht mehr zu schlachten und somit das Städtchen in peinliche Ver- legenheit zu bringen. Das dasige Schlachthaus kostet 60000 Mark, dieser Betrag muß durch das Schlacht­geld verzinst und die jährlichen anderen bedeutenden Unkosten an dem Hanse auch aufgebracht werden, daher ist das Schlachtgeld, welches von den Fleischern ent­richtet werden muß, viel höher als in anderen Städten, und der Verdienst viel zu klein.

Oldenburg, 14. Juni. Wegen zunehmender Aus­breitung der Maul- und Klauenseuche im Olden- burger Gebiet beschloß das Großherzogliche Staats­ministerium, außer dem Ovelzönner Viehmarkt auch den auf den 20. Juni angesetzten Viehmarkt in Neuenburg aufzuheben.

In einen Turner-Festzug zu Bochum fuhr ein mit sechs Schlächter-Gesellen besetzter Wagen. Bis Sonntag Abend wurden 16 ermittelt, welche wegen mehr oder weniger schwerer Verletzungen in das Krankenhaus ge­bracht wurden. Ein Schneiderlehrling ist bereits ge­storben. Die Insassen des Wagens wurden sofort verhaftet.

Elberfeld, 13. Juni. Die hiesige Polizei ist durch Zufall einer Diebstahlsgeschichte größter Art auf die Spur gekommen. Während der letzten zwei Jahre ist nämlich eine der bedeutendsten hiesigen Schweine- metzgcreien durch einen ihren Gesellen um wöchentlich etwa 500 Pfund Fleisch bestohlen worden, sodaß der Meister den Gesammtschaden auf rund 20,000 Mark schätzt. Der Dieb ist verhaftet und hat ein. um­fassendes Geständniß abgelegt; auch mehrere andere Per­sonen wurden wegen Theilnahme oder Hehlerei in Haft genommen.

Darmstadt, 14. Juni. Die Hinrichtung Kuhmichels war auf heute Vormittag 6 Uhr angesetzt. Nach dem Berichte derKl. Pr." soll Kuhmichel sich anfänglich etwas erschrocken gezeigt haben, er hatte immer gehofft, daß er nicht hingerichtet würde, zumal da seine Verur- theilung nur auf Grund eines, allerdings überwältigenden, Indizienbeweises erfolgt war. Bald gewann er aber seine frühere Haltung, nahm eine fast heitere Miene an und verzehrte die von ihm verlangten Speisen und Ge­tränke mit gutem Appetit. Pünktlich zur festgesetzten Zeit wurde die Hinrichtung vollzogen; d-s Armensünder- glöcklein auf dem Raihhaus läutete während der Exe- eution. Kuhmichel starb standhaft und verlor bis zum letzten Augenblick nicht seine Kaltblütigkeit Ein Ge- ständniß legte er nicht ab, seine letzten Wmte nach Er­füllung der gesetzlichen Formalitäten lauteten:Ich sterbe Unschuldig!" Die ganze Prozedur vom Austritt des

Delinquenten aus der Zelle bis zum Niedersausen des Messers währte nur 4 Minuten.

Mainz 11. Juni. Gestern Nachmittag kam zu einem in oer Schöfferstraße wohnendir Goldarbeiter ein fremder Mann, der dem ersteren eine Parthie Bruchgold zum Verkauf anbot; als der Goldarbeiter die Objekte näher besah. fund er, daß dieselben von zertrümmerten Kirchengeräthen herrührtcn. Während der Goldarbeiter die Gegenstände untersuchte, trat ein Polizeibeamter in das Geschäft und erklärte den Unbekannten für verhaftet. Das Gold stammt offenbar von einem vor einigen Tagen in Rödelheim verübten Kircherdiebstahl her. Der Bursche wollte sich seiner Verhaftung widersetzen, wurde jedoch schnell gebändigt und zum Polizeiamte gebracht. Dort entpuppte er sich als ein gewisser Baumann, der in Frankfurt wohnt und früher in dem nafs. Jnf.-Regt. Nr. 87 diente.

Ausland.

Przibram, 13. Juni. Heute Nachmittag wurden die Bergleute Havelka, Kadlek und Kriz als Urheber des Brandunglückes in den Silbergruben verhaftet. Die Verhaftung erfolgte auf Grund der Anzeige eines Häuers an den Oberbergverwalter Grögler. Havelka habe mit vier Bergleuten am 31. Mai kurz vor der Ausfahrt am Füllort des 29. Laufes gesessen, seinen Docht ausge­wechselt und den alten Docht brennend in denFülliaum, ohne ihn zu löschen, geworfen. Mehrere Verhaftungen dürften noch folgen.

England Zwölf Millionen Mark für Inserate und Reklamen hat innerhalb sieben Jahren der englische Seifenfabrikant Pears ausgegeben. Eine der Haupt­kunden der Zeitungen ist der genannte Seifensieder. In den Jnscratenspalten aller englischen Zeitungen begegnet man den zwei Worten:Pears Soap! Mehr als diese beiden Worte hat P. für seine Empfehlungen nicht verschwendet und trotzdem haben diese, wie feststeht, innerhalb sieben Jahren zwölf Millionen Mark gekostet. Freilich haben sich diese auch sehr reichlich gelohnt.

Lüttich, 5. Jnni. Eine Rachethat, welche dieEhren­rettungen" der französischen Revolverdamen in Schatten stellt, ereignete sich in dem Dorfe Amast, Canton Huy. Ein dortiger junger Mann hatte einem Mädchen die Ehe versprochen, was ihn indeß nicht hinderte, eine neue Liebschaft anzuknüpfen. Dies ließ die Verstoßene nicht ruhen. Letzter Tage zog sie mit drei Freundinnen in den Wald, um Gras zu holen. Anscheinend harmlos lud sie hierbei ihre Nebenbuhlerin ein, sie zu begleiten. Im Gebüsch angelangt, fielen die vier Dorfschönen plötzlich über die Nebenbuhlerin her, schlugen sie schwarz und blau, brachten ihr eine gefährliche Kopfwunde bei und hängten sie dann mit einem Stricke an einem Baum auf. Ein in der Nähe gehender Briefträger hatte das Geschrei der Frauenzimmer gehört; er eilte auf die Gruppe zu und wollte die Mißhandelte befreien. Allein die vier Megären stürzten nunmehr über ihn her und zwangen ihn durch Schläge, Kratzen und Beißen zum Rückzug. Glücklicherweise kam in diesem Augenblick ein zweiter Mann des Weges, der mit dem Briefträger die rasenden Frauenzimmer in die Flucht schlug. Der neue Ankömmling war nicht wenig entfett, als er seine eigene Schwester bluttriefend an dem Baume hängen sah. Das Mädchen lebt noch, schwebt aber nach Ansicht der Aerzte in größter Gefahr.

Rußland. Die russische Regierung genehmigte, der Köln. Ztg." zu Folge, den Plan des Barons von Hirsch, in 25 Jahren 3,500,000 Juden aus Rußland in eine neue Heimath auswandern zu lassen. Es ist dabei eine vollkommene Unterordnung der Hirsch'schen Organisation unter die Regierungscontrolle vorgesehen. Im Jahre 1892 werden zunächst 25,000 Juden auswandern. Im weiteren Verlauf soll dann jährlich die Anzahl der Aus­wanderer gesteigert werden. In Petersburg übernimmt ein (Hirschner) Eentralausschuß die Hauptleitung, in einigen anderen russischen Städten werden Localcomitss errichtet. Die auswandernden Juden treten vollkommen aus dem russischen Unterlhauenverband aus, erhalten un entgeltlich die nöthigen Papiere und sind von der Wehr­pflicht entbunden, ohne daß die zurückbleibenden Glaubens­genossen zur Zahlung von Strafgeldern für sie verpflichtet sind. Um der Rückkehr der Ausgewanderten vorzubeugen und zur Deckung von Unkosten muß die Association 100,000 Rubel bei der Regierung hinterlegen, die stets

wieder voll zu ergänzen sind, sobald sie bis auf 25,000 verausgabt worden. Das Ministerium des Innern über­nimmt die Ueberwachung der gestimmten Angelegenheit.

Chicago, 14. Juni. Gestern Nachmittag wurde Chicago und Umgend von einem furchtbaren Orkan Heim- gesucht. Wie verkantet, sind sieben Personen gelobtet und fünfzehn verletzt worden. Der durch den Orkan verursachte Schaden an Eigenthum wird auf mehrere hunderttausend Dollais geschützt.

Lokales und Provinzielles.

Schlichtern, 17. Juni.

* In der Nacht vom Montag zum Dienstag herrschte eine niedrige Temperatur und sank das Thermo­meter Dienstag früh unter den Gefrierpunkt. In Folge dessen sollen strichweise Kartoffeln, sowie Bohnen, Gurken 20. durch den Frost geschädigt worden sein.

Die Veröffentlichung einer kaiserlichen Verordnung, welche den Zeitpunkt der Einführung der Sonntagsruhe für Industrie und Handwerk auf den 1. Oktober fest­setzt, steht, Berliner Zeitungen zufolge, unmittelbar bevor.

* Wir machen Interessenten auf die zur Zeit in Frankfurt a. M. bis zum 20. Juni geöffnete Aus­stellung von Knaben Handarbeiten aufmerksam. Dieselbe ist sehr lehrreich und interessant.

* Der Kultusminister hat die Direktoren der l Lehrer-Seminare veranlaßt, die mit den Seminaristen bezw. deren Eltern abgeschlossenen Kontrakte abzuändern, die jeder in das Seminar aufgenommene Zögling zu unterzeichnen hat, sofern er nicht Schulgeld zahlen und auf jegliche Unterstützung verzichten will. Bisher war auf Grund dieses Kontraktes der ins Amt tretende Lehrer verpflichtet, drei Jahre der Regierung zur Ver- lügung zu stehen, d. h. die ihm zuerst übertragene Stelle 3 Jahre zu verwalten. Der Minister hat nun bestimmt, daß diese Zeit auf fünf Jahre verlängert werde. Die Verfügung hat rückwirkende Kraft und muß in die Kontrakte der die Seminare jetzt besuchenden Zöglinge nachträglich ausgenommen werden.

* Vor dem Schwurgericht in Hanau kommen diesmal, demH. A." zufolge, zur Aburtheilung: 1. Am Montag, den 20. d. Mts. Juwelier G. Wisset und Goldarbeiter O. Pfeiffer von Hanau wegen Verbrechens gegen §. 176, 1 Str.-G.-B. (Vertheidiger Justizrath Osius, Rechtsanwalt Fleischer), 2. Dienstag, den 21. d. Mts. Taglöhner G. Slang von Sterbfritz wegen Todt- schlags (Vertheidiger Rechtsanwalt Kraus), 3. Mittwoch, den 25. d. Mts. Pferdebahnschaffner Konr. Kraushaar von Frankfurt und Margarethe Manns von Heubach wegen Meineids (Vertheidiger Juslizralh Osius), 4. Donnerstag, den 23. d. Mts. Wittwe Sabine Wehner von Gotthards wegen Kindstödtung (Vertheidiger Justiz­rath Eberhard), 5. Freilag, den 24. d. Mls. Ehefrau des Bauern Joh. Schabt von Unterreichenbach wegen versuchter Brandstiftung (Vertheidiger Justizraih v. Stark). Die Sitzungen beginnen um 8 Uhr.

* Können Auszugsleistungen noch nach Ablauf mehrerer Jahre feit der Fälligkeit gefordert werden? Das Oberlandesgericht Kassel hat diese Frage dahin entschieden: Bei Prüfung dieser Frage ist davon aus- zugehen, daß bei dem Vorbehalt eines Auszugs in einem Veräußerungsvertrag im Zweifel als Absicht der Vertragsschließenden zu unterstellen ist, daß die Leistungen aus den Revenuen des Gutes in den einzelnen Jahren gewährt werden sollen. Daraus folgt, daß der Anspruch auf solche Naturalien, welche ihrer Beschaffenheit nach in einem gewissen Zeitraum dem Verderben unterliegen (z. B. Eier, Butter, Käse, Kartoffeln), völlig untergeht, wenn dieselben nicht rechtzeitig, d. h. zu einer Zeit, zu welcher sie von der Fälligkeit ab gerechnet ihrer Be­schaffenheit nach noch nicht verdorben waren, gefordert werden, weil alsdann aus der Thatsache des Nicht- forderns ein stillschweigender thatsächlicher Verzicht zu entnehmen ist. Sind solche Naturalien zwar rechtzeitig gefordert, aber nicht geliefert worden, so verwandelt sich der Anspruch in einen solchen auf Geldentschädigung, wenn die Klage erst in einer Zeit angestellt wird, zu welcher Leistung in natura mit Rücksicht auf die natürliche Beschaffenheit der einzelnen Jahresleistung nicht mehr möglich ist. Dagegen können alle Natura­lien, welche jahrelang aufbewahrt werden können, ohne zu verderben, auch nach Jahren noch in natura cinge- klagt werden.